Kommentar

Die vierte Gewalt ist nicht mehr die Presse

Christian Müller © zvg

Christian Müller /  Nach Legislative, Exekutive und Judikative wird oft die Presse als vierte Gewalt bezeichnet. Doch die vierte ist längst eine andere

Man weiss es: Seit sich Montesquieu, der alles überragende französische Denker und Schreiber aus dem 18. Jahrhundert, im Jahr 1748 auch über den «Geist der Gesetze» ausgelassen hat, ist klar, dass eine freie Gesellschaft nur unter Einhaltung der Gewaltenteilung möglich ist. Legislative, die gesetzgebende Gewalt, Exekutive, die ausführende Gewalt, und die Judikative, die richterliche Gewalt, müssen sauber getrennt sein. Die Gewaltenteilung bzw. die drei zugehörigen Gewalten sind heute praktisch ein Axiom unseres politischen Denkens.

Allerdings liess auch eine vierte Gewalt nicht lange auf sich warten. Seit Edmund Burke – ebenfalls bereits im 18. Jahrhundert – wird damit die Presse bezeichnet, die den Politikern und Richtern auf die Hände schauen muss – zumindest müsste. Heute gilt als vierte Gewalt natürlich der ganze Medien-Zirkus, Zeitungen, Radio und Fernsehen, auch schon das Internet. Sie alle betätigen sich allerdings zusehends mehr als quotengeile Unterhalter denn als wahre Überwacher der (gesetzlich verankerten) drei Gewalten. In der Reihenfolge des effektiven und potenziellen Einflusses auf den Wandel unserer Gesellschaft sind die Medien deshalb kaum noch an vierter Stelle. Sie sind eher zu Durchlauferhitzern professioneller Polit-PR und von Lobby-Informationen geworden. Die vierte Gewalt gehört zwischenzeitlich einer ganz anderen Instanz.

Die reale vierte Gewalt sind die Zentralbanken

Seit dem Ausbruch der Finanz- und der dadurch verursachten Wirtschaftskrise 2008 sind sie in aller Munde: die Zentralbanken. Das FED in den USA, die Europäische Zentralbank und auch die Nationalbank in der Schweiz, sie alle versuchen, weltweit die Konjunktur hochzuhalten, marode Grossbanken vor dem Konkurs zu schützen, die unterschiedliche Wettbewerbsfähigkeit der Länder auszugleichen bzw. ganze Währungen zu retten, nicht zuletzt aber auch spekulationsbedingte Währungsdifferenzen aufzufangen und die Casino-Spiele der Grossbanken und Superreichen auf flotter Fahrt zu halten. Und sie sind, wenigstens formal, so mächtig und so «unabhängig» wie keine andere (Staats-)Gewalt.

Wann endlich wird diese echte vierte Gewalt zum staatsrechtlichen Thema?

Zwar wird etwa in der Schweiz ziemlich viel über die Nationalbank (SNB) beziehungsweise über deren Repräsentanten geredet und geschrieben. Die einen Politiker warnen sie vor Eingriffen in den freien Markt, die anderen fordern von ihr endlich konkrete Taten und klarere Zielvorgaben. Die dritten schliesslich wechseln ihre Meinung zur Macht der Nationalbank ebenso locker wie andere ihr Hemd (Es ist halt Wahljahr, da müssen selbst Chefstrategen von Volksparteien dummerweise zu einem Thema, wie es die SNB ist, manchmal ein Statement abgeben…).

Diese Diskussion ist aber völlig unstrukturiert und ungenügend. Wer etwa weiss schon, dass die SNB eine AG ist mit einem Aktienkapital von lächerlichen 25 Millionen Franken und ca. 45% privaten Aktionären? Oder wer weiss konkret, wie die Führungsspitze der SNB gewählt bzw. ernannt wird? Kennt jemand die entsprechenden Gesetze und die genauen Aufgaben der SNB?

Diese Diskussion muss endlich auf den Tisch. Und zwar ganz konkret aus staatsrechtlicher Sicht. Die gegenwärtige dramatische Überbewertung des Schweizer Frankens ist zwar sogenannt ein Resultat des freien Marktes und insofern für all jene, die in der neoliberalen Kathedrale zur Messe gehen, einfach gottgegeben. Aber so ist es in Wirklichkeit nicht. Denn genau so, wie die christliche Heilslehre von kritischen Denkern analysiert und zu Recht zerzaust wurde, so müssen auch die Dogmen der neoliberalen Heilslehre endlich analysiert und zerzaust werden. Und als Folge daraus müssen – Montesquieu lässt grüssen – die Stellung der Zentralbanken, in der Schweiz also die Stellung der Nationalbank, ihre Unabhängigkeit und ihre Aufgabe, klar definiert und in der Verfassung als konkrete vierte Gewalt neu formuliert werden.

Ein heisses Eisen – und alle schauen weg

Die amtierenden Politiker mögen ein solches Thema nicht anpacken. Es ist ja ein Wahljahr. Und die sogenannte Intelligenz, die Studierenden, sie gehören zu den unter 40jährigen, die sich lieber in politischer Abstinenz üben. Es geht uns ja gut und es wird schon so weitergehen. Und doch haben sich – nicht etwa heimlich, sondern in aller Öffentlichkeit – die Zentralbanken zu den mächtigsten Institutionen der Welt hochgeschaukelt. Wenn Herr Bernanke vom FED eine Tischrede hält, ändern sich Währungsdifferenzen (etwa zwischen Dollar und Franken) innert Minuten um mehrere Prozentpunkte und ganze Börsen kippen im Trend. Und immer noch glauben wir treuherzig an das System der ordentlich getrennten Gewalten, treu nach Montesqieu von 1748: Legislative, Exekutive, Judikative. Haha.

Klar: Staatsrecht ist nicht das Thema der Medien. Die Materie ist trocken und kommt oft etwas theoretisch daher. Und ist schwer verständlich zu machen dazu. Die oft verbalen Rundumschläge der mediengerecht auftretenden Polit-und Cervelat-Prominenz bringen höhere Einschaltquoten, mehr Leser und Leserinnen. Auch die bisherige «vierte Gewalt», die Medien, sie schauen zur Frage der neuen Gewalt Nationalbank de facto weg.

Eine Analyse der Situation ergibt: Die reale (grosse) Macht der Zentralbanken und ihre leichte Beeinflussbarkeit aufgrund ihrer konstitutionellen Undefiniertheit nützen vor allem jenen, die vom Jekami an den Finanzmärkten am meisten profitieren: den Grossbanken. Da es aber zurzeit keine politische Kraft gibt, die eine Auseinandersetzung mit den Grossbanken aufzunehmen wagt, bleibt auch die Stellung der Zentralbanken undefiniert. Primat der Wirtschaft statt Primat der Politik. Und so bleiben sie, die Zentralbanken, de facto die Interessenvertreter der Grossbanken und privaten Grossfinanz: als Helfer und «guter Tscholi» in guten Zeiten, und, dies vor allem, als wundersamer Retter in der Not.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine

Zum Infosperber-Dossier:

Flickr2

Medien unter Druck

Wer Zeitungen und Fernsehen kontrolliert und besitzt, hat Einfluss und Macht.

War dieser Artikel nützlich?
Ja:
Nein:


Infosperber gibt es nur dank unbezahlter Arbeit und Spenden.
Spenden kann man bei den Steuern in Abzug bringen.

Direkt mit Twint oder Bank-App



Spenden


Die Redaktion schliesst den Meinungsaustausch automatisch nach drei Tagen oder hat ihn für diesen Artikel gar nicht ermöglicht.

Eine Meinung zu

  • PeterGraf_Portrait
    am 5.09.2011 um 14:45 Uhr
    Permalink

    Lieber Christian Müller, das Nationalbankgesetz und die dazugehörigen Verordnungen kann jede(r) selber nachlesen. Da herrscht mehr Transparenz als bei den Transferzahlungen in die Landwirtschaft und an andere Futterkrippen von Branchen und Verbänden. Es wäre ziemlich verheerend, wenn die Institution, die das Schmierfett für den Wirtschaftsmotor steuert, basisdemokratisch bestimmt würde. Hier herrscht kein Handlungsbedarf, wie Sie jetz, aber auch der oberste SVP-Stratege -jeweils situativ – meinen.
    Peter Graf
    ehem. Pressesprecher des Eidg. Finanzdepartementes
    Wabern b. Bern

Comments are closed.

Ihre Meinung

Lade Eingabefeld...