CDU-Kiesewetter: Deutschland soll über Atomwaffen mitverfügen
Red. In einem ersten Beitrag zeigte Andreas Zumach auf, wie seit der Entwicklung von Atomwaffen vor 85 Jahren gelogen, vertuscht, verharmlost und getäuscht wurde – bis heute.

Bei Staaten ausserhalb Europas stösst schon der aktuelle Status von Atomwaffen in den europäischen Mitgliedsstaaten der Nato sowie der Türkei auf Kritik und Misstrauen. Und dies zu Recht. Denn zwei dieser Staaten – Frankreich und Grossbritannien – besitzen Atomwaffen und weigern sich seit 58 Jahren beharrlich, ihren Verpflichtungen aus dem 1968 vereinbarten Abkommen zur Nichtverbreitung von Atomwaffen (NPT) nachzukommen. Gleich wie die drei anderen «offiziellen» Atomwaffenmächte USA, China und Russland wären sie verpflichtet gewesen, ihre atomaren Arsenale abzurüsten.
Damit nicht genug: In fünf weiteren Staaten – Deutschland, den Niederlanden, Belgien, Italien und der Türkei haben die USA – im Rahmen der sogenannten «nuklearen Teilhabe» – Atombomben stationiert, die im Kriegsfall an die Luftstreitkräfte dieser fünf Länder zum Einsatz übergeben werden können.
Aus der Sicht vieler Kritikerinnen und Kritiker – auch nach meiner Einschätzung – verstösst dies zumindest gegen den Geist des NPT, wenn nicht sogar gegen den Buchstaben dieses Vertrages.
Wenn dieser Status Quo noch erweitert und der NPT noch weiter ausgereizt würde, wäre dies für den NPT mit grosser Wahrscheinlichkeit das Ende. Es geht um die Mitverfügung Deutschlands und anderer Staaten über die Atomwaffen Frankreichs oder Grossbritanniens oder um die Ausweitung der Teilhabe an Atomwaffen der USA durch ihre Stationierung in Polen oder anderen bislang atomwaffenfreien Ländern oder sogar um die Entwicklung von eigenen Atomwaffen durch welches europäische Land auch immer.
Unseriöses Bedrohungsszenario
Die Debatte über eine eigenständige, von den USA unabhängige atomare Abschreckungskapazität Europas wird seit Russlands Krieg gegen die Ukraine heftiger geführt unter Verweis auf Russlands angebliche Absicht und seine angebliche militärische Fähigkeit, nach diesem Krieg die baltischen Staaten, Polen sowie spätestens zum Ende dieses Jahrzehnts auch Deutschland und andere Nato-Staaten anzugreifen. Dieses Bedrohungsszenario ist völlig überzogen und unseriös.
Es gibt keinerlei Äusserungen Putins oder von Mitgliedern der Führung in Moskau, die diese Absicht erkennen lassen. Und die Regierung Putin wäre angesichts der militärischen Kräfteverhältnisse zwischen den Nato-Staaten und Russland auch gar nicht in der Lage, einen solchen Krieg zu führen.
Friedensbewegung muss Klartext reden
Die Friedensbewegung wird diesem überzogenen Bedrohungsszenario, das ja zur Rechtfertigung der derzeitigen Aufrüstung und zur innergesellschaftlichen Militarisierung dient, allerdings nur glaubwürdig und mit Erfolg öffentlich widersprechen können, wenn sie den tatsächlichen heissen Krieg, den Russland gegen die Ukraine führt, genauso klar als völkerrechtswidrig verurteilt, wie sie auch völkerrechtswidrige Kriege des Westens verurteilt hat. Da gibt es in Teilen der Friedensbewegung ziemliche Defizite.
Forderung nach Atomwaffen nicht neu
Die Debatte um Atomwaffen für Europa begann bereits, nachdem Donald Trump in seinem ersten Präsidentschaftswahlkampf im Sommer 2016 die Nato für «obsolet» erklärt hatte. Bereits am Tag nach der ersten Amtseinführung Trumps im Januar 2017 erklärte der CDU-Bundestagsabgeordnete und frühere Berufsmilitär Roderich Kiesewetter im ARD-Fernsehen, jetzt könne sich «Europa nicht mehr auf den nuklearen Schutzschirm der USA verlassen». Er forderte eine eigenständige atomare Bewaffnung der EU. Konkret schlug Kiesewetter eine «Mitverfügung» Deutschlands über Frankreichs Atomwaffen vor.
Im Wahlkampf zum EU-Parlament Anfang 2024 erhob dann auch die damalige sozialdemokratische Spitzenkandidatin Katarina Barley diese Forderung. Entsprechende Forderungen und Vorschläge häufen sich angesichts der offensichtlichen Kumpanei zwischen Trump und Putin mit Blick auf den Ukrainekrieg und weil die Nato-kritischen Äusserungen von Mitgliedern der Regierung in Washington in Trumps zweiter Amtszeit seit Anfang 2025 deutlich zugenommen haben.
Trumps Tiraden werden für Europas Aufrüstung instrumentalisiert
In der Debatte über eine militärische Unterstützung für Trumps völkerrechtswidrigen Krieg gegen Iran beschimpfte der US-Präsident die unwilligen europäischen Verbündeten als «unzuverlässig« und «undankbar» und drohte mit einem Austritt der USA aus der Militärallianz. Doch es ist ein Fehler, all diese Äusserungen aus Washington für bare Münze zu nehmen. Sie werden überbewertet und instrumentalisiert, um die militärische Aufrüstung der EU zu propagieren bis hin zu einer eigenständigen, von den USA unabhängigen atomaren Bewaffnung.
Natürlich verfolgt die Trump-Regierung – noch stärker als all ihre Vorgänger und dank Russlands völkerrechtswidrigem Krieg gegen die Ukraine auch viel erfolgreicher –das Ziel, die finanziellen Lasten in der Nato umzuverteilen und die Europäer zu mehr Militärausgaben zu drängen. Doch davon abgesehen hat sich das grundlegende Interesse der USA an der Nato seit ihrer Gründung im Jahr 1949 auch unter Trump nicht verändert: Die Militärallianz ist für ihre Führungsmacht das wichtigste Instrument, um Europa zu beeinflussen und zu kontrollieren. Auch die Existenz von US-Militärbasen in Deutschland und anderen Staaten Europas sowie deren Nutzung für Washingtons globale Kriege und Drohneneinsätze wären ohne die Nato nicht möglich. All das wird auch Trump nicht aufgeben.
Die deutsche Debatte über Atomwaffen für Europa bezog sich zunächst nur auf das Modell einer Mitverfügung Deutschlands über die atomaren Arsenale Frankreichs und/oder Grossbritanniens. Wobei von Grossbritannien seit dem EU-Austritt des Landes (Brexit) zumindest vorerst nicht mehr die Rede ist.
Mitverfügung an Atomwaffen schon 1972 vorgesehen
Das Recht auf Mitverfügung hatte bereits Westdeutschlands sozial-liberale Regierung unter Bundeskanzler Willy Brandt reklamiert. Als die damalige Bundesrepublik mit der Ratifizierung des NPT im Jahr 1972 den völkerrechtlichen Verzicht auf Atomwaffen erklärte, machte sie den Vorbehalt, dass dieser Verzicht nicht mehr gelte, wenn es im Zuge der europäischen Integration (wie sie inzwischen mit der EU erreicht ist) zu einer gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik Europas komme. Dann müssten auch die dann noch in Europa existierenden Atomwaffen vergemeinschaftet werden und Deutschland eine Mitverfügung – einen «zweiten Schlüssel» – über diese Waffen erhalten.
Im 4+2-Abkommen vom September 1990 wurde lediglich der Verzicht des wiedervereinigten Deutschlands auf «die Entwicklung, den Besitz, die Lagerung und die Weitergabe» von Atomwaffen vereinbart. Das Begehren der DDR-Delegation bei den 4+2-Verhandlungen, auch den Verzicht auf «Mitverfügung über Atomwaffen anderer Staaten» in den Vertrag aufzunehmen, wurde von der westdeutschen Verhandlungsdelegation abgelehnt.
Inzwischen ist den Befürwortern allerdings immer deutlicher geworden, dass eine Mitverfügung Deutschlands oder anderer Staaten über die Atomwaffen Frankreichs für Paris nicht in Frage kommt. Präsident Emmanuel Macron schlug Anfang dieses Jahres lediglich vor, französische Atomwaffen vorwärts zu stationieren auf dem Territorium Deutschlands. Diese Waffen sollen aber unter alleiniger Verfügung und Einsatzkontrolle durch Frankreich bleiben.
Deutsche Stimmen fordern eigene Atomwaffen
Paris ist vor allem daran interessiert, dass sich Deutschland finanziell an der viele Milliarden teuren «Modernisierung» der Force de Frappe beteiligt. Daher werden in jüngster Zeit immer mehr Stimmen laut – vor allem in der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (FAZ) –, die ähnlich wie Konrad Adenauer in den 1950er Jahren für die nationale Beschaffung und Alleinverfügung Deutschlands von und über Atomwaffen plädieren. Sie argumentieren, seit 1970 und erneut seit 1990 hätten sich die geopolitischen Rahmenbedingungen grundlegend geändert, weshalb man die im Rahmen des NPT und des 4+2-Abkommens eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands zum Atomwaffenverzicht revidieren müsse.
Eine Aufkündigung oder der Austritt aus internationalen Verträgen ist grundsätzlich möglich unter Beachtung bestimmter Fristen und formaler Verfahrensregeln. Als Problem sehen die Befürworter eines solchen Vorgehens lediglich, dass nach einer Aufkündigung des 4+2-Vertrages milliardenschwere Reparationsforderungen auf die Bundesrepublik als Nachfolgestaat von Nazi-Deutschland zukommen könnten. Solche Forderungen wurden in diesem Abkommen als endgültig abgegolten erklärt.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
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