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US-Webseite mit Pharma-Zahlungen an Ärzte: Auch Downloads und grafische Auflösungen möglich © cc

Korruption: Alibiübung von Pharma und Ärzten

Urs P. Gasche /  Viele Ärzte und medizinische Publikationen machen sich von Pharmageldern abhängig. Das beeinflusst die Wahl von Medikamenten.

Auf der Datenbank «Euros-für-Ärzte» können Leserinnen und Leser von «correctiv.org» und «Spiegel online» nachschauen, ob ihr Arzt im vergangenen Jahr Geld von der Pharmaindustrie bekommen hat. Allerdings sind nur Angaben zu jenen höchstens vierzig Prozent der Ärzte zu finden, die der Veröffentlichung zugestimmt haben. Trotzdem stachelt jetzt eine Anwaltskanzlei aus Jena deutsche Ärzte auf, gegen «correctiv.ch» juristisch vorzugehen. Schliesslich liege der Vorwurf der Korruption in der Luft. Jeder Arzt könne auf eine «Geldentschädigung in Höhe von 10’000 bis 15’000 Euro» hoffen, lockt die Kanzlei. Siehe Bericht auf Infosperber vom 21.Dezember 2016: «Der Vorwurf der Korruption liegt in der Luft».

Wahl der Medikamente beeinflusst

Häufig verschreiben Ärzte ein bestimmtes Medikamente nicht deshalb, weil es für die konkrete Patientin oder den konkreten Patienten das zweckmässigste ist, sondern wählen ein Medikament, bei dessen Abgabe sie zusätzlich verdienen, weil sie zum Beispiel an einer vom Hersteller bezahlten «Anwendungsbeobachtung» mitmachen (Siehe «Wes Brot ich ess…» in der Süddeutschen Zeitung). Oder weil Ärztinnen und Ärzte vom Hersteller des Medikaments Honorare für Vorträge erhalten. «Transparency International» sprach von «legalisierter Korruption».
Anders als Anwälte, Buchprüfer oder Bäcker zahlen Ärztinnen und Ärzte ihre Weiterbildungen nicht selber, sondern lassen diese Veranstaltungen von Pharmafirmen und Herstellern von Medizinalprodukten wie Katheter, Prothesen oder Stents finanzieren. Auch ihre medizinischen Verbands- und Fachzeitschriften sind von Inseraten dieser Branchen abhängig. David Klemperer, Professor für öffentliche Gesundheit an der Universität Regensburg, findet es fragwürdig, dass «ausgerechnet Ärzte sich die Fortbildung inklusive Reisen von der Industrie zahlen lassen». Autonomie und eine professionelle Haltung würden doch eine unabhängige Fortbildung verlangen, die für jeden Teilnehmenden vielleicht fünfzig Franken kosten würde.

Transparenz als Mindestforderung
So lange jedoch eine starke Abhängigkeit der Ärzteschaft von der Industrie bestehe, sollten die Zahlungen wenigstens transparent sein. Ärzte, Fachgesellschaften, Spitäler und andere Gesundheitsorganisationen sollten beim Annehmen von Industriegeld vertraglich vereinbaren, dass die Zahlungen veröffentlicht werden.
Ein Problem: Viele Praxisärzte und Spitalärzte sind an einer Transparenz nicht interessiert und verweigern Transparenz selbst dann, wenn die Industrie einverstanden ist.

Aus diesen Gründen hat der Gesetzgeber in den USA gehandelt: Bereits seit fünf Jahren kann jedermann auf einer zentralen Webseite die Namen sämtlicher US-Ärzte eingeben, um zu erfahren, wie viel Geld und Leistungen sie von Pharmafirmen im Vorjahr angenommen haben. Die Teilnahme der Pharmakonzerne und der Ärzte ist in den USA gesetzlich vorgeschrieben. Die Pharmazahlungen sind im Internet leicht einsehbar: «Find Your Doctor’s Payments».

Abwehrdispositiv in Europa
Auch in Europa führte der Einfluss der Pharmakonzerne auf Ärzte und Spitäler immer häufiger zu Schlagzeilen. Der Ruf nach gesetzlich verordneter Transparenz wurde immer grösser. Doch ein Gesetz à la USA will die Pharma- und Medizintechniklobby in Europa mit allen Mitteln verhindern. Dieses Ziel versucht sie mit zwei Initiativen zu erreichen:

  • Erstens verzichtet sie seit wenigen Jahren auf lukrative Einladungen von Chirurgen und andern Spezialärzten an Endspiele der EM oder WM sowie auch auf bezahlte Vergnügungs-Programme für Partnerinnen oder Partner an mehrtägigen Ärztekongressen.
  • Zweitens gaben die Pharmakonzerne bekannt, ihre diversen Zahlungen an Ärzte und Spitäler zu veröffentlichen, in der Schweiz seit 2016. Zu diesem Zweck haben 59 Pharmafirmen in der Schweiz einen «Pharma-Kooperationskodex» unterzeichnet und inzwischen geldwerte Leistungen von 139 Millionen Franken an medizinische Berufspersonen (15,5 Mio Fr.), an ärztliche Fachgesellschaften sowie Spitäler und andere Gesundheitsorganisationen (75,5 Mio Fr.) sowie an «Forschung und Entwicklung» (47,5 Mio Fr.) bekannt gegeben.

«Es handelt sich um einen strategischen Schachzug», meint Professor David Klemperer. Die Industrie wolle damit «strikteren staatlichen Regelungen einer zentralen Datenbank nach amerikanischem Muster zuvorkommen».

«Farce» und «PR-Gag»
Die von der Pharmabranche freiwillig angebotene Transparenz bezeichnete der «Tages-Anzeiger» als eine «Farce» und einen «PR-Gag», die «Sonntags-Zeitung» als eine «jämmerliche Geschichte» und ein «Versteckspiel». Die Kritik im der beiden Zeitungen im Einzelnen:

  1. Ärzte und Spitäler müssen der Veröffentlichung der Zahlungen zustimmen. Deshalb bleibt mindestens die Hälfte aller Zahlungen weiterhin anonym.*
  2. Die veröffentlichten Zahlungen verstecken die Pharmafirmen in ihren einzelnen Webseiten. Novartis publizierte die Zahlen auf einer Bilddatei, so dass man sie elektronisch nur schwer kopieren und auswerten kann. Dazu erklärt «Scienceindustries», der «Wirtschaftsverband Chemie Pharma Biotech» gegenüber Infosperber: «Es war und ist nicht das Ziel der Transparenzinitiative, Daten derart über das Internet zur Verfügung zu stellen, dass diese durch (möglicherweise unbefugte) Dritte weiter verarbeitet werden können.»
  3. Es gibt keinen gemeinsamen Link, um zu den offengelegten Zahlungen aller Pharmafirmen zu gelangen.
  4. Zahlungen an Ärzte für Beobachtungstudien, die Marketingzwecken dienen, werden unter dem Begriff «Forschung» zusammengefasst.
  5. Das Bezahlen von Mahlzeiten inklusive Getränke muss im Gegensatz zu den USA nicht deklariert werten.
  6. Gelder, die Konzerne wie Novartis oder Roche an Spitäler zahlen, um Studien zu finanzieren, werden nicht veröffentlicht. Es ist deshalb nicht ersichtlich, welche Ärzte in welchen Spitälern wie viele Pharmagelder erhalten haben. «Scienceindustries» erklärt dazu, die Vertragspartner der geldwerten Leistungen seien die Spitäler. Diese könnten selber entscheiden, welche Personen davon profitieren. Ausführliche Stellungnahme siehe ganz unten**.
  7. Geldwerte Leistungen an Journalistinnen und Journalisten werden vom Transparenz-Kodex nicht erfasst.

Generell macht «Scienceindustries» geltend, der «Schutz von Innovation und Forschung» habe Vorrang vor noch mehr Transparenz.
*«Verpflichtung» heisst im Klartext «Empfehlung»
Die beteiligten Pharmafirmen müssen den unterschriebenen Pharma-Kooperations-Kodex nicht einmal einhalten. So schreibt beispielsweise Artikel 232 vor:
«Die Pharmaunternehmen weisen die Fachpersonen oder Gesundheitsversorgungs-Organisationen in den Verträgen mit ihnen darauf hin, dass sie verpflichtet sind, die mit der vertraglich vereinbarten Leistung verbundenen geldwerten Leistungen gemäss diesem Kodex offenzulegen. Ebenso sehen sie in diesen Verträgen vor, dass die Empfänger der geldwerten Leistungen der Offenlegung zustimmen
Diese Kodex-Verpflichtung, geldwerte Leistungen nur noch an Empfänger zu geben, die einer Offenlegung zustimmen, war eines der wichtigen Argumente, um einer gesetzlichen Regelung in europäischen Ländern zuvorzukommen. Schon im Jahr 2013 verbreitete Dieter Grauer von «Scienceindustries» als damaliger Präsident der brancheninternen Pharma-Kodex-Kommission, dass Ärzte beim Empfang geldwerter Leistungen unterschreiben müssten, dass ihr Name veröffentlicht werden darf. Artikel 232 des geplanten und im Jahr 2016 in Kraft tretende Pharma-Kooperations-Kodex sähe dies so vor.
Infosperber fragte den Wirtschaftsverband der Pharma, wie es denn möglich sei, dass rund die Hälfte der Ärztinnen und Ärzte verbieten können, dass ihre Namen publiziert werden. Der heutige Leiter «Pharma Schweiz» der «Scienceindustries», Jürg Granwehr, sowie sein Kommunikationsverantwortliche Marcel Sennhauser antworteten, man müsse «den Akteuren … eine gewisse Zeit eingestehen». Artikel 232 werde deshalb «aus wettbewerbrechtlichen Gründen» nur «als Empfehlung ausgelegt».
Sanktionen bei Verletzung des Kodex sieht der Kodex keine vor.

«Mein Essen zahl› ich selbst»
Erst wenige Ärztinnen und Ärzte haben sich der Vereinigung «MEZIS – Mein Essen zahl› ich selbst» angeschlossen, einer Initiative von unbestechlichen Ärztinnen und Ärzten, die Gelder der Industrie ablehnen.
———–
Zum Punkt 6 legt «Scienceindustries» wert auf folgende ausführliche Stellungnahme:
«Soweit diese Kooperationen die definitorischen Voraussetzungen des PKK erfüllen – was eher die Regel sein dürften – so müssen diese offengelegt werden. Soweit es sich um geldwerte Leistungen im Bereich R&D handelt, werden diese aus oben besagten Gründen aggregiert unter dieser Rubrik offengelegt. Soweit es sich nicht um solche geldwerte Leistungen an HCO (mitunter Spitäler) oder HCP handelt, werden diese unter deren individueller Nennung offengelegt, sofern die betroffenen Organisationen resp. Personen ihrer Einwilligung dazu geben, andernfalls werden diese Leistungen ebenso aggregiert offengelegt. Massgebendes Kriterium für die Zuordnung der offenzulegenden Daten zu einer Person oder Organisation ist die vertraglich vereinbarte wirtschaftliche Berechtigung und die damit kongruent vereinbarten Zahlungsmodalitäten. Da gerade in Rahmen der Kooperation mit Spitälern die geldwerten Leistungen an die Spitäler selber fliessen und diese über die weitere Verwendung dieser Gelder autonom entscheiden, ist diesfalls eine Offenlegung dieser Leistungen unter Nennung der betroffenen Spitäler korrekt, auch wenn die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen letztlich durch Spitalpersonal erfolgt, welches indes keinen eigenständigen Anspruch auf geldwerte Leistungen gegenüber der Pharmaunternehmung hat. Ihre Aussage trifft insofern nicht zu.»


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine

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2 Meinungen

  • am 25.01.2017 um 20:42 Uhr
    Permalink

    «Scienceindustries» legt wert auf folgende ausführliche Stellungnahme…

    Kann man den ganzen Absatz mal auf deutsch übersetzen? Oder will man nicht verstanden werden? Ist das wieder so eine Nebel-Aktion?

  • am 27.01.2017 um 06:47 Uhr
    Permalink

    "Anders als Anwälte, Buchprüfer oder Bäcker zahlen Ärztinnen und Ärzte ihre Weiterbildungen nicht selber"

    Diese Behauptung ist in solcher Absolutheit ziemlich unverschämt. Der durchschnittliche Arzt zumindest in der Schweiz gibt mehrere tausend Franken pro Jahr für Weiterbildungsveranstaltungen aus. Dass bei solchen Veranstaltungen auch Medizinalfirmen ihre Produkte ausstellen, trifft zwar zu, aber daraus pauschal «Bestechung» zu machen, ist sicher nicht korrekt.

    Andernfalls müsste man auch Veranstaltungen wie Olma, Züspa oder MuBa als gigantische Bestechungsaktionen bezeichnen.

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