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In den USA darf bis auf weiteres ungehindert gequalmt werden, wie in diesem Kraftwerk in Arizona. © CC

USA setzen Umweltgesetze aus

D. Gschweng /  Wegen der Corona-Pandemie wird die Einhaltung von Umweltgesetzen nicht mehr forciert. Das hat die US-Umweltbehörde entschieden.

Die US-Umweltbehörde hat am Donnerstag, 26. März, die Umweltgesetzgebung teilweise ausser Kraft gesetzt. Umweltstandards, legte die «Environmental Protection Agency» (EPA) fest, müssen während der Corona-Krise nicht mehr zwingend eingehalten werden.

Unternehmen wie Kraftwerke oder Chemieunternehmen müssen Verstösse nur noch melden, wenn ein «akutes Gesundheitsrisiko» besteht. Zuvor hatten Verbände wie das «American Petroleum Institute» (API) die Umweltbehörde darum gebeten, die Regulierungen zu lockern und Gesetzesvorhaben aufzuschieben. Umweltverbände und auch einige Politiker reagierten entsetzt, berichteten unter anderen die «New York Times» und die Washingtoner Zeitung «The Hill».

Regulierung gibt Umweltverschmutzern freie Hand

«Diese EPA-Erklärung ist im Wesentlichen ein unbefristeter landesweiter Verzicht auf Umweltvorschriften», äusserte sich beispielsweise Cynthia Giles, die die EPA unter Obama geleitet hat. Sie sei ein Signal an Unternehmen im ganzen Land, dass sie straffrei ausgingen, wenn sie eine Verschmutzung in irgendeiner Weise auf die Viruspandemie zurückführen könnten.

Überwachungsdaten, die Unternehmen normalerweise zwingend erheben müssen, müssen nur noch auf Verlangen der EPA erstellt werden. Dadurch werde es für Behörden und Öffentlichkeit im Nachhinein nicht einmal mehr nachvollziehbar sein, wie schlimm eine Wasser- oder Luftverschmutzung gewesen ist.

Der Schritt der US-Umweltbehörde folgt einem allgemeinen Trend. In Donald Trumps Präsidentschaft wurden bisher mehr als 50 Umweltgesetze aus der Obama-Ära ausser Kraft gesetzt, die Streichung vieler weiterer ist geplant.

Laut der EPA ist die temporäre Aufhebung von Standards eine Erleichterung für Firmen, die während der Pandemie ihre Überwachungspflichten nicht in vollem Umfang wahrnehmen können. Für Vergehen werden sie nicht mehr bestraft. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 13. März 2020. Bemerkenswert ist: Für Importe gilt diese Lockerung der Gesetze nicht.


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2 Meinungen

  • am 11.04.2020 um 12:13 Uhr
    Permalink

    Stellen wir uns vor, die Coronapandemie würde mehr u. jüngere Opfer fordern, es gab und gibt durchaus Erreger, mit dieser Eigenschaft. Bedenken wir, dass die aktuelle Krise allein mittels social/physical distancing bewältigt werden kann, dann zeigt sich, wie verwundbar eine überbevölkerte, verdichtete Schweiz ist. Je dichter wir beeinander leben, desto schwieriger ist Abstandhalten, desto fragiler die Versorgungslage. Der unglaublich – um nicht zu sagen geradezu irrational – geförderte, öffentliche Verkehr ist äusserst anfällig auf Terror, Stromversorgungszusammenbrüche und Pandemien. Es ist schlicht unvernünftig, den Individualverkehr zu bekämpfen, um alle zu bewegen, öV-Nutzer zu sein. Man darf nicht vergessen, dass der grösste Herbizidverbraucher der Schweiz die SBB sind und dass eine Bahnlinie aufgrund von Kurvenradien und begrenzter Steigungsfähigkeit mehr Land verbraucht, als eine Autobahn. Alles auf eine Karte zu setzen, ist meist hochriskant. Corona bietet die Chance, kritische Distanz zu Ideologien und unbeschränktem Wachstumsglauben zu gewinnen, hin zu einem Denken, das nicht alles Althergebrachte verteufelt und das Rad neu erfinden will. In der Umweltpolitik wird zu oft über das Ziel hinausgeschossen, nicht selten sind die aufgezwungenen Lösungen gar umweltschädlich. Den Luxus einseitig umweltfokussierter Politik werden wir uns nicht mehr leisten können, das Geld dafür wird nicht mehr vorhanden sein. Vernunft, Toleranz und Bescheidenheit ist DIE Krisenmedizin.

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