Kommentar
Hagar war eine Sklavin, Sara nutzte ihren Körper
Die Sehnsucht nach eigenen Kindern ist so alt wie die Menschheit; die Bereitschaft, dafür rechtliche wie ethische Grenzen zu verschieben, ebenfalls. Warum? Am unerfüllten Kinderwunsch konnte und kann immer noch eine Biografie, sogar eine Dynastie zerbrechen. Eine archaische Erzählung im Alten Testament, im 16. Kapitel des Buches Genesis, handelt genau davon: Es ist die Geschichte von Abraham, Sara und Hagar.
Sara, die Frau des Erzvaters Abraham, galt als unfruchtbar. Die Verzweiflung war gross, die gesellschaftliche Ächtung wog schwer. Sara griff zu einer Lösung, die pragmatisch kompromisslos und rigoros war: Sie forderte Abraham auf, mit ihrer Magd Hagar ein Kind zu zeugen. Der Plan ging auf – Hagar wurde schwanger und gebar Ismael –, aber er mündete in einem Drama.

Das Wort «Magd» ist eine biblische Weichzeichnung: Hagar war eine Sklavin, eine Leibeigene im Besitz von Sara. Sara nutzte Hagars Körper, um ihren eigenen Mangel an Nachkommen rechtlich und gesellschaftlich zu kompensieren. Nach antikem Recht gehörte das Kind einer Sklavin ihrer Herrin. Hagar hatte keine Entscheidungsgewalt über ihren eigenen Körper und über das Kind.
Übersetzt in die Sprache der modernen Reproduktionsmedizin war Hagar eine Leihmutter. Hagar war, anders als zumeist bei der heutigen modernen genetischen Leihmutterschaft, auch die biologische Mutter. Die Machtasymmetrie, die sich bei der traditionellen Leihmutterschaft à la Abraham zeigt, prägt freilich auch die Debatte um die kommerzielle Leihmutterschaft von heute.
Das Kindeswohl spielte in der Zeit der traditionellen Leihmutterschaft keine Rolle. Die Selbstbestimmung der Frau auch nicht. Sklaverei und Menschenhandel waren Usus. Wenn heute, was in Deutschland immer wieder gefordert wird, die Leihmutterschaft gesetzlich geregelt werden soll, gilt es, all das zu berücksichtigen – wie das Recht mit den Möglichkeiten umgehen soll, die die moderne Labortechnik bei der Fortpflanzung bietet.
Wie in der Schweiz ist Leihmutterschaft in Deutschland verboten. Deshalb weichen Paare ins Ausland aus. Das ist sehr unbefriedigend. Die Forderung, diese Fragen anzupacken und gesetzlich zu klären, wird deshalb schon lange erhoben. Schon unter der Ägide der FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wurde darüber engagiert diskutiert.
In der Zeit der Regierung Merkel/Gabriel wurde dann von Justizminister Heiko Maas eine Sachverständigenkommission eingesetzt, wie es im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD («Die Zukunft gestalten») vereinbart worden war. Vorsitzende dieser Regierungskommission war Meo-Micaela Hahne, die frühere Vorsitzende des Familiensenats beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Sie legte 2017 dem Justizminister Maas einen 519 Seiten langen klugen Abschlussbericht mit 91 Thesen vor. Daraus ist leider bis heute kein Gesetzentwurf geworden, der im Parlament diskutiert und entschieden hätte werden können.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine. Dieser Kommentar des Kolumnisten und Autors Heribert Prantl erschien zuerst als «Prantls Blick» in der Süddeutschen Zeitung.
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