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Entführung auf hoher See: Israelische Soldaten entern am 18. Mai 2026 ein Schiff der Global Sumud Flotilla in internationalen Gewässern vor Zypern. © zVG

Flotilla-Folter durch Israel: Italien und Frankreich ermitteln

Daniel Ryser /  Zwei Länder haben Strafverfahren wegen Flotilla-Folter eingeleitet. Die Bundesanwaltschaft in Bern sieht keinen Handlungsbedarf.

In den vergangenen Wochen hat Infosperber die Zeugnisse zweier Schweizer Staatsangehöriger dokumentiert. Sie waren am 19. Mai 2026 festgehalten worden, in internationalen Gewässern, vor Zypern, von israelischen Streitkräften. Es sind zwei Personen unter vielen (hier der brasilianische Aktivist Thiago Ávila in einem soeben publizierten Interview mit dem Journalisten Chris Hedges).

Nathan Hausheer ist 28, Spengler, aus dem Kanton Waadt. An Bord eines israelischen Militärschiffs, sagt er, wurde er ins Gesicht geschlagen, mit einem Taser traktiert, in den Hals getreten.

Eine Schweizerin namens Sibel berichtet von Schlafentzug. Von Handschellen, die ihr die Finger abschnürten, bis der Kreislauf zusammenbrach. Von Schüssen auf Mitgefangene, die nach Toilettenpapier verlangt hatten. Von Tritten, beim Abflug, bis zur Flugzeugtür.

Amnesty International nannte die Berichte «erschütternd» und forderte Ermittlungen. Zwei europäische Länder haben inzwischen gehandelt.

Italien und Frankreich ermitteln

Am 5. Juni eröffnete die französische Anti-Terrorismus-Staatsanwaltschaft, die PNAT, eine Voruntersuchung wegen des Verdachts auf Folter, wegen des Verdachts auf Kriegsverbrechen. Es ist eine Behörde, die für die ernstesten Fälle gebaut wurde, und sie stützt sich auf die Aussagen von 37 französischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, die an Bord der Flotilla gewesen waren.

Was diese 37 beschrieben, gegenüber französischen Medien, hatte offenbar eine Methode. Man führte sie einzeln durch einen abgedunkelten Schiffscontainer. Im Container warteten Gruppen von Soldaten. Das war kein Übergriff im Affekt, sondern eine Einrichtung, ein Ort, der zu diesem Zweck hergerichtet worden war. Eine französische Ärztin sagte, sie sei dort gefoltert und sexuell misshandelt worden.

Wenig später eröffnete die Staatsanwaltschaft in Rom ein Verfahren gegen Itamar Ben Gvir, Israels Nationalen Sicherheitsminister. Die Vorwürfe lesen sich wie ein Register aus dem Strafgesetzbuch: Entführung, Folter, Verletzung des Seerechts, versuchter Mord. So berichtete es die «Jerusalem Post». Es ist eine bemerkenswerte Liste für einen amtierenden Minister, geführt von einer ausländischen Staatsanwaltschaft.

Auslöser waren unter anderem Videos. Auf ihnen posiert Ben Gvir vor Gefangenen, die knien, die gefesselt sind, und streckt ihnen die Zunge heraus. Man muss sich das Verhältnis vor Augen halten: ein Sicherheitsminister, der sich filmen lässt, gefesselte Menschen am Boden, eine herausgestreckte Zunge.

Verfahren laufen auch in der Türkei, in Spanien. Festgehalten wurden insgesamt 428 Personen, aus rund vierzig Ländern. Die Flotilla dokumentierte mindestens 15 Fälle sexueller Gewalt.

Was tut die Schweiz?

Nicht zuständig

Infosperber hat diese Woche beide gefragt, das EDA und die Bundesanwaltschaft: Wird, angesichts der laufenden Ermittlungen in Frankreich und Italien, angesichts der hier dokumentierten Zeugnisse zweier Schweizer Staatsbürger, eine Untersuchung geprüft?

Die Bundesanwaltschaft antwortete durch ihre Mediensprecherin Claudia Balzli. Die Schweiz könne «nur aktiv werden, wenn sich die mutmassliche Täterschaft auf Schweizer Boden befindet». Hinweise darauf lägen nicht vor. Und: «Die Zuständigkeitsregeln sind länderspezifisch und lassen sich nur schwer vergleichen.»

Das EDA antwortete durch Pierre-Alain Eltschinger. Man stehe in «regelmässigem Kontakt» mit dem israelischen Botschafter, habe «Besorgnis» geäussert, habe die «Erwartungen der Schweiz hinsichtlich der Einhaltung des Völkerrechts bekräftigt». Für strafrechtliche Fragen verwies das EDA auf die Bundesanwaltschaft. Die hatte soeben erklärt, sie sei nicht zuständig.

Das Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit, auf das sich Frankreich und Italien stützen, ist auch im Schweizer Recht verankert. Es erlaubt die Verfolgung schwerer Menschenrechtsverletzungen, unabhängig davon, wo die Tat begangen wurde. Die Bundesanwaltschaft erwähnt es in ihrer Antwort mit keinem Wort.

Amnesty International Schweiz forderte im «Infosperber», die zuständigen Behörden sollten «unverzüglich prüfen», ob Ermittlungen auf diesem Weg möglich seien. Die Antwort steht schon. Sie sind es nicht, sagt die Bundesanwaltschaft, weil die mutmasslichen Täter nicht in Bern wohnen.


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