Geheimpolizei: Nachrichtendienst-Reform bedroht die Freiheit
Innenminister Alexander Dobrindt von der CSU hat einen Frontalangriff auf die Bürgerrechte der Deutschen lanciert. Verpackt in einen monströsen, 700 Seiten starken Gesetzesentwurf, versteckt er die Demontage einer zentralen Säule unserer Demokratie, wie der «Merkur» berichtete. Aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Bundes-Nachrichtendienst sollen über Nacht «echte Geheimdienste» mit brutalen operativen Eingriffsrechten werden, so «Zeit online». Damit wankt das Fundament des Rechtsstaats.
Das vergessene Trauma: Wenn der Staat zum Saboteur wird
Haben wir Deutschen aus der Geschichte eigentlich gar nichts gelernt? Die Schreckensherrschaft der Gestapo im Nationalsozialismus und die lückenlose Überwachung durch die DDR-Stasi haben uns auf schmerzhafte Weise gezeigt, wohin es führt, wenn staatliche Sicherheitsorgane ohne Schranken agieren dürfen. Genau aus diesem historischen Trauma heraus wurde nach 1945 das eiserne Trennungsgebot im Grundgesetz verankert. Es zog eine unumstössliche Firewall: Geheimdienste spionieren, aber sie haben absolut keine polizeilichen Befugnisse. Sie dürfen niemanden festnehmen und nicht aktiv ins Geschehen eingreifen.
Dobrindts Reform reisst diese Firewall nun mit der Abrissbirne nieder. Unter dem schwammigen Deckmantel «aktiver Massnahmen» soll der Verfassungsschutz künftig selbst Daten fälschen, IT-Systeme sabotieren und Tatmittel manipulieren dürfen, wie «ZDF heute» berichtete. Das ist kein beobachtendes Frühwarnsystem mehr. Das ist der Freibrief für eine neue deutsche Geheimpolizei, vor der Bürgerrechtsorganisationen wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) völlig zu Recht warnen.
Eine Waffe gegen den politischen Gegner?
Die grösste Sprengkraft liegt in der gefährlichen Dehnbarkeit dieses Entwurfs. Sobald ein Geheimdienst die Macht erhält, aktiv zu sabotieren, wird die Definition von «Bedrohung» zur reinen Willkür. In einer ohnehin tief polarisierten politischen Landschaft öffnet das Tor und Tür für den ideologischen Missbrauch durch die jeweils amtierende Regierung.
Wer bestimmt denn künftig, was eine unzulässige «Delegitimierung des Staates» ist? Wenn die Exekutive die Definitionshoheit besitzt und gleichzeitig Sabotage-Befehle erteilen kann, wird unbequemer Protest im Keim erstickt. Scharfe Regierungskritik und oppositionelle Arbeit geraten so ganz schnell ins Visier staatlicher Hacker. Ein Geheimdienst darf in einer freien Demokratie niemals die Macht besitzen, den politischen Diskurs zu steuern oder gar zu manipulieren.
Der Totalschaden für die Privatsphäre
Dieser Entwurf ist ein verfassungswidriger Totalschaden. Der geplante, schrankenlose Zugriff auf sensible IT-Systeme reicht von internetfähigen Alltagsgeräten bis tief in unsere privaten Handys und Laptops wie der Website des Bundesinnenministeriums zu entnehmen ist. Das ist der endgültige Abschied von der informationellen Selbstbestimmung und der Privatsphäre der Bürger. Das sagten Kritiker auch gegenüber dem «Deutschlandfunk».
Und die Beruhigungspille der Bundesregierung? Ein zahnloser «Unabhängiger Kontrollrat» (UKRat), der erst im Nachhinein prüfen darf, wenn der Schaden längst angerichtet ist. Diese nachträgliche Kontrolle ist ein schlechter Witz gegen die Wucht staatlicher Cyberspionage.
Sicherheit ist wichtig, ja – aber wer die Freiheit opfert, um eine vermeintliche Sicherheit zu gewinnen, zerstört genau das Fundament, das er zu schützen vorgibt. Der Reformeifer des Innenministers schiesst meilenweit über das Ziel hinaus.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine. Manfred Böhm ist Publizist, Buchautor und Diplom-Theologe. Er hat Katholische Theologie, Philosophie und Politikwissenschaft in Mainz und Tübingen studiert, eine Weiterbildung in Psychopädie (nach Dr. Jakob Derbolowsky) absolviert sowie Fortbildungen in Logotherapie. Seine publizistischen Schwerpunkte sind unter anderem: Friedenstheologie, Weltpolitik und Zeitgeschichte.
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.







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