Leuchtreklame Polizei

Sogar die Polizei macht Reklame auf der gesetzwidrigen Plakatstelle: Kreuzung Bernstrasse/Alpenstrasse in Ostermundigen BE. © Marco Diener

Gemeinde winkt durch, Statthalter schaut weg, Kapo greift ein

Marco Diener /  In Ostermundigen BE stehen gesetzwidrige Plakate. Ein Bürger reklamiert. Niemanden interessiert’s. Doch nun wird die Kapo aktiv.

«In Ostermundigen stehen mehrere digitale Werbebildschirme direkt an stark befahrenen Strassen – teils im Bereich von Abzweigungen oder an Stellen, wo sie nur von der Strasse aus gesehen werden», schreibt ein Infosperber-Leser. Er ortet Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz und gegen die Signalisationsverordnung.

Das steht im Gesetz

Im Strassenverkehrsgesetz steht: «Reklamen sind untersagt, die (…) durch Ablenkung der Strassenbenützer die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.»

Etwas präziser ist die Signalisationsverordnung: «Untersagt sind Strassenreklamen, (…) namentlich wenn sie das Erkennen anderer Verkehrsteilnehmender erschweren, wie im näheren Bereich von Fussgängerstreifen, Verzweigungen oder Ausfahrten.»

Der Infosperber-Leser gelangte ans Hochbauamt und ans Polizeiinspektorat der Gemeinde. Das Polizeiinspektorat antwortete nicht. Das Hochbauamt schrieb ausweichend: «Bei solchen Baugesuchen, welche die Strassensicherheit beispielsweise durch Ablenkung von Werbetafeln betreffen, nehmen wir jeweils sehr oft die Abteilung öffentliche Sicherheit ins Boot, welche die Lage genau begutachtet. In diesem Fall haben wir keine kritische Rückmeldung der Abteilung öffentliche Sicherheit bekommen.»

Der Leser stört sich insbesondere daran, dass die Bildschirme absichtlich so aufgestellt sind, dass Buschauffeure, Camionneure, Auto-, Töff- und Velofahrer sie beachten. Und er stört sich auch daran, dass die Bildschirme leuchten, dass die Reklamen ständig wechseln und dass die Bilder auch noch animiert sind.

Besonders heikel

Der Kanton Bern weist in seinem Merkblatt «Reklamen im Strassenraum» darauf hin, dass «leuchtende und beleuchtete Reklamen» besonders heikel seien. Denn sie «können die Interessen der Verkehrssicherheit (Ablenkung in der Nacht)» beeinträchtigen.

Also gelangte der Infosperber-Leser ans Tiefbauamt des Kantons Bern. Doch die Verantwortlichen mochten sich nicht damit beschäftigen. Sie beschieden bloss: «Da es sich nicht um eine Kantonsstrasse handelt, können wir zu diesem Sachverhalt keine Stellung nehmen.»

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Etwas kooperativer war der Regierungsstatthalter. Statthalter haben im Kanton Bern die Aufgabe, Beschwerden gegen Entscheide von Gemeindebehörden zu beurteilen. Der Statthalter liess durchblicken, dass die Gemeinde Ostermundigen «bei der bestehenden Reklame Anpassungsbedarf» erkannt habe.

Weiter schrieb er: «Die seinerzeitige Baubewilligung beinhaltete denn auch die Auflage, wonach die Reklamen und Leuchtschriften keine störenden Auswirkungen auf den Strassenverkehr haben dürfen.»

Doch wenn die «störenden Auswirkungen auf den Strassenverkehr» im Bewilligungsverfahren beachtet worden wären, dann wären die Leuchtreklamen gar nie bewilligt worden. Deshalb gelangte der Leser nochmals an den Statthalter.

«Vertrauen in die Gemeinde»

Dieser antwortete: «Ich ermuntere Sie, sich etwas in Geduld zu üben und Vertrauen in die Gemeinde zu haben.» Der Infosperber-Leser ist empört: «Ich soll also der Behörde vertrauen, welche die Anlagen bewilligt hat!»

Schliesslich bat er auch noch die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) um eine Stellungnahme. Doch die BfU erklärte wortreich, welches ihre Aufgaben seien und welches nicht und, warum sie nicht Stellung zu nehmen gedenke.

Die BfU wäre vielleicht auch eine schlechte Referenz gewesen. Denn sie hält sich selber nicht ans Gesetz, wie Infosperber letzten Herbst in einem Artikel aufzeigte.

Auch die Polizei wirbt

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Da gibt’s Action! Reklame für Polizeiberufe in Ostermundigen BE.

Interessant ist, dass auf den umstrittenen Bildschirmen nicht nur Firmen werben sondern auch die Berner Kantonspolizei. Sie sucht Personal. Motto: «Nid im Stou stah – das chöi nume 1-1-7-Sieche/Siechinne.» Doch warum wirbt die Kantonspolizei überhaupt auf Plakatstellen, die offensichtlich gesetzwidrig sind?

Die Kantonspolizei erklärt, dass sie bei der Werbeagentur das Einsatzgebiet wünschen könne – etwa bei Einkaufszentren, Bahnhöfen oder Tankstellen. Aber den konkreten Standort bestimme die Werbeagentur. So sei es auch zur Werbung an der Kreuzung Bernstrasse/Alpenstrasse in Ostermundigen gekommen. Glücklich ist die Kantonspolizei damit nicht.

Widerspricht dem Gesetz

Sie schreibt: «Aufgrund der vorliegenden Informationen zur erwähnten Plakatstelle, kommen wir ebenfalls zum Schluss, dass die erwähnte Örtlichkeit den Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes und der Signalisationsverordnung widerspricht. Nach unserer Einschätzung stehen zudem die eingesetzten bewegten Bildsequenzen ebenfalls im Widerspruch zu den Vorgaben der Signalisationsverordnung.»

Die Kantonspolizei hat daher «bei der Agentur den Stopp» ihrer Werbung «an diesem Standort verlangt». Zudem ist die Kantonspolizei auch ans Polizeiinspektorat der Gemeinde gelangt, um sie auf den gesetzwidrigen Zustand aufmerksam zu machen.

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6 Meinungen

  • 18.07.2026 at 11:44
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    Das sind eindeutige Beispiele für einen wohl vielseitigeren Lari-Fari-Betrieb auf tieferen bis höheren Ebenen. Und es zeigt sich wieder einmal deutlich: Sprachverluderung durch Gendern («Siechinne») ist einfacher als sich an die heutige Regulationsdichte zu halten. Der Spass hört aber dort auf, wo die Sicherheit im Verkehr auf dem Spiel steht. Zum Glück gibt es noch Bürger (es dürfen grosse und kleine egal welchen Geschlechts sein), die sich die Zeit nehmen, genauer hinzuschauen und die zuständigen Behörden auf Missstände aufmerksam zu machen. Wenn sie mehr werden als nur solche wenige Einzelne, finden sie vielleicht mit der Zeit sogar das geschuldete Gehör: Steter Tropfen höhlt den Stein.»

  • 18.07.2026 at 14:49
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    Diese ständigen Nörgel-Artikel vom geschätzten Herr Diener – hier fährt ein Velo bei Rot über die Ampel, da hängst ein verbotenes Plakat – sind meines Erachtens unter dem Niveau des Infosperber und schaden dem Image der Publikation.

  • 18.07.2026 at 17:51
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    Dass Institutionen sich für «nicht zuständig» erklären, einen abwimmeln, wer kennt das nicht? So ergeht es mir mit Stellen (etwa zu meinem Anliegen, Behinderung, Barriere, Inklusion, bitte nicht einzig mit Fortbewegung gleichzusetzen, sondern Immissionen Wohnen), die für ihre Hilfe-Anpreisungen «sozial», «Gesundheit», «Behinderte» Subventionen (öffentliche Gelder) und Spenden kassieren. Schöne Worte, damit die Kasse klingelt. Was nachher passiert, WER kontrolliert das?
    Dass betreffend obigen Artikel ein Leser «ein Büro aufmacht» (auf eigene Kosten, die er weder in der Steuererklärung abziehen kann noch von der – eigentlich zuständigen – Politik zurückerstattet bekommt zusammen mit einem Orden für Bürgerinitiative), ist rar, wer hat denn heute noch so viel Idealismus, Zivilcourage, Arbeitskraft in unserer «Alternativlosen Gesellschaft»?
    Berühmte Schlussformel für Märchen der Brüder Grimm (adaptiert): «Und wenn die Missstände nicht behoben werden, dann leben sie noch heute.»

  • 18.07.2026 at 21:31
    Permalink

    «Siechinne» – myner Näärve…!

  • 19.07.2026 at 10:37
    Permalink

    in Willisau vor dem Sport Rock Cafe steht auch so ein Ding direkt am Starssenrand natürlich in Fahrtrichtung. Wenn die Anzeige bei Dunkelheit auf einen weissen Hintergrund schaltet, sieht man erst mal gar nichts mehr vom Rest der Strasse, und ablenken tut’s sowieso, auf das ist ja Werbung ausgelegt, eine Wissenschaft für sich.. der Mensch wird immer intelligenter

  • cropped-CHRISTOPH_MG_9177-bearb.png
    20.07.2026 at 17:58
    Permalink

    In der Stadt Freiburg und im Saanebezirk stehen Dutzende Werbetafeln illegal: Leuchtreklamen in Kreiseln, Plakate bei Fussgängerstreifen oder zu nahe an der Strasse. Die zuständige Oberamtfrau (Regierungsstatthalterin) Lise-Marie Graden (SP) weigert sich seit mittlerweile 3 Jahren, auf entsprechende Anzeigen einzutreten, geschweige denn, den rechtskonformen Zustand zugunsten der Sicherheit von FussgängerInnen und Velofahrenden herzustellen. Ein entsprechendes Schreiben des kantonalen Tiefbauamtes an ihre Adresse scheint sie nicht zu kümmern, wichtiger scheint ihr ihre Kandidatur für den Staatsrat. Solange die beiden Regionalzeitungen das gesetzeswidrige Verhalten diverser Behördemitglieder unterdrücken, darf sich Frau Graden sogar Chancen auf diesen Posten ausrechnen.

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