Urheberrecht: Autoren einigen sich mit Anthropic auf Vergleich
Charles Graeber hat zusammen mit den Autoren Kirk Wallace Johnson und Andrea Bartz eine Sammelklage gegen die Firma Anthropic wegen Piraterie und Urheberrechtsverletzung eingereicht. Der Grund: Die KI-Unternehmung habe ihre Bücher gestohlen, um ein kommerzielles Produkt zu entwickeln.
Der «Claude» genannte generative KI-Chatbot sei speziell darauf ausgelegt, so zu schreiben, dass «ein Redaktor die Texte gutheissen würde und die Leserinnen und Leser bereit wären, dafür zu zahlen», schrieb Graeber in der «New York Times».
Er ist Autor der zwei Fachbücher «The Good Nurse» und «The Breakthrough», für die er nach eigenen Angaben 14 Jahre gearbeitet hat. In der Sammelklage ging es um rund sieben Millionen Bücher, die Anthropic ausgewertet habe, ohne die Autoren zu fragen oder zu bezahlen. Die Inhalte seien gescannt und digitalisiert worden, um den Chatbot zu trainieren.
Mit der Klage sollte erreicht werden, dass das Urheberrecht der Autoren auch in KI-Zeiten geschützt und das Eigentumsrecht von Künstlerinnen und Schöpfern auf ihre Werke bestätigt würden. Das hat existentielle Aspekte. Die Autorinnen und Autoren bestreiten aus den Erträgen der Bücher ihren Lebensunterhalt.
Doch die Erfolgschancen der Klage sind unsicher. Das kalifornische Bezirksgericht stellte einerseits fest, dass das KI-Training mit legal erworbenen Büchern «fair use» und unter bestimmten Bedingungen zulässig sei. Andererseits gab es den Klägern im Fall von etwa 500‘000 Büchern recht, weil Claude die Bücher illegal erworben habe: Es liege eine Urheberrechtsverletzung vor, wenn Datensätze aus raubkopierten Werken erstellt würden. Das sei kein «fair use» mehr.
Die Kläger liessen sich auf einen Vergleich ein, der den illegalen Erwerb erfasst: Anthropic zahlt 1,5 Milliarden Dollar in einen Fonds ein, aus dem die Ansprüche von Autoren und Verlagen abgegolten und die Verfahrenskosten gedeckt werden können.
Das entspreche etwa 3000 Dollar pro Buch, rechnete Graeber in der «New York Times» aus.
Im Sommer 2026 stimmte das zuständige US-Bezirksgericht für den Nordbezirk von Kalifornien dem aussergerichtlichen Vergleich zu.
Für ihn als Autor sei dieses Geld nach 14 Jahren Arbeit zwar nicht lebensverändernd, sagt Graeber. Doch in der Rechtsprechung sei der Vergleich ein Erfolg: 1,5 Milliarden Dollar seien die höchste Summe, die jemals mit einer Sammelklage im Urheberrecht erreicht wurde: «Es ist das Vierfache der üblichen Strafe für illegale Downloads.»
Rechtlich ist damit allerdings noch nicht geklärt, ob das KI-Training mit urheberrechtlich geschützten Werken tatsächlich unter «fair use» fällt.
Ein urheberrechtlicher Präzedenzfall ist der getroffene Vergleich also nicht. Und so gibt es weiter keine generelle Lizenzierungs- und Abgeltungspflicht für KI-Trainingsdaten. Der «fair use» bleibt weiterhin im juristischen Graubereich.
Doch es gibt in den USA zahlreiche andere Verfahren mit ähnlichem Inhalt gegen Anthropic und andere KI-Unternehmen.
Auch in Europa ist noch ungeklärt, ob das Verwenden urheberrechtlich geschützter Werke zum Training von KI-Algorithmen lizenz- und damit abgabefrei sei.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.








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