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Fotograf Klaus Rozsa wird verhaftet © zvg

Verlorener Prozess gegen die Pressefreiheit

Erich Schmid /  Polizeiprügel darf nicht fotografiert werden, befindet ein Zürcher Gericht. Warum interessiert das die Presse nicht?

Vor dem Bezirksgericht Zürich fand ein Prozess gegen den bekannten Fotografen Klaus Rozsa statt. Es ging um die Pressefreiheit – und die Presse blieb fern. Das Urteil lautete, auf Deutsch übersetzt: Das Fotografieren von Polizeiprügel gilt als Hinderung einer Amtshandlung.

Der Fotograf ist gleichzeitig aktiver Gewerkschafter

Er war Präsident des Zürcher Gewerkschaftsbunds, er war Präsident der grössten Organisation von Medienschaffenden, der Gewerkschaft Comedia (heute Syndicom), die 45‘000 Beschäftigte in der Kommunikationsbranche vertritt, er war im Vorstand des Schweizer Presserats – und er stand am Freitag vor den Schranken der Justiz, wo es um nichts weniger ging als um die Pressefreiheit in der Schweiz. Doch die grossen Zeitungen kamen nicht, als ginge sie dies nichts an.

Dabei hatte Klaus Rozsa in Ausübung seines Berufs als Pressefotograf und seiner Ämter im Jahr 2002 endlich aufräumen können mit dem alten System der Berichterstattung bei Krawallen und unfriedlichen Demonstrationen, das die Journalisten behindert und die Pressefreiheit eingeschränkt hatte. Rosza hatte in einem dreijährigen Prozess vor Bundesgericht erstritten, dass der von Polizei und Justiz bis anhin verteidigte Journalistenbann bei Krawallen endlich aufgehoben wurde. Danach durfte die Polizei die Medienvertreter nicht mehr fernhalten von gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Ordnungshütern und Demonstranten. Sie durften berichten, was sie aus der Nähe sahen – auch Polizeiübergriffe, wie sie bei den Zürcher Jugendunruhen der 60-er und 80-er Jahre zum Alltag gehörten.

Dass die Polizei keine Freude daran hatte, und dass es ausgerechnet Klaus Rozsa gewesen war, seit je ein Feindbild, der dafür gesorgt hatte, dass der «embedded journalisme» nach Zürcherart der Vergangenheit angehörte, durfte nicht ewig dauern. Nur zehn Jahre.

Endlich ein Urteil. Nur was für eins!

Nach dem Prozess vom Freitag ist es damit nun vorbei. Das Bezirksgericht hat Klaus Rozsa in einem haarsträubenden Strafverfahren, das selbst der SVP-Richterin sichtliches Unbehagen bereitete, zu einer bedingten, aber für den Journalismus insgesamt empfindlichen Geldstrafe wegen Gewalt und Drohung und Hinderung einer Amtshandlung verurteilt, weil er vor vier Jahren die Besetzung des Fussballstadions Hardturm und einen Polizeieinsatz fotografierte.

Das Urteil bedeutet bis zu seiner Rechtskraft, dass die Polizei künftig Journalisten wieder wegweisen darf, wenn sie Übergriffe beobachten und fotografieren wollen. Sollten sie sich dennoch beim Geschehen aufhalten, gilt das fotografische Festhalten von Polizeiprügel künftig als Hinderung einer Amtshandlung. Knüppeln wird, ob verhältnismässig oder nicht, von Amtes wegen nun wieder geschützt wie auch das Abfeuern von Gummigeschossen, ob aus der Nähe oder aus der Distanz.

Aber genau darum ging es, als Klaus Rozsa den Polizeieinsatz beim Hardturmstadion fotografierte: Die Polizisten schossen aus wenigen Metern Gummiprojektile auf die jugendlichen Besetzer und wollten vermeiden, dass es Bilder davon gibt, weil die Polizeiverordnung beim Einsatz von Gummigeschossen eine Mindestdistanz von 20 Metern vorschreibt. Kurz gesagt: man hat Klaus Rozsa als Augenzeugen von unverhältnismässiger Polizeigewalt kriminalisiert.

Es geht Richtung Polizeistaat

Sollte sich dieser Trend zuspitzen, geht unsere Gesellschaft in diesem Bereich wieder in Richtung Polizeistaat, wie er während der Jugendunruhen der 80er Jahre existierte. Dies ist nicht etwa aus der Luft gegriffen, denn damals verglich der bekannte Strafrechtsprofessor Peter Noll (»Diktate über Sterben und Tod», Pendo 1984) die Zürcher Krawalljustiz mit der Militärjustiz in der Türkei. Mit dem Urteil gegen Klaus Rozsa ist die Zürcher Rechtsprechung wieder dorthin zurückgefallen. Auch damals ging es um ein System, das dafür sorgte, dass die Amtsausübung der Polizei bei Auseinandersetzungen mit Gewalt nicht in Frage gestellt werden darf.

Wenn in den 80-er Jahren einem Demonstrant bei der erkennungsdienstlichen Behandlung – etwa bei der Daktyloskopie – ein Knochen gebrochen wurde, was mitunter vorkam, dann klagte der Geschädigte gegen den Polizisten, der ihn misshandelt hatte. Dieser konnte meistens nicht eruiert werden. Wenn dies ausnahmsweise doch geschah, war es die Regel des Systems, dass das Verfahren gegen den Polizisten eingestellt und im Nachhinein ein Verfahren gegen den Demonstranten eingeleitete wurde wegen Hinderung einer Amtshandlung oder Gewalt und Drohung gegen Beamte, allein weil er demonstriert hatte. In diesen Fällen des Krawalljustiz-Systems wurden die Polizisten freigesprochen, während Hunderte von Demonstranten verurteilt wurden.

Schon damals war Rozsa betroffen

Eine der ganz wenigen Ausnahmen in besonders krassen Fällen betraf damals schon den Pressefotografen Klaus Rozsa. Er war auf dem Heimweg beim OBER-Gebäude bei der Stauffacherbrücke von vier Polizeifahrzeugen eingekreist worden. Sie schnitten ihm den Weg ab, zerrten ihn aus dem Wagen und schlugen ihn mit Stiefeltritten und Knüppeln bewusstlos. Ein Taxifahrer hatte dies zufällig gesehen und konnte deswegen nicht mehr schlafen. Da meldete er sich als Zeuge. Die beteiligten Polizisten mussten verurteilt werden.

Im Fall der Stadionbesetzung lief das Verfahren wieder nach dem alten System ab. Klaus Rozsa wurde misshandelt und reichte gegen die Polizisten eine Strafanzeige ein. Dieses Verfahren wurde verschleppt und ist noch hängig. Aber im Gegenzug, als Retourkutsche, wurden im Nachhinein zwei Strafverfahren gegen Klaus Rozsa eingeleitet: eines wegen Ehrverletzung, weil er einem Polizisten, der ihn angeblich als «Sauhund» bezeichnet hatte, gesagt haben soll, er sei ein «Nazi». Dieser Ehrverletzungsprozess wurde von zwei Instanzen im Eilverfahren abgeschlossen. Klaus Rozsa wurde 2009 vom Obergericht rechtskräftig verurteilt und musste seinen Peiniger 5‘000 Franken Entschädigung bezahlen. Das zweite Strafverfahren, bei dem es um eine Abwägung ging, ob Klaus Rozsa, wie von den Polizisten behauptet, ihnen gegenüber Gewalt angewendet und sie in ihrer Amtshandlung behindert hätte oder nicht, dauerte vier Jahre.

«Zürcher System»

Die lange Dauer des Verfahrens, das von der Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben verschleppt worden war, bewog die Richterin in ihrer Urteilsbegründung zu erwähnen, sie befinde sich am unteren Limit einer möglichen Verurteilung. Dennoch verurteilte sie ihn. Wie der Beobachter einer Menschenrechtsorganisation nach dem Prozess meinte, habe die Parteizugehörigkeit der Richterin keine grosse Rolle gespielt, denn sie sei gefangen gewesen im alten spezifisch zürcherischen System. Seine Organisation rate ihren Klienten seit mehreren Jahren von Anzeigen gegen die Polizei ab und schicke sie nur noch zum Ombudsmann, weil die Chance, vor Gericht Recht zu bekommen, verschwindend klein sei, und die Wahrscheinlichkeit praktisch eine Gewissheit sei, selbst angezeigt und verurteilt zu werden. Beim Ombudsmann wird dann der Fall zumindest statistisch erfasst.

PS 1: Die Jugendlichen demonstrierten bei der Besetzung des Zürcher Hardturm-Stadions anlässlich der letzten Fussball-EM im Sommer 2008 in der Schweiz gegen die Kommerzialisierung des Public Viewing. Das Stadion war dem Abbruch geweiht und die damalige Besitzerin, die Credit Suisse, reichte weder damals noch später eine Strafanzeige gegen die Eindringlinge ein. Die Polizisten handelten in eigener Sache. Dieser seltsame Aspekt fand im Prozess gegen Klaus Rosza keine Beachtung.

PS 2: «Mit der Begründung, Medienschaffende könnten sich mit dem Verbleib an einer Kundgebung einer Gefährdung aussetzen oder die Polizeiarbeit stören, kann sich die Polizei allerdings jeglicher medialen Kontrolle ihrer Tätigkeit entziehen, was unter dem Gesichtspunkt der demokratischen Kontrolle der Tätigkeit staatlicher Behörden inakzeptabel ist.» (Zitat aus dem Entscheid 60/2002 des Schweizer Presserates)

Inzwischen hat Klaus Rosza mit seiner Berufung gegen die Hardturm-Verhaftung einen vollen Erfolg erzielt: Zürcher Obergericht spricht Pressefotograf frei.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

keine

Zum Infosperber-Dossier:

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Wehret den Anfängen, denn funktionierende Rechtssysteme geraten immer wieder in Gefahr.

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Kritik von Zeitungsartikeln

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6 Meinungen

  • am 11.06.2012 um 13:13 Uhr
    Permalink

    Auch «unsere» Gerichte sind nicht weit weg von denen in Damaskus unter Assad…
    Diese Polizei-Zensur wurde schon ausgeübt ohne Gerichtsurteil anlässlich der Polizeikrawalle um den Globus. Das Schweizer Staatsfernsehen hat bis heute die Dokumente unterschlagen, die zeigen, wer provoziert hat… (Aufgenommen vom 2.Stock des Hotel Central)

  • am 11.06.2012 um 13:27 Uhr
    Permalink

    Kollege Rozsa ist halt für viele KollegInnen ein rotes Tuch, einer der sich ein- und aussetzt, dokumentiert und dafür seinen Kopf hinhält. Dafür verdient er allen Respekt. Die Zürcher Justiz hat, was Medienrecht anbetrifft, offensichtlich die bewegten 1980er-Jahre noch nicht überwunden.
    Dazu kommt, dass sich im Reportagemetier zwei Strömungen akzentuiert haben: Einerseits die Kamera-Geilheit, in der Hoffnung per Bild oder Video etwas Medien-Prominenz zu ergattern. Mühsam. Andererseits das Überhandnehmen aggressiver Reaktionen, kaum hat man die Kamera gezückt: «Hänzi e Billigung?» ist noch die sanfteste Version, selbst wenn man im öffentlichen Raum aktiv ist und die Spielregeln genau kennt.

  • am 14.06.2012 um 00:47 Uhr
    Permalink

    Gemäss dem Artikel wurde der Fotograph wegen «Gewalt und Drohung und Hinderung einer Amtshandlung verurteilt". Um was ging es genau?

    Ihr Artikel kann geht auf die Hintergründe der Tat nicht weiter ein. Somit wird der Leser in Unkenntnis gelassen, um was es in diesem Prozess geht. Gemäss anderen Quellen (z.B. http://www.drs.ch): «Laut Anklage wehrte er sich gegen eine Personenkontrolle. Dabei soll er die Polizisten getreten und einen auch angespuckt haben".

    Vor diesem Hintergrund wirkt die Verurteilung berechtigt. Dies ist wohl auch der Grund, warum die Presse kaum auf diese Neuigkeit reagiert hat.

    Aus dieser Geschichte zu schliessen dass «…die Polizei künftig Journalisten wieder wegweisen darf, wenn sie Übergriffe beobachten und fotografieren wollen…» scheint mir ein gewager Schritt zu sein.

    Ich denke, dass es die Pflicht eines guten Journalisten wäre, den ganzen Zusammenhang eines Falles zu beschreiben, inklusive der Rolle von Herrn Rozsa. Ansonsten kann man meiner Meinung nach nicht von unabhängigem Journalismus sprechen.

  • erich_schmid
    am 14.06.2012 um 15:01 Uhr
    Permalink

    Antwort von Erich Schmid auf die nachmitternächtlichen (14.06.2012, 00.47) Äusserungen von Simon Schneebeli

    Lieber Herr Schneebeli

    Es hätte noch so viel zu beschreiben gegeben, wenn nicht über das Strafverfahren, so doch über den Vorfall. Da habe ich mir zu unterscheiden erlaubt. Ich war ja nicht dabei, und weder die Richter noch der Staatsanwalt waren am Tatort, sondern nur ein paar Zeugen und eine Zeugin. Sie fotografierte, und diese Fotos kann man sogar anklicken auf einer website (links siehe unten).

    Was hätte ich aufgrund der Zeugenaussagen und Fotos über den Vorfall noch schreiben können? Das Für und Wider von Behauptungen? Oder zum Beispiel, dass die Polizisten Klaus Rozsa über den Asphalt zogen, bis er blutete, dass sie ihn derart würgten, dass die Halskette und der Schlüsselanhänger aus Stoff rissen und nachher auf dem Asphalt liegen (siehe Foto Nr. 853, 2008:07:04 18:46:38), dass sie ihm die Arme umdrehten, dass ein Beamter dabei die sogenannte Brennnessel anwendete, ein anderer mit dem ganzen Körpergewicht auf ihm sass, dass der Pressefotograf auf dem Boden sass mit auf dem Rücken gefesselten Händen (Fotos 840-848)?

    Dass das Spucken des Angeklagten, wenn es denn stattgefunden hätte, kein Straftatbestand ist, der zu einer Verurteilung führen kann. Dass das Treten des Angeklagten, falls es stattgefunden hätte, nach Aussagen des Polizisten „nur leicht“ war und keine Verletzung oder Folge hinterliess? Was sollte man noch alles schreiben?

    Dass ein junger Journalist, Daniel Ryser, als Zeuge vor Ort war, der folgendes protokollarisch aussagte? „Klaus Rozsa ist auf der Seite gestanden und hat Fotos gemacht. Er sei von der Polizei zum Weggehen aufgefordert worden. Nachdem er gesagt habe, er sei Journalist und fotografiere, sei er plötzlich zu Boden gezerrt und gedrückt worden. Der Geschädigte habe sich überhaupt nicht gewehrt, sei physisch nicht aktiv gewesen, sondern habe einfach ständig erwähnt, dass er Journalist sei. Für ihn, den Zeugen, sei es unbegreiflich gewesen, warum die Polizisten gerade gegen diesen Mann vorgegangen seien, zumal dieser gar nicht vermummt gewesen sei, offensichtlich nicht zu den Aktivisten gehörte und den Polizeieinsatz nicht behindert habe“.
    Weiter berichtete der Journalist und Zeuge Daniel Ryser, dass die Beamten Klaus Rozsa anscheinend gekannt hatten. Auch er, Ryser, sei weggeschickt worden, und er sei dann auch weggegangen, weil er aufgrund des aggressiven Verhaltens der Polizei den Eindruck hatte, sein Journalistenausweis würde ihn vor der gleichen Behandlung, wie sie gerade Klaus Rozsa erlebte, nicht schützen.

    Das Strafverfahren und das zugrunde liegende Muster habe ich ausführlich genug beschrieben. Sollten Sie noch mehr über den Verlauf der Handlungen wissen wollen, der zum Strafverfahren führte, stehe ich Ihnen gerne weiter zur Verfügung.

    Erich Schmid

    Weitere Links:
    Ein ähnlicher Vorfall in München – siehe TV Panaroama
    http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2012/polizeigewalt103.html

    Die Fotos vom Vorfall beim Hardturm-Stadion am 4. Juli 2008
    http://www.internext.ch/search.aspx?sm=keyword&sv=Stadion

  • am 30.06.2012 um 14:56 Uhr
    Permalink

    Es ist immer dasselbe. Irgendeine Gruppe macht Stress, randaliert, krawalliert und meistens „um nichts oder aus Langeweile“ denn, dies müssen wir doch zugeben, wir sind hier in der CH nicht an „Leib und Leben“ gefährdet.
    Dann haben wir auf der andere Seite die Polizei die, in unseren Auftrag, für ruhe und Ordnung zu sorgen hat.
    Nun ist doch klar dass in so einer Situation keiner mit entspanntem Gemüt auf dem Platz ist und jede zusätzliche Störung unerwünscht ist.
    So, und nun gesellen sich Voyeure und (Hobby) Fotografen dem getummel an in der Hoffnung (wie ein Leser es auch richtig erkannt hat), gewinnbringende Bilder nach Hause bringen zu können. Und hier ist das fatale an der Sache, nicht die „Unruhestifter“ sind bei denen dann im Visier, nein die Polizei, der man dann allerhand von vorwürfe und Klagen an den Hals werfen kann, dies ist ja medienwirksamer !

    Meine Herren so geht es nicht, seien wir froh dass wir (noch) eine effiziente Polizei haben in unserem Land, denn die Gefahr droht dass es denen langsam „egal“ wird wie in andere Länder (bei kleine Auseinandersetzungen ist es schon soweit, die Beamten kommen hier auch schon gar nicht mehr oder dann mit 30 – 40 minutige Verspätung !), denn das „einmischen“ ist für diese Leute (die ja unsere Sohne oder auch Ehemänner sein könnten), kein Spaziergang.

    Also hört auf immer auf die Polizei einzuhauen wegen jeder Kleinigkeit die meist selbstverschuldet ist da auf klare Anweisungen immer (man sucht ja ein Grund für die spätere vorwürfe), grösster widerstand geleistet wird.
    Wenn einer sich in ein Wespennest setzt soll er sich nicht wundern wenn er gestochen wird.
    Zum Schluss: Wenn es um etwas Relevantes ginge würde ich die Anwesenheit der Presse verstehen, aber es geht meistens, wie oben schon erwähnt, bei solchen Ereignissen „um nichts“, …
    … oder geht es um den neuen so beliebten Volkssport … Polizeibashing !?

  • am 3.07.2012 um 20:11 Uhr
    Permalink

    Zum Glück, Herr Bruderer, obliegt es nicht Ihnen zu beurteilen, was Relevant ist und was nicht. Es geht nicht um die einzelnen Beamten, diese werden so geschult. Zu den fehlenden hintergründen lege ich ihnen diese Radiointerview ans Herz:

    http://www.youtube.com/watch?v=RF3iMDUSAZE
    (KenFM im Gespräch mit Klaus Rózsa über: Ein Urteil gegen die Pressefreiheit (28.6.2012))

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