1000-Franken-Note

Eine Hand wäscht die andere ... auch für die Schweiz fällt bei den Kapitaleinlagereserven etwas ab. © taldav68 / Depositphotos

3000 Milliarden an den Steuerämtern vorbei geschleust

Werner Vontobel /  Die Schweiz betreibt das weltgrösste Steuersparmodell. Wer seine Dividenden nicht versteuern will, gründet hier eine Firma.

Die UBS hat unter den zehn grössten Banken Europas im Verhältnis zum Gewinn den weitaus höchsten Aktienkurs. Das kommt daher, dass sich die Anleger nicht für den Gewinn interessieren. Sondern für das, was ihnen davon nach Abzug der Steuern übrig bleibt. Und da sind Schweizer Unternehmen gut, allen voran die UBS: Seit 2011 hat sie den weitaus überwiegenden Teil ihrer Gewinne steuerfrei ausgeschüttet.

Sie hat dazu zwei Instrumente eingesetzt: Einmal den Rückkauf von Aktien: Angenommen eine Firma im Börsenwert von 100 macht einen Gewinn von 10. Wenn sie den als – steuerbare – Dividende ausschüttet, kommen bei den Aktionären 7 an, weil die Steuerämter einen Teil davon abzwacken. 

Kauft die Bank hingegen damit Aktien zurück, steigt der innere Wert der verbleibenden Aktien – und damit auch deren Kurs – um rund 10 Prozent. Die Aktionäre können den Mehrwert steuerfrei realisieren. 

Aktien zurückkaufen können alle. Aber es gibt noch einen anderen Trick, der nur in der Schweiz funktioniert: Die Ausschüttung aus den «Kapitaleinlagereserven» KER. 

Das geht so: Wenn eine Firma Aktien im Nennwert von 100 Franken bei einem Aktienkurs von 1000 Franken an der Börse verkauft, kann sie sich bei der Steuerverwaltung die Differenz von 900 Franken als KER eintragen lassen – die sie dann steuerfrei ausschütten darf. Die UBS verfügt derzeit über 21,6 Milliarden Dollar Einlagereserven – genug für schätzungsweise mehr als zehn weitere Dividendenjahre. Schuld daran ist der Artikel 20, Ziffer 2, Absatz 3,4 der 2011 in Kraft getretenen Unternehmenssteuerreform 2. Laut Stimmbüchlein ging es dabei um eine «Entlastung der KMU». Die faktische Folge war jedoch, dass börsenkotierte Unternehmen schon 2011 viele Milliarden Dividenden steuerfrei als «Kapitaleinlagen» auszahlen konnten. Selbst die Parlamentarier, die das Gesetz mitgestaltet hatten, waren überrascht. 

Abstimmung mit irreführenden Informationen gewonnen

Das Bundesgericht befand später, dass die Informationen im Stimmbüchlein irreführend waren, die sehr knapp angenommene Abstimmung aber dennoch nicht wiederholt werden müsse. Der zuständige Bundesrat Hans-Rudolf Merz meinte, dass es sich dabei nur um «ein vorübergehendes Problem» handle und die Steuerausfälle nicht beziffert werden könnten. Der «SonntagsBlick» schätzte den Steuerausfall im Februar 2011 auf zehn Milliarden Franken.

Weil das Gesetz bis 1997 zurückwirkte, hatten die Unternehmen schon 2011 genügend Reserven angemeldet, um davon 22 Milliarden Franken steuerfrei ausschütten zu können. Doch dann lernten die Steueranwälte, wie man möglichst viele KER schafft. Die UBS etwa gründete zu diesem Zweck eigens eine Holding. Die Folge dieses Lernprozesses war, dass 2018 bereits 308 Milliarden KER ausgeschüttet wurden.

Mehr Eigenkapital, weniger KER-Ausschüttungen

Weil die Firmen-Neu-Anmeldungen aber noch schneller stiegen, erreichte der Bestand an KER-Ausschüttungsreserven Ende 2019 den Rekordwert von 1393 Milliarden Franken (hier). Seither wurden mehr Reserven ausbezahlt als neu angemeldet. Darum ist der Bestand per Ende 2024 auf 998 Milliarden Franken geschrumpft. 

Insgesamt sind seit 2011 sage und schreibe 1718 Milliarden Franken (steuerfrei) zurückbezahlt worden.

Längst hat auch das Ausland die KER entdeckt. 2023 und 2024 sind für umgerechnet rund 70 Milliarden Franken auch Reserven in Dollar und Euro angemeldet worden. 

Alles in allem sind so bis Ende 2025 wohl mehr als 3000 Milliarden (künftige) KER-Gewinnausschüttungen von der Steuer befreit worden.

KER sind auch für das Firmen-Management ein Segen, denn dessen Boni hängen meist nicht vom Gewinn, sondern vom Aktienkurs ab. Auf einen kurzen Nenner gebracht: Je mehr Steuerbefreiung, desto höher die Boni. Das ist wohl mit ein Grund, warum sich die UBS-Führung so vehement gegen die Kapitalerhöhung wehrt, denn je mehr Eigenkapital die UBS schaffen muss, desto weniger Aktien kann sie zurückkaufen und desto weniger KER kann sie ausschütten.

«Keine Steuersubvention», findet der Bundesrat

Angesichts dieser astronomisch anmutenden Zahlen stellt sich natürlich die Frage, was das für die Staatskasse bedeutet. 2011 gab es dazu acht parlamentarische Anfragen. Der Bundesrat schätzte die Steuerausfälle damals bei neun Milliarden KER-Ausschüttungen auf 1,2 Milliarden Franken. Allfällige Verluste für andere Staaten könne man aus Datenschutzgründen nicht ermitteln. 

2025 hat Nationalrätin Jacqueline Badran noch einmal nachgefragt. Bei der Antwort verwies der Bundesrat bloss auf die alten Zahlen von 2011: «Schätzungen für die folgenden Jahre liegen nicht vor.»

Bemerkenswert ist auch, dass der Bundesrat die KER-Logik voll verinnerlicht hat. Zitat: «Kapitaleinlagereserven (KER) stellen Kapital und nicht Einkommen dar. Es ist daher steuersystematisch grundsätzlich richtig, dass KER steuerfrei zurückgezahlt werden können; diese Regelung stellt somit keine Steuersubvention dar.» 

Das ist üble Wortklauberei. Praktisch läuft diese «Steuersystematik» darauf hinaus: Eine Firma mit 100 Millionen Franken Eigenkapital und einem Gewinn von 10 Millionen schüttet diesen nicht als (steuerbare) Dividende aus, sondern behält sie als Gewinnreserve zurück und zahlt die 10 Millionen stattdessen aus den (steuerfreien) Kapitalreserven.

Das ist auch der Grund, warum der damalige Bundesrat Hans-Rudolf Merz von einem «vorübergehenden Problem» reden konnte. Irgendwann besteht nämlich die Bilanz nur noch aus nicht ausgeschütteten Gewinnen. Und wenn die Firma dann aufgelöst wird, müssen sämtliche Rückzahlungen als Dividendeneinkommmen versteuert werden… es sei denn, man erfinde einen neuen Steuertrick.

KER werden überwiegend von ausländischen Firmen ausgeschüttet

Doch könnte es nicht sein, dass das KER-Prinzip dem «Standort Schweiz» dank den «dadurch ausgelösten Neuansiedlungen» nicht letztlich nützt? Genau diese Suggestivfrage hat der damalige FDP-Präsident Philipp Müller dem Bundesrat gestellt. In seiner Antwort liess dieser diese Möglichkeit bewusst offen und meinte, es lägen dazu noch «keine gefestigten Erkenntnisse vor».

Müller hat vermutlich recht: In den fraglichen Jahren haben alle Schweizer Unternehmen zusammen jährlich nur 24 bis 48 Milliarden an Gewinnen ausgeschüttet. Es ist deshalb klar, dass die KER-Bestände und Auszahlungen weit überwiegend aus dem Ausland stammen – aber hier in der Schweiz Jobs und Einkommen schaffen. Auch wenn es sich bei den von Müller angesprochenen «Neuansiedlungen» bloss um Briefkastenfirmen handelt, brauchen diese doch Verwaltungsräte, Steueranwälte, Büropersonal usw.

Wer reichen Leuten hilft, milliardenweise Steuern zu sparen, will auch etwas davon abhaben. Und wenn von je 1000 Milliarden auch nur ein halbes Prozent in der Schweiz bleibt, sind das immerhin 5 Milliarden. Genug, um eine Lobby aufzubauen, die den Bundesrat offenbar davon überzeugt hat, dass von einer Steuersubvention keine Rede sein kann.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine
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