Kommentar

Die Schweiz ist noch nicht Weltmeister – im Fall!

Marco Diener © zvg

Marco Diener /  Grenzenloser Jubel nach dem 4:1-Sieg der Schweiz über Bosnien. Mitten in der Nacht sind Autofahrer hupend unterwegs. Warum bloss?

«Jaaa! Toooor für die Schweiz! Johan Manzambi!» 13 Sekunden lang schrie Sascha Ruefer gestern Abend ins SRF-Mikrofon. Dann musste er Luft holen.

Man hätte meinen können, die Schweiz sei im Final der Fussball-Weltmeisterschaft gerade in Führung gegangen. Dabei war es erst das zweite Gruppenspiel. Und der Gegner hiess nicht etwa Frankreich, Spanien oder Argentinien, sondern Bosnien-Herzegowina. Die Mannschaft steht auf Platz 64 der Fussball-Weltrangliste – fast 50 Ränge hinter der Schweiz.

Anschliessend war der Teufel los. Zum Beispiel in Bern. Da fuhren Leute mit ihren Autos hupend durch die Strassen und die Gassen der Stadt und liessen dabei die Motoren aufheulen. Sie schrien ihr Glück in die Nacht. Und Nacht war es, denn das Spiel hatte erst gegen 23 Uhr geendet.

Nach 44 Jahren

Erlebt habe ich einen solchen Autokorso in Bern zum ersten Mal am 11. Juli 1982. Und zwar um 21.45 Uhr. Aber damals war Italien immerhin Weltmeister geworden. Zum ersten Mal nach 44 Jahren. Da gab es ja wirklich etwas zu feiern.

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Manzambi (Bildmitte) erzielt das 1:0 für die Schweiz. Sascha Ruefer gerät in Extase.

Aber gestern? Die Schweizer haben nach einem pitoyablen Spiel gegen Katar auch gegen Bosnien-Herzegowina schlecht gespielt, bis sie in den letzten 20 Minuten plötzlich aufdrehten. Der Sieg war ein Muss, wenn die Schweizer nicht riskieren wollen, bereits in den Gruppenspielen auszuscheiden.

Warum braucht es ein Auto?

Aber eigentlich fragte ich mich schon 1982, als die Italiener Weltmeister geworden waren: Warum braucht es zum Feiern ein Auto? Warum muss man hupen? Und auch heute frage ich mich: Warum muss man Leute, die anderntags früh aus den Federn müssen, gegen Mitternacht noch aufwecken? Luftreinhaltung ist ein Fremdwort. Lärmschutz auch. Und das Gesetz ein Buch mit sieben Siegeln.

Es lohnt sich trotzdem, es zu öffnen. In der Verkehrsregelnverordnung steht unter anderem: Autofahrer dürften «keinen vermeidbaren Lärm erzeugen». Untersagt sind «hohe Drehzahlen beim Fahren in niedrigen Gängen», «zu schnelles Beschleunigen», «fortgesetztes unnötiges Herumfahren in Ortschaften». Die Verordnung ist formuliert, als hätte der Gesetzgeber die Autokorsos vor Augen gehabt.

In der Zwickmühle

Die Polizei ist in der Zwickmühle. Vor vier Jahren erinnerte die Kantonspolizei Bern in ihrem Blog klipp und klar an die Gesetzeslage: «Die Fahrzeuglenkerin oder der Fahrzeuglenker muss jede vermeidbare Belästigung von Strassenbenutzern und Anwohnern unterlassen.» Und handkehrum forderte die Polizei schon fast zum Gesetzesbruch auf: «Wo es möglich ist, lassen wir bei spontanen Autokorsos während der diesjährigen Herren-Fussball-WM Augenmass walten.»

Die Berner Tageszeitung «Bund» kritisierte die Polizei und schrieb von der «Bünzli-Schweiz». Oder anders gesagt: Wer etwas gegen Lärm und Gestank hat, ist ein Bünzli.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine. Der Autor war Sportredaktor. Er ist auch heute noch fussballinteressiert. Er besitzt auch ein Auto. Aber an einem Autokorso hat er noch nie mitgemacht. Er freut sich im Stillen – wenn die Schweizer Mannschaft gut spielt.
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10 Meinungen

  • am 19.06.2026 um 11:20 Uhr
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    Danke für den starken Artikel.

    • am 20.06.2026 um 00:04 Uhr
      Permalink

      Wäre dieser artikel von herrn diener auch entstanden wenn statt der schweiz, die bosnier gewonnen und gehupt hätten? Zwinker,zwinker

  • am 19.06.2026 um 15:30 Uhr
    Permalink

    Viele Menschen sind leicht zu beeinflussen. Mit Fussball geht das problemlos. Die geheizte Emotion schlägt die Vernunft. Auch schon zogen Soldaten Hurra rufend in den Krieg oder brechen wegen eines sterben Buckelwals in Tränen aus.

  • am 19.06.2026 um 21:59 Uhr
    Permalink

    Danke, Marco Diener. Sie sprechen mir auf dem Herz, Kreislauf und ZNS (Zentralnervensystem). Diese staatliche Förderung von Gesetzesbrechern beelendet mich seit langem.
    Fussball, egal wer, wo und wie, Hauptsache Remmidemmi. Hooligans quasi flächendeckend, auch Brüllerei im Chor vor dem dröhnenden Gross-TV von Sesselhelden – die mit dem Spiel gar nichts zu haben – in Wohnungen wohnblockweit vernehmbar. Stimmt, dazu würden die hyperaktiven Dezibelisten kein Auto benötigen. Ein Vorwand reicht ihnen oder besser gesagt dem Staat, und ich denke, am liebsten würden die das ganze Jahr die S . . . törerei rauslassen (vergleiche Feuerwerk, Poser, und anderen Schall und Rauch).
    Frage (auch ans «Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung SIR»): Darf ich aus «feierndem» Anlass, etwa weil Tante Dorli Geburtstag hat, auch gegen das Gesetz verstossen, etwa zugunsten meinem nächsten Banküberfall?

  • am 19.06.2026 um 22:57 Uhr
    Permalink

    Ich lebe in einem sehr ruhigen Wohnquartier und bin damit vermutlich ziemlich repräsentativ für die meisten SchweizerInnen, ruhig an normalerweise 363 Tagen pro Jahr. Nicht ganz so ruhig ist es am 1. August und am 31. Dezember, aber das soll ja jetzt unterbunden werden, so will es eine Initiative. Bleiben noch die fürchterlichen Autocorsos während der Fussball-WM. Ehrlich gesagt verstehe ich weder den «Bund», der die Polizei als Bünzli bezeichnet, noch den Autor dieses Artikels. Lärm? Ja, für kurze Zeit, an wenigen Tagen. Gestank? Wohl kaum. Muss wirklich jede spontane Äusserung von Freude auf ein halblautes «Hopp Schwiiz» reduziert werden? Sind wir solche Spassbremsen? Ich finde das Augenmass der Berner Polizei, die erst bei «unnötigem Lärm über das Mass hinaus» einschreiten würde, sinnvoll.

    • am 21.06.2026 um 08:28 Uhr
      Permalink

      Vielen Dank Herr Züllig. Das zu Lesen ist ein sehr schöner Einstieg in den längsten Tag des Jahres.

    • am 21.06.2026 um 15:27 Uhr
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      Vielen Dank Herr Züllig. Ein toller Beitrag.

    • am 21.06.2026 um 21:14 Uhr
      Permalink

      @Martin Züllig – Nein. Wohnenlärm indoor/outdoor prinzipiell ganzjährig möglich.
      Mietrecht schweizweit dasselbe, Lärmfans und Stillebedürfige «durchmischt».
      Beobachter 13/2022: «Besonders empfindliche Menschen [Vulnerable] werden vom Gesetz nicht geschützt.» Und das wenige, das gesetzlich geschützt wäre, ist im Alltag meist nicht durchsetzbar. Beobachter 2000 zwischentitelte: «Koalition der Lärmgeplagten» und «Schaffung von Ruhereservaten».
      Für eine ruhigere Wohnung würden 54 Prozent der Befragten einen höheren Mietzins bezahlen – in der Regel zwischen 200 und 500 Franken mehr pro Monat.
      Ich dokumentiere Fallbeispiele Lärmopfer, Medienartikel etc. Mein Ziel: Wenigstens einige Schutz-Oasen in der Schweiz.
      Bundesamt: «Lärm macht krank. Gewöhnung nicht möglich.»
      DIE ZEIT (1967) titelte: «Lärm – Folter unserer Zeit» (Dr. Theo Löbsack).
      NZZ nannte es «Akustische Gewalt».
      Ein Beobachter-Rechtsanwalt sprach von Körperverletzung (Lärm einer Mieterin gegen eine schwerkranke Mieterin).

  • am 20.06.2026 um 16:50 Uhr
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    Und das wohlgemerkt, nachdem die zweite – und diesmal grössere! – Hitzewelle dieses Jahr begonnen hat, im Frühling!

  • am 21.06.2026 um 20:59 Uhr
    Permalink

    Danke, Marco Diener. Sie sprechen mir aus dem Herz, Kreislauf und ZNS (Zentralnervensystem). Diese staatliche Förderung von Gesetzesbrechern beelendet mich seit langem.
    Fussball, egal wer, wo und wie, Hauptsache Remmidemmi. Hooligans quasi flächendeckend, auch Brüllerei im Chor vor dem dröhnenden Gross-TV von Sesselhelden – die mit dem Spiel gar nichts zu haben – in Wohnungen wohnblockweit vernehmbar. Stimmt, dazu würden die hyperaktiven Dezibelisten kein Auto benötigen. Ein Vorwand reicht ihnen oder besser gesagt dem Staat, und ich denke, am liebsten würden die das ganze Jahr die S . . . törerei rauslassen (vergleiche Feuerwerk, Poser, und anderen Schall und Rauch).
    Frage (auch ans «Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung SIR»): Darf ich aus «feierndem» Anlass, etwa weil Tante Dorli Geburtstag hat, auch gegen das Gesetz verstossen, etwa zugunsten meinem nächsten Banküberfall?

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