Passengers and tram at railway station Bahnhofplatz Bern Swiss

Schwarzfahren endet für manche im Gefängnis: Reisende am Bahnhofplatz Bern. © Depositphoto

Ins Gefängnis geht jeder Zweite wegen eines Armutsdelikts

Andres Eberhard /  Wer wegen Schwarzfahrens oder einer Parkbusse in den Bau muss, hat schlicht kein Geld. Die Freiheitsstrafen kosten aber viel.

7345 Menschen mussten im Jahr 2020 ins Gefängnis. In 45 Prozent oder fast der Hälfte der Fälle war eine Busse oder Geldstrafe der Grund für die Einweisung – entweder wegen einer sogenannten Bussenumwandlung oder im Rahmen einer Ersatzfreiheitsstrafe. In den Jahren davor lag dieser Anteil gar leicht über 50 Prozent. Das zeigen Daten des Bundesamtes für Statistik.

Bei der Mehrheit dieser Ersatzfreiheitsstrafen handelt es sich um Schwarzfahren im öffentlichen Verkehr oder um Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz (also z.B. Falschparken oder Geschwindigkeitsüberschreitungen). Dies hat eine Zürcher Studie aus dem Jahr 2019 ergeben.

Das heisst: fast die Hälfte muss wegen eines Armutsdeliktes ins Gefängnis. Denn zwar fährt längst nicht jeder schwarz, weil er oder sie kein Geld hat. Aber wer die Busse bis zum Haftantritt nicht bezahlt, der hat mutmasslich wirklich keines.

Dies stellt das Betreibungsverfahren sicher: Wer eine Rechnung nicht begleicht, wird zunächst betrieben. Bezahlt er oder sie noch immer nicht, folgt die Lohnpfändung. Das heisst, dass der Staat den geschuldeten Betrag bis zum betreibungsrechlichen Existenzminimum direkt vom Lohn abzieht. Oder anders gesagt: Alles, was übers Notwendigste hinausgeht, wird gepfändet. Das macht kaum jemand freiwillig, insbesondere nicht, weil auch der Arbeitgeber von der Lohnpfändung erfährt. Auch allfälliges Vermögen fällt der Pfändung zum Opfer.

«Die Massnahme ist einschneidend und richtet sich gezielt gegen jene, die eh schon nichts haben», sagte Lorenz Bertsch, Leiter der Caritas-Schuldenberatung St. Gallen-Appenzell kürzlich gegenüber der Wochenzeitung zu jener grossen Anzahl an Freiheitsstrafen, die auf Bussen oder Geldstrafen zurückgehen.

Typisches Delikt: Schwarzfahren

Als typisches Armutsdelikt gilt Schwarzfahren. Denn im Gegensatz zu Delinquenten im Strassenverkehr, die zumindest Zugang zu einem Auto haben müssen, verfügen ÖV-NutzerInnen, die ihre Busse nicht bezahlen, über fast keine Mittel. Die Studie aus Zürich beziffert deren durchschnittliches Jahreseinkommen auf gerade einmal 30’000 Franken.

Die Freiheitsstrafen kosten die Allgemeinheit einiges: Pro Person und Tag rechnet der Justizvollzug mit Kosten von 216 Franken. Zwar bleiben die meisten nur wenige Tage hinter Gitter, denn die Hälfte der Ersatzfreiheitsstrafen dauert weniger als acht Tage (pro angebrochene 100 Franken Geldstrafe muss man einen Tag in den Bau). Jedoch kommt wegen der grossen Anzahl an Delikten schnell ein Betrag von mehreren Millionen Franken zustande, welchen die öffentliche Hand für die «Bestrafung der Armut» aufwerfen muss.

Eine Alternative zur teuren und wenig sinnvollen «Bestrafung von Armut» gibt es bereits: Statt mit dem Gang ins Gefängnis können Betroffene auch mit gemeinnütziger Arbeit Busse zu tun. Das Problem: Die Betroffenen müssten dafür einen Antrag stellen, wobei die Voraussetzungen dafür je nach Kanton variieren. Von dieser Möglichkeit wissen jedoch die wenigsten, und darauf hingewiesen werden sie meist nicht.

Deutschland: Keine Haft dank Spenden

Auch in anderen Ländern kommt es wegen Schwarzfahrens zu vielen Haftstrafen. In Deutschland wandern Zehntausende pro Jahr ins Gefängnis. Aus diesem Grund diskutiert die Regierung derzeit darüber, das Fahren ohne gültigen Fahrschein zu einer sogenannten «Ordnungswidrigkeit» herabzustufen. Dies hätte wesentlich geringere Geldstrafen zur Folge. 

Eine bemerkenswerte Soforthilfe leistet eine private Initiative mit dem Namen «Freiheitsfonds». Diese begleicht durch Spenden die Geldstrafen von Gefangenen. Initiator Arne Semsrott sagte gegenüber dem ZDF, dass es häufig die Justizbeamten selbst seien, welche darum bitten würden, die Menschen freizukaufen. Mit dem jetzigen Gesetzesparagrafen, der das «Erschleichen einer Leistung» mit bis zu einem Jahr Haft bestrafen kann, sei niemandem geholfen. «Den Gefangenen nicht, weil sie ohnehin gestraft sind, den Steuerzahlern nicht und der Justiz auch nicht.»

Andernorts ist ÖV gratis

Andernorts geht man noch einen Schritt weiter: In Talinn, Luxemburg sowie in 35 Städten Frankreichs ist der ÖV für alle gratis. In Talinn* und Luxemburg wird damit – angeblich erfolgreich – versucht, die Städte von Staus zu entlasten. Und in den französischen Städten wird der Gratis-ÖV über eine Steuer für ansässige Unternehmen finanziert – aus der Logik heraus, dass deren Angestellte pendeln müssen.

Insbesondere würden Armutsbetroffene vom Gratis-ÖV profitieren. In der Schweiz sorgte zuletzt die Junge SP der Stadt Zürich für Aufsehen, als sie 2021 aus eben diesem Grund eine Initiative für einen Gratis-ÖV in der Stadt Zürich einreichten. Die Jungpartei rechnete vor, dass dies etwa 300 Millionen Franken pro Jahr kosten würde. Der Stadtrat erklärte die Initiative allerdings für ungültig. In der Bundesverfassung ist festgehalten, dass die Kosten des öffentlichen Verkehrs «zu einem angemessenen Teil» durch Ticketpreise gedeckt werden müssen.

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* Touristinnen und Touristen müssen im ÖV bezahlen. Nähere Informationen hier.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.
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Dieser Artikel wurde am 4.6.2022 erstmals veröffentlicht.

Zum Infosperber-Dossier:

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Reich, arm, ungleich

Grösser werdende soziale Kluften gefährden demokratische Rechtsstaaten.

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11 Meinungen

  • am 5.06.2022 um 02:21 Uhr
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    Es gibt Länder, wo sich Reiche an Reichen bereichern. Es gibt Länder, wo sich Reiche mit Finanzgeschäften bereichern. Und es gibt Staaten, die sich mit exorbitanten Bussen und Entschädigungs-Forderungen an den Ärmsten bereichern. Dazu gehört die Schweiz. Ein Freund von mir, der von der Sozialhilfe lebt, musste mit seinem Roller nach einer Polizeikontrolle über 800 Franken an Bussen und Gebühren bezahlen, weil in seinem Fahrausweis der Vermerk «Brillenträger» stand. Sein Sehvermögen war aber nur beim Lesen eingeschränkt, ansonsten sah er messerscharf. Die Ironie: Er war er unterwegs, um seine Lesebrille zu holen, die er bei der Hausaufgaben-Hilfe mit seiner Enkelin vergessen hatte. Sie wohnt nur 500 Meter weit entfernt! Er hat sich nicht gewehrt, weil das wohl aussichtslos gewesen wäre. Es ist ein absoluter Verhältnis-Blödsinn! Paragraphen haben hierzulande mehr Gewicht als gesunder Menschenverstand. Ich habe viel Verständnis dafür, dass sich viele Menschen in einem Polizeistaat wähnen.

    • am 5.06.2022 um 15:02 Uhr
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      «Wähnen» ist gut. Zufällig habe ich vor einiger Zeit in einem Chat meines Sohnes die Bemerkung eines seiner Fussballkollegen mitbekommen. Er sei für vier Wochen nicht erreichbar, er müsse mal wieder «hindere».
      Es schien für ihn bereits Normalität zu sein. Mit schlechten Karten in der Schweiz aufgewachsen, finanzschwach oder von Sozialhilfe abhängig, hat man wirklich gute Chancen, einer blossen Übertretung wegen in einer Zelle zu landen, während Gutbetuchtere kurz in die Portokasse greifen können.
      Eine erzieherische Funktion dürfte illusorisch sein, da macht sich wohl eher Wut oder dann tiefe Resignation breit.
      Das Ganze dürfte unter dem Titel «Prävention und Sicherheit» laufen, aber meiner bescheidenen Meinung nach ist das pure Repression den unteren Schichten gegenüber.

      • am 14.08.2022 um 06:52 Uhr
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        «SOZIALE UNORDNUNG
        «Was wünschen Sie zum Abendbrot?» fragte der Gefängnisdirektor den armen Sünder, der morgen früh am Galgen sterben sollte. «Sie dürfen essen und trinken, was und wieviel sie wollen.»
        «Schade!» sagte der Delinquent. «Schade! Wenn Sie mich das drei Monate früher gefragt hätten, wär› der ganze Raubmord nicht passiert.»
        Zitat: Alfred Polgar (1919/1926)»
        Wie schnell sich doch die Geschichte wiederholt …

    • am 13.08.2022 um 16:04 Uhr
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      Gesunder Menschenverstand? Wer wegen 500 Metern die (überproportional abgasschädliche Vespa; dito Mofas) startet, statt zu Fuss zu gehen (oder mit dem E-Bike)?

  • am 5.06.2022 um 09:08 Uhr
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    Ein netter Versuch um den Stadt Land Graben weiter aufzureissen! Ich will dann aber auch keine Treibstoffsteuern und Strassenverkehrsabgaben bezahlen wenn ich den «armen» Städtern die Mobilität bezahlen muss! Wir auf dem Land sind auf ein Fahrzeug angewiesen sowie die Stadt auf den ÖV. Die Ersatzstrafe ist übrigens freiwillig! Einfach abschaffen und Busse bezahlen dann gibt es das auch nicht mehr. Diese Ersatzstrafen werden sowieso ausgenutzt damit es Irgendwann günstiger ist auf Strafen zu verzichten. Denn diese Kosten den Staat sinnlose Millionen. So jetzt steht Behauptung gegen Behauptung Herr Eberhard.

    • am 6.06.2022 um 08:07 Uhr
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      @Büschi
      Wenn man auf dem Land auf ein Auto angewiesen ist, ist man also logischerweise eine ganz arme Sau und muss in die Stadt ziehen, um der Isolation zu entfliehen. So kann man sich einen Stadt/Land-Graben konstruieren.
      Ich jedenfalls schätze mich glücklich, dass ich in der Lage bin, Treibstoffsteuern und Strassenverkehrsabgaben zu bezahlen. Das zeigt mir, dass ich noch nicht aus dem System aussortiert wurde.
      SURPRISE bietet übrigens Stadtführungen mit Randständigen an. Eine sehr empfehlenswerte Gelegenheit, den eigenen Horizont zu erweitern. Die eigenen Probleme werden dann zu «Peanuts».

  • am 6.06.2022 um 12:51 Uhr
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    Und wie wäre es mit einem konstruktiven Mittelweg?
    Dass die Öv zB. wie die KK einkommensabhängig verbilligt würden oder gar kostenlos
    wären?
    Solche Lösungen kann man mit gutem Willen bestimmt auch für die «Landleute» finden.

  • am 9.06.2022 um 15:49 Uhr
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    Als «schiess Schwob» komme ich auch nur schwer mit dem Rechtssystem zurecht.
    Als ich krank wurde musste ich übergangsweise Sozialhilfe nehmen die ich zurück zahlte. Aber mein BMW-Cabrio musste ich verkaufen. Also an den Parkplatz am Haus abgestellt und ausgeschrieben. Dann hinterliess die KaPo eine Nachricht und es hiess, nicht versichert. Also Versicherungsbeleg hingeschickt und Auto ausgetauscht gegen ein Imatrikuliertes. 640,-Franken Busse und nach mehreren Mahnungen 3 Tage Einzelhaft wo die richtigen Straftäter noch besser behandelt wurden. Andersherum, Anzeigen wegen Diebstahls, Bedrohung, versuchter Tötung? Egal, doch nur kavalliersdelikte, das wird nicht verfolgt. An dem das durch Bussen Geld verdient wird muss was dran sein….

  • am 10.06.2022 um 07:20 Uhr
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    Wer schwarz fährt und die Busse nicht bezahlen kann muss ins Gefängnis. Wie Andres Eberhard schreibt, kommen «wegen der grossen Anzahl an Delikten schnell ein Betrag von mehreren Millionen Franken zustande, welchen die öffentliche Hand für die Bestrafung der Armut aufwerfen muss.
    Sind Gefängnis aber sonst nützliche Einrichtungen? Der Rechtsanwalt und ehemalige Gefängnisdirektor Thomas Galli analysierte in seinem Buch «Weggesperrt, Warum Gefängnisse niemanden nützen» «das ganze so genannte Strafrecht mit dem System der Haft. Galli schildert in seinem Buch wie er im Studium die «mathematischen» Regeln des Strafrechts lernte: «Wenn A so handelt, ergibt dies den entsprechenden Strafbestand B und dann die Rechtsfolge C von x Monaten oder Jahren Haft.» in Amberg war Galli für 200 Inhaftierte zuständig. Wenn ein Häftling in diesem Knast mit Heroin erwischt wurde, bekam er bis zu vier Wochen Isolationshaft. Galli wurde später bewusst welche durch nichts zu rechtfertigende Behandlung das war.

  • am 13.08.2022 um 15:27 Uhr
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    Bestrafung Armer: pädagogisch eher Sisyphus und finanziell ein Minus-Deal für den Staat. ÖV, in der Schweiz angeblich weltbester, sollte erstens gratis sein (Arme und Umwelt), aber vor allem sollte er innovativer (vgl. Schweizer Seilbahnen in La Paz) und menschenfreundlicher werden. Denn was ich (lebenslang autolos und seit längerem ÖV-los) von einer ÖV-Userin aus Region Solothurn jeweils höre, finde ich ruinös, erst recht im reichsten Land der Welt: Im Zug: Kiffen; Rauchen; Extrem laute Musik; Muskelmänner, denen keiner der Fahrgäste getraut eine «Ansage» zu machen; verbale und körperliche Angriffe gegen Frauen (inkl. die hier genannte); dreckige Füsse auf Sitzpolstern; schrillschreiende oder trottinettfahrende Kinder im Zug; mit Kinderwägen verstellte Zugsausgänge mit Müttern, die sich weigern Platz zu machen; etc. Ich fordere Schutzpersonal statt Millionenfranken für schönfärberische Imagekampagnen. Dass die SBB einknickten punkto ihren Ruheabteilen, ein trauriges Indiz von vielen.

  • am 15.08.2022 um 07:42 Uhr
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    In der Schweiz ist die Sozialhilfe gut ausgebaut. Man muss nicht aus Armut straffällig werden.

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