Menschenrechte: Nichts sehen, hören und sagen?
Europas Regierungen, auch die Schweiz, könnten die Türkei und Russland verklagen, tun es aber nicht – aus Angst vor Repressalien.
Als wenige Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges sich in Europa die Einsicht durchsetzte, zur Verhinderung einer ähnlichen künftigen Katastrophe im alten Kontinent sei es notwendig, die Menschenrechte durch die europäischen Staaten mittels eines besonderen Systems zu schützen, entstand schliesslich innerhalb kurzer Zeit die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).
Deren Ziel ist es seit ihrer Annahme am 4. November 1950, im Bereich der Staaten des Europarates die Menschenrechte kollektiv zu schützen. «Kollektiv» heisst: Alle europäischen Staaten wachen gegenseitig über alle anderen europäischen Staaten und sorgen dafür, dass jeder dieser Staaten die in der EMRK verbrieften Menschenrechte beachtet. Vereinbart ist dabei, dass diese Menschenrechte und Grundfreiheiten einen Mindest-Standard in Europa darstellen sollen. Das heisst mit anderen Worten: Bessere Lösungen sind zulässig, schlechtere jedoch nicht.
Die Staatenklage als Mittel
Als wirksamstes Mittel zu dieser kollektiven Überwachung der Einhaltung der EMRK vereinbarten die Staaten vor allem das Recht jedes einzelnen Mitgliedstaats, einen anderen am Abkommen beteiligten Staat wegen Verletzung der EMRK beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verklagen zu dürfen. Dies steht so in der gegenwärtigen Fassung der EMRK in deren Artikel 33.
--------------------
Art. 33 Staatenbeschwerden
Jede Hohe Vertragspartei kann den Gerichtshof wegen jeder behaupteten Verletzung dieser Konvention und der Protokolle dazu durch eine andere Hohe Vertragspartei anrufen.
--------------------
In der Praxis der EMRK haben jedoch die Vertragsstaaten in dieser Hinsicht seit dem Inkrafttreten dieses Vertrages am 3. September 1953 im Wesentlichen stets versagt. Nur ganz selten ist es überhaupt zu Staatenklagen gekommen. Meist gab es dabei vor allem ein eigenes Interesse des klagenden Staates. Nur in zwei Fällen kann eigentlich davon gesprochen werden, durch eine Staatenbeschwerde sei die beabsichtigte kollektive Kontrolle uneigennützig zur Anwendung gekommen:
- Bei der Beschwerde von Dänemark, Norwegen, Schweden und den Niederlanden gegen Griechenland nach dem Putsch der griechischen Obristen im Jahre 1968; und
- Bei der Beschwerde von Frankreich, Norwegen, Dänemark, Schweden und der Niederlande gegen die Türkei nach dem dortigen Militärputsch 1982.
Dabei spielte im ersten Fall auch noch eine Rolle, dass der mit den Königshäusern der klagenden Staaten verwandte damalige griechische König Konstantin II. vom Putsch betroffen war.
Wille und Bewusstsein fehlen
So muss denn festgestellt werden, dass den gegenwärtigen Regierungen sämtlicher Vertragsstaaten offensichtlich Wille und Bewusstsein fehlen, die in der EMRK gewährleisteten Rechte gegenüber anderen Vertragsstaaten, welche diese Rechte offensichtlich systematisch missachten, zur Geltung zu bringen und somit auch durchzusetzen. Sie versagen in dieser Hinsicht bislang kläglich. Dass einzelne Individuen, welche von EMRK-Verletzungen betroffen werden, sich im konkreten Fall beschweren können, ist dafür kein ausreichender Ersatz. So war das System nicht gedacht.
Zahlreiche Verstösse
Es gibt unter den Vertragsstaaten der EMRK eine ganze Anzahl von Staaten, in denen sich mittlerweile autoritäre Regimes etabliert haben, welche die EMRK in wesentlichen Teilen massiv verletzen.
Aufgrund der Presseberichte in westlichen Medien lässt sich dies am ehesten sowohl für die Türkei als auch für Russland feststellen. In diesen beiden Vertragsstaaten stehen beispielsweise die so überaus wichtigen Menschenrechte der Medienfreiheit von Artikel 10 der EMRK oder des Anspruchs auf ein faires Gerichtsverfahren nach Art. 6 Abs. 1 der EMRK nur noch auf dem Papier.
Sowohl in der Türkei als auch in Russland ist der Wert des Menschenlebens nach der Praxis der dortigen Regierungen nur noch sehr relativ: Geht es um Kurden in der Türkei oder um Tschetschenen in der Russischen Union, spielte und spielt in jenen Staaten das Menschenrecht auf Leben (in Art. 2 EMRK gewährleistet) keine entscheidende Rolle. Gerade in Bezug auf dermassen schwerwiegende Verletzungen müsste die kollektive Kontrolle der Gewährleistung der Menschenrechte endlich tatsächlich wirksam werden. Doch die Regierungen sind an diesem Thema offensichtlich sträflich uninteressiert.
Weshalb dieses Desinteresse?
Fragt man sich, woher dieses Desinteresse kommt, erhält man unterschiedliche Antworten. Die einfachste lautet noch: «Staatenbeschwerden werden von den europäischen Regierungen mittlerweile als unhöflich betrachtet». Sie scheinen dem üblichen diplomatischen Comment zu widersprechen. Eine Staatenbeschwerde wird offensichtlich nur dann erhoben, wenn es überhaupt nicht mehr anders geht.
Es gibt aber auch die Antwort ausserhalb von Regierungskreisen, eine Staatenbeschwerde könnte den wirtschaftlichen Interessen des sich beschwerenden Staates im Verhältnis zum Staat, über den er sich beschwert, zum Schaden gereichen. Und: Kein Staat ist fehlerfrei. Wo kämen wir da hin, wenn auch wir uns einer fremden Staatenbeschwerde aussetzen würden!
Gewährleistung der Menschenrechte bröckelt – auch die Schweiz schaut zu
Und so kommt es denn, dass das System der kollektiven Überwachung der Einhaltung der EMRK-Rechte durch das System der drei diskreten Affen abgelöst worden ist:
Ich will nichts hören. Ich will nichts sehen. Ich will nichts sagen.
Damit aber nehmen es die Regierungen und unter ihnen auch der Schweizer Bundesrat in Kauf, dass das System der Gewährleistung der Menschenrechte in weiten Gebieten Europas bröckelt. Wohin dies führt, haben nicht nur die Jahre faschistischer Herrschaft in Teilen Europas gezeigt; man kann es jetzt wieder an der Nahtstelle zwischen Russland und der Ukraine täglich feststellen: Der Schutz der Menschenrechte bricht in Teilen Europas völlig zusammen.
Eine Aufgabe für Kleinststaaten?
Wie liesse sich dies ändern? Denkbar wäre, dass sich die europäischen Zwergstaaten des Themas annehmen, sich zu einer Gruppe zusammen schliessen und so zu einer moralischen Pressure-Group werden: San Marino mit 32'000 Einwohnern, Liechtenstein (37'000), Monaco (38'000) und Andorra (79'000) dürften in Bezug auf Staaten wie die Türkei oder Russland kaum nennenswerte wirtschaftliche Interessen besitzen. Sie könnten es sich somit leisten, als gewissermassen treuhänderische Beschwerdeführer auch für jene Staaten aufzutreten, die wirtschaftliche Nachteile wegen einer solchen Beschwerde zu Recht befürchten müssten. Sie könnten so der gesamten europäischen Staatengemeinschaft einen ausserordentlich wichtigen Dienst leisten.
Voraussetzung aber wäre wohl, dass diesen vier europäischen Kleinststaaten nicht nur bei der Finanzierung einer solchen Tätigkeit geholfen wird. Zweifellos müsste ihnen auch entsprechend geschultes Personal zur Verfügung gestellt werden, denn in der Regel sind in deren Bevölkerung nicht ausreichend Persönlichkeiten zu finden, die sich einerseits im System der EMRK und anderseits in den Besonderheiten derjenigen Staaten gut auskennen, in welchen die EMRK vielfach leerer Buchstabe geblieben ist.
Schweizer Initiative?
Dazu ist jedoch auch erforderlich, dass jemand die Initiative zur Bildung einer solchen Gruppe ergreift. Dies könnte durchaus auch von privater Seite aus der Schweiz erfolgen. Privatinitiative stand auch bei der Schaffung der EMRK am Anfang aller Bemühungen.
---
Dieser Artikel erschien in «Mensch und Recht».
---
Themenbezogene Interessen (-bindung) der Autorin/des Autors
Der Autor ist verantwortlicher Redaktor der Quartalszeitschrift der Schweizerischen Gesellschaft für die Europäische Menschenrechtskonvention «Mensch und Recht». Minelli ist auch Gründer und Verantwortlicher der Lebens- und Sterbehilfevereinigung Dignitas.
Meinungen / Ihre Meinung eingeben
Ähnliche Artikel dank Ihrer Spende
Möchten Sie weitere solche Beiträge lesen? Ihre Spende macht es möglich:
Mit Kreditkarte oder Paypal - oder direkt aufs Spendenkonto
für Stiftung SSUI, Jurablickstr. 69, 3095 Spiegel BE
IBAN CH0309000000604575581 (SSUI)
BIC/SWIFT POFICHBEXXX, Clearing: 09000
Einzahlungsschein anfordern: kontakt@infosperber.ch (Postadresse angeben!)
14 Meinungen
Mich verwundert, dass es nur die Türkei und Russland sind, welche drangenommen werden sollen.
Ich hätte da noch einige Ideen.
Deutschland: Fälle massenhaft. Beispiel: Gustl Mollath.
Kennst du nicht? Mollath hat nichts als das offengelegt, was wahr ist. Bankgeschäfte. Verfilzung mit Regierung. Und sitzt 7 Jahre im Knast und in der Klapse. Sein Eigentum wurde vom «Staat» Deutschland gestohlen.
Oder wie wäre es, Israel für das anzuklagen, was es heute macht? Mit einer modernen Armee eine ausgehungerte, original ansässige Bevölkerung zu massakrieren ist vielleicht auch nicht grad im Sinne von normalem Menschenrecht? Ich möchte das klar wiederholen: Die Juden sind eigentlich Gäste dort, wo man von Israel spricht.
Es sind noch 1001 mehr Ideen im Raum.
Prinzipiell ist die Idee wichtig und gut.
Aber nein, Türkei und Russland. Klar. Liegen im Mainstream auf der Liste der Bösen.
Die Medienfreiheit ist keine Kleinigkeit, aber seit der Erfindung des Internets objektiv nicht mehr von gleich grosser Bedeutung wie einst. Es ist, ausser vielleicht in Nordkorea, nicht mehr möglich, die an Politik interessierten Teile des Volkes wirklich uninformiert zu lassen. Sogar der Schaden der Übernahme der Basler Zeitung durch Blocher hält sich in Grenzen, es gibt keine kritischen Fakten, die in der Stadt Basel deswegen unter dem Teppich gehalten werden können.
Den Eintrag von Michel G. Dietrich haben wir gelöscht, weil er eine pauschale, unnötig herabsetzende Qualifizierung des Staates Israel enthält.
Russland: 28 %, Türkei: 12 %, Rumänien: 8 % Italien: 8 %, Ukraine: 7 %, Polen: 5 % der Verfahren
Werner T. Meyer
Die Heiligkeit des Menschenrechts darf uns nicht davon abhalten, die Grundlagen der Menschenrechte zu reflektieren, was z.B. in der Westschweiz im 18. Jahrhundert schon auf hohem Niveau geschah, z.B. in der innerprotestantischen Kritik an der Hinrichtung Servetos 150 Jahre zuvor durch Calvin und seine Gemeinde. Voltaire, der sich gegen eine Hinrichtung eines angeblichen Blasphemikers wandte, verstand von Menschenrechten konkret mehr als Rousseau. Die Diskussion über die Menschenrechte im 18. Jahrhundert, auch bei Schiller, betraf vielfach das Ungeschriebene und die Begründungen der Menschenrechte. Das ist, bei aller Anerkennung des durch Menschenrechtskonventionen Erreichten, auch heute kein Luxus. Minelli erinnert daran, dass der Menschenrechtsstandard in Europa höher ist als «auswärts". Dies ändert aber nichts daran, dass Strassburgs Gerichtshof auch Stuss produzieren kann, welcher der Sache und Idee der Menschenrechte mehr schadet als nützt. Meines Erachtens ist z.B. in der Schweiz der Zwang zu Kirchensteuer eher Menschenrechtsverletzung als Ausweisung von ausländischem Schwerkriminellen.
Das sehe ich etwas anders. Bevor man nach Strassburg geht, muss ja der nationale Rechtsweg erschöpft sein. Verglichen mit diesem läuft doch eine Zulässigkeitsprüfung in Strassburg auf einen eher kleinen Aufwand hinaus.
Werner T. Meyer
Ich danke Ihnen für Ihren Bericht über Ihre Erfahrung mit dem «Gerichts"hof der EU.
Ich hoffe, in Ihrem Sinne zu handeln, indem ich Ihr Schreiben in bumi bahagia setze.
http://bumibahagia.com/2014/07/24/ein-kurzer-seitenblick-auf-den-gerichtshof-in-strassburg/
danke für die Antwort!
Ich möchte Ihnen eine nette, hier grad aktuelle Geschichte offerieren, welche von praktizierter Psychiatrie handelt. Ich denke, die Geschichte kann Sie schmunzeln lassen und Sie erfreuen :-)
http://bumibahagia.com/2014/06/12/nwo-psychiatrie-geisterstimmen-und-die-frau-doktor/
Fortsetzung:
http://bumibahagia.com/2014/06/13/von-nwo-zu-bumi-bahagia/
Wir haben hier Oberthema «Menschenrechte".
Die beiden Links weisen auf ein Erlebnis hier hin, welches zeigt, wie Menschen systembedingt in Angst und Panik gejagt werden. Es zeigt, wie eine Frau Tokter in wohl bester Absicht Schrecklichstes macht, weil sie es nicht besser weiss - - - weil sie systemkonform hirngewaschen ist.
Die Frau Tokter ein Beispiel dafür, wie Menschen dazu gebracht werden können, das Menschenrecht «INDIVIDUELLE PERSÖNLICHKEIT MIT RECHT DER INDIVIDUELLEN WAHRNEHMUNG» mit Füssen zu treten und dabei noch zu meinen, Gutes zu tun.
Werner T. Meyer
Danke für Ihren Hinweis, dass ich 1und1 zu rechnen lernen sollte. Ich bemühe mich.
"Audiatur» habe ich erst gockeln müssen und dann reingeschaut. Mein erster, oberflächlicher Eindruck: Man meint dort, die Israeli seien rechtmässige Besitzer des Bodens, auf dem sie leben. Die Wahrheit ist: Mit Hilfe der Westmächte wurde an den Palästinensern ein Genozid durchgeführt, damit der Staat Israel gegründet werden konnte. Dass Palästinenser Raketchen über den Zaun schmeissen, ist in den Augen eines satten Menschen verwerflich. Jeder von uns aber würde gleich handeln. Jeder.
Ich schlaufe mich hier nun aus - nicht aus Trotz oder so, sondern weil ich nicht weiter mit scheinbarer Themenferne und angeblich unangemessenen Rundumschlägen stören will.
Ich wünsche allen einen schönen Tag.
Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass ich zwischen Jude und Zionist unterscheide. Zionisten gibt es in allen Staaten, und nicht alle Zionisten nennen sich Juden. Ich nehme in Kauf, dass mich Infosperber vielleicht eines Tages abschiessen wird, wenn ich meine aktuelle Ueberezugung äussere: Geld, Pharma, Droge und Waffen - und damit Spitzenpolitik liegt in den Händen einer verschwindend kleiner Minderheit - ich nenne diese Minderheit Zionisten.
Nun haben Sie die wirklichen Abgründe der zionistischen Propaganda gesehen.
Audiatur führt einen Artikel «Die arabische Welt, verloren in einer emotionalen Nakba". Symmetrisch übersetzt: «Die Juden haben einen Holocaust-Komplex". Nach so einem Titel würde eine Website wohl geschlossen. Muslime darf man aber ungestraft so psychologiseren beziehungsweise ethnologisieren.
Gruss
Werner T. Meyer
Ich lese Infosperber gerne und oft mit hohem Interesse, doch fühle ich mich, wenn ich mich hier äussere, auf glitschigem Boden.
Der Grund:
Zwar sind hier zweifelsfrei gute und kluge Geister am Werke, doch ist es ein Unterschied, ob die massgebenden Leute eines Blogs «nur» einzelne Probleme offen und kritisch unter die Lupe nehmen, oder ob es ihnen bewusst ist, dass die weltweit grossen Probleme zentral gewollt und gesteuert sind.
Und eben hier kenne ich mich im Sperber nicht aus.
Ich neige prinzipiell eben gerade NICHT zu Rundumschlägen. Unsere Welt ist unendlich verflochten. Jeder einzelne Mensch hat seine ureigenen Neigungen, Triebfedern, Schwächen und Stärken. Und doch gibt es grosse Ströme, denen sich der Einzelne mehr oder weniger anschliesst. Wenn ich in Mägdonald fresse, habe ich mich bereits angeschlossen, wenn ich schweigend zusehe, wie die Zahntante in der Schule fluoridisiertes Elmex verteilt, ebenso.
Ihr Schreiben ist mir Balsam, Herr Meyer.
Ich hab die 24 Protokolle gelesen und sie stehen in meinem Blog. Audiatur - auf die Schnelle betrachtet - ist eine der Tentakeln.
Nebenbei kurz:
Ich werde nicht staunen, sollte ich mal an einer Passkontrolle aufnem Flugihafi diskret vom Geschehen entfernt werden.
Und noch.
Ich habe mich immerhin 2 Stunden rausgenommen hier ;-)
Trotzdem ist ungewiss, ob mein salopper Stil hier nicht doch einfach nur stören tut.
Die Meinung, Kriegshandlungen und Handlungen von Politikern seien einerseits besonders böse, hingegen würden anderseits Justizurteile, des Namens wegen, mehr der Gerechtigkeit dienen, ist naiv. Offenkundig ist das Urteil in Den Haag (hängt indes doch nicht mit dem Flugzeugabschuss von MH17 in der Ukraine zusammen) mit den 52 Milliarden gegen Putin eine Kriegshandlung, dem gegenüber das Herumtragen einer Kalaschnikoff durch eine Rebellenbraut mit silberglänzenden Fingernägeln in der Ostukraine rührend wirkt.
Ein Urteil als Kriegshandlung, so wie die 23 Milliarden eines amerikanischen Gerichts zugunsten einer Raucherwitwe absolut nichts und auch gar nichts mit Gerechtigkeit zu tun haben. Für ein Promille dieser Summe für meine Erben würde nicht nur ich heute schon wieder zu rauchen beginnen. Angeblich bekommt Cholodkowski, der den Yuko-Konzern «aufgebaut» hat (wie wohl?), nichts von dieser Summe. In den Gulags hat es in den letzten 100 Jahren gegen 100 Millionen Gefangene gegeben, deren Verurteilung jeder Justiz spottete. Einige dieser Häftlinge waren «gleicher als die anderen". Zum Beispiel war es nachträglich nicht nur ein Nachteil, einer bestimmten, tatsächlich seit Jahrhunderten schikanierten, im Prinzip aber international gutvernetzten Volksgruppe anzugehören, die schon bei den 45 Millionen Opfern des 2. Weltkriegs privilegiert mit Wiedergutmachung und Sonderstatus bedacht wurde.
Vgl. Infosperber betr. «Antisemitismus-Keule".
Ihre Meinung
Loggen Sie sich ein. Wir gestatten keine Meinungseinträge anonymer User. Hier können Sie sich registrieren.
Sollten Sie ihr Passwort vergessen haben, können Sie es neu anfordern. Meinungen schalten wir neu 9 Stunden nach Erhalt online, damit wir Zeit haben, deren Sachlichkeit zu prüfen. Wir folgen damit einer Empfehlung des Presserats. Die Redaktion behält sich vor, Beiträge, welche andere Personen, Institutionen oder Unternehmen beleidigen oder unnötig herabsetzen, oder sich nicht auf den Inhalt des betreffenden Beitrags beziehen, zu kürzen, nicht zu veröffentlichen oder zu entfernen. Über Entscheide der Redaktion können wir keine Korrespondenz führen. Zwei Meinungseinträge unmittelbar hintereinander sind nicht erlaubt.
Spende bei den Steuern abziehen
Sie können Ihre Spende von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Für Spenden über 20 CHF erhalten Sie eine Quittung zu Handen der Steuerbehörden. Die Spenden gehen an die gemeinnützige «Schweizerische Stiftung zur Förderung unabhängiger Information» SSUI, welche die Internet-Zeitung «Infosperber» ermöglicht. Infosperber veröffentlicht Recherchen, Informationen und Meinungen, die in der grossen Presse wenig oder gar keine Beachtung finden. Weitere Informationen auf der Seite Über uns.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Spende!