Kommentar
Klima: Zwei Gerichte haben gesprochen – niemand vollstreckt
Man muss derzeit keine Klimastudie lesen, um zu verstehen, worum es geht. Man muss nur nach draussen gehen. Der Juni 2026 war für Westeuropa der heisseste seit Beginn der Copernicus-Datenreihe; in Frankreich und England war es der wärmste Juni überhaupt. Dazu Dürre, Waldbrände, Hitzestress.
Wir spüren am eigenen Körper, was vor allem in Diagrammen stand. Politisch behandeln wir es noch immer, als läge es weit entfernt. Was folgt daraus? Am 23. Juli 2025 stellte der Internationale Gerichtshof klar: Staaten sind völkerrechtlich verpflichtet, das Klimasystem zu schützen. Wer diese Pflicht verletzt, kann eine völkerrechtswidrige Handlung begehen – mit den Folgen der Staatenverantwortlichkeit. Das Gericht verabschiedete das Gutachten einstimmig.
Für die Schweiz war das nicht neu. Bereits im April 2024 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall der Klima-Seniorinnen entschieden, dass die Schweiz ihre Schutzpflichten verletzt hat – erwirkt von älteren Frauen, die während Hitzewellen um ihre Gesundheit fürchten.
Zwei Gerichte, zwei klare Aussagen. Und dann?
Das Parlament warf dem Gerichtshof im Sommer 2024 in einer rechtlich unverbindlichen Erklärung beider Kammern vor, seine Kompetenzen überschritten zu haben. Der Bundesrat meldete, die Schweiz erfülle die Anforderungen bereits. Eine Gesetzesänderung folgte nicht.
Gerichte können sagen, was gilt. Sie können nicht die Strukturen beseitigen, die eine Korrektur blockieren.
Der bequeme Reflex
Die gängige Erklärung lautet: politische Trägheit. Das stimmt – und erklärt zu wenig. Trägheit erklärt nicht, warum Korrekturen über Jahrzehnte immer wieder abgeschwächt oder abgewehrt werden.
Ein Beispiel aus diesem Sommer: Exxonmobil leitete ein Investitionsschutzverfahren gegen die EU ein. Angegriffen wird eine Vorschrift, die Öl- und Gasproduzenten verpflichtet, bis 2030 Kapazitäten zur CO₂-Speicherung bereitzustellen. Das Verfahren stützt sich auf den Energiecharta-Vertrag, aus dem die EU 2024 ausgetreten ist. Eine Fortwirkungsklausel lässt den Investitionsschutz zwanzig Jahre weiterlaufen.
Ein zweites Beispiel ist historisch gut dokumentiert. Dass Blei im Benzin das Nervensystem schädigt, war früh bekannt. Über Jahrzehnte prägte jedoch eine von der Bleiindustrie finanzierte Forschungseinrichtung die Kriterien dafür, ab wann Blei als gefährlich galt. Die Beweislast lag bei den Geschädigten. Die USA begannen 1973 mit dem Ausstieg; weltweit endete verbleites Benzin für Strassenfahrzeuge erst 2021.
Nicht jede Verzögerung ist gekauft. Aber wer von einer schädlichen Tätigkeit profitiert, verfügt häufig auch über Mittel, ihre Begrenzung abzuwehren.
Mehr als Klima
Schon die Sprache verkleinert das Problem. «Klimakrise» klingt nach einem abgegrenzten Bereich. Tatsächlich geraten gleichzeitig Wälder, Böden, Gewässer, Meere, Artenvielfalt und chemische Kreisläufe unter Druck. Das Klima ist nur die sichtbarste Front.
Die physische Wirklichkeit verhandelt nicht.
Donald C. Jacob
Was wir erleben, ist eine fortschreitende Katastrophe der Biosphäre – und sie ist planetar. Sie kennt keine Nationalstaaten, Weltanschauungen oder Religionen. Ein Hitzerekord hält an keiner Grenze an. Ein kollabierender Wasserkreislauf fragt nicht, welche Partei regiert. Die physische Wirklichkeit verhandelt nicht.
Zu wenig Wissen ist nicht das Problem. Die Daten liegen seit Jahren auf dem Tisch. Wir behandeln die Grundlage von allem politisch trotzdem wie ein Ressort unter vielen. Das Erdsystem ist faktisch das Wichtigste – und institutionell oft das Unwichtigste.
Die Schleife
Ökologische Kosten werden aus privaten Rechnungen ausgelagert – auf die Allgemeinheit, andere Weltregionen, spätere Generationen. Daraus entstehen wirtschaftliche Vorteile. Diese schaffen Geld, juristische Kapazität und Einfluss. Damit können Regeln abgewehrt werden, welche die Auslagerung beenden würden. Dann läuft sie weiter. Der Brandstifter verdient am Feuer – und finanziert mit diesem Gewinn den Abbau der Feuerwehr. Darin liegt die Rückkopplung: Die Tätigkeit, die den Schaden erzeugt, kann zugleich die Mittel schaffen, ihre eigene Korrektur zu schwächen.
Der Brandstifter verdient am Feuer – und finanziert mit diesem Gewinn den Abbau der Feuerwehr.
Donald c. Jacob
Dafür braucht es keine Absprache. Unternehmen schützen Vermögenswerte, Verbände ihre Mitglieder, Regierungen Arbeitsplätze und Einnahmen. Was einzeln vernünftig erscheint, kann zusammen ein System ergeben, das seine eigene Korrektur erschwert.
Ein Urteil verschiebt die rechtliche Lage, beseitigt aber nicht diese Abwehrkapazität. Sie wird weiter finanziert – Quartal für Quartal.
Die Schweizer Lücke
2022 zog das Initiativkomitee den Gletscher-Verfassungsartikel zurück; an seine Stelle trat das Klima- und Innovationsgesetz, das die Stimmbevölkerung 2023 annahm. Ein wichtiges Gesetz – aber eben ein Gesetz. Der Klimaschutz selbst erhielt keinen Verfassungsrang. Verfassungsrang entscheidet darüber, was eine gewöhnliche politische Mehrheit wieder ändern kann. Und Mehrheiten entstehen nicht im luftleeren Raum. Wir behandeln unsere materielle Lebensgrundlage als politischen Gegenstand unter anderen, obwohl sie Voraussetzung dafür ist, dass Politik, Wirtschaft und Recht überhaupt funktionieren.
Was dagegen spricht
Recht kann auch korrigieren. In Deutschland entschied der Bundesgerichtshof, dass die Werbung mit «klimaneutral» erklären muss, worauf die behauptete Neutralität beruht. Welche Seite sich durchsetzt, ist offen. Die Rückkopplung erklärt nicht alles – aber sie erklärt, warum die blockierende Seite so verlässlich über Ressourcen verfügt.
Warum behandeln wir das nicht als Notfall?
Staaten können schnell handeln. Während Covid wurden innerhalb weniger Wochen enorme Mittel mobilisiert, Forschung beschleunigt und Regeln geändert, sobald die Lage als ausserordentlich galt. Warum behandeln wir die Katastrophe der Biosphäre nicht mit vergleichbarer Dringlichkeit?
Nicht mit denselben Massnahmen – aber mit derselben Einsicht, dass Normalbetrieb nicht genügt. Kein Staat kann sich allein schützen. Was zu tun wäre, ist bekannt: Emissionen rasch senken, weitere Zerstörung verhindern, verletzliche Ökosysteme schützen, Anpassung finanzieren und wiederherstellen, wo das noch möglich ist. Dafür braucht es Zusammenarbeit über nationale und weltanschauliche Interessen hinweg.
Und es braucht Verantwortung. Das Verursacherprinzip ist einfach: Wer einen Schaden verursacht, soll seine Kosten nicht auf andere abwälzen. Gewinne können nicht privat bleiben, während Wiederherstellung und Verluste der Allgemeinheit überlassen werden. Wo Schäden nicht mehr rückgängig zu machen sind, gehört auch Reparation auf den Tisch – nicht als Strafe, sondern als Konsequenz.
Und die Regeln selbst?
Damit stellt sich die Verfassungsfrage – nicht als Sofortmassnahme. Eine Verfassung löscht keinen Waldbrand. Sie wäre ein langfristiger institutioneller Wegweiser. Warum schützen unsere Verfassungen Eigentum, politische Rechte und staatliche Ordnung auf höchster Ebene, aber nicht die Biosphäre, von der all das abhängt?
Eine Verfassung für die Erde würde diese Rangordnung korrigieren. Die Funktionsfähigkeit der Biosphäre wäre nicht länger ein Interesse unter vielen, sondern die Grenze, innerhalb derer Politik stattfindet.
Darauf können wir nicht warten. Sofort Schäden begrenzen und Verantwortliche stärker in die Pflicht nehmen – und zugleich die Regeln ändern, die ihre Blockade ermöglichen.
Zwischen Recht und Wirkung liegt eine Machtfrage. Die Frage ist nicht mehr, ob gehandelt werden muss – sondern wer dafür sorgt, dass es geschieht.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Der Gastautor Donald C. Jacob ist Landschaftsarchitekt, Ökologe und unabhängiger Autor in Arlesheim. Sein Buch «This Is Not an Opinion» erschien 2026. Das Working Paper zum beschriebenen Mechanismus ist hier zu finden.
_____________________
➔ Solche Artikel sind nur dank Ihren SPENDEN möglich. Spenden an unsere Stiftung können Sie bei den Steuern abziehen.
Mit Twint oder Bank-App auch gleich hier:
_____________________
Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.








Ihre Meinung
Lade Eingabefeld...