Medien warnten das VBS schon 2021 vor dem Kampfjet-Kauf
Red. Dieser Artikel erschien bereits vor einem Jahr. Infosperber veröffentlicht ihn in leicht veränderter Form noch einmal.
Ab 2021 tat das VBS die Medienberichte, welche die Fixpreis-These hinterfragten, als unseriös und faktenwidrig ab. Es wies etliche Medien zurecht und korrigierte sie. Allein im Jahr 2021 «berichtigte» das VBS auf seiner Website sechs missliebige Artikel zur Beschaffung des neuen F-35-Kampfjets. Diese Richtigstellungen sind mittlerweile entfernt, liegen Infosperber aber vor.
Fast alle Medien legten schon damals den Finger auf den wunden Punkt: Sie äusserten Zweifel daran, dass die Offerte der USA für den F-35A verbindlich sei.
Doch das VBS dementierte jeweils sogleich: «Diese Darstellung ist falsch», schrieb es gebetsmühlenartig in den Richtigstellungen und rühmte sich, dass das Bundesamt für Rüstung, «über 40-jährige Erfahrung» mit dem Kauf von US-Rüstungsgütern habe – und es «in keinem der vielen Verträge» zu Kostenüberschreitungen gekommen sei.
Und weiter schrieb das VBS blauäugig: «Käme es zu Kostenüberschreitungen, würde also der amerikanische Staat zu Gunsten der Schweiz beim Hersteller die Verbindlichkeit der Preise einfordern.»
Wie unzimperlich das VBS mit Medienberichten umgeht, lässt sich auch in einer noch nicht gelöschten Richtigstellung vom 22. Mai 2022 nachlesen. Damals rüffelte das Departement die «Sonntags-Zeitung». Aufgrund von Berechnungen mit dem Budget des amerikanischen Verteidigungsministeriums kam diese in einem Artikel zum Schluss, dass für die Schweiz «Mehrkosten zwischen einer halben und einer Milliarde Franken entstehen». Mittlerweile zeigt sich, dass die Mehrkosten sogar noch höher ausfallen werden.
Doch das VBS schrieb unbeirrt: «Das ist falsch.»
Das VBS massregelte auch die Finanzkontrolle
Diesen Umgang mit missliebigen Informationen pflegt das VBS übrigens nicht nur auf seiner Website, wo es die Medien massregelt. Das dem VBS unterstellte Bundesamt für Rüstung fuhr auch schon der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) an den Karren. Die EFK warnte bereits 2022 in einem Bericht: «Nach Ansicht der EFK gibt es bei der Beschaffung der F-35A keine rechtliche Sicherheit für einen Festpreis im Sinne einer Pauschale nach schweizerischer Rechtsprechung.» Im Bericht der EFK durfte das Bundesamt Stellung nehmen – und widersprach vehement. Doch nicht genug. Es wies die Finanzaufsicht auch noch zurecht und warf ihr vor: «Letztlich gefährdet die EFK die Interessen der Eidgenossenschaft erheblich, wenn sie die klaren und ausdrücklich bestätigten vertraglichen Vereinbarungen mit den USA in Frage stellt.»
Darüber haben wir abgestimmt
Mit einem denkbar knappen Resultat – 50,1 Prozent Ja-Stimmen – entschied das Volk 2020, neue Kampfjets zu kaufen. «Höchstens 6 Milliarden» würden die Flugzeuge kosten, hiess es damals im Bundesbeschluss.
Der Bundesrat entschied sich 2021 für den F-35. Die damalige Verteidigungsministerin Viola Amherd sagte, die USA würden einen Fixpreis garantieren.
Ende Februar 2025 bezeichneten die USA den Festpreis für die Jets gegenüber der Schweiz als «Missverständnis».
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.
- Luftfahrtexperte Georges Bridel: F-35-Kauf wäre unverständlich, Infosperber vom 27.Juni 2021







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