Kommentar
Es braucht wohl wieder einmal das Bundesverfassungsgericht
Frauen waren oder sind in keinem deutschen Parlament seit 1919 gleichberechtigt vertreten. Im Bundestag lag der Frauenanteil bis 1987 unter zehn Prozent. 1998 konnte er erstmals die 30-Prozent-Marke nehmen; dort hängt er seither fest. Nur ein Drittel der Abgeordneten sind Frauen. Passt schon? Wird schon?
Wird nicht! Jedenfalls nicht von selbst. Die Initiative «#Parität Jetzt» versucht das zu ändern; sie hat soeben mit einem zweiten Aktionstag «für eine gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen» geworben. Christine Hohmann-Dennhardt, frühere Richterin am Bundesverfassungsgericht, hielt dazu in Berlin die Grundsatzrede. Parität in den Parlamenten sei, so sagte sie, «kein Bonus mehr», sondern «ein demokratisches Gebot». Sie widersprach damit den Landesverfassungsgerichten in Brandenburg und Thüringen, die einschlägige Gesetze für die dortigen Landtage als verfassungswidrig eingestuft hatten.
Ein Erbe von Süssmuth
Die Forderung nach Parität ist ein politisches Erbe von Rita Süssmuth. Die im Februar 2026 im Alter von 88 Jahren verstorbene Christdemokratin, frühere Bundesministerin und Bundestagspräsidentin, hatte den geringen und derzeit schon wieder schwindenden Frauenanteil in deutschen Parlamenten seit vielen Jahren als «Verfassungsbruch» bezeichnet und daher für Parität geworben – also für Gesetze, die gewährleisten, dass mehr Frauen in den Parlamenten vertreten sind, halbe/halbe nämlich.

Sie forderte ein Recht, das dafür sorgt, und sie hat das mir gegenüber einmal so formuliert: «Der Deutsche Bundestag setzt sich nach der Wahl aus ebenso vielen Frauen wie Männern zusammen.» Ich habe sie bestaunt für ihre verfassungspolitische Radikalität. Sie selbst sagte dazu: «Ich bin immer radikaler geworden» – weil die reale Gleichstellung der Frauen stets hinter der symbolischen zurückgeblieben sei.
In der Schweiz 37,8 Prozent
Bei den letzten eidgenössischen Wahlen 2023 schafften es 93 Frauen ins Parlament. Damit lag der Frauenanteil bei 37,8 Prozent. Im Nationalrat ist er etwas höher (38,5 Prozent), im Ständerat etwas niedriger (34,8 Prozent). Trotzdem schreibt der Bund: «Die Entwicklung des Frauenanteils im Schweizer Parlament ist bemerkenswert.» Vielleicht deshalb, weil er 1971, bei den ersten Wahlen, an denen Frauen teilnehmen durften, bei 4,5 Prozent lag.
Der Kampf um die Parität in den Parlamenten ist in Deutschland wohl ein finaler Schritt hin zur Gleichberechtigung; in Europa haben Frankreich, Spanien, Belgien, Portugal und Slowenien diesen Schritt schon unternommen.
In Deutschland freilich sind Paritätsgesetze noch heute so umstritten, wie es in den Jahren 1918/19 das damals eingeführte Frauenwahlrecht und wie es 1948/49 der Gleichberechtigungssatz im Grundgesetz war: «Männer und Frauen sind gleichberechtigt.» Es war dies damals der grosse und erfolgreiche Kampf der sozialdemokratischen Rechtsanwältin Elisabeth Selbert aus Kassel, die zuerst ihre drei Kolleginnen im Parlamentarischen Rat anstachelte – die Sozialdemokratin Friederike Nadig, die Zentrumspolitikerin Helene Wessel und die Christdemokratin Helene Weber.
Der Mann bestimmt …
Die männlichen Räte hatten ursprünglich nicht vorgehabt, die geltende Rechtslage in diesem Punkt grundlegend zu ändern. Diese überkommene Rechtslage wurde in einem damals erschienen Lehrbuch des Familienrechts wie folgt beschrieben: Der Mann bestimmt «Art und Umfang des Lebensaufwandes, den Ablauf des häuslichen Lebens, die Erziehung der Kinder, Wohnort und Wohnung». Der Mann hatte «Herrschaftsbefugnis über das Frauenvermögen» und er konnte den Arbeitsplatz der Frau kündigen, «sofern die ehelichen Interessen beeinträchtigt» waren.
Der Mann hatte das Entscheidungsrecht, die Frau hatte die «Folgepflicht». Die Kompetenz der Frau beschränkte sich auf ihre persönlichen Angelegenheiten. Die erste Fassung des Gleichheitssatzes sollte es dabei belassen. Hätte es 1948/49 unter den 65 Parlamentariern in Bonn nicht die genannten vier Frauen gegeben, wäre es dabei geblieben. Die vier Frauen haben die juristische Revolution ins Grundgesetz getragen. Die am Ende einstimmige (!) Verabschiedung des Gleichheitssatzes war ihr Werk.
Die Frau am Herd
Es dauerte lange, bis aus diesem Grundrecht mehr wurde als ein leerer Satz, der Revolutionäres versprach: Die Nachkriegszeit war eine Zeit, in der die Gleichberechtigung zwar im Grundgesetz, die Frau aber am Herd stand.
Die Rolle des Kämpfers für Gleichberechtigung übernahm von Anfang an sehr entschlossen das Verfassungsgericht. Es zog den Bundestag, es zog die Gerichte, es zog die lange Zeit sehr männliche Wissenschaft vom Familienrecht hinter sich her. Stück für Stück, Entscheidung für Entscheidung wurde in Karlsruhe der Emanzipation der Frau in Ehe und Familie der Weg bereitet. Die Emanzipation in den Parlamenten, Parität genannt, lässt aber noch auf sich warten. Auch da wird wohl das Bundesverfassungsgericht nachhelfen müssen. Der deutschen Politik wird es nicht zum Schaden gereichen.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine. Dieser Kommentar des Kolumnisten und Autors Heribert Prantl erschien zuerst als «Prantls Blick» in der Süddeutschen Zeitung.
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.








Ja, durchaus bedenkenswert. Wenn ich aber verfolge, wie gewisse Frauen versuchen, die gesellschaftliche Bedeutungshoheit auf ihre Seite zu ziehen, beim Gendern, in der LGBT..- Debatte, bei jährlichen Geschlechtsumwandlungen; in der MeToo-Diskussion wenig differenzieren, von «toxischer Männlichkeit» sprechen (wo bleibt die toxische Weiblichkeit?), in der Kindererziehung biologisch determinierte Verhaltensweisen verbiegen (Helikoptermütter), Lehrer für das Verhalten ihrer Kinder verantwortlich machen und nicht bereit sind, eine offene Diskussion über «ihre» Probleme zuzulassen, sondern das Mittel der Denunziation und Diskreditierung bevorzugen, dann werde ich nachdenklich. Auswüchse sind in der Politik nie gut, auch nicht feministische. Im Moment tobt ein unsinniger Geschlechterkampf, der nur Verlierer kennt.Viel wichtiger wäre m. E. ein Bundestag, der dem (beruflichen) Durchschnitt der Gesamtbevölkerung entspricht und nicht von Juristen und Parteisoldaten dominiert wird.
Das sind Gegenargumente. Eine tüchtige Frau setzt sich immer durch. Und Männer bekommen keine Kinder. Ein Gerichtsurteil wird daran nicht viel ändern. Der Einfluss der Frau auf den Mann erlaubt ihr mittelbare Einwirkung auf seine Entscheidungen. Und das ist gut so. Auch für uns Männer.
Hier werden Äpfel und Birnen vermischt: die Zusammensetzung des Bundestag wird in Wahlen bestimmt und nicht durch Quoten. Die Parteien ihrerseits wählen aus verfügbaren Kandidaten aus; hier ist es aber nicht so, dass es immer eine 50/50-Teilung zwischen den Geschlechtern gibt. Ein Beispiel: sollten sich 7 Männer und 3 Frauen auf 4 Listenplätze bewerben, und fänden sich dann je 2 auf der Liste wieder, wäre das eine Benachteiligung der Männer, da 2/3 (67%) der Bewerberinnen aber nur 2/7 (26%) der männlichen Bewerber einen Listenplatz erhielten. Umgedreht gilt das natürlich auch. Wenn nun aber ungeachtet einer parteiinternen Quote durch den Wähler mehr Männer in den BT gewählt würden, wäre die erneute Anwendung einer Quote Verfassungsbruch, da hier das Wahlrecht verletzt würde. Und jetzt zu den Birnen: die Gleichstellung der Frau vor dem Gesetz ist lege artis in D erreicht – in der DDR war dies in Art. 7 sogar im Verfassungsrang: Ab 1949 wurden alle diskriminierenden Gesetze beseitigt.
Benötigen wir mehr Frauen Baerbock, Strack-Zimmermann, Britta Haßelmann? Quote statt Inhalte?
Wäre nicht ganz anders vordringlich: dass das Volk einen Poliker oder eine Regierung (sofort) «entlassen» kann wie in der Wirtschaft selbstverständlich (vergleiche: «You’re fired!» Reality-TV-Show The Apprentice). Vorbild:Bayern: Dort ermöglicht die Landesverfassung die Auflösung des Landtags durch Volksbegehren und Volksabstimmung.
Beispiel: Politik macht Gegenteil von Wahlprogramm (Wahlversprechen), wie Selensky 2019, der Frieden in Ostrepubliken versprach. Beispiel Lebensgefahr für Volk: BlackRock-Kanzler Merz, Kiesewetter, Strack-Zimmermann & Co., die offenbar in den Krieg ziehen wollen (nicht persönlich), obwohl Deutschland nicht angegriffen wird (wobei D unnötigerweise faktisch bereits Kriegspartei und Angreifer ist) und obwohl das Volk nach 2WK skandierte: «Nie wieder Krieg!» und «Von Deutschem Boden darf nie wieder Krieg ausgehen» soll Deutschland grösste Militärmacht Europas werden.
«Frauen brauchen keine Quote», ist ihr politisches Credo.
Must-see: «Bye Bye Christina Schröder eine Laudatio von Olaf Schubert | Heute-Show» (Youtube).
Evangelisch.de 18.4.2012 titelt: Spott für Schröders Buch: «Danke, emanzipiert bin ich selber!»
Dr. Kristina Schröder: 2009–2013 Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Zitat:
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Sicherlich, dann brauchts noch ne Quote für Ausländer also gesplittet in Farben und Kontinete, eine Quote für Queere,eine Quote für Linkshänder, eine Quote fürs Alter, eine Quote für Menschen mit speziellen Bedürfnissen…keine Ahnung wieso Wirtschaft überhaupt gemacht wurde,ohne eine exakte Abbildung der Gesellschaft in jeder Firma herzustellen. Diskriminierung nur Hilfsausdruck
Parität mit Quoten oder mit Gerichtsentscheiden erzwingen zu wollen, widerspricht demokratischen Regeln. Frauen müssen sich selbet mehr engagieren – sie haben bereits gleiche Rechte!
Eine Quote ist undemokratisch. Auch eine zu Alter, Beruf o.ä. Außerdem erwarte ich Sachkunde von meinen Volksvertretern. Wie es in ihrer Hose aussieht, ist mir egal.