Kommentar

Die Schweiz ist noch nicht Weltmeister – im Fall!

Marco Diener © zvg

Marco Diener /  Grenzenloser Jubel nach dem 4:1-Sieg der Schweiz über Bosnien. Mitten in der Nacht sind Autofahrer hupend unterwegs. Warum bloss?

«Jaaa! Toooor für die Schweiz! João Manzambi!» 13 Sekunden lang schrie Sascha Ruefer gestern Abend ins SRF-Mikrofon. Dann musste er Luft holen.

Man hätte meinen können, die Schweiz sei im Final der Fussball-Weltmeisterschaft gerade in Führung gegangen. Dabei war es erst das zweite Gruppenspiel. Und der Gegner hiess nicht etwa Frankreich, Spanien oder Argentinien, sondern Bosnien-Herzegowina. Die Mannschaft steht auf Platz 64 der Fussball-Weltrangliste – fast 50 Ränge hinter der Schweiz.

Anschliessend war der Teufel los. Zum Beispiel in Bern. Da fuhren Leute mit ihren Autos hupend durch die Strassen und die Gassen der Stadt und liessen dabei die Motoren aufheulen. Sie schrien ihr Glück in die Nacht. Und Nacht war es, denn das Spiel hatte erst gegen 23 Uhr geendet.

Nach 44 Jahren

Erlebt habe ich einen solchen Autokorso in Bern zum ersten Mal am 11. Juli 1982. Und zwar um 21.45 Uhr. Aber damals war Italien immerhin Weltmeister geworden. Zum ersten Mal nach 44 Jahren. Da gab es ja wirklich etwas zu feiern.

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Manzambi (Bildmitte) erzielt das 1:0 für die Schweiz. Sascha Ruefer gerät in Extase.

Aber gestern? Die Schweizer haben nach einem pitoyablen Spiel gegen Katar auch gegen Bosnien-Herzegowina schlecht gespielt, bis sie in den letzten 20 Minuten plötzlich aufdrehten. Der Sieg war ein Muss, wenn die Schweizer nicht riskieren wollen, bereits in den Gruppenspielen auszuscheiden.

Warum braucht es ein Auto?

Aber eigentlich fragte ich mich schon 1982, als die Italiener Weltmeister geworden waren: Warum braucht es zum Feiern ein Auto? Warum muss man hupen? Und auch heute frage ich mich: Warum muss man Leute, die anderntags früh aus den Federn müssen, gegen Mitternacht noch aufwecken? Luftreinhaltung ist ein Fremdwort. Lärmschutz auch. Und das Gesetz ein Buch mit sieben Siegeln.

Es lohnt sich trotzdem, es zu öffnen. In der Verkehrsregelnverordnung steht unter anderem: Autofahrer dürften «keinen vermeidbaren Lärm erzeugen». Untersagt sind «hohe Drehzahlen beim Fahren in niedrigen Gängen», «zu schnelles Beschleunigen», «fortgesetztes unnötiges Herumfahren in Ortschaften». Die Verordnung ist formuliert, als hätte der Gesetzgeber die Autokorsos vor Augen gehabt.

In der Zwickmühle

Die Polizei ist in der Zwickmühle. Vor vier Jahren erinnerte die Kantonspolizei Bern in ihrem Blog klipp und klar an die Gesetzeslage: «Die Fahrzeuglenkerin oder der Fahrzeuglenker muss jede vermeidbare Belästigung von Strassenbenutzern und Anwohnern unterlassen.» Und handkehrum forderte die Polizei schon fast zum Gesetzesbruch auf: «Wo es möglich ist, lassen wir bei spontanen Autocorsos während der diesjährigen Herren-Fussball-WM Augenmass walten.»

Die Berner Tageszeitung «Bund» kritisierte die Polizei und schrieb von der «Bünzli-Schweiz». Oder anders gesagt: Wer etwas gegen Lärm und Gestank hat, ist ein Bünzli.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine. Der Autor war Sportredaktor. Er ist auch heute noch fussballinteressiert. Er besitzt auch ein Auto. Aber einem Autokorso hat er noch nie mitgemacht. Er freut sich im Stillen – wenn die Schweizer Mannschaft gut spielt.
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