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Daniel Goldstein © Grietje Mesman

Sprachlupe: Unschuldsvermutung steht drauf. Ist sie auch drin?

Daniel Goldstein /  Wer nach der Zeitungslektüre diese Frage im Gespräch am Küchentisch klären kann, ist vermutlich überprivilegiert. Hören wir mal zu.

Er: Hast du gesehen, in der Zeitung? Da hat einer den andern vor laufender Handykamera abgestochen und dann noch weitergefilmt, live im Internet, wie der am Boden langsam verreckt ist. Das ist doch ganz klar Mord, und wer der Mörder ist, muss man nicht noch lang vermuten. Aber da steht am Schluss trotzdem: ‹Es gilt die Unschuldsvermutung.› Ist das jetzt schon Kuscheljournalismus, bevor dann die Kuscheljustiz an der Reihe ist?

Sie: Nein, die kuscheln bei der Zeitung nicht, aber sie haben eine Hausjuristin, übrigens eine Studienkollegin von mir. Die sagt, bevor der Verdächtige verurteilt ist, müssen sie immer die Unschuldsvermutung hineinschreiben, sonst ist es eine Vorverurteilung. Wenn genug Medien den Fall so schildern, als wäre alles schon bewiesen, dann verhängt das Gericht vielleicht sogar eine mildere Strafe, weil der Täter eben durch die öffentlichen Vorverurteilungen bereits gelitten habe.

Also das wäre dann aber wirklich Kuscheljustiz. Damit das nicht passiert, machen sie jetzt sozusagen präventiv Kuscheljournalismus, wenn ich dich richtig verstanden habe. Aber wer nicht gerade eine Juristin zuhause hat, kann doch nur den Kopf schütteln über so eine Unschuldsvermutung. Eine Vermutung ist eine Annahme, für die man gute Gründe haben sollte. Und in einem so klaren Fall vermutet doch jeder mit gesundem Menschenverstand, dass der Messerstecher sicher nicht unschuldig ist. Auch der Zeitungsbericht mit der «Unschuldsvermutung» war sonst ganz so geschrieben.

Ja, ich vermute schon auch, dass der Verhaftete der Täter ist. Aber die Justiz muss eben immer von der Annahme ausgehen, ein Verdächtiger sei unschuldig, auch noch als Angeklagter. Die Ermittler müssen Beweismittel sammeln und dem Gericht vorlegen. Das entscheidet, ob die Beweise für ein Urteil reichen – oder eben nicht.

Also ist die Unschuldsvermutung gar keine echte Vermutung, sondern nur eine Art Regieanweisung: Jetzt tut mal alle so. Manchmal ist euer Juristendeutsch schon eine Zumutung. Wenn dann im Prozess die Verteidigung sagt, der Mann sei halt «unterprivilegiert» aufgewachsen, da müsse man Verständnis haben – ist das auch so ein Juristenwort? Es ist doch eigentlich unsinnig: Wer Privilegien hat, geniesst Vorrechte gegenüber anderen. «Unterprivilegiert» müsste also bedeuten, jemand hat schon auch Vorrechte, aber zu wenig davon. Sollen denn alle irgendwelche Vorrechte haben, am besten alle gleich viele? Und gegenüber wem, da ist doch dann niemand mehr ohne Vorrechte!

Das sehe ich auch so, aber ich muss uns Juristen in Schutz nehmen. Wir wissen, dass in «Privileg» das lateinische «lex» steckt, Gesetz. Wir haben also sicher nicht damit angefangen, von Privilegien zu reden, wenn sie nichts mit einem Vorrecht zu tun haben. Schon eher waren es die Journalisten, aber auch das weiss ich nicht sicher. Jedenfalls vermute ich, ja echt: Ich vermute, da wird einfach dem Englischen nachgeplappert. Dort sagt man schon lange «underprivileged», wenn man nicht von Armut, Unterschicht oder sogar Minderheitsrasse reden will, weil das diskriminierend tönt. Auch auf Deutsch ist «unterprivilegiert» eine Schönfärberei. Aber wenn ich vor Gericht jemanden verteidige, will ich den ja nicht noch demütigen.

So schlimm wäre es doch auch nicht, wenn man «weniger gut gestellt» oder – wenn’s stimmt – «benachteiligt» sagen würde. Kannst du mir noch erklären, warum niemand je von «Überprivilegierten» redet?

Vermutlich, weil sich die ganz schön dagegen wehren würden, so zu heissen. Die meisten meinen ja, sie hätten ihre gute Lebenslage der eigenen Leistung zu verdanken, nicht irgendwelchen Vorrechten. Also empfänden sie schon «privilegiert» als Beleidigung, erst recht «überprivilegiert».

Auch sonst müssen ja heute alle aufpassen, dass sie nichts sagen, das jemandem wehtun könnte. Das wäre bald schlimmer als eine Messerstecherei. Aber man sollte trotzdem nicht gerade das Gegenteil von dem sagen müssen, was man meint, also zum Beispiel statt der total begründeten Schuldvermutung eine Unschuldsvermutung heucheln.

Weisst du, manchmal ist so eine Juristenvermutung ganz praktisch. Dass du automatisch als Vater unseres Kindes eingetragen wurdest, verdankst du der Vaterschaftsvermutung. Die gilt bei Eheleuten und führt ohne Weiteres zum Eintrag. Unser Mädchen ist ja auch wirklich von dir und hat seine schwarzen Kraushaare von deiner Urgrossmutter. Aber das wissen die Leute nicht, und ich wette, manche vermuten etwas anderes. Vielleicht sogar der Zivilstandsbeamte, aber der muss von Amtes wegen aufs Maul hocken.

Weiterführende Informationen

  • Indexeintrag «Wortwahl» in den «Sprachlupen»-Sammlungen: tiny.cc/lupen1 bzw. /lupen2, /lupen3. In den Bänden 1 und 2 (Nationalbibliothek) funktionieren Stichwort­suche und Links nur im herun­tergeladenen PDF.

Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

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