Sperberauge

Hoffnung für Suizidhilfe in Italien

Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des AutorsLudwig A. Minelli ist Gründer und Verantwortlicher der Lebens- und Sterbehilfevereinigung Dignitas. ©

Ludwig A. Minelli /  Ein Selbstanzeiger verunsichert ein Geschworenengericht. Jetzt verlangt der Verfassungsgerichtshof in Rom ein Gesetz.

Red. Ludwig A. Minelli ist Generalsekretär der Sterbehilfe-Organisation Dignitas.
Entscheid des obersten Gerichtshofs
Das italienische Parlament muss innert Jahresfrist das italienische Verbot der Suizidhilfe grundlegend überprüfen und verfassungskonform gestalten. Das hat der Verfassungsgerichtshof in Rom am 24. Oktober 2018 entschieden.

[Grosse Medien in der Schweiz haben darüber nicht informiert]

Auslöser war der begleitete Suizid von DJ Fabo

Am 27. Februar 2017 verstarb der italienische Musiker Fabiano Antoniano, vielen bekannt unter seinem Künstlernamen DJ Fabo, mit Hilfe der Organisation Dignitas in der Schweiz. Er war aufgrund eines Unfalls Tetraplegiker – vom Hals abwärts fast vollständig gelähmt – und beinahe blind geworden.
Auf seiner Reise von Italien nach Zürich stand ihm der italienische Politiker Marco Cappato bei. Nach seiner Rückkehr nach Italien zeigte Cappato sich selbst bei der Polizei in Mailand an, Artikel 580 des italienischen Strafgesetzes verletzt zu haben. Dieser verbietet jede Beihilfe zum Suizid.

Als sich das Mailänder Geschworenengericht im Februar 2018 mit der entsprechenden Anklage befasste, vermochte die Verteidigung ausreichend Zweifel daran zu wecken, ob dieses strafrechtliche Verbot vor der italienischen Verfassung standhält. Dementsprechend beschloss das Gericht, den Strafprozess auszusetzen und diese Frage dem Verfassungsgerichtshof in Rom zu unterbreiten.
Dieser gelangte im Laufe seiner Beratungen zur Auffassung, dass das gegenwärtig geltende italienische Recht einen erheblichen Bereich von Rechten der Bürgerinnen und Bürger am Lebensende nicht ausreichend schützt. Die Gesetzgebung befinde sich insofern nicht im Lot.
Doch um zu vermeiden, dass bei einer schlichten Aufhebung von Artikel 580 des Codice Penale eine Lücke entsteht – beispielsweise keine Bestrafung mehr, wenn eine solche Beihilfe aus selbstsüchtigen Beweggründen erfolgt –, entschied sich der Gerichtshof, die Verantwortung dafür dem Parlament zuzuweisen.

Marco Cappato, der für die Radikalen in der Politik sowie als Schatzmeister der Vereinigung Luca Coscioni wirkt, welche sich für bürgerliche Freiheiten einsetzt, betrachtet den Entscheid als grossen Fortschritt. Dadurch, dass das Parlament auf seine Verantwortung hingewiesen werde, sei zu erwarten, dass dieses nun auch die seit fünf Jahren anhängige Volksinitiative von Luca Cosconi für eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe endlich behandle.
————–
KOMMENTAR von Ludwig A. Minelli
Dieser Fall Fall zeigt, in welcher Weise die liberal gestaltete Gesetzgebung der Schweiz über unsere Landesgrenzen hinaus fortschrittlichen Einfluss auf Gerichte, Politik und auf die Gesetzgebung entfalten kann – vor allem, wenn aufrechte Bürger mit dem Mittel des zivilen Ungehorsams dafür sorgen, dass sich Gerichte zu Gesetzesnormen aussprechen können, die weder rational noch evidenzbasiert und schon gar nicht weltanschaulich neutral sind.


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Wehret den Anfängen, denn funktionierende Rechtssysteme geraten immer wieder in Gefahr.

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Eine Meinung zu

  • am 5.11.2018 um 17:02 Uhr
    Permalink

    Die Fassaden-Demokratien reden gerne von Menschenrechten und Selbstbestimmung, aber diese Grundwerte, wie das Recht auf Sterbehilfe, werden in Europa grösstenteils verhindert – sogar in der «liberalen» Schweiz ist die Selbstbestimmung am Lebensende immer noch umstritten, obwohl nachweislich über 80% der Schweizer Bevölkerung dafür ist.
    Da erstaunt es nicht, dass in der Geopolitik immer noch das Faustrecht regiert und das Völkerrecht mit Füssen getreten wird.
    Die Einhaltung des Völkerrechts wäre ein Quantensprung in der Geschichte der Menschheit.

    https://www.friedenskraft.ch/

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