Kommentar
Angriffe aufs Arbeitsrecht: mehr arbeiten, weniger Lohn
Red. – Dies ist ein Gastbeitrag von Rudolf Strahm, ehemaliger Preisüberwacher und alt SP-Nationalrat. Sein Artikel erschien zuerst in der «Handelszeitung». Infosperber veröffentlicht hier eine erweiterte Fassung.
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Derzeit steht im Bundesparlament eine ganze Kaskade von arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen unter Abbau- oder Verschlechterungsdruck. Die Arbeitsverhältnisse stehen in direkter Wechselwirkung mit der kostspieligen Personalfluktuation und dem Fachkräftemangel.
Keine Hilfe für das Pflegepersonal
Wir haben einen manifesten Personalnotstand in der Pflege. Das Personal leidet unter der Unterbesetzung von Fachkräften aller Stufen. Mit der ständigen Folge von unerwünschter Überzeit, Überforderung, Übermüdung, Stress und dem Gefühl des Ungenügens. Jährlich verlassen tausende ausgebildeter Pflegefachfrauen den Pflegeberuf. Nahezu 60 Prozent der Pflegefachkräfte arbeiten Teilzeit, nach eigener Begründung, damit sie den Berufsanforderungen genügen können.
Dieser Mangel an ausgebildeten Fachangestellten Gesundheit und Betreuung (FaGe und FaBe) ist auch hausgemacht. Denn nach Ausweitung der Personenfreizügigkeit 2007 haben die Spitaldirektoren zunehmend ausgebildete Fachkräfte im Ausland rekrutiert, ohne Bewilligung und kostenfrei, statt eigene Fachkräfte im Land auszubilden. Spitaldirektoren erzählten stolz, sie hätten in Brandenburg und Ostdeutschland Inserate platziert, seien dann für eine Woche in ein Hotel nach Berlin gereist und mit einem Dutzend Zusagen gut ausgebildeter Pflegefachkräfte zurückgekehrt. Nach dem Lehrstellenbarometer des SBFI sind nach 2010 aber Jahr für Jahr in der Schweiz mehrere tausend ausbildungswillige junge Schulabgängerinnen als Pflegefach-Lernende abgewiesen worden.
Nicht zuletzt wegen des Pflegenotstands ist im November 2021 die eidgenössische Pflegeinitiative angenommen worden. Die Stimmbürger hatten wohl eine Pflegeverbesserung in Spitälern und Heimen erwartet. In einer ersten Vollzugsetappe wurden Mitte 2024 zusätzliche Ausbildungsbeiträge beschlossen. Doch die zweite, grössere Etappe mit dem Ziel, die Arbeitsverhältnisse zu verbessern und attraktiver zu machen, um das Personal im Pflegeberuf zu halten, ist nach fünf Jahren noch nicht umgesetzt.
Verbesserung der Arbeitsverhältnisse: fast null
Zwei Runde Tische zur Arbeitsverbesserung im Pflegebereich ergaben wenig Ergebnisse. Darauf präsentierte der Bundesrat im Februar dieses Jahres eigene Anträge ans Parlament. Sie wurden in der Mai-Session im Nationalrat behandelt. Doch das Parlament handelte nicht klug: Die Bundesratsanträge wurden nach dem Lobbying des Spitalverbands H+ und einiger Krankenversicherer fast durchs Band abgeschmettert. An Verbesserungen der Arbeitsverhältnisse in den Spitälern und Heimen resultierte fast nichts:
- Keine Reduktion der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 50 auf 45 Stunden – während im Büro und in der Industrie 45 Wochenstunden gelten.
- Keine Erhöhung der Überstunden-Abgeltung.
- Ablehnung der Bundesratskompetenz, die Normalarbeitszeit auf 40 bis 42 Wochenstunden flexibel festzulegen. Der Nationalrat entschied fix 42 Stunden.
- Ablehnung einer Bundesratskompetenz, die Obergrenze für die Zahl der Überstunden zu senken und der Möglichkeit, diese flexibel mittels Freizeit auszugleichen.
- Limitierung des Sonntagsarbeits-Lohnzuschlags auf 25 Prozent, statt flexibel bis 50 Prozent.
- Keine längeren personalfreundlichen Ankündigungsfristen von Dienstplänen, damit das Personal seine Ferien und Absenzen besser planen kann. Wenn die Ankündigung kürzer als zwei Wochen erfolgt, beträgt der Ausgleich 25 Prozent.
- Überwälzen der Mehrkosten der Arbeitsverbesserungen später auf die Tarife der Krankenkassen, also die Prämienzahler und Kantone. In der Übergangszeit beteiligen sich Bund und Kantone an den Mehrkosten.
- Kein Klagerecht von Arbeitnehmerverbänden auf Feststellung von Gesetzesabweichungen.
- Keine Pflicht zur Aufstellung von Überwachungskommissionen in jedem Kanton, analog zu den tripartiten Kommissionen bei den flankierenden Lohnschutzmassnahmen.
In den Vorberatungen orchestrierte die FDP-Nationalrätin Regine Sauter, ihres Zeichens Präsidentin des Spitalverbands H+, die Gesetzesbehandlung im Hintergrund, ohne nach aussen aufzutreten. Sie ist seit Anfang 2026 gleichzeitig Präsidentin der vorberatenden Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit. Im Parlament sind die Krankenversicherungsgesellschaften gemäss Lobbywatch mit insgesamt 29 Parlamentsmitgliedern vertreten.
GAV-Tiefstlöhne sollen gesetzliche Mindestlöhne unterbieten
Ein weiterer Angriff auf das Arbeitsrecht wurde mit einer Motion des Obwaldner Mitte-Ständerats Erich Ettlin ausgelöst. Er hat auch Einsitz in der schweizerischen Gewerbekammer. Das Gesetz über die Gesamtarbeitsverträge (GAV) soll aufgrund der Motion Ettlin so abgeändert werden, dass die in den GAV vereinbarten Tiefstlöhne Vorrang erhalten vor den gesetzlichen Mindestlöhnen in den Kantonen und Städten. Letztere sind meist durch Volksentscheide beschlossen worden. Diese liegen meist auf dem Niveau von 20 bis 23 Franken pro Stunde. GAV-Tieflöhne sind in einigen Branchen tiefer. Die Motion Ettlin trifft etwa zu zwei Dritteln die Arbeitnehmer in den beiden Tieflohnbranchen Gastroszene und Reinigungsfirmen, die mehrheitlich weibliche Migrationspersonen beschäftigen. Diese Verbände wollen dem Trend entgegenwirken, dass immer mehr Städte und Kantone gesetzliche Mindestlöhne einführen, um in ihrer Region dem Lohnprekariat entgegenzuwirken.
Die Gewerkschaften bekämpfen diese gesetzliche Lohnunterbietung vehement. Aber sie geraten dabei in ein Dilemma. Denn die Gesamtarbeitsverträge galten bisher als Leuchttürme der Sozialpartnerschaft. Die GAV regeln nicht nur die Löhne in der Branche, sondern auch Sozialleistungen, Ferien und Freizeit, Arbeitszeiten sowie Abwesenheits- und Krankheitsentschädigungen. In der Auseinandersetzung «GAV-Lohn gegen gesetzlichen Mindestlohn» müssen die Gewerkschaften die Unterbietung mit GAV-Löhnen zwar ablehnen, dürfen aber die GAV konzeptionell nicht schlechtreden.
Noch mehr Sonntags-Kommerz
Ein weiterer Angriff auf die Arbeitswelt betrifft die Sonntagsarbeit. Der Bundesrat hat vor zwei Wochen entschieden, die Standesinitiative des Kantons Zürich zu unterstützen und schweizweit die zulässigen Sonntagsverkäufe von 4 auf 12 Sonntage pro Jahr auszudehnen. Dies zusätzlich zu den bereits regulären Sonntagsverkäufen in Bahnhöfen, Tankstellen und Sondergenehmigungen. Der Kampf um ständige Ausweitung der Ladenöffnungszeiten geht weiter.
Tiefflug des Arbeitgeberverbands
Dem Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) ist die Flexibilisierung der Arbeitszeiten ein Dorn im Auge. Der seit 2023 amtierende SAV-Präsident Severin Moser löste eine Kampagne aus gegen die sogenannten «Lifestyle-Teilzeitarbeitenden». Umgerechnet 86’000 Vollzeitstellen würden durch die Teilzeit-Modelle der über 50-Jährigen verloren gehen. Mit der selbst erfundenen Killerphrase von «Lifestyle-Teilzeit» sollten die Arbeitsflexibilisierung durch Teilpensionierungsmodelle der Älteren und die familiären Bedürfnisse der jüngeren Frauen madig gemacht und mit dem Etikett von Lifestyle-Faulheit und Verantwortungslosigkeit diskreditiert werden.
Dabei war die Teilzeitarbeit der wichtigste Faktor, dass die Erwerbsbeteiligung der Frauen und Älteren gesteigert werden konnte. 43 Prozent der Beschäftigten zwischen 25 und 39 Jahren (wovon zwei Drittel Frauen) begründen ihre Teilzeitbedürfnisse mit der Kinderbetreuung.
Die Arbeitsverhältnisse und Bedürfnisse wandeln sich rasch. Es braucht mehr Klugheit in der Arbeitsgestaltung mit mehr Sensibilität für die unterschiedlichen Bedürfnisse der Arbeitnehmenden. Aber die Funktionäre und Lobbyisten des Arbeitgeberverbands halte man besser fern von der Problemlösung!
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Rudolf Strahm ist ehemaliger SP-Nationalrat und eidgenössischer Preisüberwacher. Er wirkte von 1991 bis 2004 als Präsident des Deutschschweizer Mieterverbandes sowie sieben Jahre als SP-Zentralsekretär. Er präsidierte von 1991 bis 2004 Präsident den Deutschschweizer Mieterverband und war sieben Jahre als SP-Zentralsekretär.
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.










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