BSH csm_24085507_002_24114764_pi_24121045_1ff63f74d6

Hat einer Angestellten zu Unrecht gekündigt: Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie in Hamburg. © BSH

Deutschland: Gender-Zwang ist unzulässig

Marco Diener /  Das deutsche Bundesamt für Seeschifffahrt entliess eine Angestellte, weil sie nicht genderte. Vor Gericht erlitt es Schiffbruch.

Eine 43-jährige Chemikerin, seit zwölf Jahren Strahlenschutzbeauftragte beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie in Hamburg, hatte den Auftrag, eine Strahlenschutzanweisung zu überarbeiten. Laut dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg wurde sie von ihren Vorgesetzten «konkret angewiesen, die Strahlenschutzanweisung durchgehend zu gendern».

Die Chemikerin hatte nicht gegendert, sondern in der Strahlenschutzanweisung einleitend geschrieben: «Personenbezeichnungen werden im generischen Maskulinum verwendet und sind daher biologisch geschlechtsneutral.»

Das Bundesamt machte trotzdem Druck. Auf Anweisung von oben liess sie sich schliesslich dazu erweichen, gewisse Formulierungen zu gendern. Aber sie genderte nicht konsequent.

«Wir dulden ein solches Verhalten nicht»

Dafür kassierte sie zunächst eine Abmahnung. Darin listeten die Vorgesetzten eine ganze Reihe von Formulierungen auf, die nicht gegendert waren, und schlossen harsch: «Mit Ihrem Verhalten haben Sie gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstossen (…) Wir weisen Sie hiermit darauf hin, dass wir ein solches Verhalten nicht dulden, und sprechen Ihnen für dieses Verhalten eine Abmahnung aus.»

Schon einen Monat später folgte die nächste Abmahnung. Nun war die Angestellte die Sache leid. Sie verweigerte die weitere Arbeit an der Strahlenschutzanweisung und teilte mit: «Das Erstellen solcher Entwürfe gehört nicht zu meinen Pflichten (…), sondern stellte eine Gefälligkeitsleistung dar.» Zudem verlangte sie die Streichung der Abmahnungen.

«Verhaltensbedingte Kündigung»

Inzwischen war es auch den Verantwortlichen im Bundesamt für Schifffahrt zu bunt geworden. Einen Monat nach der zweiten Abmahnung sprachen sie eine «ausserordentliche verhaltensbedingte Kündigung» aus.

Die Chemikerin wiederum liess das nicht auf sich sitzen. Sie ging vor Gericht und argumentierte, das deutsche Strahlenschutzgesetz sei im generischen Maskulinum gehalten. Daher habe sie auch die Strahlenschutzanweisung so verfasst.

Zudem hielt sie sich an die damals gültige 3. Auflage des Handbuchs der Rechtsförmlichkeit des deutschen Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz. Dort steht: «In Fällen, in denen das Geschlecht nicht bekannt oder für den jeweiligen Zusammenhang unwichtig ist», könne auch nur die männliche Form verwendet werden: etwa «der Eigentümer», «der Verkäufer» oder «der Mieter».

«Keine Genderzeichen»

Und auch in der inzwischen gültigen 4. Auflage steht bereits im Vorwort: «Wir verzichten nicht auf das generische Maskulinum und verwenden auch keine sogenannten Genderzeichen wie Doppelpunkt, Unterstrich oder Sternchen.»

Die Chemikerin fand überdies, das Gendern falle nicht in ihren arbeitsvertraglichen Aufgabenbereich. Es sei eine Tätigkeit vergleichbar mit der Anwendung eines Rechtschreibprogramms.

Wie schon die Vorinstanz, das Arbeitsgericht Hamburg, gab auch das Landesarbeitsgericht Hamburg der Klägerin recht. Die Abmahnungen und die Kündigung sind ungültig. Das Bundesamt für Schifffahrt und Hydrographie verzichtete auf eine Beschwerde. Gerichts- und Prozesskosten betragen 18’000 Euro.

Der Verein Deutsche Sprache, der die Chemikerin finanziell unterstützt hatte, schreibt zum Urteil: «Es ist ein wichtiges Zeichen für alle, die sich am Arbeitsplatz von Verfechtern der Gendersprache gegängelt fühlen.»


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine
_____________________
➔ Solche Artikel sind nur dank Ihren SPENDEN möglich. Spenden an unsere Stiftung können Sie bei den Steuern abziehen.

Mit Twint oder Bank-App auch gleich hier:



_____________________
Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.

Zum Infosperber-Dossier:

dart quadrat

Präzise Sprache

Floskeln verschleiern, was Sache ist. Aber sie lassen sich vermeiden. Mit einfacher und präziser Sprache.

War dieser Artikel nützlich?
Ja:
Nein:


Infosperber gibt es nur dank unbezahlter Arbeit und Spenden.
Spenden kann man bei den Steuern in Abzug bringen.

Direkt mit Twint oder Bank-App



Spenden



Die Redaktion schliesst den Meinungsaustausch automatisch nach drei Tagen oder hat ihn für diesen Artikel gar nicht ermöglicht.

8 Meinungen

  • 3.09.2026 at 13:11
    Permalink

    DIE ZEIT 3. August 2025, 2:22: «Der Kulturstaatsminister hat seine Mitarbeiter im Bundeskanzleramt angewiesen, keine Gendersprache zu nutzen. Wie Wolfram Weimer der Bild am Sonntag mitteilte, sollen seine 470 Mitarbeiter im Kanzleramt in Berlin und in Bonn im Schriftverkehr auf Gendersternchen und andere Sonderzeichen für geschlechtssensible Sprache verzichten. Er folge damit der «überwiegenden Mehrheit» der Deutschen, sagte Weimer. ..»

    Wie es scheint, ist die politische Kultur-Abteilung im deutschen Kanzleramt gegen die Bevormundung und will keinen Gendersprache-Zwang: im Gegensatz zur Staatsbürokratie. Könnte wohl heissen, der Obrigkeitsstaat fühlt sich bedroht. Das Resultat: «Das deutsche Bundesamt für Seeschifffahrt entliess eine Angestellte, weil sie nicht genderte…» Man macht sich wohl die Sorgen, um das Deutsche-Obrigkeis-Untertan-Prinzip». Bleibt zu hoffen, dass sich die Kanzleramt-Kultur-Abteilung durchsetzt.
    Gunther Kropp, Basel

  • 3.09.2026 at 13:49
    Permalink

    „Wes Brot ich ess des Lied ich sing“ – etwas vergröbert kann man das auch als Grundsatz im Arbeitsrecht ansehen. Alles weitere regelt natürlich der Arbeitsvertrag, aber jeder Arbeitnehmer sollte sich klar darüber sein, dass er „die arbeitsvertraglichen Pflichten“ erst mal erfüllen muß.Will sagen : Was der Chef sagt, wird (erst mal) gemacht.Basta.Insofern hat die Klägerin sich auf etwas schwankenden Boden begeben. Die allerdings viel näher liegende Frage ist „Hat das Amt für Seeschifffahrt und Hydrologie“ keine wichtigeren Aufgaben als einen fern seines Arbeitsfeldes liegenden Ideologiestreit auszufechten? Und das möchte man auch der Chemikerin ans Herz legen.

  • 3.09.2026 at 13:54
    Permalink

    Es sei ein Nachtrag erlaubt : in einer Strahlenschutzanweisung könnte eine geschlechts-spezifische Formulierung – in welcher Form auch immer – von der biologischen Sache her sinnvoll sein.

    • Portrait Marco Diener.1 Kopie
      3.09.2026 at 13:57
      Permalink

      Es ging primär darum, dass das Wort «Strahlenschutzbeauftragter» und die Abkürzung «SSB» gegendert werden.

    • 3.09.2026 at 21:18
      Permalink

      Dem «Nachtrag» fehlt aber sein «Vortrag» (?)

  • 3.09.2026 at 22:50
    Permalink

    Der Linguist Peter Eisenberg erklärt: im Gegensatz zur weiblichen Form ist das generische Maskulinum UNMARKIERT. Es geht nicht hervor, ob nur Männer oder Männer UND Frauen gemeint sind. Das erschließt sich erst aus dem Kontext. Er führt weiter aus, dass die Vergenderung die Bedeutung eines Satzes zerstört bzw. seine Konstruktion ohne Bedeutungsgewinn verkompliziert: «Die Bauern leiden unter Dürre.» Gegendert: «Die Bäuerinnen und Bauern leiden unter Dürre.» Hier geht es aber um die Dürre und nicht ums Geschlecht! Jedem erschließt sich logisch, dass Bauern, gleich welchen Geschlechts, darunter leiden. Aus der Vergenderung ergibt sich keine notwendige zusätzliche Information, ohne die der Satz unvollständig, diskriminierend oder mißverständlich wäre. Im Gegensatz zu: «Bäuerinnen leiden stärker unter häuslicher Gewalt als Städterinnen.» Hier muss zwingend die weibliche Form verwendet werden, weil der Satz sonst nicht verständlich ist. Ganz einfach, oder?

  • 4.09.2026 at 01:12
    Permalink

    Gut so !
    Gendern hat in amtlichen Schriftstücken nichts verloren.

  • 4.09.2026 at 13:02
    Permalink

    Unterdessen wird sogar schon bei juristischen Personen brav gegendert. Zum Beispiel: wir danken unseren Sponsor×innen und dann folgen Firmennamen.Was in gleichen Teilen konsequent wie sinnbefreit ist. Ähnlich beim Wort Freundschaft, wo grundsätzlich alles gemeint ist. Man muss man nicht überall den Fokus aufs Geschlecht richten.

Comments are closed.

Ihre Meinung

Lade Eingabefeld...