Neon Debitkarte gratis Hypothekarbank Lenzburg

Wer die Karte nicht nutzt, soll zahlen: Neon droht mit einer Inaktivitätsgebühr. © Neon

Neon droht den Kunden

Marco Diener /  Schluss mit gratis! Wer seine Neon-Karte nicht nutzt, soll gehen. Oder eine Inaktivitätsgebühr bezahlen.

Bei Neon läuft es offenbar gerade nicht so gut. Die neuartige Bank, an der auch der Tamedia-Verlag beteiligt ist, lancierte im Frühling 2019 Bankkonti und Debitkarten. Bankfilialen betreibt sie nicht. Ein persönlicher Kontakt zu den Angestellten ist nicht möglich. Alles läuft über die App. Sogar die Kontoeröffnung.

Sowohl Bankkonti als auch Debitkarten sind gratis. Zumindest für die Kunden. Wer hingegen Kartenzahlungen entgegennimmt – Läden etwa, Restaurants, Bahnunternehmen, Tankstellen, Online-Shops –, muss eine Kommission entrichten. Genau gleich wie bei anderen Karten.

Nichtnutzer sind ein Problem

Das heisst: Vielnutzer sind für Neon interessant. Denn sie sorgen mit ihren Zahlungen dafür, dass Kommissionen in die Kassen von Neon fliessen. Wenignutzer sind weniger interessant. Und an Nichtnutzern hat Neon gar kein Interesse. Denn sie bringen keine Kommissionen ein, sondern verursachen nur Kosten. Neon muss nämlich die Hypothekarbank Lenzburg für die Führung der Konti entschädigen.

«Am besten regelmässig»

Was man der Bank zugutehalten muss: Sie redet nicht um den heissen Brei herum, sondern macht den Kunden gegenüber deutlich, was das Problem ist: «Dein ungenutztes Konto kostet dich zwar nichts, aber es kostet uns etwas und verlangsamt den Wandel, den wir herbeiführen wollen.» Neon bittet daher die Kunden, die «Neon-Karte für Zahlungen zu verwenden – am besten regelmässig, zum Beispiel für wiederkehrende Zahlungen bei Netflix, Spotify oder anderen Abo-Diensten». Für Neon hätte das den Vorteil, dass die Kommissionen stetig flössen.

Eine Inaktivitätsgebühr

Neon macht den Nichtnutzern auch gleich einen ungewöhnlichen Vorschlag: «Du kannst dein Konto kündigen.» Wer das nicht tut, soll «bitte beachten», dass Neon «derzeit über die Einführung einer Inaktivitätsgebühr ab Ende Mai» nachdenkt.

Natürlich können die Kunden ebenso direkt reagieren wie die Bank. Sie müssen die Inaktivitätsgebühr nicht akzeptieren. Denn sie ist weder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorgesehen noch in der Gebührenübersicht. Sollte Neon den Kunden neue AGB vorlegen, dann können die Kunden mitteilen, dass sie damit nicht einverstanden sind.

Neon beantwortete die Fragen von Infosperber nicht.

Weiterführende Informationen:

Infosperber: Cumulus-Kreditkarte: Neue Gebühr ist schon vorgesehen


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine
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Zum Infosperber-Dossier:

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Eine Meinung zu

  • am 20.04.2023 um 07:25 Uhr
    Permalink

    Ich mag mich da nicht empören. Eine Dienstleistung darf etwas kosten. Wenn sie nichts kostet und man in den EULA irgendwelchem Quatsch zustimmen muss, sind die verborgenen Kosten in der Regel viel höher als das, was offen deklariert werden könnte. Neon ist ausgesprochen angenehm – bis hin zur Hotline. Es kostet mich fast nichts. Verglichen mit der CS? Wieviel kostet uns diese Bank und ihr Gebahren, selbst wenn man gar keine Dienstleistung von ihr bezieht?

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