Falschinformationen sind kein Problem – sondern Nebensache
Ein Hörer beklagte sich bei der Ombudsstelle der SRG über einen Radiobeitrag. Er enthalte Falschinformationen. Die Ombudsstelle kam zu einem seltsamen Schluss: Die Informationen seien «nebensächlich» – und deshalb sachgerecht dargestellt.
Der Hörer, der sich beklagte, fand die Informationen allerdings nicht nebensächlich, sondern wichtig.
Es ging um Aussagen in einem «Tagesgespräch» auf Radio SRF. Westschweiz-Korrespondent Philippe Reichen befragte den SP-Politiker und Freiburger Ex-Stadtpräsidenten Thierry Steiert. Sie sprachen unter anderem darüber, dass die Stadt einen Menstruationsurlaub und Tempo 30 eingeführt habe. Dabei sagte der Journalist Reichen: «Auf den Hauptverkehrsachsen gilt heute Tempo 30.»
Diese absolute Formulierung störte den Hörer. Denn in Freiburg wurde Tempo 30 bloss auf 60 Prozent der Hauptverkehrsachsen und nicht auf allen eingeführt.
Der SP-Politiker Steiert bekräftigte im weiteren Verlauf des Gesprächs die falsche Aussage noch, indem er sagte, dass Freiburg «ein Politlabor» sei und die Stadt «mit der Einführung der 30er-Beschränkung auf Hauptachsen die erste sei, «die das so konsequent durchgezogen hat».
Die Redaktion täuschte die Ombudsstelle
In der Stellungnahme zur Beanstandung des Hörers behauptete die Redaktion, der Journalist habe gar nicht gesagt, Tempo 30 gelte für sämtliche Hauptverkehrsachsen. Philippe Reichen habe nur gesagt, «auf Hauptverkehrsachsen gilt heute Tempo 30». Sie unterschlug gegenüber der Ombudsstelle also das wesentliche Wort «den» in der Aussage des Journalisten – «auf den Hauptverkehrsachsen».
Die Ombudsstelle liess sich täuschen. Und zu guter Letzt nahm sie nicht einmal Stellung zur falschen Aussage des Journalisten, sondern schrieb nur über Thierry Steiert, der gesagt hatte, dass Freiburg seines Wissens als erste Stadt die Einführung von Tempo 30 auf Hauptachsen umgesetzt habe. Das hatte der Hörer gar nicht beanstandet.
Die Ombudsstelle übersah also den eigentlichen Kritikpunkt und übernahm dann auch noch die Ausrede der Redaktion, die schrieb, es handle sich um ein Thema, das «nur ganz am Rande im Gespräch angesprochen wurde». Das Fazit der Ombudsstelle lautete schliesslich: Diese «Ungenauigkeit» sei «nicht entscheidend». Sie würde einen «Nebenpunkt» betreffen.
Kanton Freiburg wächst nicht am meisten
Im weiteren Verlauf des Gesprächs behauptete der Journalist Philipp Reichen auch, der Kanton Freiburg sei jener Kanton, der am meisten wachse. Das ist eine veraltete Information. Trotzdem redete sich die SRF-Redaktion gegenüber der Ombudsstelle heraus: «Die Aussage, dass der Kanton Freiburg am meisten wachse, trifft auf eine längerfristige (zehnjährige) Betrachtung zu und ist somit nicht falsch.»
Diese Begründung ging dann auch der Ombudsstelle zu weit. Sie stellte fest, dass die Aussage «nicht zutreffend» sei. Aber: Sie sei «im Kontext nebensächlich». Schliesslich kam die Ombudsstelle zum gleichen Schluss wie die Redaktion: Die Aussagen seien «sachgerecht» gewesen.
Für die Ombudsstelle gilt also: Korrekt muss nur das sein, was ihr wichtig scheint. Bei angeblichen Nebensächlichkeiten hingegen nimmt es die Ombudsstelle mit der Wahrheit nicht so genau.
Als unkomplizierte Vermittlerin gedacht
Die Ombudsstelle der SRG ist für Beanstandungen zuständig und soll zwischen den Beteiligten vermitteln. Sie erledigt Kritik innert 40 Tagen mit einem Bericht. Eine Weisungsbefugnis gegenüber den Redaktionen hat sie nicht.
Wer mit der Einschätzung nicht einverstanden ist, kann eine Beschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) erheben.
Als Ombudsleute der SRG Deutschschweiz sind derzeit Esther Girsberger und Urs Hofmann im Amt.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.







Auch ich habe die Erfahrung gemacht, dass SRF die Kritik von Zuhörern nicht ernst nimmt. Schon mehrfach habe ich mich wegen der sturen Genderei und vor allem wegen grammatikalisch falschen Formulierungen beschwert. Ein Aergernis ist vorab die systematische Verwendung substantivierter Partizipien wie z.B. Mitarbeitende, Mietende, Bewohnende, Zuschauende usw. Wenn etwa gesagt wird «Es werden in Biel bis zu 100’000 Besuchende erwartet», so ist das falsch, Besucher sind erst Besuchende, wenn sie schon da sind. Es gibt bei der SRG heute auch keine Falschfahrer mehr, sondern nur noch «falschfahrende Fahrzeuge». Wenn es auf Autobahnen tatsächlich einmal selbstfahrende Fahrzeuge geben wird: wie will man dann noch unterscheiden zwischen selbstfahrenden und von Menschen gelenkten Fahrzeugen? Eine um sich greifende Unsitte, die einfach falsch ist, besteht darin, dass bei Aufzählungen abwechselnd männliche, dann weibliche Formen genannt werden: z.B. Gegnerinnen und Befürworter.
«Wer mit der Einschätzung nicht einverstanden ist, kann eine Beschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) erheben.»
Das ist nicht ganz korrekt. Die UBI kennt zwei Beschwerdewege:
– Die Betroffenenbeschwerde. Hier ist es tatsächlich so, dass Personen (natürliche oder juristische), die von einem Beitrag betroffen sind, nach der Einschätzung der Ombudsstelle an die UBI gelangen können.
– Die Popularbechwerde. Bin ich von einem Beitrag nicht persönlich betroffen, kann ich die Einschätzung der Ombudsstelle nur dann an die UBI ziehen, wenn die Beschwerde von mindestens zwanzig Personen mitunterstützt wird.
Eine Ausnahme gibt’s: Wenn ein öffentliches Interesse an einem Entscheid besteht, kann die UBI auch auf eine Beschwerde eintreten, welche nicht alle formellen Voraussetzungen erfüllt. Das ist aber nur äusserst selten der Fall (insbesondere beim Vorliegen grundsätzlicher oder neuer Rechtsfragen).
Zwei ungenaue Aussagen im SRF-Bericht im Titel des Info-Sperbers als Falschaussagen zu klassifizieren, hat die gleiche Qualität von Falschaussage und riecht nach SRG-Kritik, weils die SRG ist. Bitte die Verhältnismässigkeit wahren! Es gibt täglich tausende Übertreibungen und Fakes im unsozialen Netz, die mehr der Erwähnung wert wären. Hätte man Zeit und Lust.