Amnesty nennt Berichte «erschütternd» und fordert Ermittlungen
Nachdem Infosperber die Zeugnisse zweier Schweizer Staatsangehöriger dokumentiert hat, die im Mai als Teil der Global Sumud Flotilla von israelischen Streitkräften in internationalen Gewässern abgefangen, auf ein schwimmendes Gefängnisschiff verbracht und nach Israel verschleppt worden waren, hat sich nun Amnesty International eingeschaltet und widerspricht der Haltung des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) unmissverständlich.
Nathan Hausheer, ein 28-jähriger Spengler aus dem Kanton Waadt, hatte gegenüber Infosperber geschildert, wie er an Bord eines israelischen Militärschiffs mehrfach ins Gesicht geboxt, mit einem Taser traktiert und in den Hals getreten wurde. Sibel, eine weitere Schweizer Teilnehmerin, hatte von Schlafentzug berichtet, eng zugezogenen Handschellen bis zum Kreislaufstillstand in den Fingern, Schüssen auf Gefangene, die nach Toilettenpapier verlangten, und davon, wie sie bei der Ausschaffung aus Israel bis an die Flugzeugtür getreten wurde. Insgesamt wurden laut der Flotilla mindestens 67 der 428 festgehaltenen Personen so schwer verletzt, dass sie stationäre medizinische Behandlung benötigten. Allen Verschleppten wurde anwaltschaftlicher Beistand verweigert.
Das EDA reagierte auf eine Anfrage von Infosperber mit einer Stellungnahme, die an eine rechtliche Groteske erinnert: Wer in internationalen Gewässern von einem Staat verschleppt, geschlagen und ohne Anwaltszugang festgehalten worden sei, so das Departement, müsse seine Rechte «in erster Linie im jeweiligen Land geltend machen» — also eben dort, wo die Misshandlung stattgefunden hatte. Zahlreiche konkrete Fragen — ob das EDA Kenntnis von Übergriffen gegen Schweizer Staatsangehörige habe, ob es Ermittlungen fordern werde, weshalb die Schweiz beim Empfang der Freigelassenen als einziges Land fehlte — blieben unbeantwortet.
«Proaktiv und öffentlich äussern»
Beat Gerber, Mediensprecher von Amnesty International Schweiz, nennt die von Infosperber publizierten Zeugnisse «erschütternd». Sie spiegelten zugleich «die Realität wider, die viele Palästinenser in israelischer Haft erleben». Die NGO erhebt konkrete Forderungen.
Erstens verlangt Amnesty International eine öffentliche Stellungnahme der Schweizer Regierung: Das EDA solle sich «proaktiv und öffentlich zu den Vorfällen äussern — insbesondere auch zu den glaubhaften Berichten über Misshandlungen von Schweizer Staatsangehörigen».
Zweitens fordert Amnesty, die zuständigen Schweizer Behörden sollten «unverzüglich prüfen, ob Ermittlungen zu den Foltervorwürfen eingeleitet werden können, insbesondere über das Mittel der universellen Gerichtsbarkeit». Dieses Rechtsprinzip erlaubt es Staaten — und verpflichtet sie unter bestimmten Umständen dazu —, schwere Menschenrechtsverletzungen strafrechtlich zu verfolgen, auch wenn die Taten im Ausland begangen wurden. Die Schweiz habe zudem sicherzustellen, so Beat Gerber, «dass Betroffene zivilrechtliche Ansprüche geltend machen können, auch wenn die Taten im Ausland begangen wurden».
Drittens müsse der Bundesrat griffige Massnahmen ergreifen, «um zur Beendigung der massiven Menschenrechtsverletzungen beizutragen und die eigene Mitverantwortung auszuschliessen». Dazu gehöre insbesondere ein Verbot sogenannter Dual-Use-Exporte, Güter also, die zivile wie militärische Verwendung finden können, darunter, wie RTS recherchierte, kugelsichere Schilde für die israelische Gefängnisverwaltung, und, wie die WOZ dokumentierte, Laser und Werkzeugmaschinen an israelische Rüstungsfirmen.
Wer zahlt die Rechnung?
Viertens, so Amnesty International: Das EDA dürfe den Fokus nicht darauf legen, den betroffenen Aktivistinnen und Aktivisten «Eigenverantwortung zuzuschreiben oder ihnen gar konsularische Leistungen zu verrechnen». Stattdessen solle die Schweiz von israelischen Behörden Rechenschaft einfordern und «prüfen, inwiefern Kosten für konsularische Interventionen dem verantwortlichen Staat angelastet werden können».
Es ist das letzte Detail, das die ganze Absurdität der offiziellen Schweizer Haltung auf den Punkt bringt: Das EDA hat nach einer früheren Flotilla-Aktion im Herbst 2025 von entführten Schweizer Aktivistinnen und Aktivisten Rechnungen für konsularische Hilfe eingefordert — bis zu 1047 Franken pro Person. Amnesty International fordert, dass die Schweiz stattdessen von Israel Rechenschaft einfordert.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
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