Hellebarde

In einer medienwirksamen Aktion spiesste SVP-Präsident Dettling vor den Delegierten Ende Oktober 2025 das Vertragspaket EU-Schweiz mit einer Hellebarde auf. © SRF

Bilaterale-III: Der Teufel steckt in den Vertragstexten

Rudolf Strahm /  Die Folgen der «dynamischen Rechtsübernahme» sind unabsehbar. Eine neues Buch durchleuchtet das Vertragspaket mit der EU.

Ein Bundeshausredaktor sprach von einer «Bombe». Ein «NZZ»-Redaktor qualifizierte die Analyse als provokante «Brandrede». Ein Verbandschef bezeichnete sie als «Game Changer». 

Die Rede ist hier vom Grundsatzvotum des Mitte-Ständerats Beat Rieder zu Beginn der dreitägigen Beratung der Bilateralen Verträge-III im Ständerat. Diese Rede ist seither als Youtube-Podcast über 150‘000 mal angehört und zudem tausendfach als amtliches Protokoll wortgetreu weiterverbreitet worden. Sie wirkt meinungsbildend, weil sie den Blick auf bisher unbekannte Vertragsfolgen fokussierte.

Das zentrale Element des riesigen Vertragspakets, so der Jurist Rieder, sei nicht die Referendumsfrage. Der «wahre Elefant im Raum» sei die Pflicht der Schweiz zur «dynamischen Rechtsübernahme» in alle Zukunft, wie sie nun in den Vertragstexten verpflichtend festgeschrieben ist. «Würde ich jemals einen Vertrag unterzeichnen, dessen künftigen Vertragsinhalt ich nicht kenne und den ich nicht mitentscheiden, sondern nur mitberaten kann?», schmetterte der einflussreiche Rechtsanwalt und Notar in den Ständeratssaal. «Diese Vorlage ist im Kern kein Wirtschaftsabkommen, sondern es geht um die Frage der Rechtssetzungsbefugnis und somit um die Souveränität unseres Staates.» 

Brüssel steuert zukünftige Rechtsetzung

Es geht nach Rieder um die Frage, wer in Zukunft in unserem Staat das Recht gestaltet, wenn wir die Fortentwicklung des Binnenmarktrechts unverändert übernehmen müssen – oder wann Sanktionen gelten, wenn wir dies nicht tun. Allein im Jahr 2026, so Rieder, habe die EU 46 neue Gesetzesinitiativen eingeleitet, der grösste Teil in Bereichen, zu denen wir jetzt die Verträge abschliessen würden. Das sei ein «Konstruktionsfehler» dieser Staatsverträge, die sich fundamental von allen statischen, bisherigen Staatsverträgen unterschieden. Wir würden uns zu zukünftiger Übernahme von Recht verpflichten, das wir noch gar nicht kennen.

Bei Auslegungsdifferenzen zwischen der Schweiz und der EU gilt stets die übergeordnete Vertragsmaxime: «Die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist für das Schiedsgericht verbindlich.» So steht es wörtlich in den ausgehandelten Verträgen. Wenn die Schweiz von dem zukünftigen EU-Recht abweicht (zum Beispiel wegen eines Referendums oder eines Parlamentsentscheids), so sind «verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen» (spricht: angepasste Sanktionen) zu erwarten. Wir hatten solche Nadelstiche bereits erfahren.

Einen Vorboten zur zukünftigen Rechtsverpflichtung hat man jüngst erlebt: Der Ständerat beschloss in leichter Ergänzung zum diplomatisch ausgehandelten Freizügigkeitsabkommens-Entwurf, dass EU-Bürger nach fünf Jahren Schweizer Aufenthalt dann, und nur dann, nicht automatisch das dauernde Verbleiberecht (mit umfassendem Familiennachzug) erhalten, wenn sie hier Sozialhilfe beziehen oder bezogen haben. Die Ständeräte beschlossen auch, dass Neuzuzüger einen Strafregisterauszug ihres Herkunftslandes vorweisen müssen (der Kanton Tessin wendet diese Praxis schon an). 

Flugs holte ein «NZZ»-Redaktor die ablehnende Stellungnahme des EU-Botschafters in der Schweiz ein. Der EU-Botschafter Andreas Künne drohte, diese zwei Ständeratsentscheide seien mit den von unseren Diplomaten ausgehandelten Abkommen nicht vereinbar. Die Schweiz habe das «ausgehandelte Gleichgewicht» zu wahren. An eine solche Tonalität müssten wir uns künftig erst noch gewöhnen.

In Zukunft steuern die Gerichte aufgrund von EU-Recht

Die Schweiz übernimmt mit den Bilateralen-III etwa 1200 Seiten EU-Recht wörtlich ins schweizerische Recht. Mit allen Fussnoten und Querverweisen sollen es über 2000 Seiten sein. In Zukunft werden sich gemäss EU-Verträgen hiesige Gerichte an die wörtlich zu übernehmenden Rechtstexte der EU halten müssen. De facto werden in Zukunft wichtige Teile unseres Wirtschaftsrechts und das detaillierte, umfassende Zuwanderungsrecht nicht mehr von Regierung und Parlament, sondern von den Gerichten in Anwendung der fortentwickelten EU-Normen gesteuert!

Was bedeutet dies für Wirtschaftsleute und für KMU-Chefs, die nicht wie die grossen Konzernstäbe Zeit und Kapazität zur Vertragsprüfung aufbringen können, um in Erfahrung zu bringen, was alles auf sie zukommt? Niemand hat heute den Überblick zu den regulatorischen Konsequenzen. 

Ein Autor enervierte sich in der «Schweizerischen Gewerbezeitung» über die bisher unbeachtete neue EU-Verpackungsverordnung mit den neuen Registrierungs- und Kennzeichnungspflichten, die neu auch für KMU gelten würden. Ein anderer verwies in der Agrarpresse auf neue einschneidende Massnahmen im politisch sensiblen Nahrungsmittelrecht aufgrund des nachfolgenden, bereits ausgehandelten EU-Abkommens zur Lebensmittelsicherheit.

Jetzt eilt es, sonst kommt mehr Widerstand

Je mehr man die Vertragstexte studiert, desto mehr kommen die Fragen, Kritiken und Widerstände. Deshalb wollen die EU-Vertragskämpfer im Nationalrat und die Verwaltung das riesige Vertragspaket in der kommenden Dezembersession durchpauken und endgültig verabschieden, damit es im Juni 2027, noch vor den Wahlen, zur Volksabstimmung gelangt. Sie geben offen zu: Je länger das Vertragspaket diskutiert wird, desto mehr Fragen und Widerstände tauchen auf. 

Als Orientierungshilfe stehen den Wirtschaftsleuten und KMU-Verantwortlichen – mit vielen war ich in meiner aktiven Zeit bei der Berufsbildung mit Wertschätzung verbunden – aus heutiger Sicht nur wenige neutrale Quellen zur Verfügung. Die Unternehmervereinigung «Autonomiesuisse», die heute rund 1200 mittelständische Unternehmer und Unternehmerinnen umfasst, orientiert rund zweiwöchentlich die KMU-Chefs oder KMU-Eigentümer über EU-Vertragsdetails, von denen sie betroffen sein werden.

Wie sich neutral orientieren?

Es wirkt bei parteiungebundenen Bürgerinnen und Bürgern nicht überzeugend, mit Hellebarden und Schweizer Fahnen vom Unterwerfungsvertrag zu lamentieren. Verwaltungstexte wiederum sind PR-mässig durchgestylt und verschleiern vieles. Eine verständliche Darstellung und Erklärung zum demokratiepolitischen und rechtlichen Meccano des ganzen Vertragspakets sind in einer Broschüre zusammengefasst, welche die ehemalige Bundesgerichtskorrespondentin und «NZZ»-Redaktorin Katharina Fontana nach akribischer Analyse der Vertragstexte verfasst hat. Die Broschüre «Verträge mit Tücken» kann kostenlos heruntergeladen werden und wird als Buch vertrieben durch die Progress Foundation.

Es ist nun Zeit, sich unabhängig zu informieren. Jetzt gilt es ernst. Nach der Annahme der Bilateralen-3 wird bei der zukünftigen Wirtschafts- und Zuwanderungsregulierung der Europäische Gerichtshof EuGH, das Parteigericht der EU, verbindlich das letzte Wort haben.

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Red. Dieser Artikel erschien zuerst in der «Handelszeitung». Dies ist eine erweiterte Fassung.

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Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Rudolf Strahm, ehemaliger Preisüberwacher und alt SP-Nationalrat, war sieben Jahre SP-Zentralsekretär.
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