European_Court_of_Human_Rights

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg © CherryX/Wikimedia Commons/cc

Abwehrreflexe gegen Urteile aus Strassburg

Ulrich E. Gut /  Die SVP schiesst gegen das Völkerrecht. Die Werte, welche die EMRK schützt, müssen besser erklärt und stärker vertreten werden.

Die Schweiz darf einen Ecuadorianer nicht in seine Heimat zurückschicken, obwohl dieser mehrfach straffällig geworden war. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Das Recht auf Familienleben sei höher zu gewichten als das Sicherheitsinteresse der Schweiz. Der Mann ist mit einer Ecuadorianerin verheiratet und Vater einer Tochter. Die Familie, die in Genf lebt, hatte vergeblich Asyl beantragt.
«Strassburger» Urteile gegen die Schweiz, insbesondere aufgrund von Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens), werden reflexartig für die Vorbereitungskampagne zugunsten der SVP-Volksinitiative «Landesrecht vor Völkerrecht» und für die Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ausgeschlachtet. Deshalb ist eine grundsätzliche Diskussion über Art. 8 EMRK zu lancieren, welche die darin geschützten Werte erläutert, veranschaulicht und die Rechtsprechung zu diesem Artikel verständlich macht.
«Weltwoche» schürt Vorurteile
«Der Gerichtshof in Strassburg hat wieder einmal zugeschlagen», schreibt Alex Baur in der «Weltwoche» vom 10.7.14 unter dem Titel «Karikatur der Menschenrechte». «Ein krimineller Asylbetrüger darf in der Schweiz bleiben, damit er seine fünfzehnjährige Tochter sehen kann (…) Es ist nicht das erste Mal, dass Strassburg unter dem Titel ‚Menschenrechte‘ geltendes Schweizer Recht aushebelt und Kriminellen ein Bleiberecht verschafft. Vor einem Jahr sorgte der Fall eines Drogenschiebers aus Nigeria für Aufsehen, den die Schweizer Sozialhilfe nun durchfüttert, damit er seine Kinder sehen kann. Solche Urteile zeugen von ideologisch verbrämter Weltfremdheit, aber auch von Arroganz. Einst respektierte und geachtete Errungenschaften wie Asyl und Menschenrechte werden dabei zu einer Karikatur ihrer selbst, die keiner mehr ernst nehmen kann.»
Mit keinem Wort geht der Artikel auf die Urteilsbegründung ein. Dafür wird immer stärker personalisiert – und es werden Vorurteile gegen Herkunftsstaaten der Richterinnen und Richter mobilisiert. Ins Auge springt ein Zwischentitel «Richter Karakas, Vucinic und Kuris», aber darunter steht nichts über die Einflussnahme dieser Richter auf das Urteil. Es geht nur um -as, -ic und -is – das genügt als Aufforderung, wie die Kampagne zu führen ist.
Darin lässt sich die Wiederaufnahme eines Kampagnenkonzept sehen. Wir erinnern uns, dass die SVP die Anti-Schengen-Kampagne mit Köpfen von Mitgliedern der EU-Kommission auf ihren Plakaten führte: «EU-Kommissionsmitglied Dalia Grybauskaité würde sich freuen, bald auf Schweizer Gesetze Einfluss zu nehmen.»
Innenpolitisch heikel
Man mag die «Weltwoche»-Publizistik geringschätzen – immerhin ist sie als Frühwarnung und zugleich als Kaderschulung der SVP und deren Umfeld informativ. Man mag wichtiger finden, wenn der Kommentator Peter Meier in der Zürcher Regionalpresse titelt: «Strassburger Urteil spielt der SVP in die Hände», und schreibt: «Das Urteil ist auf Anhieb schwer nachvollziehbar und widerspricht unserem Rechtsempfinden. (…) Diese Gewichtung ist weder zwingend noch wirklich überzeugend. Gerade deshalb dürfte das Urteil hierzulande die innenpolitische Debatte befeuern. Denn es treffen zwei Reizthemen aufeinander: die Ausschaffung krimineller Ausländer und das Verhältnis von Landes- und Völkerrecht. Man kann wohl darauf wetten, dass die SVP den Fall ausschlachten wird. Längst hat sie ‚Strassburg‘ und die Menschenrechtskonvention (EMRK) ins Visier genommen: ‚Landesrecht vor Völkerrecht‘, fordert die Volkspartei – und will notfalls mit einer Initiative nachhelfen und die EMRK kündigen. (…) Das läuft tatsächlich in die falsche Richtung. Die Menschenrechte mögen universell sein. Trotzdem muss es bei ihrer Anwendung einen minimalen Spielraum geben, der den nationalen Rechtstraditionen und politischen Kulturen Rechnung trägt. Dafür sollte sich die Schweiz einsetzen – und zwar politisch im Verbund mit jenen Ländern wie etwa Grossbritannien, die ebenfalls eine Reform des Gerichts verlangen. Die EMRK deswegen aber zu kündigen, ist eine absurde Forderung.» (Zitiert aus der «Zürichsee-Zeitung» vom 9.7.14).
Solide Information statt Stimmungsmache
Artikel 8 der Menschenrechtskonvention kommt zusätzlich unter Druck durch die Konkurrenz um die Kontingentsplätze bei der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative. Der Vergleich mag Widerspruch hervorrufen, aber dennoch: Vergleichen wir die Ausgangslagen der Pädophilen-Initiative auf der einen Seite und der angekündigten «Landesrecht-vor-Völkerrecht»-Initiative auf der anderen Seite. Die Gegnerinnen und Gegner der Pädophilen-Initiative haben nicht nur wegen der populistischen Stimmungsmache verloren, sondern auch weil sie sich zu wenig und zu spät mit sachlichen Argumenten in den Abstimmungskampf eingeschaltet haben. Die Gegnerinnen und Gegner konnten um viele Prozentpunkte Boden gut machen, vor allem nachdem sich Fachfrauen des Kinderschutzes gegen die Initiative ausgesprochen hatten. Das haben Meinungsumfragen deutlich gemacht.
Daraus sind Konsequenzen zu ziehen: Der Stimmungsmache gegen die Strassburger Urteile ist deshalb ab sofort eine solide Information und Argumentation über Gehalt, Sinn und Wert beispielsweise des Artikels 8 entgegenzustellen. Daran sind viele interessiert, und viele haben Kompetentes dazu zu sagen. Mögen sie sich bald und entschieden zum Wort melden!
Gefordert sind darüber hinaus alle, die durch die Menschenrechtskonvention und die Rechtsprechung des EGMR aktuell oder potenziell geschützt werden – zum Beispiel Medienschaffende. Ein eindrückliches Beispiel ist auch das Strassburger Asbest-Urteil.

Dieser Artikel ist zuerst auf «Unser Recht» erschienen.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Ulrich E. Gut war 1988–1998 Chefredaktor der Zürichsee-Zeitung und von 1991–1999 FDP-Mitglied des Zürcher Kantonsrats. Er ist heute ehrenamtlicher Präsident des Vereins «Unser Recht – Notre Droit – Nostro Diritto – Noss Dretg». Dieser Verein ist an der NGO-Plattform Menschenrechte und deren Untergruppe EMRK beteiligt.

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4 Meinungen

  • am 12.07.2014 um 11:29 Uhr
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    Gutes Stück – danke und chapeau, lieber Ulrich Gut, für Deinen unermüdlichen Einsatz als «Rufer in der Wüste» für Wahrheit und Gerechtigkeit mit Stil und Respekt.

    Unsere Wüste wird immer belebter und immer fruchtbarer werden. Es braucht dazu aber eine Allianz aller vernünftigen konsensorientierten Demokraten, natürlich auch derjenigen in der SVP, gegen den mit vergleichsweise unbeschränkten finanziellen und Propagandamitteln ausgestatteten (militär)strategisch operierenden determinierten antidemokratischen Oligarchen, der unsere wunderbare Schweiz bisher unbehindert und ungestraft zwischenmenschlich und ökonomisch gegen die Wand fährt.

  • am 12.07.2014 um 17:29 Uhr
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    wenn ich persönlich nicht wüsste, dass der Autor selber Anwalt ist und Anwälte an noch so absurden Urteilen partizipieren, dann würde ich mich auch über den Bericht in der WW ärgern. Was der Autor natürlich auslässt ist, dass man über alle Urteile geteilter Meinung sein kann ich aber finde, die Urteile aus Strassbourg (ohne Beteiligung eines Schweizer Richters) strapazieren mein Rechtsverständnis. Entweder hat ein Land Asylgesetze oder eben nicht. Auf Grund dessen (mehrfacher Drogendealer darf trotz Ausweisung in der Schweiz bleiben), bin ich eindeutig dafür, dass dieser Mann aus Ecuador ausgeschafft werden müsste schon allein deshalb.

  • am 18.07.2014 um 12:48 Uhr
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    Es gibt zwingendes Völkerrecht und weiter entwickeltes Völkerrecht aus dem Elfenbeinturm von sich sich und in ihre Tätigkeit verliebten Richtern. Wir Schweizer haben bis vor kurzem ein anständiges Justizsystem zu dem wir ja sagen konnten. Viele Urteile sind nicht nachvollziehbar aber vom Geist einer Globalisierung durchzogen, die wiederum nichts anderes ist als die vorgesehene faschistoide Weltherrschaft. Weiter kann man die Unfähigkeit der Bundes-Anwaltschaft vermerken: Fall Holenweger, Behring, etc. Es wäre richtig den ohne unser Einverständnis durch den BR erfolgte Beitritt zur EMRK und die leider angenommene Antirassismuskonvention zu künden. Zum Glück gibt es die WW die gegen die Mainstream-Medien antritt, die ja gelenkt sind durch unsere Regierung, Verwaltung und Finanzwelt. Die SVP Phobie der Mehrzahl auf diesen Seiten Schreibenden amüsiert mich im besten Fall. In den Medien ist gründlich recherchierender Journalismus meist Fehlanzeige. Man sehe den Fall der beiden Zürcher Kontrollbeamtinnen Zopfi und Wyler, dem Fall Carlos oder die übelste Geschichte der Regierungsrätin im Fall Mörgeli aufgedeckt durch die WW. Weiter die Versuchung unsere bewährten Volksrechte einzuschränken weil nur die Eliten wissen was gut, recht und sinnvoll ist. Ich bin und bleibe ein Gegner von Eliten gleich welcher Art. Wir Bürger wissen vorläufig noch was für unser Land gut ist und das geht vor fremden Richtern.

  • am 8.08.2014 um 16:39 Uhr
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    Im Gegensatz zum Herrn Gut (FDP) war ich nie in einer Partei, und ich habe, anders als der notorische SVP-Hasser Gut, auch nichts mit der SVP zu tun. Wenn mir ausgerechnet dieser Herr Gut Parteipolitik unterstellt, ist das nachgerade lächerlich. Zum Inhalt: Wenn ich die Richter beim Namen nenne, so erstens weil Richter keine Automaten sind, sondern Menschen (die eben einen Namen haben) und zweitens ist es tatsächlich so, dass diese Namen uns verraten, dass diese höchsten Richter der Schweiz mit der Schweiz und ihrem Rechtsverständnis zumindest ihrer Herkunft nach kaum vertraut sind. Ich finde das schlecht. Im übrigen begründe ich, warum ich das Urteil für falsch halte ("Abwehrreflex» wäre unreflektiert). Die obrigkeitsgläubige Haltung, die Ulrich Gut hier an den Tag legt, finde ich erschreckend: Nach seiner Ansicht sind Urteile offenbar sakrosankt und dürfen nicht kritisiert werden. Wenn Herr Gut der Meinung ist, das Urteil aus Strassburg sei korrekt, dann soll er doch begründen, warum er dieser Meinung ist.

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