Deutscher Presserat spricht mehr als 100 Rügen aus
Verlässliche Berichterstattung ist wichtiger denn je. Doch derzeit klingt das Lied der Pressefreiheit eher wie ein Medienblues. Einst stabile Regierungen agieren zunehmend medienfeindlich, dazu kommen Fake-News, Sparrunden, Entlassungen und Übernahmen – sowie KI-generierte Bilder und Videos, die selbst professionellen Medien wie dem «Spiegel» durchrutschten.
Für Journalistinnen, Journalisten und Verlage bedeutet das mehr Druck – von aussen wie von innen. Ein konkretes Zeichen dafür: 102 Mal verhängte der Deutsche Presserat im vergangenen Jahr seine schärfste Sanktion, die Rüge. So häufig wie noch nie seit seiner Gründung. Hinzu kamen 130 Missbilligungen und 139 Hinweise.
Hauptthema: der Nahostkonflikt
Besonders viele Beschwerden betrafen 2025 die Berichterstattung über den Nahostkonflikt. Eine Beschwerde einreichen kann jede und jeder, der vermutet, dass ein Pressebeitrag (ohne TV und Radio) gegen den Pressekodex verstösst. Im Fokus stand vor allem die Berichterstattung über den Krieg in Gaza.
Dass sich globale Krisen in den Medien – und damit auch in den Beschwerden – spiegeln, überrascht wenig. Am häufigsten stellte das Kontrollorgan Verstösse gegen die journalistische Sorgfaltspflicht fest, gefolgt von Verletzungen des Persönlichkeitsschutzes. Das Geschäft ist hart und Aufmerksamkeit kostbar. Da werden mitunter unbelegte Behauptungen verbreitet oder Quellen zitiert, die es gar nicht gibt.
Unter den gerügten Medien lagen wie in den Vorjahren die «Bild»-Medien vorne. Der Presserat hebt mehrere Artikel von «Bild.de» sowie einen Titel bei «Der Westen» hervor, der dem Inhalt des Artikels widersprach.
Der reine Terror: Berichterstattung der «Bild» zum Gazakrieg
328 Leserinnen und Leser beschwerten sich über einen Beitrag von «Bild.de» zum Tod des Al-Jazeera-Journalisten Anas Al-Sharif. Er starb im August 2025 zusammen mit fünf anderen Journalist:innen bei einem israelischen Angriff auf ein Pressezelt.
Das Boulevardmedium behauptete, Al-Sharif sei «Anführer einer Terrorzelle» gewesen, und titelte «Als Journalist getarnter Terrorist in Gaza getötet», ohne die Behauptung zu belegen. Der Presserat wertete dies als grobe Verletzung der Sorgfaltspflicht und als Persönlichkeitsverletzung nach Ziffer 9 des Pressekodex. Andere Medien hätten über den Terrorismusverdacht berichtet, auch ohne die Darstellung der israelischen Armee ungeprüft zu übernehmen.
«Bild» spielt Fantasie-Casino, «Stern» schreibt es ab
Beanstandet wurden auch zwei Berichte über einen Casino-Raub in der Schweiz. «Bild.de» berief sich dabei auf den «Blick», stützte sich tatsächlich aber auf eine Dokumentation des Izzy-Teams, die der Autor offenbar gar nicht gesehen hatte.
Der Artikel enthielt zahlreiche Fehler – von falschen Zeitangaben bis zu Beteiligten, die es nicht gab. Eine ausführliche Beschreibung gibt es bei «Persönlich.com».
«Bild.de» löschte den Beitrag später und veröffentlichte einen Transparenzhinweis; im Internet-Archiv Wayback Machine ist er weiterhin abrufbar. Dem Fantasie-Casino schloss sich der «Stern» an, der die falschen Tatsachen ungeprüft abschrieb und deshalb ebenfalls gerügt wurde. Den Verdacht, es habe sich um eine KI-Zusammenfassung gehandelt, wollte «Bild» weder bestätigen noch dementieren.
«Der Westen» fiel im vergangenen Jahr dafür mit einer klassischen Verfehlung auf: Das Medium der Funke-Gruppe berichtete über harmlose Riesenhaie, die sich von Plankton ernähren. Die zugehörige Überschrift lautete jedoch: «Urlaub am Mittelmeer: Gefahr lauert im Wasser! Erste Touris fliehen». Der Presserat sah eine schwere Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht.
Dauerbrenner: identifizierende Berichterstattung
Weitere Verstösse betrafen den Persönlichkeitsschutz (Ziffer 8 des Pressekodex), der identifizierende Berichte über Unfälle oder Straftaten ohne Einwilligung verbietet.
Daran hielten sich etwa «Bild», «Bild.de» und «Bild am Sonntag» bei der Berichterstattung über den Messerangriff in Aschaffenburg nicht, bei dem zwei Menschen starben. Die «Bild»-Medien veröffentlichten nicht zum ersten Mal unverpixelte Fotos von Opfern, darunter ein Bild eines getöteten zweijährigen Jungen. Der Presserat wertete dies als besonders schweren Verstoss.
Das Augenbalken-Feigenblatt
In einem anderen Fall nannte «Bild am Sonntag» zwar nur den abgekürzten Namen eines Arztes, der eines Totschlags verdächtigt wurde. Der im Artikel genannte Arbeitsort und ein Foto mit einem schmalem Augenbalken reichten jedoch aus, um ihn zu identifizieren. Zudem verwendete die Redaktion ein privates Foto ohne Genehmigung. Der Mann wurde später freigesprochen.
«B.Z.» und «BZ-Berlin.de» berichteten identifizierend über einen Fotografen, dem Missbrauch vorgeworfen wurde. Auch dort erschien ein Foto mit einem schmalen Augenbalken. Eine Verletzung des Persönlichkeitsschutzes, entschied der Presserat.
Vorsichtig sein müssen Journalistinnen und Journalisten auch, wenn sie ältere Artikel nochmals veröffentlichen. Die «Saarbrücker Zeitung» wurde wegen eines 50 Jahre alten wiederveröffentlichten Artikels gerügt, weil sie darin einen damals minderjährigen Mörder namentlich nannte. Nach einem derart langen Zeitraum überwiegt nach Ansicht des Presserats das Interesse daran, dem Täter eine Resozialisierung zu erleichtern und anonym zu berichten.
Sorgenkind Nationalitätennennung
Der Presserat ist ein Gremium der freiwilligen Selbstkontrolle und hat keine Sanktionsmöglichkeiten. Rügen haben daher keine juristischen oder finanziellen Folgen. Verlage müssen sie jedoch veröffentlichen – eine Pflicht, der die «Bild»-Medien lange nicht nachkamen.
Sorge bereitet dem deutschen Presserat derzeit die zunehmende Nennung von Nationalitäten von Tatverdächtigen und Opfern, die auch in der Schweiz umstritten ist. In Bayern ist sie seit spätestens Oktober 2025 in allen Fällen üblich. Pauschale Herkunftsnennungen widersprechen jedoch dem Pressekodex.
Bisher lag die Entscheidung im Ermessen der Journalistinnen und Journalisten und beschränkte sich auf besonders begründete Fälle. Würden Herkunft oder kulturelle Zugehörigkeit ohne öffentliches Interesse genannt, könne das Vorurteile gegen ganze Bevölkerungsgruppen schüren, warnt der Presserat.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
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