junge Pflanzen

Die neuen Gentechniken sollen auf dem Acker zugelassen werden – wenn es nach dem Willen der EU-Kommission geht (Symbolbild). © weerapat / Depositphotos

Neue Gentechnik auf dem Acker: EU hebelt Konsumentenschutz aus

Josef Estermann /  Risikobewertung, Umweltprüfung und Genfood-Kennzeichnung sollen bei Gentech-Pflanzen wegfallen. Das Vorsorgeprinzip wird gekippt.

Fast alle Pflanzen, die im Moment durch neue gentechnische Verfahren entwickelt werden, sollen in der EU mit einer Sonderregelung den konventionell gezüchteten Pflanzen gleichgestellt werden. Bisher gilt, dass gentechnisch veränderte Organismen vor dem Anbau und der Freigabe für den Konsum auf ihre Risiken für Gesundheit und Umwelt geprüft werden müssen.

Dies soll laut der EU-Kommission und dem EU-Rat künftig entfallen, wenn Nutz- oder Wildpflanzen höchstens 20 durch neue Gentechnik erfolgte Veränderungen besitzen. Diese Obergrenze ist willkürlich, bedeutet aber, dass 94 Prozent aller Pflanzen, die zurzeit mit neuen Gentechniken (NGT, new genomic techniques) entwickelt werden, unter diese Grenze fallen und somit ohne Risiko- und Sicherheitsprüfung angebaut und vermarktet werden können.

Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Lockerungen des Gentechnikgesetzes hätten unweigerlich Auswirkungen auf die Schweiz. Auch hierzulande drängt die Gentech-Lobby auf eine Aufweichung der bisher noch restriktiven gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich gentechnologisch veränderter Organismen. 

Konsumenten können Genfood nicht mehr meiden

NGT-Pflanzen sind Nutz- oder Wildpflanzen, die mit neuen gentechnologischen Verfahren wie dem CRISPR-Cas, auch als «Genschere» bekannt, verändert werden. Nach Wikipedia ist CRISPR-Cas eine molekularbiologische Methode, die es ermöglicht, DNA gezielt an bestimmten Stellen zu verändern, zu entfernen oder einzufügen. Es handelt sich um eine sogenannte Genom-Editierungstechnik, die ursprünglich von Bakterien zur Abwehr von Viren entwickelt wurde und nun in der Forschung und Medizin vielfältig eingesetzt wird.

Wenn künftig die Risikobewertung und Umweltprüfung vor der Freisetzung und dem Konsum solcher NGT-Pflanzen entfiele, bedeutete dies, dass das «Vorsorgeprinzip» aufgegeben würde. Zudem könnten Konsumentinnen und Konsumenten nicht mehr erkennen, welche Produkte gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten. Und schliesslich sollen diese Pflanzen patentiert werden können.

Brisante Verhandlungen

Im Sommer 2024 reichte die EU-Kommission ihren Vorschlag für ein «Sonderrecht» für Pflanzen ein, die mit den neuen Methoden der Gentechnik (insbesondere CRISPR-Cas) verändert werden. Das geltende Gentechnikgesetz wird damit ausgehebelt. Seither wird der Vorschlag diskutiert und die entsprechende Gesetzesvorlage im so genannte Trilog zwischen Kommission, Rat und Parlament der EU für die abschliessende Abstimmung finalisiert. Das Verfahren befindet sich im Moment in der «heissen» Phase.

Das Gen-Ethische Netzwerk Deutschland (GEN) hat sich in verschiedenen Veröffentlichungen zu Wort gemeldet und vor einem «Dammbruch» gewarnt. Dies tut auch der EU-Abgeordnete Martin Häusling, der für das Bündnis 90/Die Grünen seit 2007 im EU-Parlament sitzt und im Namen der Grünen Fraktion an den Verhandlungen zum neuen «Gentechnikgesetz» teilnimmt: «Ich setze mich dafür ein, dass Erzeugnisse, die mit neuer Gentechnik hergestellt wurden, auch entsprechend gekennzeichnet werden. Die meisten Menschen wollen wissen, ob ihr Essen gentechnisch veränderte Bestandteile enthält oder eben nicht.»

Was steht auf dem Spiel?

GEN und Martin Häusling nennen die folgenden Problemfelder, zu denen im Moment in der EU im Hinblick auf ein neues Gentechnikgesetz verhandelt wird:

  • Risikobewertung und Umweltprüfung von NGT-Pflanzen («Vorsorgeprinzip»)
  • Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit ihrer Bestandsteile («Rückverfolgungsprinzip»)
  • Patentierung von NGT-Pflanzen (geistiges Eigentum von Organismen)

Eine Rückverfolgung der Bestandteile ist unmöglich

Es ist ohne entsprechende Prüfungen nicht absehbar, wie NGT-Pflanzen mit ihrem Umfeld interagieren und wie die langfristigen Auswirkungen auf den Organismus des Menschen aussehen. Besonders problematisch ist der Wegfall der Risiko- und Sicherheitsprüfung bei Wildpflanzen oder Algen, die ein verhältnismässig höheres Gefahrenpotenzial aufweisen. Aufgrund dieser neuen Regelung, die von GEN ein «Freifahrtschein für die Biotechindustrie» genannt wird, könnten bei unerwünschten Auswirkungen die Verursacher nicht mehr ermittelt und zur Rechenschaft gezogen werden.

Mittels NGT veränderte Pflanzen, insbesondere landwirtschaftliche Nutzpflanzen, werden mit dem neuen Gentechnikgesetz konventionell gezüchteten Pflanzen gleichgestellt und nicht mehr als gentechnisch verändert gekennzeichnet. Die einzige Ausnahme bildet das Saatgut, das vorläufig weiterhin gekennzeichnet werden müsste, wenn es gentechnologisch hergestellt worden ist.

Abstandsregeln gegenüber anderen Feldern würden wegfallen

Damit ist es bei einem Produkt auf dem Markt künftig nicht mehr möglich, den Ursprung zurückzuverfolgen, weil eine entsprechende Kennzeichnung wie etwa «auf der Basis von NGT entwickelt» fehlt. Die Konsumentinnen und Konsumenten haben nicht mehr die Möglichkeit, zwischen Produkten zu wählen, die ohne Gentechnik, und solchen, die eben durch gentechnologische Verfahren hergestellt worden sind.

Mit dem Wegfall der Kennzeichnungspflicht entfallen der Konsumentenschutz und die Möglichkeit einer freien Kauf- und Konsumentscheidung. Bauern, die mit herkömmlichen Methoden züchten, fürchten zudem die Kontamination ihrer Felder mit NGT-Pflanzen, weil Abstands- und Haftungsregeln für Letztere entfallen.

Patentierung zur Gewinnmaximierung

Die Patentierung von gentechnisch veränderten Pflanzen ist vermutlich jener Punkt, der noch nicht im neuen Gesetz festgelegt wird, um den aber bereits heftig gestritten wird. Durch die Patentierung würden grosse Biotechunternehmen eine Monopolstellung erhalten. Kleine Unternehmen oder landwirtschaftliche Betriebe müssten hohe Lizenzabgaben entrichten, um an das mit NGT veränderte und patentierte Saatgut zu kommen. Zudem würde eine Patentierung die Biodiversität entscheidend verringern, da nurmehr jene Nutzpflanzen auf den Markt kommen, die von den grossen Biotechunternehmen gentechnologisch entwickelt wurden.

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3 Meinungen

  • am 9.08.2025 um 13:31 Uhr
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    Bald ist der Ast abgesägt, auf dem wir sitzen. Aber vielleicht schafft man es noch rechtzeitig, den Mensch gentechnisch so zu verändern, dass er Geld essen kann…..

  • am 11.08.2025 um 10:38 Uhr
    Permalink

    In Südamerika wurden gentechnisch manipulierte Pflanzen unkontrolliert (man vermutet vorsätzlich) in die Umwelt gesetzt, das Resultat war, dass idigenen Pflanzen die Lebensgrundlage genommen wurde und die Bauern später keine andere Wahl hatten, als die für sie höchst unattraktiven Verträge der Biotechunternehmen zu unterschreiben. Auch das ist eine Versklavung der Menschen, einfach auf andere Weise.

  • am 11.08.2025 um 11:24 Uhr
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    Wenn dies im EU Parlament tatsächlich bestätigt wird/ durchkommt, wäre es ein weiterer Sieg der Lobbyisten in Brüssel zu Lasten einer unbeschadeten Ernährung des einstig übersichtlichen Europas
    hinsichtlich der Auswahl gentechnikfreier Produkte.
    Auch die Pharmaindustrie wäre ein weiterer Profiteur dieser Aufweichung.

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