Schweizer erhalten wegen Sanktionen keine AHV-Rente mehr
«Seit 1. Februar 2026 stehen wir mit abgesägten Hosen da», sagt Hans Rudolf Knecht. Der 76-Jährige ist seit rund 20 Jahren mit einer Belarussin verheiratet. Er sei ein bodenständiger Schweizer, habe alle seine Bürgerpflichten mehr als erfüllt, sein ganzes Leben in die AHV einbezahlt. Und jetzt das. «Haben die noch alle Tassen im Schrank?»
Vor rund zehn Jahren zügelte Knecht mit seiner Frau nach Belarus. Früher wurden ihre und seine Rentengelder anstandslos überwiesen. Doch damit ist Schluss. Knecht ist einer von 58 Auslandsschweizern in Belarus und weiteren in Russland, denen zwar eine Rente zusteht – die ihnen aber nicht mehr überwiesen oder ausbezahlt wird. Eine Rechtsgrundlage dafür gibt es nicht.
Der mutmassliche Grund für den Zahlungsstopp: «Das 20. Sanktionspaket der EU gegen Russland, das am 1. Februar 2026 in Kraft trat», sagt H.S.*, die ebenfalls in Belarus lebt und anonym bleiben möchte. Im Januar erhielt sie eine E-Mail der Zentralen AHV-Ausgleichsstelle (ZAS). Diese überweist monatlich etwa eine Million Renten in über 180 Länder an AHV-Bezügerinnen und -Bezüger.
Keine weiteren Überweisungen durch Postfinance
In der E-Mail stand: Postfinance, die für Zahlungen nach Russland zuständige Finanzpartnerin der ZAS, habe mitgeteilt, dass sie ab Ende Januar 2026 keine Renten mehr nach Russland und Weissrussland überweise. «Trotz unserer Bemühungen haben wir bislang keine andere Möglichkeit gefunden, um diese Überweisungen sicherzustellen. Wir sehen uns daher gezwungen, die Zahlung Ihrer Rente ab Februar auszusetzen. Wir suchen weiterhin nach einer alternativen Lösung, können jedoch angesichts der internationalen Lage nicht garantieren, dass wir eine finden werden.»
Und dann kommt der Hammer: «Bitte beachten Sie, dass es gesetzlich nicht zulässig ist, eine AHV-Rente auf das Konto eines Dritten zu überweisen, auch wenn es sich um ein nahes Familienmitglied handelt.»
Der Ausweg: Sozialleistungen in der Schweiz beantragen
Auf Anfrage von Infosperber teilt die ZAS nun mit: «Rentenzahlungen der Zentralen Ausgleichstelle unterliegen in der Schweiz keinen Sanktionen; sie sind nach Schweizer Recht zulässig.» Allerdings sei es «üblich, dass Schweizer und ausländische Banken aus strategischen und risikobezogenen Gründen auch ausländische Rechtsvorschriften berücksichtigen, die sich auf ihre Geschäftstätigkeit auswirken können, beispielsweise das US-Recht.» Die teils extensive Auslegung ausländischer Sanktionsmassnahmen durch Finanzintermediäre führe dazu, dass Zahlungen in bestimmte Staaten – selbst wenn sie nach schweizerischem Recht zulässig seien – zunehmend eingeschränkt würden.
Für H.S. hat das existenzielle Folgen. Nach der Pensionierung ihres Schweizer Ehemanns zügelte das Paar 2022 nach Belarus. Er starb vor wenigen Jahren, die 54-Jährige lebt nun von einer kleinen Witwenrente. «Das Rentenalter für Frauen in Belarus liegt bei 58 Jahren. Es ist sehr schwierig für mich, hier noch eine Arbeit zu finden. In Belarus kann ich von der Witwenrente leben, in der Schweiz ginge das nicht.» Momentan zehre sie vom Ersparten, aber das sei irgendwann aufgebraucht. «Wenn es weiterhin nicht klappt mit den AHV-Überweisungen, müsste ich in die Schweiz zurückkehren und Sozialleistungen beantragen. Das möchte ich nicht», sagt S.
Rund 60 Personen betroffen
Ob eine Bank in der Schweiz einer im Ausland lebenden Person ein Konto einrichtet, entscheidet die Bank selbst. Beim Gros der etwa 170 in Russland und Belarus lebenden AHV-Bezüger klappe die Überweisung laut der ZAS, weil diese noch ein Konto bei einer Bank in der Schweiz oder in einem nicht sanktionierten Land haben. Etwa 60 Personen aber verfügten ausschliesslich über ein Konto in ihrem Wohnland. Sie seien vom Zahlungsstopp betroffen.
Eine Auszahlung über die Schweizer Botschaften sei nicht möglich. Dafür fehle eine gesetzliche Grundlage, teilt das Departement für Auswärtige Angelegenheiten mit.
Die Postfinance äussert sich nicht konkret
Infosperber wollte von der Postfinance unter anderem wissen, auf welcher Rechtsgrundlage sie die Überweisung von AHV-Geldern in die oben genannten Länder verweigert und was Betroffene mit Wohnsitz in Belarus oder der Russischen Föderation nun tun können, um an ihre AHV-Renten zu kommen.
Die schwammige Antwort: Postfinance sei «grundsätzlich bestrebt, Rentenzahlungen ins Ausland auszuführen, sofern dies operationell, wirtschaftlich und rechtlich möglich ist. Für die Abwicklung dieser grenzüberschreitenden Zahlungen ist Postfinance jedoch auf Korrespondenzbanken angewiesen und kann Zahlungsdestinationen sowie -modalitäten oft nicht vollständig autonom festlegen.»
«Ausweglos» nennt es Hans Rudolf Knecht. Ihm hatte die Postfinance schon im Herbst 2023 das Konto gekündet. Begründung: «Ihr Profil deckt sich nicht mit der geschäftspolitischen Ausrichtung der Postfinance». Die Postfinance verwies auf Artikel 19 ihrer Geschäftsbedingungen. Demnach darf sie Konten beispielsweise dann künden, wenn ihr daraus Risiken erwachsen oder wenn der Kunde sich strafbar gemacht hat. Knecht fiel aus allen Wolken.
Daraufhin sei er – ein unbescholtener, jahrzehntelanger Kunde der Postfinance, wie er betont – in die Schweiz geflogen, um das Konto zu leeren. In seiner Fassungslosigkeit habe er verschiedene Banken kontaktiert. Eine zeigte schliesslich Verständnis für seine unverschuldete Notlage und erlaubte ihm immerhin, ein Konto einzurichten, gegen eine Gebühr von 40 Franken monatlich.
In die Schweiz reisen, um das Geld abzuholen
Diesen Tipp gibt auch die ZAS: «In Einzelfällen kann es helfen, wenn der Rentenempfänger bzw. die Rentenempfängerin ein Bankkonto bei einer Schweizer Bank oder einer Bank in einem nicht sanktionierten Land unterhält und Rentenzahlungen darüber empfangen kann.»
Überweisungen nach Belarus sind aber auch von Knechts aktuellem Konto in der Schweiz nicht möglich. Er muss deshalb in die Schweiz fliegen, um Geld abzuheben. Wegen der EU-Sanktionen sei das immer eine zeit- und kostenaufwändige Reise per Bus via Vilnius in Litauen, oder per Flugzeug über Istanbul, um irgendwie in die Schweiz zu gelangen.
Bei seiner Frau klappte das Überweisen der AHV-Rente von der ZAS via Postfinance immerhin bis Anfang 2026. Dann wurde auch sie vom Zahlungsstopp informiert. Ein Schweizer Bankkonto erhält sie nicht.
In Ausnahmefällen könnten Auszahlungsscheine ausgestellt werden, informierte sie die ZAS. «Diese müssten jedoch bei uns in Genf abgeholt werden. Wir bitten Sie, sich mindestens 10 Tage im Voraus bei uns zu melden.»
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Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.










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