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Seniorinnen und Senioren freuen sich auf die 13. AHV-Rente. (Symbolbild) © E-Plus-Gruppe_Fotostream/flickr/cc

13. Rente: Alternativen zu Lohnprozenten und Mehrwertsteuer

Urs P. Gasche /  Statt die Löhne und den Konsum kann man das Kapital besteuern. Doch ausgerechnet SP-Exponenten schweigen dazu.

Seit Jahren fordert die Sozialdemokratische Partei, das «Kapital zu besteuern anstatt Einkommen und Konsum». Doch wenn es konkret wird, wie jetzt beispielsweise bei der Finanzierung der 13. AHV-Rente, macht die SP nicht einmal einen entsprechenden Vorschlag.

Infosperber stellte Mitgliedern des National- und Ständerats, die sich im Fernsehen zur Finanzierung der 13. Rente äusserten, am vergangenen 4. Juni folgende Fragen:

«Für die Finanzierung der 13. AHV-Rente streitet man im Bundeshaus über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer oder höhere AHV-Abzüge bei den Löhnen. Es braucht Einnahmen von bis zu fünf Milliarden Franken pro Jahr.
1. Warum ist eine einfach einzuführende Mikrosteuer in Höhe von beispielsweise 0,05 Prozent auf allen Derivate-Transaktionen kein Thema? Auch eine solche würde vorwiegend Reiche belasten.
2. Warum ist eine Steuer auf Kursgewinnen mit Aktien, Obligationen und Derivaten nach dem Beispiel Österreichs kein Thema? Dort werden diese bei uns steuerfreien Kapitalgewinne mit 27,5 Prozent besteuert. Realisierte Kursverluste können verrechnet werden.

Geantwortet haben Mitte-Ständerat Erich Ettlin, Mitte-Nationalrat Thomas Rechsteiner sowie SVP-Nationalrätin Diana Gutjahr. 

Keine Antwort bekam Infosperber von den SP-Ständeräten Pierre-Yves Maillard und Flavia Wasserfallen sowie von SP-Nationalrätin Samira Marti.

Vier SP x
Maya Graf, Flavia Wasserfallen, Pierre-Yves Maillard, Samira Marti (von oben links nach rechts, alle SP)

Klare Ablehnung

Die bürgerlichen Parlaments-Mitglieder lehnten Kapitalsteuern klar ab.

Erich Ettlin (Mitte)
Erich Ettlin (Mitte)

Die Einnahmen einer Mikrosteuer oder einer Steuer auf Kapitalgewinnen an der Börse wären nicht kalkulierbar oder stark schwankend, argumentieren sie. Die Kantone würden die Vermögen bereits heute mit einer Steuer «von bis zu 1 Prozent» besteuern, meinte Mitte-Ständerat Erich Ettlin. Der durchschnittliche Steuersatz liegt allerdings bei 0,3 Prozent.

Kapitalgewinne bleiben weitgehend unbesteuert.


Die Bundessteuer erhöhen

Infosperber stellte diesen Parlamentsmitgliedern eine zusätzliche Frage:

«Warum ist eine einfach einzuführende 20-prozentige Erhöhung der Bundessteuer kein Thema? Sie würde Reiche viel mehr belasten als Arme und einen Ausgleich dafür schaffen, dass auch Reiche eine 13. AHV-Rente erhalten. Diese Giesskannen-Auszahlung an Reiche hatten die Gegner der 13. Rente vor der Abstimmung kritisiert.»

Auch diese Frage beantworteten die vier befragten Exponenten der SP nicht.

Mitte-Ständerat Erich Ettlin meinte schlicht: «Die Erhöhung der Bundessteuer war kein Thema.»

Diana Gutjahr (SVP)
Diana Gutjahr (SVP)

Für SVP-Nationalrätin Diana Gutjahr «sind neue oder höhere Steuern der falsche Weg zur Finanzierung der 13. AHV-Rente.» Mehr Geld löse das Problem nicht. Das Rentenalter müsse erhöht werden. «Das oberste Prozent der Steuerpflichtigen bezahlt rund 40 Prozent der direkten Bundessteuer. Diese Gruppe noch stärker zu belasten, ist weder ausgewogen noch sinnvoll und schwächt unseren Standort.»

Thomas Rechsteiner (Mitte)
Thomas Rechsteiner (Mitte)

Für Mitte-Nationalrat Thomas Rechsteiner muss die AHV primär durch Lohnbeiträge finanziert werden und zusätzlich mit der Mehrwertsteuer und Bundesbeiträgen. Die Bundessteuer werde zu mehr als der Hälfte von juristischen Personen bezahlt. Er lehne «eine weitere Belastung der Firmen» ab. 

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Zum Infosperber-Dossier:

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Die Zukunft der AHV und IV

Die Bundesverfassung schreibt vor, dass die AHV- und IV-Renten den Existenzbedarf angemessen decken müssen.

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