«Im Gruppentempo und selbständig» – sonst geht es nach Hause
Pensionierte haben genug Zeit und oft auch genug Geld fürs Reisen. Die Reisebranche umwirbt sie deshalb gerne. Doch bei Reiseantritt kann sich zeigen, dass vor allem ältere Personen neben Zeit und Geld halt manchmal auch Gehhilfen oder kognitive Einschränkungen haben. Und das passt nicht in eng kalkulierte Flugpläne oder durchgetaktete Reiseprogramme von Gruppenreisen.
Manchmal sind es nicht mehr so agile Reisegäste, die sich zum Beispiel noch den Traum einer Transatlantik-Passage auf einem Luxus-Kreuzfahrtschiff erfüllen möchten. Viele Reedereien haben ihre Schiffe zwar rollstuhlgerecht eingerichtet. Doch das Problem ist, dass Reisende nicht immer so selbständig sind, wie sie glauben. Da kann es dann vorkommen, dass sich bei der Anreise mit dem Flugzeug der Abflug verzögert, weil es etwas länger geht, bis alle am Platz sind.
Auf Busreisen bringen Mitreisende, die länger mit Aus- und Einsteigen haben, den Zeitplan für Ausflüge oder WC-Stopps durcheinander und die Reiseleiter in Nöte. Es kann eine Weile dauern, bis alle Gehhilfen hervorgeholt und nach dem Halt wieder versorgt sind.
Es kommt auch vor, dass Nachkommen ihren betagten, vielleicht schon leicht dementen Eltern eine Busreise oder eine Flussfahrt schenken und sie allein reisen lassen – dies in der Hoffnung, dass sie dann schon von den Reiseleiterinnen und Reiseleitern betreut werden. Diese sind aber schnell überfordert, wenn zu viele Teilnehmer ihre Unterstützung brauchen.
Deshalb nehmen vor allem Kreuzfahrtgesellschaften und Anbieter von Gruppenreisen entsprechende Klauseln zur Reisetauglichkeit in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf.
Car-Tours: «Gepäck ist eigenständig zu handhaben»
Unmissverständlich äussert sich in den Geschäftsbedingungen etwa der Reiseanbieter Car-Tours: «Das gesamte Reiseprogramm – einschliesslich Ein- und Ausstieg in den Bus, Stadtführungen und Ausflüge – muss im Gruppentempo, selbstständig und ohne Unterstützung durch Dritte bewältigt werden können. Das Reisegepäck ist eigenständig zu handhaben.»
Wer auf Unterstützung angewiesen ist, darf nur in Begleitung einer geeigneten Begleitperson reisen. Rollatoren, faltbare Rollstühle, Krücken oder medizinische Geräte müssen bei der Buchung angemeldet werden. Wer das nicht macht, riskiert, dass das Hilfsmittel nicht mitkommt und auch der Reisepreis nicht rückerstattet wird.
Vögele-Reisen: «Reibungsloser Ablauf»
Ebenso deutlich sind die Bedingungen bei Vögele-Reisen: «Mit Ihrer Buchung übernehmen Sie die Verantwortung für Ihre Reisetauglichkeit. Dies bedeutet insbesondere, dass Sie gut zu Fuss in normalem Tempo und ohne Hilfsmittel (Rollstuhl, Rollator, Krücken o.ä.) unterwegs sind, Ihr Gepäck selbständig handhaben können und auf keine fremde Hilfe während dem Reisen angewiesen sind.»
Vögele-Reisen droht ebenfalls damit, «zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufes für die übrigen Reisenden», Teilnehmer heimzuschicken, «sollten wir erst nach der Abreise von der eingeschränkten Reisetauglichkeit erfahren». Unter Anrechnung aller Kosten.
Twerenbold: «Keine Sauerstoffflaschen»
Auch der Gruppenreisen-Anbieter Twerenbold sichert sich ab. Unter der Rubrik «Häufig gestellte Fragen» steht gleich an oberster Stelle: «Welche Fitness erfordert eine Twerenbold Reise?» Die Antwort lautet: «Reisen mit Twerenbold setzen eine gute körperliche und geistige Gesundheit voraus.»
Und an zweiter Stelle steht: «Wichtig: Auf unseren Reisebussen und Schiffen können wir keine E-Scooter, Elektromobile, E-Rollstühle oder Sauerstoffflaschen transportieren, auch nicht in faltbarer Ausführung.»
Zum Teil gleichen sich die Formulierungen der Reiseveranstalter. Infosperber hat deshalb beim Schweizer Reiseverband nachgefragt, ob der Verband seinen Mitgliedern empfiehlt, solche Klauseln in ihre Bestimmungen aufzunehmen. Das sei nicht der Fall, betont der Verbandssprecher Elisha Nicolas Schuetz-Vera. Reisende müssten sich aber vor der Buchung über die Anforderungen einer Reise informieren «und ihre persönliche Reisetauglichkeit realistisch einschätzen». Umgekehrt müssten die Reiseveranstalter die Anforderungen ihrer Reisen transparent und möglichst konkret kommunizieren.
Es gibt Reiseveranstalter, die sich bewusst sind, dass auch Menschen mit körperlichen Einschränkungen gerne reisen. So setzt Eurobus zwar bei seinen Reisen eine «gute geistige und körperliche Gesundheit» voraus. Doch der Veranstalter bietet in Zusammenarbeit mit der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung auch Reisen in Bussen mit Rollstuhlplätzen an.
Ständiges Nörgeln reicht nicht fürs Heimschicken
Es kommt vor, dass sich auf einer Gruppenreise eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer danebenbenimmt, ständig reklamiert und die anderen nervt.
Gerade auf Pressereisen, wenn Leute derselben Berufsgattung – durchaus mit dem Hang zur Alleswisserei und dem kategorisch kritischen Blick – mehrere Tage miteinander verbringen, ist das Nervpotenzial gross.
Travelnews.ch
So unangenehm das für die anderen ist: Das reicht nicht, damit ein Reisebüro den Reisevertrag fristlos kündigen und den Mitreisenden nach Hause schicken darf. In der Regel suchen die Reiseleiter in solchen Fällen das Gespräch unter vier Augen.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.







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