MarschfuersLaebe

2019 kam es bei einer Demonstration des «Marsch fürs Läbe» zu Tumulten. © mfl

Demonstrationsfreiheit gilt auch für Wirrköpfe

Ludwig A. Minelli /  Der Zürcher Stadtrat zeigt sich lernunfähig und verbietet zum wiederholten Mal den Demonstrationszug von «Marsch fürs Läbe».

Red. Ludwig A. Minelli ist Rechtsanwalt und Generalsekretär der Schweizerischen Gesellschaft für die Europäische Menschenrechtskonvention (SGEMKO).

Die Sicherheitsvorsteherin der Stadt Zürich, Karin Rykart (Grüne), hatte einen Antrag des in Zürich bestehenden Vereins «Marsch fürs Läbe» abgelehnt, am 19. September 2020 in der Stadt Zürich wiederum einen «Marsch fürs Läbe» durchführen zu können. Stattdessen hatte sie lediglich eine «stehende Kundgebung» bewilligen wollen.
Dagegen hat der Verein Rekurs beim Stadtrat erhoben, doch dieser hat ihn abgelehnt. Die Stadt begründet den Entscheid damit, dass 2019 eine unbewilligte Kundgebung den damals bewilligten «Marsch fürs Läbe» störte und es zu Krawallen, Sachbeschädigungen und zwei verletzten Polizisten gekommen sei.

Ein Wirrkopf an der Spitze
Der an seinem Marsch gehinderte Verein versammelt Menschen, die sich aus weltanschaulichen Gründen gegen Abtreibung einsetzen, oder – um es pointiert zu sagen –, sich anmassen, in Missachtung des Selbstbestimmungsrechts jedes Menschen in die Bäuche fremder Frauen hineinbestimmen zu wollen.
An seiner Spitze steht Daniel Regli, einst SVP-Gemeinderat (Stadtparlament) von Zürich. Er ist ein Wirrkopf ganz besonderer Art, der beispielsweise über Homosexuelle Abstrusestes äussert, Bill Gates unterstellt, er wolle für die gesamte Menschheit einen Impfzwang durchsetzen, und der, wenig überraschend, auch zu den Gegnern der bundesrätlichen Covid-19-Politik zählt – wenn man bei einer Nonvaleur überhaupt von «Zählen» sprechen kann.
Aus welchen Gründen der Verein darauf verzichtet hat, den abweisenden Entscheid des Zürcher Stadtrates beim Verwaltungsgericht – wie im vorigen Jahr – mit guten Gründen anzufechten, ist nicht bekannt. Stattdessen entschloss er sich, nach Winterthur auszuweichen und im christlichen «Kongresszentrum Gate 27» eine Tagung durchzuführen. «Auf dem Programm stehen Lebenszeugnisse, Musik, Statements, zudem sollte der Film «Unplanned» über das Leben einer ehemaligen Direktorin einer US-Abtreibungsklinik gezeigt werden», wusste der «Tages Anzeiger» (für Abonnenten) zu berichten.

Auch Rückzug aus Winterthur
Doch nachdem die Freikirche «Freie Evangelische Gemeinde», welcher das «Kongresszentrum Gate 27» gehört, damit rechnen musste, dass Gegner des «Marschs fürs Läbe» auch Aktionen gegen diese Tagung ankündigen würden, schwand der christliche Mut, und das Hemd der eigenen Unversehrtheit war den Christen näher als der Rock der Demonstrations- und Versammlungsfreiheit: Die Bereitschaft, die Tagung zu beherbergen, wurde zurückgezogen. Der Verein tröstete sich mit der Aussicht, seinen Marsch – vielleicht – im nächsten Jahr durchführen zu können. Doch seit dieser Woche weiss man: Auch für 2021 will der Stadtrat nur eine «stehende Kundgebung erlauben», marschieren soll verboten bleiben.

Menschenrechtsverletzung
Die Sicherheitsvorsteherin der Stadt Zürich wie auch der übrige Stadtrat – Richard Wolff, Daniel Leupi, Corine Mauch, Raphael Golta, Filippo Leutenegger und Michael Baumer – verletzen durch die Ablehnung des Marsches die Artikel 10 und 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Die Äusserungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit – und damit Demonstrationsfreiheit – gehören zu den Grundfesten eines demokratischen Rechtsstaates, und diese haben sich vor allem und selbst dann zu bewähren, wenn diese Rechte von Wirrköpfen, die es in jeder Gesellschaft gibt, in Anspruch genommen werden wollen. Die Äusserungsfreiheit ist eine der wichtigsten Grundlagen eines demokratischen Rechtsstaats. Deshalb muss jeder alarmiert sein, wenn der Staat diese Garantie durch eine Behörde in Frage stellt.

Erforderlich ist Polizeischutz
Auch Wirrköpfe haben das Recht, für ihre abstrusen Ansichten zu werben und so die Anzahl der Anhänger solcher Ideen zu erhöhen. Wird diese Freiheit von anderen gefährdet – wie dies vom Zürcher Stadtrat befürchtet wird –, hat er nicht die Wirrkopf-Demonstration zu verbieten, sondern er muss dafür sorgen, dass diese ungestört stattfinden kann. Dazu muss er die Polizei einsetzen. Gibt es gegen den Marsch eine Gegendemonstration, ist es die Aufgabe der Polizei, die beiden konkurrierenden Inanspruchnahmen des Demonstrationsrechts so aneinander vorbeizuleiten, dass Dritte keine Schäden erleiden.
Es gab vor Jahren einmal einen Hinweis, wonach die Londoner Polizei derartige Schäden aus ihrem Budget zu berappen habe, weil Ausschreitungen als Versagen bei der Erfüllung der Polizeiaufgaben gewertet würden.

Verbot nur bei Missbrauch der Menschenrechte

Zulässig wäre ein Verbot nur, wenn zum Beispiel geltend gemacht werden könnte, der «Marsch fürs Läbe» stelle einen Missbrauch des Demonstrationsrechtes dar, weil die dahinterstehende Gruppierung eine Handlung setzen will, um in der EMRK enthaltene Rechte und Freiheiten abzuschaffen oder stärker einzuschränken, als es in der Konvention vorgesehen ist. Für diesen Fall besteht Artikel 17 EMRK, welcher das Verbot des Missbrauchs der Rechte vorsieht.
Würde ein Verbot auf diese Weise begründet, müssen sich die Gerichte, die dagegen angerufen werden, spezifisch mit der Frage beschäftigen, ob das Recht einer Frau, über ihren eigenen Körper zu verfügen und allenfalls eine Schwangerschaft abzubrechen, ein Recht der Konvention ist. Die Frage, welche Rolle die Polizei zu spielen hat, bräuchte dann nicht aufgeworfen zu werden.

Schon 1885 ein Problem
Das Problem ist übrigens schon 135 Jahre alt, und man sollte meinen, der Stadtrat hätte in dieser Zeit die nötige Lektion aus einer schweren Niederlage des Zürcher Regierungsrates endlich lernen können. Am 12. August 1885 verbot die Regierung des Kantons Zürich Versammlungen der Heilsarmee im Freien und in Lokalen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, verbot auch die Werbung für solche Anlässe und drohte bei Zuwiderhandlung Bussen bis zu 200 Franken an. Er begründete das Verbot unter anderem so:

    «Die öffentlichen Versammlungen der Heilsarmee haben überall, wo sie bisher stattgefunden haben, insbesondere auch in der Westschweiz zu Unruhen Veranlassung gegeben, und es ist unzweifelhaft, daß derartige Unruhen, wesentlich provozirt durch das ganze Gebahren der Agenten der Heilsarmee, auch in Zürich eingetreten wären, wenn nicht das Polizeikommando unter Inanspruchnahme aller disponiblen Kräfte für die Aufrechterhaltung der Ruhe gesorgt hätte und schliesslich diese öffentlichen Versammlungen durch eine Verfügung des Statthalteramtes Zürich untersagt worden wären.»

Einer der berühmtesten Anwälte jener Zeit, Eugen Curti (1865-1951), focht für die Heilsarmee den Entscheid beim Bundesgericht erfolgreich an. Dieses urteilte:

    «Es mag ja zugegeben werden, daß die Polizei, kraft ihrer Aufgabe, die öffentliche Ordnung aufrecht zu halten und Leben und Eigenthum der Bürger zu schützen, berechtigt ist, etwa eine einzelne Versammlung aufzuheben, sofern sie nicht im Stande ist, durch andere Mittel die Ordnung aufrecht zu halten und die Theilnehmer an der betreffenden Versammlung zu schützen. Dagegen geht es nicht an, daß die Staatsgewalt sich ihrer Aufgabe, die durch rechtswidrige Handlungen Dritter gefährdete Ausübung des Vereins- und Versammlungsrechtes zu schützen, dadurch entledige, daß sie die betreffenden bedrohten Versammlungen einfach verbietet. Die verfassungsmäßige Gewährleistung muß auch dann und gerade dann ihre Wirksamkeit äußern, wenn es sich um Vereine oder Versammlungen handelt, welche dem Publikum in seiner Majorität oder der Regierungsgewalt nicht sympathisch sind; gerade in solchen Fällen hat sich die verfassungsmäßige Garantie des individuellen Rechtes des Bürgers praktisch zu bewähren.»

Es ist Aufgabe des Stadtrates, dafür ein Konzept zu erarbeiten, denn das Recht des Stärkeren hat bei uns auch auf der Strasse keine Existenzberechtigung.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine. Der Autor ist auch Gründer und Generalsekretär des Vereins «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben», der das Menschenrecht erkämpft hat, selbst entscheiden zu dürfen, wann und wie das eigene Leben zu Ende gehen soll.

Zum Infosperber-Dossier:

Bildschirmfoto20120807um11_24_46

Menschenrechte

Genügend zu essen. Gut schlafen. Gesundheit. Grundschule. Keine Diskriminierung. Bewegungsfreiheit. Bürgerrechte

War dieser Artikel nützlich?
Ja:
Nein:


Infosperber gibt es nur dank unbezahlter Arbeit und Spenden.
Spenden kann man bei den Steuern in Abzug bringen.

Direkt mit Twint oder Bank-App



Spenden


Die Redaktion schliesst den Meinungsaustausch automatisch nach drei Tagen oder hat ihn für diesen Artikel gar nicht ermöglicht.

15 Meinungen

  • am 3.10.2020 um 11:54 Uhr
    Permalink

    Da lachen doch die Hühner. Während auf der einen Seite die BürgerInnen durch die Politik zum einhalten der Covid-Vorschriften aufgerufen bzw. gezwungen werden, ruft die EU-Ministerpräsidentin die BürgerInnen von Berlarus zu weiteren Demonstrationen auf. Dabei treffen sich um die 100’000 Menschen ohne Abstandsvorschriften und Mund-Nase-Schutz.
    Hans Rudolf Knecht, Minsk

  • am 3.10.2020 um 15:30 Uhr
    Permalink

    »….der das Menschenrecht erkämpft hat, selbst entscheiden zu dürfen, wann und wie das eigene Leben zu Ende gehen soll."

    Und das soll für ein ungeborenes Menschenleben nicht gelten, dass es selber entscheiden darf, wann sein eigenes Leben zu Ende gehen soll?
    Der Mutter gehört Der Bauch, aber nicht was darin heranwächst. Das Menschenleben is zu Gast im Bauch und sollte vom Gastgeber würdig behandelt und nicht einfach weggemacht werden.

  • am 3.10.2020 um 16:45 Uhr
    Permalink

    Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Art. 3: «Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.» Das Recht auf Leben geht allen anderen Menschenrechten voraus. Das ist nicht wirr, aber es wird Verwirrung gestiftet, wenn der Fokus auf die Situation der Mutter begrenzt wird. Jedoch ist die rechtliche Lage sehr komplex, weil mindestens drei Personen involviert sind, wenn man u.a. von der Leihmutter absieht. Auch wenn das Kind im Mutterleib heranreift, ist es nicht ihr alleiniges Werk und auch nicht ihr Besitz. Sonst könnten keine Alimente gegenüber dem Vater begründet werden und sie hätte das Recht, das Kind zu veräussern. Allein dass ein Kind im Leib einer Frau heranreift, kann kein Abtreibungsrecht begründen, sonst hätten auch Leihmütter dieses Recht. Rechtsgleichheit vorausgesetzt müsste auch der Vater ein Abtreibungsrecht haben. Die dritte Person ist das Kind, das mit der Zeugung Person wird, wie es bereits im modernen preussischen Landrecht verankert wurde. Damit beginnt u.a. auch das Erbrecht. Mit der Abtreibung wird einem potentiellen Erben das Erbrecht weggenommen. Das sind nur ein paar Aspekte. Allgemeine Menschenrechte müssen für alle gelten oder sie existieren nicht.

  • am 3.10.2020 um 19:48 Uhr
    Permalink

    Hallo? Ihre Worte: »…um es pointiert zu sagen –, sich anmassen, in Missachtung des Selbstbestimmungsrechts jedes Menschen in die Bäuche fremder Frauen hinein bestimmen zu wollen."

    Wann beginnt ein Menschenleben Hr. A. Minelli? Ist es i.O. das Kind 1 Tag vor der «normalen» Geburt zu entsorgen? oder 1 Monat? od. 3 Monate? Haben Sie schon Photos gesehen der «werdenden» Menschen vor der Geburt?! Sie waren vermutlich auch einmal in der Situation «geboren zu werden» oder?

    … oder um es mit Ihren Worten: … pointiert zu sagen –, sich anmassen, in Missachtung des Selbstbestimmungsrechts jedes Menschen (inklusive des sich im Bauch, «wohlbehüteten», werdenden Menschen) das Leben eines anderen zu beenden?!

    Ab wann hat der werdende Mensch ein Recht aufs Leben? -3 Monate oder eher -1 Monat? Oder könnte man sogar das Minuszeichen weglassen?

    Das einzig vernünftige dieses Berichts ist, dass auch «Wirrköpfe» ein Demonstrationsrecht haben, wobei ich mich Frage wo der «Wirrkopf» zu suchen ist.

  • am 4.10.2020 um 10:42 Uhr
    Permalink

    INFOSPERBER schreibt: «Ein Wirrkopf an der Spitze… Der an seinem Marsch gehinderte Verein versammelt Menschen, die sich aus weltanschaulichen Gründen gegen Abtreibung einsetzen, oder – um es pointiert zu sagen –, sich anmassen, in Missachtung des Selbstbestimmungsrechts jedes Menschen in die Bäuche fremder Frauen hineinbestimmen zu wollen. ?… An seiner Spitze steht Daniel Regli… Er ist ein Wirrkopf ganz besonderer Art, der beispielsweise über Homosexuelle Abstrusestes äussert, Bill Gates unterstellt, er wolle für die gesamte Menschheit einen Impfzwang durchsetzen, und der, wenig überraschend, auch zu den Gegnern der bundesrätlichen Covid-19-Politik zählt – wenn man bei einer Nonvaleur überhaupt von «Zählen» sprechen kann."

    Was sind das für Wirre Sätze und Unterstellungen? Infosperber- Schreiberlinge dieser Art disqualifizieren sich so selber! Die 10 Gebote sind damit auch ausser Kraft gesetzt? Wie kann man sich derart verrennen? Dagegen sind ja Blick & Co. ja echt seriöse Berichterstatter. IS hat bereits vor ein paar Wochen einen Kommentar über eine geplante weltweite Pandemie als Hirngespinst abgetan. Ich erwarte eine Richtungsänderung, sonst landet IS für immer im Papierkorb.

  • am 4.10.2020 um 10:58 Uhr
    Permalink

    @Gander. Selbstbestimmen können nur Menschen, die zurechnungsfähig sind. Deshalb gibt es bei Erwachsenen eine Vormundschaft. Wie soll ein Fötus über sein Schicksal selber bestimmen können? Die Mutter entscheidet an seiner Stelle darüber, ob der Fötus später als Kind mit einer kindsgerechten Betreuung rechnen kann. Auch juristisch ist ein Fötus bis zur Geburt keine Person. Nur Abtreibungsgegner wollen dies ändern.

  • am 4.10.2020 um 21:12 Uhr
    Permalink

    Ab der 7. Woche sind alle Organe eines werdenden Menschen ausgebildet. Er braucht nur noch Nahrung und Zeit um zu wachsen. Und dann kommen einige mit der Fristenlösung. Gesetzt hin oder her – beim ersten Kind mit meiner Frau, wurde ihr ein Abbruch, ganz ohne medizinische Indikation, auch in der 17. Woche noch angeboten.

    Nicht Krieg, Terror oder Hungersnöten fallen die meisten Menschen weltweit zum Opfer, sondern der Abtreibung, der Tötung des werdenden Menschen im Mutterleib.
    Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bestätigte 2019, dass jährlich 40-50 Millionen Abtreibungen weltweit durchgeführt werden. Medizinische Indikationen oder Verbrechen sind nur ein geringer Bruchteil dieser 40-50 Millionen Abtreibungen jährlich.

    Dabei haben grad für den werdenden Menschen die Menschenrechte zu gelten, weil er für sich selber nicht sorgen kann. Die Frau dagegen kann jederzeit vollumfänglich das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit wahrnehmen, auch bei der Zeugung. Das Recht einer Frau auf den eigenen Körper ist erfüllt. Nach der Zeugung sind es mindestens zwei Menschen, für welche das Recht auf Leben gilt.

    Für den einen hat der Mensch metaphysische Wurzeln, für den anderen sind diese rein materiell begründet. Respekt vor dem Mitmenschen macht es nicht möglich, den einen oder anderen als Wirrkopf abzuwerten. Das ist das mindeste, was ich in einem Artikel im Infosperber erwarte.

  • am 4.10.2020 um 23:16 Uhr
    Permalink

    Ulrich Gasser: Mit genügend Spitzfindigkeit könnte man aus Ihrem Kommentar lesen, dass auch postnatale Abtreibungen zulässig sind. Weil so bis etwa 4 Jahre ist ein Kind nicht zurechnungsfähig und kann nicht über sein Schicksal bestimmen. Genau um dieses ideologische Spannungsfeld geht es den Abtreibungsgegnern.

  • am 5.10.2020 um 10:00 Uhr
    Permalink

    Oje, das entgleist ja völlig zur Abtreibungsdebatte. Dabei geht es im Artikel ja eigentlich um Demonstrationsfreiheit. Und diese möchte Minelli ja explizit auch für Abtreibungsgegner bewahren!
    Die Leute, die sich hier so sehr über die Titulierung von Daniel Regli als Wirrkopf aufregen, müssten einmal verschiedene Äusserungen dieses Herrn näher anschauen (nicht nur zum Thema Abtreibung), dann würden sie Minellis Wortwahl vielleicht besser verstehen.

  • am 5.10.2020 um 11:46 Uhr
    Permalink

    AGB der Meinungsfreiheit
    » Der Text des Artikels wiedergibt die Meinung des Verfassers wieder.»

    Wenn dieser andere Meinungen und Ansichten nicht akzeptiert,
    so ist es halt so wie bei vielem in dieser Zeit der Totalitären Solidarität.

  • am 6.10.2020 um 00:59 Uhr
    Permalink

    Jacques Marchand
    Sehr richtig.
    "Totale Solidarität » Welch schönes Bonmot.
    So ist es. Wehe, ich teile diese «Solidarität nicht

  • am 6.10.2020 um 11:46 Uhr
    Permalink

    Ich bin jetzt echt sprachlos….und nicht in positivem Sinne.

  • am 6.10.2020 um 13:05 Uhr
    Permalink

    Gabriel Hurni
    Was auffällt.
    Es diskutieren nur Männer.
    Dann:
    "Einfach wegmachen….."
    Was maßen Sie sich an?
    Als würden sie das aus Spaß tun.
    Oder wie wenn man sich eine Warze entfernen lässt.

    Es gibt im Grunde nämlich nienanden ,der wirklich FÜR Abtreibung ist. Was für eine An

    Unterstellung von Leuten , die sich «Lebensschützer» nennen, DAS beurteilen zu wollen!
    Kümmert euch doch um die vielen ungeliebten geborenen Kinder, liebe Lebensschützer.

    Selbstverständlich sollten diese aber demonstrieren dürfen.

  • am 6.10.2020 um 21:01 Uhr
    Permalink

    "sich anmassen, in Missachtung des Selbstbestimmungsrechts jedes Menschen in die Bäuche fremder Frauen hineinbestimmen zu wollen."
    Fängt das Selbstbestimmungsrecht nicht beim Verhüten an? Später ist ja eben genau laut der Argumentation der Befürworter ein anderes Leben im Spiel und das ist dann keine selbstbestimmung mehr. Auch gibt es zig andere Gesetze die das Selbstbestimmungsrecht einschränken. Das ist einfach eine schwache Argumentation.

    Ich habe nicht viel Verständnis dafür wenn man ungeschützt Sex hat und dann das Upsala entfernen möchte. Man sollte meinen wer schon Sex hat, sollte genug gesunden Menschenverstand besitzen, dem ist aber leider nicht so. Da das nicht meine Probleme sind, sehe ich keinen Grund Gesetze zu befürworten die es verbieten. Halte aber trotzdem gar nichts vom Abtreiben wenn es selbstverschuldet ist.

  • am 6.10.2020 um 21:29 Uhr
    Permalink

    WIR SCHLIESSEN DEN MEINUNGSAUSTAUSCH HIERMIT AB. ES WERDEN KEINE WEITEREN MEINUNGEN VERÖFFENTLICHT.
    DIE REDAKTIONSLEITUNG

Comments are closed.

Ihre Meinung

Lade Eingabefeld...