So kann ich in meinem Testament Infosperber berücksichtigen



Letztwillige Zuwendungen zu Lebzeiten (auch Vermächtnis oder Legat genannt) gehen an die Schweizerische Stiftung zur Förderung unabhängiger Information (SSUI), welche die Online-Zeitung Infosperber herausgibt. Die Zuwendungen oder Legate kommen vollständig dem unabhängigen Journalismus von Infosperber zugute. Auch Steuern werden auf Zuwendungen an die gemeinnützige Stiftung SSUI keine erhoben.

Ein Legat oder Vermächtnis muss man im Testament oder als Nachtrag zum Testament festhalten. 

Sie können die Stiftung SSUI in Ihrem Testament auch als Erbin einsetzen. Dadurch erbt sie allein oder zusammen mit anderen Erbinnen und Erben einen Teil Ihres Nachlasses.

Damit ein Eintrag in ein Testament oder ein Nachtrag zu einem bestehenden Testament gültig ist, muss der Eintrag oder Nachtrag von Hand geschrieben werden.

Hier eine Mustervorlage, die angepasst werden kann:

Test. Vorlage


Voraussetzungen, damit ein Testament gültig ist:

  • Sie müssen das Testament oder einen Nachtrag dazu von Anfang bis Ende von Hand schreiben.
  • Ort und Datum müssen korrekt festgehalten sein.
  • Das Testament muss unterschrieben werden (wobei die übliche Unterschrift, z.B. auch mit abgekürztem Vornamen oder Rufnamen, genügt).
  • Es empfiehlt sich, alle Seiten eines Testaments zu nummerieren und zu paraphieren (Kurzform der Unterschrift jeweils unten auf jeder Seite + vollständige Unterschrift auf der letzten Seite).
  • Das Vermächtnis an die Stiftung SSUI darf die Pflichtteile gesetzlicher Erbinnen und Erben nicht verletzen.
  • Ein bestehendes Testament kann jederzeit, unter Beachtung der Formerfordernisse, mit Nachträgen versehen, aber auch ganz oder teilweise widerrufen werden.
  • Es empfiehlt sich, sich sein Testament durch eine Fachperson (Bank, Notariat, Anwaltskanzlei) auf Form und Klarheit überprüfen zu lassen. Erbrechtliche Streitigkeiten wegen unklarer Testamente sind teuer, juristischer Rat dagegen nicht.
  • Es empfiehlt sich, widerrufene Testamente und Kopien davon zu vernichten.

Die einfachste und kostengünstigste Art, ein Testament sicher aufzubewahren, ist die Hinterlegung bei der Wohngemeinde. Erkundigen Sie sich bei der Gemeindeverwaltung.

Auch eine Schenkung zu Lebzeiten ist möglich.

__________________________________________________________

➜ Diese Seite über die Print-Funktion Ihres Geräts ausdrucken
__________________________________________________________


Weitere allgemeine Informationen zum Vererben und Erben:

➜ Merkblatt Testament und Erbvertrag (Quelle: Gerichte Zürich)

➜ Merkblatt Ausschlagen eines Erbes  (Quelle: Gerichte Zürich)



logo_responsive.400