Die Wirkung von Anti-Falten-Cremes ist nicht belegbar, fand «Öko-Test» schon 2022. Der jüngste Test bestätigt es einmal mehr.
Konsumentenschutz
Einseitige Vertragsklauseln. Täuschungen. Umweltschädlich. Hungerlöhne. Erschwerte Klagemöglichkeiten.
Einseitige Vertragsklauseln. Täuschungen. Umweltschädlich. Hungerlöhne. Erschwerte Klagemöglichkeiten.