Die Unsterblichkeit im Internet
Als mein Bruder starb, sass ich nicht nur mit meiner Familie am Küchentisch, um die Todesanzeige zu besprechen. Neben der Frage nach Text und Datum stellte der Bestatter eine weitere, ganz selbstverständliche Option vor: ein digitales Gedenkportal. Dort könnten wir eine Kerze anzünden, Fotos hochladen, Erinnerungen teilen. Noch bevor die Trauer richtig begonnen hatte, war klar: Ein Teil seines Lebens würde im Internet weitergehen.
Schien vor zehn Jahren die Idee von solchen virtuellen Totenportalen noch skurril und abwegig, so hat sich die Idee mittlerweile durchgesetzt. Fast alle Zeitungen nutzen heute diese Möglichkeit zum Gedenken, auch die grossen Zeitungskonzerne wie die NZZ (trauer.nzz.ch) oder Tamedia (Hommages.ch). Man kann hier auch Kerzen anzünden oder sich in ein Kondolenzbuch eintragen. Mit Aspetos.com gibt es sogar ein eigenes Netzwerk für Trauernde. Auf Gedenkseiten, die man dort anlegt, können Erinnerungen, Lebensgeschichten, Bilder und virtuelle Kerzen oder Blumen ausgetauscht werden. Und es sind Freunde, Verwandte und Bekannte zur Teilnahme eingeladen.
Kommerzialisierung durch die Trauerindustrie
Das ewige Leben wünschen sich die Menschen schon seit Urzeiten. Doch schon bald nach der Geburt legt sich der Schatten der Sterblichkeit über den Alltag. Bald schon sterben Grosseltern, Freunde und Bekannte. Sie lassen eine endgültige Leere zurück, die auch das Trauern nicht wettmachen kann.
Doch Online-Netzwerke und die Instrumente der KI sind gerade daran, uns neue Hoffnung gegen das Vergessen zu geben. Die Gedenkseiten sind nur der Anfang. Weiter gehen Portale wie «Stayalive», das der deutsche Journalist Helmut Markwort initiiert hat. Anders als klassische Gedenkseiten richtet sich dieses Angebot an die Lebenden selbst. Die Idee: Alle Menschen sollen die Möglichkeit erhalten, eigene digitale Erinnerungsstätten anzulegen und zu gestalten. Durch Fotos, Videos, persönliche Dokumente, Texte oder sogar Lieblingsrezepte sollen sie im Netz weiterleben.
Gleichzeitig bietet die Plattform praktische Funktionen eines digitalen Nachlasses. In einem geschützten Bereich können Nutzer wichtige Dokumente oder Zugangsdaten hinterlegen, die nach dem Tod automatisch an definierte Personen weitergegeben werden.
Markworts Projekt zeigt damit zwei Entwicklungen auf: den Wunsch nach Kontrolle über die eigene Erinnerung – und die zunehmende Kommerzialisierung des Todes. «Stayalive» wirbt auf seiner Website: «Sie drucken das Bestellformular aus, wählen bis zu 10 Wunschbilder und schicken alles bequem an ‹Stayalive›. Wir scannen die Bilder und legen Ihre Gedenkstätte für Sie an.»
Vom Gedenken zum «Afterlife»
Wie schrill diese neuen Formen des Gedenkens sein können zeigt ein Konzert von Rod Stewart. Er hatte in Charlotte, North Carolina, Überraschungsgäste dabei. Sein alter Freund Ozzy Osbourne, der kürzlich verstorbene Leadsänger von Black Sabbath, wurde mittels KI und Hologrammtechnik aus einer Art Rockhimmel ins Konzert hineingebeamt, wo er mit anderen Rockgrössen wie Freddie Mercury, Kurt Cobain und Michael Jackson Selfies machte.
Aber das Gedenken ist nur die eine Seite des «Afterlife». Denn es gibt immer mehr Menschen, die ein ewiges Leben als Avatare oder – wie es sinnigerweise heisst – als «Deadbots» suchen. So hat die deutsche «Welt» über den Unternehmer Michael Bommer berichtet. Bei ihm wurde ein unheilbarer Darmkrebs diagnostiziert und Bommer war es bewusst, dass er bald sterben musste. Aus diesem Grund wollte er seiner Frau etwas ganz Besonderes hinterlassen. Bommer ist inzwischen verstorben, doch er lebt als «Deadbot» und ewiges virtuelles Ich weiter. Er ist eine Art «digitaler» Zwilling, der mit seiner eigenen Stimme spricht, als ob kein Tod dazwischenläge.
Michael Bommer hat mit seinem spektakulären Fall der US-Tech-Firma Eternos.life grosse Publizität gegeben. Sie will «die Einzigartigkeit eines Menschen aufgreifen und zum Leben erwecken, damit andere an seiner Individualität teilhaben können». Und bereits gibt es Nachfolger, die versuchen, den Tod in ähnlicher Weise zu monetarisieren.
Hinter dieser Diskussion um die digitale Hinterlassenschaft der Menschen steht die Frage, was mit den Millionen von Homepages und Webseiten passiert, deren Besitzer gestorben sind. Werden sie wie kalte Satelliten noch Jahrzehnte im Netz umherfliegen? Sollten sie möglichst rasch gelöscht oder mit KI-Technik am Leben gehalten werden – so dass sie als Bots weiterhin aktiv sind?
Katarina Nowaczyk-Basińska vom Leverhulme Centre for the Future of Intelligence (LCFI) in Cambridge hat dem «Guardian» die Grundproblematik erklärt: Infolge der Fortschritte der KI könne fast jede Person, die über einen Internetzugang und ein paar grundlegende Kenntnisse verfüge, verstorbene Angehörige wieder zum Leben erwecken.
«Deadbots» und ihre Folgen
Die Folgen könnten beängstigend sein: So warnen KI-Ethiker davor, dass «Deadbots» ihren Schöpfern und Nutzern psychischen Schaden zufügen und sie sogar ungewollt «heimsuchen» könnten. Man stelle sich vor: Plötzlich erhält man vom Smartphone eine Push-Nachricht: «Papa wünscht dir alles Gute zum Geburtstag» – obwohl der Vater seit drei Jahren tot ist. Hinterbliebene könnten aber auch leicht einer jahrelangen emotionalen Abhängigkeit verfallen, wenn sie den Avatar mit der realen Person verwechseln.
Zudem könnten die Bots der Verstorbenen auch ungewünschten Einfluss auf die Gesellschaft nehmen. Etwa wenn ein Autokrat seine Regierungsmacht nach seinem Tod als Bot jahrzehntelang weiterzuführen versuchte. Aber auch im privaten Bereich könnten Angehörige noch jahrelang von einem Bot verfolgt und gequält werden.
Ganz ungelöst sind die rechtlichen Probleme, die mit solchen Deadbots verbunden sind. Tomasz Hollanek vom LCFI meint: «Es sollte über Methoden und sogar Rituale nachgedacht werden, wie Deadbots auf würdige Weise in den Ruhestand geschickt werden können. Das kann zum Beispiel eine Art digitales Begräbnis sein, aber auch andere Arten von Zeremonien, je nach sozialem Kontext.»
Doch damit bewegt man sich in einem heiklen Gelände von Rechtsfragen wie: Wem gehören die Daten eines Toten? Wer haftet, wenn ein Avatar «halluziniert» oder Familiengeheimnisse ausplaudert? Und wie verhindert man, dass Hacker Identitäten Verstorbener als digitale Raubkopien missbrauchen?
Die Kommerzialisierung des «Afterlife»
Fraglich ist, ob diese neuen Entwicklungen der Kommerzialisierung des «Afterlife» noch verhindert werden können. Zu gut passen diese Modelle zu den Plattformökonomien. Das digitale «Afterlife» ist voll von ökonomisch auswertbaren Möglichkeiten wie eine digitale Nachlassverwaltung, Familienarchive, KI-gestützte Videos und Erzählungen von Verstorbenen.
Kein Wunder, dass der Techriese Meta sich ein Patent für eine KI-Simulation gesichert hat, welche Facebook- und Instagram-Accounts verstorbener User übernehmen und im Namen der Toten aktivieren kann. Aus den persönlichen Daten wie früheren Posts, Kommentaren, Likes und Nachrichten kann das Sprachmodell der Nutzerinnen und Nutzer trainiert werden. Im Anschluss daran könnten Verstorbene nicht nur täuschend ähnliche Likes und Kommentare abgeben, sondern mithilfe von Deepfakes auch Audio- und Videoanrufe mit dem Antlitz und der Stimme der Toten tätigen.
Nach einem Aufschrei der Presse hat Meta allerdings versprochen, diese technischen Mittel nicht einzusetzen. Doch das ist kein Trost. Denn was man bisher als gruselige Science Fiction am Fernseher konsumierte, ist plötzlich realistisch geworden und zum Einsatz bereit. Dies fordert eine gesellschaftliche Debatte heraus, die bisher noch kaum geführt wird.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
_____________________
➔ Solche Artikel sind nur dank Ihren SPENDEN möglich. Spenden an unsere Stiftung können Sie bei den Steuern abziehen.
Mit Twint oder Bank-App auch gleich hier:
_____________________
Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.









Ihre Meinung
Lade Eingabefeld...