Kommentar
Finanzierung von AHV und Rüstung: Zwei Kröten und eine Lösung
Red. – Dies ist ein Gastbeitrag von Rudolf Strahm, ehemaliger Preisüberwacher und alt SP-Nationalrat. Er wirkte von 1991 bis 2004 als Präsident des Deutschschweizer Mieterverbandes sowie sieben Jahre als SP-Zentralsekretär. Sein Artikel erschien zuerst in der «Handelszeitung». Infosperber veröffentlicht hier eine leicht erweiterte Fassung.
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Was da alles auf uns zukommt! Die Armee will bis Ende Jahrzehnt 31 Milliarden mehr Rüstungsgüter kaufen oder vorfinanzieren. Bundesrat Martin Pfister fordert dazu eine Erhöhung der Mehrwertsteuer (MwSt) um 0,8 Prozent Normalsatz. Die AHV braucht zusätzlich rund 4 Milliarden Franken pro Jahr (mit steigender Tendenz) zur Dauerfinanzierung der vom Volk angenommenen 13. AHV-Rente.
Für die AHV will der Bundesrat einen MwSt-Zuschlag von 0,7 Prozent beim Normalsatz (und proportionalen Zuschlägen bei den Sondersätzen). Der Nationalrat will diesen bis 2030 befristen. Die zuständige Kommission des Ständerats will demgegenüber eine unbefristete Mischfinanzierung für die AHV von zusätzlich 0,4 Prozent MwSt und 0,3 Prozent höheren Lohnzuschlägen, die nur die aktive Generation und Arbeitgeber finanzieren. Alle diese Vorentscheide kamen mit äusserst knappen Mehrheiten zustande. Es fehlt eine breit abgestützt Lösung.
Die Mehrwertsteuererhöhung wird je nach Zweck von ganz unterschiedlichen Lagern abgelehnt
Sind diese Pläne realistisch? Eine erste Meinungsumfrage von Sotomo lässt zweifeln: Eine Mehrheit von 76 Prozent der 15‘000 Befragten lehnt eine MwSt-Erhöhung für die Armee ab. Und gleichzeitig sind auch 66 Prozent gegen eine MwSt-Erhöhung für die 13. AHV.
Dies sind grobe Frühsondierungen, aber die Mehrheit der Bürger ist skeptisch gegen jede Art neuer Steuern. Doch ganz entscheidend ist die folgende Tatsache: Die ablehnenden Lager gegen die MwSt sind nicht dieselben! Im linken Lager dominiert die Gegnerschaft gegen die Armee, und im breiten Wahlvolk fehlt das Vertrauen in die Rüstungsbeschaffungen. Fast wöchentlich erfährt man von millionenteuren Kostenüberschreitungen bei VBS-Projekten. Bei den Bürgerlichen anderseits ist man gegen die Zusatzfinanzierung bei der AHV, weil man diese möglichst bald mit einer Erhöhung des Rentenalters koppeln will – obschon ein höheres Rentenalter erst vor zwei Jahren mit 75 Prozent Nein-Stimmen versenkt worden ist.
Ein besserer Vorschlag kam aus der Mitte
Weil die MwSt-Sätze in der Bundesverfassung festgeschrieben sind, braucht jede Satzänderung eine Mehrheit von Volk und Ständen, was erfahrungsgemäss ein sicheres Volksmehr von mindestens 55 Prozent erfordert. Jedes namhafte politische Lager kann eine MwSt-Vorlage blockieren. In dieser Konstellation würde sich aufdrängen, jetzt schon nach einer solid mehrheitsfähigen, klugen Lösung zu suchen: Sie bestünde in der Kombination der beiden MwSt-Erhöhungen für die Armee und für die AHV mit zwei gekoppelten Kompetenzerlassen. Ähnliches wollte die Mitte. Das ist zwar auch riskant, aber erfolgsversprechender: Die kombinierte Staf-Vorlage, die eine Kombination von Firmensteuersenkung (Wunsch der Wirtschaft) und MwSt-Erhöhung für die AHV-Kasse (Wunsch der Linken) vorsah, wurde 2019 mit 66 Prozent Ja-Stimmen haushoch angenommen!
Beide Lager müssten mit dieser Kombination eine Kröte schlucken: Die Linke könnte die ungeliebten Rüstungsmilliarden nicht bekämpfen, weil sonst weitere Budget-Kürzungen drohen und bald eine weitere Rentenalter-Debatte ansteht. Und die Rechte müsste eine unbefristete AHV-Zusatzfinanzierung akzeptieren, um die hochgradig gefährdete Rüstungsbeschaffung zu sichern.
Eine MwSt-Erhöhung um 1,0 Prozent Normalsatz bringt derzeit rund 3,5 Milliarden Franken Nettoertrag in die Bundeskasse. Ich möchte hier offen lassen, mit welchen MwSt-Steuersätzen man in eine Volksabstimmung gehen sollte. Wichtig ist, dass sich die drei Departementschefs von VBS (Pfister), EDI (Baume-Schneider) und EFD (Keller-Sutter) einigen und die bundesrätliche Führung übernehmen, bevor sich die grossen Parteien unter dem polarisierenden Einfluss ihrer jeweiligen dogmatischen Hardliner in einen Nein-Wettlauf verheddern, von dem sie nicht mehr loskommen.
Viele Missverständnisse zur Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird oft als unsozial und als volkswirtschaftlich schädlich madig gemacht. Viele Politiker und Medienleute kennen den Meccano der Mehrwertsteuer nicht mehr. Ich gestehe, ich sammle die dümmsten und inkompetentesten Zitate von Journalisten zur Mehrwertsteuer: Sie wissen meist nicht, dass Mieten und KV-Prämien gänzlich von der Mehrwertsteuer befreit sind. Sie wissen nicht, dass demzufolge beim untersten Quintil (also bei den 20 Prozent Ärmsten) über 60 Prozent aller Haushaltausgaben gänzlich von der MwSt befreit sind. Ausserdem sind rund 18 Prozent weitere Haushaltausgaben für den Grundbedarf wie Nahrungsmittel, Medikamente, Zeitungen, nur zu einem Drittel des MwSt-Normalsatzes belastet. Beim zweittiefsten Quintil sind auch noch 45 Prozent gänzlich befreit und 12 Prozent teilentlastet.
Viele, die die MwSt als volkswirtschaftlich schädlich brandmarken, ignorieren, dass jeder MwSt-Franken für die AHV zu einem Kaufkraftfranken wird und im Kreislauf komplett BIP-neutral bleibt. Ich würde der Finanzministerin Karin Keller-Sutter nahelegen, wieder mal ein Medienseminar zu organisieren, damit alle Nicht- oder Besserwisser den Meccano der Mehrwertsteuer wenigstens so weit kennen lernen wie die KV-Lernenden im dritten Lehrjahr.
P.S: Noch eine Quizfrage für die Konsumenten: Würde der MwSt-Normalsatz um 1,0 Prozentpunkt für Armee und AHV erhöht, was würde das kosten? Richtige Antwort: Ein Wocheneinkauf von 100 Franken bei Coop oder Migros (halb Nahrungsmittel mit reduziertem Sondersatz, halb Non-Food mit Normalsatz) würde 70 Rappen teurer werden – ein halbes Joghurt!
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Rudolf Strahm ist ehemaliger SP-Nationalrat und eidgenössischer Preisüberwacher. Er wirkte von 1991 bis 2004 als Präsident des Deutschschweizer Mieterverbandes sowie sieben Jahre als SP-Zentralsekretär.
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.










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