RTS-Karte

Die RTS-Karte zeigt erstmals Antennendaten nach Anbieter. © RTS

Dank Öffentlichkeitsgesetz: RTS publiziert mehr Antennendaten

Pascal Sigg /  Die Angaben sind präziser als die Karte des Bundes. Die Anbieter wehrten sich zweieinhalb Jahre gegen die Veröffentlichung.

Es dauerte ziemlich genau drei Jahre. Am 3. März 2021 reichte Valentin Tombez beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) ein Gesuch um Zugang zu den Betriebsdaten der Antennendatenbank des Bundesamts ein. Der Datenjournalist des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für das französischsprachige Publikum in der Schweiz (RTS) fand, die unbearbeiteten Rohdaten sollten eigentlich öffentlich sein. Gestern nun publizierte RTS die mit einer interaktiven Karte aufbereiteten Daten auf der eigenen Website.

Lange Verzögerung

Das Bakom wollte auf Empfehlung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten die Daten zunächst freigeben. Doch die Betreiberfirmen wehrten sich darauf zwei Jahre lang juristisch gegen die Veröffentlichung. Das Bundesverwaltungsgericht gab Tombez am 12. September 2023 recht.

Darauf musste Tombez aber nochmals Monate warten, bis er die Daten erhielt. Die Betreiberfirmen fochten das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zwar nicht an. Aber das Bakom gab Tombez nur die Daten aus dem ursprünglichen Gesuch von 2021 frei. Darauf musste RTS ein neues Gesuch für die aktuellen Daten stellen. Diese entsprechen nun dem Stand im November 2023.

Mit dieser Karte lassen sich Abdeckung und Kapazität der Mobilfunknetze in der Schweiz präziser beurteilen als über die vom Bakom veröffentlichten Daten, die hingegen aktuell sind. Dies ist auch aus Konsumentensicht interessant. Denn so sieht man erstmals, welcher Betreiber überhaupt die eigene Region abdeckt.

Nachdem RTS die Karte veröffentlicht hatte, präsentierte zwar auch das Bakom eine Karte, auf der die Betreiberfirmen der einzelnen Sender erkennbar sind. Neben den geografischen Koordinaten und der Generation der Sendeanlage enthält die RTS-Karte aber weitere zusätzliche Informationen wie die Frequenz und die Leistung des Senders, seine Ausrichtung, seine Höhe oder auch die Richtung, in welche er sendet.

Umstrittene Daten fehlen weiterhin

Der Datenbank fehlen jedoch weiterhin Angaben über die Antennentypen. Ob es sich bei den Antennen um adaptive Geräte handelt, ist deshalb nicht ersichtlich. Weil Tombez dies in seinem ursprünglichen Gesuch nicht explizit verlangt hatte, gab das BAKOM diese Daten bisher nicht heraus.

Dies ist brisant, weil um adaptive Antennen auch juristisch erbittert gestritten wird. Im Kanton Bern ist beispielsweise unklar, ob hunderte derartige Anlagen überhaupt rechtmässig betrieben werden dürfen. Sie wurden nur mittels Bagatellverfahren bewilligt, obschon sie später die Anlagegrenzwerte mittels Korrekturfaktor punktuell überschreiten durften (Infosperber berichtete).

Darauf verlangte ein Bürger Informationen über die Standorte der entsprechenden Anlagen, schrieb die betroffenen Gemeinden an und reichte zusammen mit zwei mobilfunkkritischen Vereinen baupolizeiliche Anzeigen ein. Das Berner Verwaltungsgericht hatte ihm zuvor in einer Beschwerde gegen eine Sunrise-Antenne in Büren an der Aare teilweise Recht gegeben und den Kanton angewiesen, nochmals über die Bücher zu gehen.

Die Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) des Kantons Bern schrieb in ihrem Entscheid: «Werden die adaptiven Antennen im Frequenzband 3600 MHZ in diesem Betriebsmodus, d.h. mit Anwendung eines Korrekturfaktors, ohne Baubewilligung betrieben, so ist diese Betriebsweise formell rechtswidrig.» Gegen diesen Entscheid wiederum erhob Sunrise Einsprache beim Verwaltungsgericht. Es hat bisher ebensowenig entschieden wie das Bundesgericht. Dieses muss sich in verschiedenen Fällen mit den Überschreitungen des vorsorglichen Anlagegrenzwerts adaptiver Antennen im Rahmen des Korrekturfaktors auseinandersetzen.

Weiterführende Informationen


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Keine
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Pascal Sigg

Pascal Sigg ist Redaktor beim Infosperber und freier Reporter.

5 Meinungen

  • am 20.03.2024 um 22:26 Uhr
    Permalink

    Da darf schon die Frage gestellt werden, bei welchen öffentlichkeitsrelevanten Themen wir das Volk nicht oder falsch oder mir Halbwahrheiten «informiert» oder angelogen werden! Die Folgen: Immer mehr wenden sich von der Politik ab. Die Folgen: Die Behörden können ungestörter weiter wursteln…

    • Portrait Pascal.Sigg.X
      am 21.03.2024 um 09:22 Uhr
      Permalink

      In diesem Fall haben sich nicht die Behörden gegen Transparenz gewehrt, sondern die Anbieter.

      • am 21.03.2024 um 22:02 Uhr
        Permalink

        Und die Kontrolle der Behörden?

  • am 21.03.2024 um 22:06 Uhr
    Permalink

    Danke an Valentin Tombez und RTS, sowie Herrn Sigg dass sie dieses Thema aufgreifen. Tatsächlich ist es viel relevanter, als die die meisten Leute denken. Ein Blick in die Gesundheitsstatistiken zeigt: Überall sind die Leute gestresst, schlafen nicht mehr, haben psychische Störungen. Elektromagnetische Strahlung und EMF-Felder sind dabei häufig die Ursache. Ist ja auch logisch, die Felder triggern die Synapsen der Nervenzellen.

    • Portrait Pascal.Sigg.X
      am 22.03.2024 um 10:38 Uhr
      Permalink

      In erster Linie ist RTS zu danken. Derartige Verfahren sind risikoreich und möglicherweise kostspielig. Auch SRF hat wiederholt bewiesen, dass sie bereit sind, solche Risiken zu tragen.

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