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Vom vielen Verkehr dann doch ein bisschen überrascht: Velofahrer überfährt ein Rotlicht. © Marco Diener

«Wenn Rot sich falsch anfühlt» – dann fährt man halt einfach

Marco Diener /  Wer mit einem Velo ein Rotlicht missachte, fahre sicherer. Das behauptet das Velojournal. Und ist damit nicht alleine.

«Wenn Rot sich falsch anfühlt»: Unter diesem Titel veröffentlichte die Fachzeitschrift «Velojournal» kürzlich einen Artikel zum Thema Rotlicht und Velo. Das Klischee lautet ja, dass Velofahrer und Velofahrerinnen die Rotlichter systematisch missachten.

Insgesamt 22 Prozent

Aus der Schweiz gibt es keine Zahlen. Aber der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat vor zehn Jahren in einer Studie festgestellt, dass Velofahrer 17 Prozent der Rotlichter missachteten und bei weiteren 5 Prozent «die Infrastruktur wechselten». In weniger beschönigenden Worten heisst das: Sie fuhren übers Trottoir, um das Rotlicht zu umfahren.

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Einhändig und bei Rot über die Kreuzung: Irgendwie muss man ja den «Coffee to go» halten.

In 22 Prozent der Fälle missachteten also Velofahrer das Rotlicht. Doch für das «Velojournal» ist das alles kein Problem. Denn im Jahr 2024 seien bei insgesamt «3244 Kollisionen mit Velos lediglich 58 Unfälle auf Rotlichtmissachtung durch Velofahrende zurückzuführen» gewesen. Fazit des «Velojournals»: Damit bleibe das Phänomen vergleichsweise selten.

Abgesehen davon, dass 58 Unfälle nicht einfach vernachlässigbar sind, blendet das «Velojournal» aus, warum es möglicherweise nicht zu noch mehr Unfällen kam. Es könnte ja sein, dass Autofahrer ausgewichen sind, dass sie eine Vollbremsung gemacht haben, dass Fussgänger zurückgewichen sind.

Rotlicht überfahren ist angeblich sicherer

Stattdessen stimmt das «Velojournal» ein Loblied aufs Missachten des Rotlichts an. Rotlichter würden nämlich «nicht nur aus Effizienzgründen» missachtet. Nein, «auch Sicherheitsaspekte» würden «eine Rolle spielen». Aus drei Gründen könne das Überfahren von Rotlichtern sicherer sein als deren Beachtung:

  • Velos seien im Stillstand instabil. Anfahren brauche Zeit und Kraft. «Ein vorsichtiges Weiterrollen kann als kontrollierter und sicherer empfunden werden.»
  • Weil Velofahrer höher sässen und nicht von einer Karosserie umgeben seien, genössen sie eine bessere Übersicht. «Sie können oft besser einschätzen, ob eine Kreuzung gefahrlos überquert werden kann.»
  • Und: Wer neben einem Lastwagen halte, laufe Gefahr, übersehen zu werden. «Die Minimierung der Zeit im toten Winkel» sei «ein Sicherheitsgewinn.»

Doch die Argumente überzeugen nicht. Viele Lichtsignalanlagen werden je nach Verkehrsaufkommen unterschiedlich gesteuert. Da hilft auch die bessere Übersicht nicht. Selbst Ortskundige werden oft überrascht. Und jeder Schüler lernt, dass er sich gar nie in den toten Winkel eines Lastwagens begeben sollte, sondern besser dahinter anhält.

Velofahrer Bern
Konflikt unter Velofahrern: Er fährt bei Rot über die Kreuzung, sie irgendwie.

Zudem stellt sich die Frage, ob die Velolobbyisten vom «Velojournal» mit ebenso viel Verständnis reagieren, wenn Autofahrer das Gleiche behaupten. Dass sie «oft besser einschätzen könnten, ob eine Kreuzung gefahrlos überquert werden kann», weil sie in ihrem SUV höher sitzen.

Der Artikel im «Velojournal» ist eine einzige Rechtfertigung des Fehlverhaltens von Velofahrern. Und argumentativ ziemlich armselig. Denn letztlich propagiert das «Velojournal», dass sich Velofahrer nur an diejenigen Regeln halten sollen, die ihnen einleuchten.

Das «Velojournal» ist mit seinen unbedachten Äusserungen allerdings nicht alleine. Die Lobbyorganisation Pro Velo Bern hatte in einem Argumentationspapier schon vor gut zehn Jahren festgehalten: «Die Glaubwürdigkeit der Regeln steigt, wenn die Regeln fürs Funktionieren des Verkehrs tatsächlich sinnvoll sind.» Und weiter: «Regeltreues Verhalten sollte nicht durch nutzlosen Zeitverlust bestraft werden, sondern als sinnvoll erlebbar sein.»

Spendenbalken blau

Das ist – höflich ausgedrückt – Unsinn. Viele Verkehrsregeln führen zu einem Zeitverlust: der Rechtsvortritt, die Stoppstrasse, die Geschwindigkeitsbeschränkung, die Einbahnstrasse, das Überholverbot.

Die neue Regel

Das «Velojournal» und Pro Velo zementieren mit ihren Rechtfertigungen das Klischee vom Velorowdy. Sie schaden dem Ruf der Velofahrer. Dieser leidet auch unter einer neuen Verkehrsregel, die zwar sinnvoll ist, aber miserabel umgesetzt wurde.

Seit 2021 dürfen Velofahrer auf vielen Kreuzungen auch bei Rot mit der nötigen Vorsicht rechts abbiegen – dann nämlich, wenn neben dem Rotlicht auch noch das Signal «Rechtsabbiegen für Radfahrer gestattet» angebracht ist. Nur ist das Signal sehr klein und meist unbeleuchtet. Wer nicht darauf achtet, sieht das Signal nicht.

Rechtsabbiegen Lukas 2
Sieht verboten aus, ist aber erlaubt: Rechtsabbiegen bei Rot. Aber nur, wenn das Schild «Rechtsabbiegen für Radfahrer gestattet» angebracht ist. Meist ist das Schild allerdings kaum erkennbar.

Das führt dann häufig dazu, dass sich Autofahrer über Velofahrer ärgern, obwohl sich diese bei Rotlichtern mit Zusatzsignal korrekt verhalten. Auch das zementiert das Klischee vom Velorowdy.

Rechtsabbiegen Signal
Auch aus der Nähe schlecht zu sehen: Signal «Rechtsabbiegen für Radfahrer gestattet» in Bern.

Weiterführende Informationen


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Keine. Der Autor besitzt ein Auto und drei Velos. Die Velos benützt er häufiger als das Auto.
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11 Meinungen

  • am 14.07.2026 um 11:25 Uhr
    Permalink

    Ich bin auch sicherer, wenn ich verbotenerweise auf dem Spazierweg statt auf der 50m entfernten verkehrsberuhigten Quartierstrasse fahre. Und darum geht es doch, oder?

  • am 14.07.2026 um 14:14 Uhr
    Permalink

    Danke für den sehr sachlich formulierten Artikel. Ich fahre selber auch fast täglich mit dem Pedelec zur Arbeit oder zum Einkaufen. Ich finde die Haltung vom Velojournal beschämend, denn ja, Verkehrsregeln sind für alle da. Obwohl mir leider immer noch nicht klar ist, ob ich 2026 die Velowege auf dem Trottoir mit meinem 45km/h schnellen Gefährt benutzen muss, oder doch nicht darf. Hab auch schon gelesen, dass das jede Gemeinde selbst bestimmen kann?? Als Buschauffeur sehe ich momentan aber eher das Problem bei den Elektrotrottis, die Dinger fahren zum Teil recht schnell und die Piloten benutzen oft den gesamten Verkehrsraum und sind damit in ihrer Absicht verdammt schwer einzuschätzen… so irgendwie vom linken Trottoir ohne Handzeichen schräg über den Fussgängerstreifen, kurz auf den Velostreifen, quer über den Parkplatz und dann ab in die Bahnhofsunterführung

  • am 14.07.2026 um 16:18 Uhr
    Permalink

    Esther Scheuner
    Lieber Marco Diener
    ich bin der gleichen Meinung wie Sie, was Velofahrende anbelangt. Nur der Kommentar zu dem Bild «Konflikt unter Velofahrern» enthält eine Unrichtigkeit. Die Velofahrerin hat wahrscheinlich grün wie die FussgängerInnen, weil sie vom Hirschengraben die Strasse überqueren will. Anschliessend muss sie wie der Velofahrer an der gleichen Ampel warten (was sie hoffentlich tun wird), bis das Grünlicht die Fahrt freigibt geradeaus oder zum Abbiegen nach rechts.

    • am 15.07.2026 um 16:57 Uhr
      Permalink

      Velofahrer sind nicht Fussgänger; sie müssen absteigen, wenn sie als Fussgänger gelten wollen

    • am 15.07.2026 um 19:53 Uhr
      Permalink

      Das Hinterrad der Radfahrerin steht auf einer durchzogenen Linie, also überquert sie sicher nicht korrekt die Strasse. Grün wie die Fussgänger, hat sie auch nur wenn sie zu Fuss geht und das Velo stösst. Die Ampel für die Velofahrer kann sie aus ihrer Position auch nicht sehen. Durch die durchgezogene Mittellinie geh ich davon aus, dass sie von dem Trottoir runter fuhr.
      Also stimmt der Kommentar, sie fährt irgendwie wie sie will…. *zwinkersmiley*

    • Portrait Marco Diener.1 Kopie
      am 26.07.2026 um 18:01 Uhr
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      Das Bild stammt nicht vom Hirschengraben, sondern von der Kreuzung Schwanengasse/Bubenbergplatz/Bogenschützenstrasse. Die Velofahrerin darf die Strasse dort nicht überqueren. Das sieht man allein schon an der Sicherheitslinie, die nur von der anderen Seite überfahren werden darf. Grün hat sich auch nicht. Denn dort gibt es kein Velo-Lichtsignal.

  • am 15.07.2026 um 08:46 Uhr
    Permalink

    Lieber Herr Diener, was mich ehrlich gesagt mehr irritiert, ist, dass hier jemand offenbar systematisch fremde Passanten und Velofahrer fotografiert, um sie zu «verpetzen»… es passt allerdings zu Ihrer Haltung während Corona….

    Doch schauen wir uns die Fotos einmal genauer an. Das (neue) Titelbild zeigt einen korrekt wartenden Velofahrer. Der andere könnte ein Velokurier sein, das ist nochmal eine eigene Kategorie… Auf Bild zwei fährt der Velofahrer, weil die Fussgänger Grün haben und die Autos damit rot. Ebenso auf Bild drei: Die Velofahrerin überquert die Strasse mit der grünen Fussgängerampel, der Velofahrer dürfte praktisch stehen und warten, bis die Spur frei wird. Bild vier ist ohnehin zulässig.

    Fazit: Da haben Sie bei Ihren Expeditionen nicht viel herausgeholt…

    • Portrait Marco Diener.1 Kopie
      am 26.07.2026 um 18:03 Uhr
      Permalink

      Zu Bild 1: Der Velokurier fährt bei Rot.
      Zu Bild 2: Der Velofahrer muss links abbiegen und einen Fussgängerstreifen überqueren, wo die Fussgänger in diesem Moment grün haben.
      Zu Bild 3: Die Velofahrerin überfährt die Sicherheitslinie. Zudem haben entgegenkommende Fahrzeuge grün.
      Zu Bild 4: Da steht ja: «Ist erlaubt.»

  • am 15.07.2026 um 12:36 Uhr
    Permalink

    Definitionsgemäss sind gesetzliche und verordnungsmässige Regeln allgemeingültig. Aber Verkehrsregeln wurden erst nötig mit dem Aufkommen des motorisierten Strassenvekehrs (seit Anfangs des letzten Jahrhunderts), weil insbes. Autos eine tödliche Betriebsgefahr in sich schliessen; VelofahrerInnen bleiben sehr verletzliche Verkehrsteilnehmer. Noch heute ist die Verkehrsregelung vom motorisierten Verkehr aus gedacht. Wenn z.B. wegen Bauarbeiten eine Strasse wechselseitig nur einseitig über eine längere Strecke befahrbar ist, so sind die Intervalle des Lichtsignals regelmässig so kurz, dass ich als Velofahrer durch den einsetzenden Gegenverkehr gefährdet werde – jedenfalls bei Flach- und Aufwärtsstrecken; und noch immer gibt es keine vorgeschriebene Mindestbreite für Velostreifen.- Eine systematische Trennung von Langsam- und motorisiertem Vekehr ist nötig, weil Velos viel wendiger sind als Autos; erstere brauchen viel weniger Strassenraum, sind umweltfreundlicher und gesundheitsfördernd.

  • am 15.07.2026 um 16:07 Uhr
    Permalink

    Das «Velojournal» und die Lobbyorganisation Pro Velo Bern haben ziemlich eigenartige Ansichten über Demokratie. Sie argumentieren und agieren nach dem Motto: Ich mache, was mir passt. Zunehmend herrschen Wild-West-Methoden (=der Stärkere gewinnt). Gesetzliche Vorschriften werden kaum beachtet, und zwar deshalb, weil sie lästig sind. Diese Einstellung entspricht perfekt der heutigen egoistischen Gesellschaft. Das Hauptproblem besteht jedoch darin, dass die Politik und die Polizei das Velorowdytum toleriert, ja sogar noch zu fördern scheint.

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