Marmelade darf in Deutschland bald endlich Marmelade heissen
Wenn man Erdbeeren mit Zucker einkocht, entsteht Erdbeermarmelade. Das denken sich Konsumentinnen und Konsumenten in Deutschland und anderswo. Im Supermarkt suchen sie Erdbeermarmelade trotzdem vergebens. Stattdessen gibt es «Erdbeer-Fruchtaufstrich» und «Erdbeer-Konfitüre». «Marmelade» darf nur heissen, was aus Zitrusfrüchten besteht – so will es das Gesetz. Genauer gesagt: die Konfitürenverordnung (KonfV).
Das Dumme daran: In Deutschland ist der Begriff Konfitüre nicht besonders gebräuchlich. Kein Mensch isst beispielsweise ein Konfitürenbrot – in Österreich schon gar nicht. Sehr spitzfindig unterscheiden die Deutschen auch gelegentlich zwischen «mit sichtbaren Früchten» (das wäre dann Konfitüre) und ohne Fruchtstücke (Marmelade). Auch das ist nicht sehr gebräuchlich. Die Schweizer Bevölkerung hat es etwas leichter, weil sie im Regal schlicht nach «Gonfi» sucht.
«Extra»: Damit Sie wissen, was Sie kaufen
Aber Vorsicht: Konfitüre ist kein Fruchtaufstrich und auch keine «Konfitüre extra». Es gelten unterschiedliche Vorschriften, was den Zucker- und Fruchtgehalt betrifft. Über diese Konsumentenrätsel beschwerte sich schon Thilo Bode von Foodwatch im «Supermarktkompass».
Spätestens ab dem 14. Juni 2026 ist mit dem Bezeichnungswirrwarr Schluss: Deutschland setzt ein EU-Gesetz um und gleicht die Rechtslage nach fast 50 Jahren an die Alltagssprache an. Konfitüre darf dann auch Marmelade heissen:

Vorreiter der Vereinfachung sei Grossbritannien gewesen, berichtet «Öko-Test». Dabei diente die EU-Regulierung einst der Harmonisierung der Produktbezeichnungen, um eine Verwechslung mit der englischen «marmalade» auszuschliessen, die nur aus Zitrusfrüchten besteht. Alles andere heisst auf den britischen Inseln «jam».
Konfitüre ist grundsätzlich «die streichfähige Zubereitung aus Zuckerarten, Pulpe oder Fruchtmark einer oder mehrerer Fruchtarten und Wasser» – so sieht es die Konfitürenverordnung. Für die meisten Fruchtsorten muss sie mindestens 35 Prozent Pulpe oder Fruchtmark enthalten, «Konfitüre extra» 45 Prozent. Dasselbe gilt für «Gelee» und «Gelee extra», auch in der Schweiz.
«Marmelade» wiederum darf momentan nur heissen, was aus Zitrusfrüchten und ihren Bestandteilen besteht. Damit das in Zukunft nicht wieder jemand verwechselt, heisst das Produkt ab Mitte Juni in der EU «Zitrusmarmelade».
Alles andere ist Fruchtaufstrich
Sehr britisch und etwas ironisch: Orangenmarmelade durfte nach der Harmonisierung in der ganzen EU also weiterhin so heissen, Erdbeermarmelade nicht. Aber auch nur fast – erlaubt ist die Bezeichnung seither weiterhin für Selbstvermarkter und Hofläden, die «Erdbeermarmelade» auf ihre Produkte schreiben dürfen. Vorausgesetzt, sie halten den vorgeschriebenen Gesamtzuckergehalt von mindestens 55 Prozent ein (Schweiz: 50 Prozent). Alles andere wäre ein Fruchtaufstrich – für diesen gelten keine speziellen Vorschriften hinsichtlich des Zucker- und Fruchtgehalts.
In den deutschsprachigen Nachbarländern dürfte sich als Folge der sprachlichen Lockerung fast sicher die Bezeichnung «Marmelade» durchsetzen. Obendrauf gibt es ab Mitte Juni in der EU etwas mehr Frucht: Der Mindestfruchtgehalt steigt von 35 Prozent auf 45 Prozent für Konfitüre und von 45 Prozent auf 50 Prozent für Konfitüre extra. Das Gleiche gilt für Gelee und Gelee extra, die mindestens den Fruchtgehalt von Konfitüre beziehungsweise Konfitüre extra haben müssen und aus Saft hergestellt werden.
Bis der höhere Fruchtgehalt auf dem Marmeladenbrot ankommt, kann es allerdings dauern. Vorhandene Bestände dürfen abverkauft werden. Durch die EU-Harmonisierung ändern sich auch die Vorschriften für Honig, Fruchtsaft und Trockenmilch. Und nein, wir gehen hier nicht ins Detail.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
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