Kommentar

Es gibt ein Recht auf ein analoges Leben

Heribert Prantl © Sven Simon

Heribert Prantl /  Es ist in Deutschland nicht anders als in der Schweiz: Ein Leben ohne Smartphone wird zunehmend beschwerlich.

Es gibt ein Recht auf ein analoges Leben. Es gibt dieses Recht, auch wenn es tagtäglich und millionenfach missachtet wird. Es gibt dieses Recht, auch wenn so getan wird, als wäre der Mensch nur dann ein richtiger Mensch und Bürger, wenn er digital unterwegs ist – wenn er also ein Smartphone mit sich führt und im Internet zu Hause ist. Es gibt dieses Recht, weil es aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht und aus dem Gleichbehandlungsgebot folgt.

Es gibt dieses Recht, auch wenn die Terminbuchung bei Behörden oder beim Arzt immer öfter nur noch online funktioniert. Es gibt dieses Recht, auch wenn Theater- und Konzertkarten nur noch online erworben werden können. Es gibt dieses Recht, auch wenn die Deutsche Post ihre Packstationen so umgerüstet hat, dass man sein Paket nur dann noch abholen kann, wenn man ein Smartphone mit extra installierter Post- und DHL-App hat.

Wie lästige Störer

Es gibt dieses Recht auf ein analoges Leben, auch wenn die Deutsche Bahn es leugnet und Kunden, die ohne Handy unterwegs sind, wie lästige Störer behandelt, die bei jeder Bahnfahrt nachhaltig abgeschreckt werden sollen. Die Deutsche Bahn hat ihre Bahncard komplett auf digital umgestellt. Und Fahrkarten an Bord kann der Kunde nicht mehr beim Zugpersonal kaufen, sondern nur noch dann, wenn er die Bahn-App «DB Navigator» installiert hat. Schnelle und verlässliche Informationen über Verspätungen, Anschlüsse oder die aktuelle Wagenreihung erhalten nur Handy-Nutzer.

Die Grundversorger, also die Behörden und die Unternehmen der Daseinsvorsorge, stehen in der Verantwortung, ihre Dienste allen Menschen gleichermassen zugänglich zu machen: Die Nutzung der Infrastruktur und die Teilnahme am öffentlichen und am gesellschaftlichen Leben dürfen daher nicht quasi unter Smartphone-Vorbehalt stehen. Das ist rechtswidrig.

Auch Technikkenner sind empört

Es gibt ein Recht auf ein analoges Leben; es ist ein noch ungeschriebenes Grundrecht. Dessen Missachtung irritiert und beschwert nicht nur viele alte und sehr alte Menschen, für die «die Welt von Computer, Smartphone & Co ein undurchdringlicher Dschungel» ist, wie das die Caritas formuliert. Die Missachtung des Rechts auf ein analoges Leben empört auch Technikkenner und Technikliebhaber, die die Gefahren der Digitalität gut kennen und daher vor dem Digitalzwang und der damit verbundenen Überwacherei warnen – wie der Verein Digitalcourage und das Netzwerk Datenschutzexpertise.

Der Bundespräsident hat einen «bundesweiten Ehrentag» ausgerufen. Er soll am 23. Mai stattfinden: Dann wird nämlich das Grundgesetz 77 Jahre alt. Gut wäre es, dem Land und seiner Verfassung eine Diskussion zu schenken – eine Diskussion, die schon lange fällig ist:

Es gibt ein Recht auf ein analoges Dasein. Die Diskussion sollte davon handeln, wie es künftig geachtet und beachtet wird. Wer glaubt, ein Grundrecht auf ein analoges Leben sei unmodern und überflüssig, der wird sich eines Tages auch damit abfinden müssen, dass es keine Geldautomaten und kein Bargeld mehr gibt. Das will ich mir lieber nicht vorstellen.

Weiterführende Informationen


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine. Dieser Kommentar des Kolumnisten und Autors Heribert Prantl erschien zuerst als «Prantls Blick» in der Süddeutschen Zeitung.
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