Kanton-Uri-Oberalppass

Freie Fahrt am Oberalppass. © Pro Alps

Freie Fahrt für reiche Bürger

Marco Diener /  Ende Juni sperrte der Kanton Uri den Furka- und den Oberalppass für reiche Sportwagen-Fahrer. Pro Alps protestiert.

«Freie Fahrt für freie Bürger!» So lautete die Forderung der 1985 gegründeten Autopartei. Erfolg hatte sie damit nur während weniger Jahre. Jetzt, gut 40 Jahre später, gilt allerdings ein ähnliches Motto – zumindest im Kanton Uri: «Freie Fahrt für reiche Bürger».

Die Umweltorganisation Pro Alps, wie der einstige Verein Alpen-Initiative seit zwei Jahren heisst, verleiht dem Kanton Uri dafür den «Teufelsstein». In einer Medienmitteilung schreibt Pro Alps erbost: «Der Kanton Uri gibt Furka und Ober­alp frei – für einen moto­risierten Luxus­anlass. Er fördert damit ein elitäres Freizeit­vergnügen und macht aus Alpen­pässen eine Bühne für PS-Tourismus.»

Worum geht es? Am letzten Juni-Wochenende fand in Andermatt UR der Anlass «SOC x Classic Driver» statt – organisiert vom Supercar-Owners-Club (SOC) und von der Zeitschrift «Classic Driver». Die Teilnahmegebühr betrug 10’000 Franken. Die Höhepunkte: Am Freitag wurde der Oberalp für die reichen Sportwagen-Fahrer gesperrt, am Samstag die Furka.

«Keine Rentner und niederländischen Wohnmobile»

«Wir sperren für Sie die schönsten Alpenpässe der Schweiz!»: So kündigte «Classic Driver» den Anlass an. Es werde keine «Motorradfahrer, Rentner und niederländischen Wohnmobile» auf der Strasse haben. «Dank exklusivem Privatzugang zum Oberalp- und zum Furkapass – reserviert ausschliesslich für die Veranstaltung – verläuft die Fahrt ungestört vom Alltagsverkehr.» Sicherlich würden «die Teilnehmer ihre Fahrzeuge auf einer eindrucksvollen Tour voll auskosten können».

Und so war es denn auch, wie «Classic Driver» begeistert berichtet: «Es war faszinierend zu beobachten, wie die Autos von der Startlinie schossen oder mit unvergleichlicher Geschwindigkeit auf den engen Geraden in Richtung Gotthard-Massiv vorbeiflogen, und die verschiedenen Motorensounds zu vergleichen.»

Den Flugplatz in Ambrì TI hatten die Veranstalter «für einige Hochgeschwindigkeits-Sprints reserviert». Da weder der Oberalp noch die Furka nach Ambrì führt, befuhren die Teilnehmer mit ihren Boliden natürlich auch Strassen, auf denen andere Verkehrsteilnehmer unterwegs waren.

«Attacke auf Andermatt»

Schon mehrmals war der Supercar-Owners-Club in Andermatt zu Gast. 2018 etwa schwärmte die Zeitschrift «Classic Driver» vom «exklusiven Club für Top-Sammler klassischer wie moderner Supersportwagen, die sich in ganz Europa zu intimen Ausfahrten zusammenfinden». Der Supercar-Owners-Club, hiess es damals, habe «zur Attacke auf Andermatt geblasen». Wahrscheinlich mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit …

Doch Pro Alps kritisiert nicht einmal die Organisatoren. Die Kritik gilt dem Kanton, der einen solchen Anlass bewilligt. «Damit fördert der Kanton ein elitäres Freizeitvergnügen und macht aus Alpenpässen eine Bühne für PS-Tourismus», schreibt Pro Alps. Die Umweltorganisation erinnert daran, dass der Kanton versprochen habe, «die touristisch bedingte Mobilität bis 2030 zu dekarbonisieren». Das Versprechen und der Anlass passen für Pro Alps nicht zusammen. Schliesslich fordert die Umweltorganisation, dass der Kanton «öffentliche Infrastruktur nicht für private Motorenspektakel» hergebe.

«Wie ein Alpaufzug»

Die Bewilligung hat die Kantonspolizei erteilt. Auf Anfrage von Infosperber teilt sie mit: Es sei nicht «um eine willkürliche Privilegierung einzelner Personen oder Gruppen» gegangen. «Im Zentrum steht vielmehr die Abwägung und Gewichtung der öffentlichen und privaten Interessen.» Und diese Abwägung fiel offenbar zugunsten der «privaten Interessen» aus beziehungsweise zugunsten der reichen Sportwagen-Fahrer.

Und dann zieht die Kantonspolizei in ihrer Antwort an Infosperber auch noch einen eigenwilligen Vergleich heran: «Vergleichbare Verkehrsbehinderungen oder Sperrungen ergeben sich zudem regelmässig bei Alpauf- und Alpabzügen.» Als ob sich eine Verkehrsbehinderung wegen eines Alpaufzugs mit einer Sperrung für die freie Fahrt von Sportwagen vergleichen liesse.

«Keine Verfehlungen»

Die damalige grüne Kantonsparlamentarierin Eveline Lüönd gelangte im Sommer mit mehreren Fragen an die Kantonsregierung. Deren Antwort liest sich wie ein schlechter Witz. So schreibt die Regierung: «Weder hochdrehende Motoren noch überhöhte Geschwindigkeiten waren erlaubt. Vor Ort präsente Polizeiangehörige» hätten «die Einhaltung dieser Auflage kontrolliert». Gleichzeitig räumt die Regierung ein: «Eigentliche Lärmkontrollen fanden nicht statt.»

Weil die Strasse gesperrt war, galt das Strassenverkehrsgesetz nicht. Aber die Kantonspolizei machte Auflagen. So galt laut Regierung «die Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h». Und weiter: «Die Kantonspolizei Uri war vor Ort und prüfte, ob die Auflagen und Bedingungen der Bewilligung eingehalten wurden. Es konnten keine Verfehlungen festgestellt werden.»

Wer dieses Video schaut und der Urner Regierung trotzdem glaubt, ist selber schuld.


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