Kommentar
Presserat: Ein Hund, der auf einem Ohr hört, ist taub
Kürzlich hat der der Presserat wieder einmal zwei Beschwerden mittels nicht nachvollziehbarer Begründungen abgeschmettert und damit fehlbare JournalistInnen und Medienunternehmen vor Rügen bewahrt. Dadurch wird weder die Qualität des Journalismus noch das Vertrauen in den Presserat gestärkt – dieser sollte das Korsett der Selbstregulierung endlich abwerfen.
Im Verfahren 11/2026 kritisierte ein Beschwerdeführer unter anderem die Behauptung einer Journalistin, wonach «rund 10 Prozent aller Dalmatiner taub geboren» würden. Diese Rate liege nur bei etwa 2 Prozent monierte der Beschwerdeführer gestützt auf Daten, die ihm vorliegen. Der Rechtsdienst der Redaktion entgegnete, die Rate von 2 Prozent sei irreführend, da sie sich ausschliesslich auf Fälle beidseitiger Taubheit beziehe.
«Einseitige und beidseitige Taubheit»
Unter Taubheit versteht man jedoch das vollkommene Fehlen des Hörempfindens. Eine Redaktion, die insinuiert, taub sei auch, wer auf einem Ohr hört und auf dem anderen nicht, begeht ihrerseits eine Irreführung. Der Presserat schreibt zu diesen unterschiedlichen Definitionen von Taubheit: «Da es im vorliegenden Artikel um durch Zucht verursachte körperliche Leiden geht, ist es legitim, einseitige und beidseitige Taubheitsrate zusammenzufassen.» Der Presserat winkt damit eine unzutreffende Definition von Taubheit durch und erachtet eine solche als zulässig, weil es im Artikel ja genau um dieses Thema gegangen sei. Mit dieser sinnentleerten Begründung hat der Presserat die Beschwerde gänzlich abgeschmettert, anstatt sie wenigstens in einem Punkt gutzuheissen.
Drei Mal ist nicht zwei Mal
Auch in der Stellungnahme 9/2026, welche die Beschwerde im Hauptpunkt zu Recht ablehnte, verstieg sich der Presserat in Widersprüchlichkeiten und bewahrte das betroffene Medienunternehmen so vor einer Rüge. Er billigte eine inhaltliche und vom Leserbriefschreiber nicht autorisierte Abänderung seines Texts. Der Leser wollte darauf aufmerksam machen, dass ein Gross- respektive Staatsrat aus der Romandie während seiner Amtszeit schon mindestens drei Mal mit zu viel Alkohol am Steuer erwischt worden war und umschrieb dies mit dem Begriff «multi-récidive», was auf Deutsch «mehrfach rückfällig geworden» bedeutet.
Der verantwortliche Redaktor – übrigens selber Mitglied des Presserats aber für dieses Verfahren im Ausstand – änderte diesen Begriff zu «récidive» ab. Dadurch schwächte er das dreifache Fehlverhalten des Politikers faktenwidrig ab, da es nun als zweifaches Fehlverhalten verstanden wird. Damit verletzte er Ziffer 3 der «Erklärung». Ziffer 3 untersagt das Unterschlagen von Informationen ebenso wie das Entstellen von Tatsachen und Meinungen. Um diese potenzielle Verletzung von Ziffer 3 nicht thematisieren zu müssen, behauptete der Presserat kurzerhand, diese Ziffer käme bei Leserbriefen nicht zur Anwendung. Richtlinie 5.2 des Presserates stipuliert jedoch unzweideutig: «Die berufsethischen Normen gelten auch für die Veröffentlichung von Leserbriefen und Online-Kommentaren.»
19 sind nicht Dutzende
Dass der Presserat gelegentlich kreative Begründungen aus dem Hut zaubert, um schwarze Schafe in ein weisses Gewand zu kleiden, ist leider nicht neu: Als zwei Journalistinnen in einem Lead schrieben «Dutzende Frauen» würden jährlich von ihren Männern getötet, obwohl es im Zehnjahresverlauf durchschnittlich knapp 19 waren, wollte der Presserat darin keinen Verstoss gegen die Wahrheitspflicht erkennen. Er desavouierte den Beschwerdeführer mit der Begründung, die Differenz zwischen 19 und 24 sei letztlich gering, das könne man als «handwerklichen Fehler» durchgehen lassen (21/2022).
Und als eine Journalistin einen ehemaligen Nationalrat explizit als «Wiederholungssexualstraftäter» bezeichnete, obwohl es nur eine Verurteilung wegen eines einzigen Sexualdelikts gab, sah der Presserat die Wahrheitspflicht ebenso wenig verletzt. Die Journalistin habe lediglich die «Grenze zur Falschdarstellung ausgereizt», das Publikum habe den Begriff polemisch verstanden (20/2025).
Dass der Presserat zudem eine Beschwerde nur teilweise statt ganz gutgeheissen hat, obwohl er alle vom Beschwerdeführer erwähnten Ziffern als verletzt beurteilt hat, kann man in der Stellungnahme 48/2022 nachlesen.
Die erwähnten Stellungnahmen reihen sich ein in viele weitere (4/2026, 23/2025, 12/2025, 54/2024, 42/2024, 41/2023, 73/2020), bei deren genauer Lektüre sich der Verdacht erhärtet, dass dieses Selbstregulierungsorgan sich zwar Regulierung und Unabhängigkeit auf die Fahne schreibt, sich jedoch allzu oft in Selbstverteidigung übt, indem Fehlleistungen von Akteuren der ihn finanzierenden Organisationen unter den Tisch geschrieben werden. Ein solcher Schutzreflex ist menschlich und deshalb nachvollziehbar, förderlich für die Qualität des Journalismus ist er nicht.
Wenn die Aufgabe der Medien zugunsten einer demokratischen Öffentlichkeit darin besteht, die Mächtigen zu kontrollieren, wer soll denn im Gegenzug diese Macht und das Verhalten von Medienschaffenden begutachten, wenn nicht Vertreter jener Öffentlichkeit, die diese Medien konsumieren und mitfinanzieren?
Immer mehr von der Öffentlichkeit finanziert
Der Presserat selber wird je länger desto weniger von jenen Branchenorganisationen alimentiert, die darin vertreten sind: Bereits heute wird ein wesentlicher Teil des Budgets über mehrere Stiftungen, Beiträge des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) sowie über die Gebühren, die Beschwerdeführende zahlen müssen, finanziert. Und ab nächstem Jahr kann dank der 2025 erfolgten Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) der Presserat seine Arbeit möglicherweise zu 50 Prozent mit Steuergeldern finanzieren lassen.
Diese massgebliche Verschiebung der Finanzierung des Presserates von den Branchenorganisationen hin zu einer öffentlichen, sollte nun auch in einer personellen Umstrukturierung dieses Gremiums abgebildet werden. Selbstverständlich sollen Medienvertreter im Presserat als Sachverständige mitwirken. Dass sie aber dank ihrer erdrückenden Mehrheit und mit abwegigen Begründungen – wie oben aufgezeigt – die Stellungnahmen zugunsten der Medien beeinflussen können, wird aber hoffentlich schon bald der Vergangenheit angehören.
Durchschnittlich 542 Tage bis zur Stellungnahme
Neben einer besseren Vertretung der Zivilgesellschaft im Presserat besteht auch bezüglich Effizienz seit langem dringender Reformbedarf: Als Ende 2014 noch 47 Verfahren hängig waren, mahnte der Presserat in seinem Jahrheft, diese Zahl müsse bis Ende Jahr «auf ein annehmbareres Niveau» zurückgeführt werden. Doch zum Jahresende war die Zahl der hängigen Verfahren auf 60 angestiegen, und Ende 2025 waren bereits 162 Beschwerden unerledigt. Der Presserat schiebt einen immer grösser werdenden Pendenzenberg vor sich her. Letztes Jahr gingen 178 Beschwerden ein, der Presserat schaffte in zwölf Monaten lediglich 48 Stellungnahmen, das absolute Rekordtief der letzten zehn Jahre. Im laufenden Jahr wurden bis dato gerade einmal 11 Stellungnahmen publiziert.
Die Wartefrist zwischen Eingabe einer Beschwerde und einer Stellungnahme beträgt derzeit durchschnittlich 542 Tage. Dass Stellungnahmen zu Medienbeiträgen, die vor anderthalb Jahren aktuell waren, heute kaum noch interessieren und entsprechend auch redaktionsintern kaum Wirkung zu entfalten vermögen, die Arbeit des Presserates also mehrheitlich in der Bedeutungslosigkeit verpufft, versteht sich von selbst und ist dem Presserat sehr wohl bewusst.
Der vor 49 Jahren eingesetzte Presserat sollte für sein 50-jähriges Bestehen im 2027 einen Neustart wagen: Primär öffentlich finanziert, personell breiter abgestützt und die Abläufe auf eine Effizienz getrimmt, die Stellungnahmen nicht zur Farce verkommen lassen.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine. Christoph Schütz betreibt ein Atelier für visuelle Kommunikation, hat in Freiburg Medienwissenschaften studiert und publiziert zu urheber- und medienrechtlichen Themen. Der Autor hat selber schon mehrfach Beschwerde beim Presserat geführt, mit unterschiedlichem Erfolg. Der Artikel erschien in einer gekürzten Form zuerst auf persoenlich.com.
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.








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