Ernährungsinitiative: Bundesrat verheddert sich in Widersprüche

Im Herbst kommt die Initiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser» zur Abstimmung (Ernährungsinitiative). Sie will, dass die offiziellen Ziele des Bundes in den Bereichen Versorgung und Umwelt endlich ernstgenommen werden.
In seiner Botschaft («Aktuelle Situation in Bezug auf die Anliegen der Initiative») erwähnt der Bundesrat im Kapitel 5 eine Reihe von Ziellücken:
«Die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln ist heute trotz des leicht rückläufigen Selbstversorgungsgrades sichergestellt, die Trinkwasserqualität in der Schweiz ist im Allgemeinen gut und im Bereich der Nährstoffverluste sowie der Pflanzenschutzmittel und deren Metaboliten konnten Fortschritte erzielt werden. Es verbleiben aber in Bereichen wie dem Erhalt der Biodiversität, dem Erhalt der Bodenfruchtbarkeit sowie der Reduktion von Stickstoffverlusten (Ammoniak und Nitrat) Ziellücken, die in den kommenden Jahren geschlossen werden müssen.» (Seite 19)
Der Bundesrat spricht von «berechtigten Anliegen». Doch «die Stärkung der Ernährungssicherheit und die Reduktion des ökologischen Fussabdrucks der Land- und Ernährungswirtschaft» würden «im Rahmen der Weiterentwicklung der Agrarpolitik angegangen». Eine Verfassungsänderung sei dafür «nicht zielführend».
Eines steht dabei fest: Es ist die bisherige Politik, die hinten und vorne nicht zielführend war.
Ernährungssicherheit nimmt ab
Tatsächlich hat die «Weiterentwicklung der Agrarpolitik» in der Vergangenheit dazu geführt, dass der Selbstversorgungsgrad und damit die Ernährungssicherheit sogar abnahmen.
Der «Brutto»-Selbstversorgungsgrad umfasst auch die inländische Produktion mit importierten Futtermitteln. Doch selbst mit dieser Augenwischerei nimmt der («Brutto»-)Selbstversorgungsgrad von 2002 bis 2024 ab. Die offiziellen Zahlen des Bundesamts für Landwirtschaft sehen wie folgt aus:

Der «Brutto»-Selbstversorgungsgrad erreichte 2002 noch 61 Prozent und ist unterdessen auf 45 Prozent gesunken. Der entscheidende Netto-Selbstversorgungsgrad – ohne die Produktion mit importierten Futtermitteln – ist im gleichen Zeitraum von 56 Prozent auf 42 Prozent gesunken. Eine Trendwende ist nicht erkennbar.
Die folgende Tabelle zeigt die prozentuale Abnahme. Zum Vergleich: Die Zunahme der Schweizer Wohnbevölkerung betrug 5 Prozent beziehungsweise 10 Prozent. Der Selbstversorgungsgrad nimmt also rund doppelt so schnell ab, wie die Bevölkerung zunimmt.
| Veränderung 5 Jahre (%) 2017/19 bis 2022/24 | Veränderung 10 Jahre (%) 2012/14 bis 2022/24 | |
| Pflanzliche Nahrungsmittel | -17 | -22 |
| Tierische Nahrungsmittel netto | -7 | -9 |
| Alle Nahrungsmittel netto | -13 | -18 |
| Quelle: BLW/Agristat |
Diesen Abwärtstrend nennt der Bundesrat in der Botschaft «leicht rückläufig» und behauptet sogar: «Die Entwicklungen in den Zielbereichen der Ernährungsinitiative gehen grundsätzlich in die richtige Richtung.»
Die Ziele der Legislaturplanung 2019-2023 hat die Politik weit verfehlt. Dort hiess es: «Quantifizierbares Ziel: Der Selbstversorgungsgrad bei Nahrungsmitteln stabilisiert sich auf dem Mittelwert der Legislaturperiode 2011–2015.» Dasselbe Ziel befand sich auch in der Klimastrategie.
Das Ziel wurde verfehlt, obwohl es sich bei einem Drittel der 2,8 Milliarden Franken Direktzahlungen um «Versorgungssicherheitsbeiträge» handeln soll. Die Beiträge – beim Ackerland sind es 1000 Franken pro Hektare – fliessen dabei unabhängig davon, was angebaut wird. Sie fördern den Anbau von Futtergetreide und Mais genauso wie den von Kartoffeln oder Gemüse.
Weit vom Ziel entfernt: Ammoniakemissionen
In seiner Botschaft zur Initiative räumte der Bundesrat ein, in Sachen «Stickstoffverlusten (Ammoniak und Nitrat)» würden noch «Ziellücken» bestehen, die noch geschlossen werden müssten. Das gehe jedoch auch ohne Initiative.
Das erweckt den Eindruck von Zweckoptimismus: Denn die zulässigen Emissionen der Landwirtschaft werden heute um 65 Prozent überschritten. Gemäss Bafu sind die Emissionen in den letzten zwanzig Jahren nur um 10 Prozent gesunken.
Ammoniakemissionen tragen zur Feinstaubbelastung bei und führen in sensiblen Ökosystemen zu Überdüngung und Versauerung:

Heute verursacht die Landwirtschaft mehr Emissionen, als gemäss bundesrätlichem Etappenziel aus dem Jahr 2002 bis 2010 hätte erreicht werden sollen. Der Bundesrat schob das Ziel in der Folge einfach etliche Male ohne Erfolg hinaus.
Zwar werden jährlich etwa hundert Millionen Franken Subventionen für Gegenmassnahmen ausbezahlt – namentlich «Produktionssystembeiträge für graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion». Aber gleichzeitig haben zahlreiche Massnahmen mit gegenteiliger Wirkung dafür gesorgt, dass die Futtermittelimporte als eigentliche Ursache der zu hohen Emissionen weiter gestiegen sind: 2002 35’000 Tonnen, heute 50’000 Tonnen Stickstoff.
Bei den Nährstoffüberschüssen, die die Gewässer belasten – Phosphat verursacht unter anderem «Blaualgen»-Probleme –, wurden die Ziele ähnlich weit verfehlt.
Weit vom Ziel entfernt: Nitrat und TFA im Wasser
Die Nitratmenge im Grundwasser überschreitet an jeder sechsten Messstelle den Grenzwert von 25 Milligramm pro Liter. In ackerbaulich genutzten Gebieten sind es sogar 50 Prozent der Messstellen.
Gemäss Bafu waren die Werte eine Zeit lang rückläufig, seit 2017 sind sie aber wieder gestiegen.
Die mit Abstand am weitesten verbreitete künstliche Chemikalie im Grundwasser ist TFA (Trifluoressigsäure). Sie ist ein Abbauprodukt von vielen per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS). Diese werden vor allem als Pflanzenschutzmittel sowie als gasförmige Kälte- und Treibmittel eingesetzt. TFA steht in Verdacht, die Fortpflanzungsfähigkeit und die Entwicklung von Föten zu beeinträchtigen. Die EU-Chemikalienbehörde hat die Substanz im Juni als reproduktionstoxisch eingestuft.
In der Schweiz sind 26 Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe zugelassen, die sich in der Umwelt potentiell zu TFA abbauen. Im Jahr 2023 wurden über 30 Tonnen dieser Wirkstoffe eingesetzt. An gut 60 Prozent der nationalen Messstellen (Naqua) in vorwiegend ackerbaulich genutzten Einzugsgebieten liegen die TFA-Werte zwischen 1 und 5 Mikrogramm pro Liter.
Der Grenzwert für Grundwasser, das als Trinkwasser genutzt wird, liegt für Pestizide bei 0,1 Mikrogramm pro Liter. Wird dieser Wert für einen Wirkstoff oder ein Abbauprodukt wiederholt und deutlich überschritten, müssen bestehende Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln überprüft werden.
Neu zugelassene Pflanzenschutzmittel dürfen im Einzugsgebiet von Trinkwasserquellen nur dann eingesetzt werden, wenn nachgewiesen ist, dass ihre Anwendung nicht zu Konzentrationen von mehr als 0,1 Mikrogramm pro Liter führt. Zumindest theoretisch – denn bis heute ist das Einzugsgebiet von Trinkwasserfassungen (sogenannte Zuströmbereiche) nur in wenigen Fällen ausgeschieden worden.
Trotz dieser Faktenlage erklärt der Bundesrat in seiner Botschaft: «Das Trinkwasser in der Schweiz ist heute generell von guter Qualität».
Falsch und irreführend
Zentrale Aussagen des Bundesrats zur Situation und Entwicklung beim Selbstversorgungsgrad sind falsch und aufgrund der anhaltenden Trends irreführend.
Bundesrat und Parlament verfehlen die offiziellen Ziele beim Selbstversorgungsgrad und verschiedenen Umweltvorgaben seit Jahren, ziehen aber weder bei den Massnahmen noch in der Kommunikation entsprechende Konsequenzen. Aussagen des Bundesrats wie «werden im Rahmen der Weiterentwicklung der Agrarpolitik angegangen», «Ziellücken, die in den kommenden Jahren geschlossen werden müssen» oder «bereits geplant» sind vor diesem Hintergrund wenig glaubwürdig.
Die ständig verschleppten und verpassten Ziele widersprechen der Aussage des Bundesrats, dass die Ernährungsinitiative «weder nötig noch zielführend» sei. Denn ohne den zusätzlichen Druck aus der Bevölkerung werden Bundesrat und Parlament keinen Grund sehen, die Ziele ernster zu nehmen als bisher.

Demnächst in einem zweiten Teil:
Der Bundesrat schürt Angst: Nach Annahme der Ernährungsinitiative gäbe es 70 Prozent weniger Fleisch, behauptet er irreführend.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine. Autor Felix Schläpfer hat in Zürich doktoriert (Dr. sc. nat.) und habilitiert (habil. oec.). Nach Forschungs- und Lehrtätigkeit an der Universität und ETH Zürich war er Professor an der Fachhochschule Kalaidos in Zürich. Seit 2025 ist er selbständiger Wissenschafter und forscht zu Umweltgütern, Naturkapital, ökonomischen Renten und weiteren Themen. Er ist Mitglied im Editorial Board der Fachzeitschrift Ecological Economics.
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.








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