Daheim alt werden: «Frühzeitig aufgleisen!»
«Es geht ja noch.» Diesen Satz hört Doris Seltenhofer häufig. Leider sei das aber oft eine Fehleinschätzung. «Viele körperlich beeinträchtigte Menschen haben Mühe, sich einzugestehen, dass es eben nicht mehr geht», sagt die Geschäftsführerin des Vereins Schweizerische Arbeitsgemeinschaft Hilfsmittelberatung (SAHB). Dieser Verein betreibt im solothurnischen Oensingen die schweizweit grösste Ausstellung mit Hilfsmitteln für Menschen mit Behinderungen. Seltenhofers wichtigste Botschaft ist: «Informieren Sie sich frühzeitig!»
Das hat in der Schweiz auch finanzielle Gründe. «Wenn Sie mit 60 Jahren beispielsweise einen Rollstuhl brauchen, haben Sie grosse Chancen, dass es klappt. Wenn Sie ihn erst im Rentenalter benötigen, kann es mit der Finanzierung schwierig werden», sagt Seltenhofer und seufzt. Das hänge mit dem Sozialversicherungssystem zusammen (siehe Kasten unten).
Mit wenig Aufwand liesse sich für später vorsorgen
Zu den grössten Hürden im Alltag von Menschen mit Behinderungen gehören kleine Türschwellen. Nur schon zwei Zentimeter Höhenunterschied können mit einem Rollator oder einem Rollstuhl unüberwindbar werden. Zu enge Platzverhältnisse seien ebenfalls oft ein Problem, sagt Seltenhofer. Vom Autoabstellplatz bis zum Badezimmer brauche es genügend Freiflächen, damit man sich mit einem Rollator oder Rollstuhl bewegen könne.
«Ich bin immer wieder erstaunt, wie viele neue Wohnungen auf den Markt kommen, bei denen die Planer nicht daran gedacht haben, dass die Bewohner darin alt werden wollen», sagt die Geschäftsführerin. Türbreite, Türöffnung nach innen oder aussen – an vielen Stellen könnten die Bauherren freiwillig Vorkehrungen treffen.
Gesetzliche Vorschriften für hindernisfreies Bauen gibt es hierzulande nur für Häuser mit mehr als acht Wohnungen, für öffentlich zugängliche Bauten sowie für Gebäude mit mehr als 50 Arbeitsplätzen. «Bei einem Zweifamilienhaus gelten sie nicht.»
Dabei könnte mit wenig Aufwand schon bei der Planung für die Lebensphase vorgesorgt werden, wenn die Bewohner gebrechlicher sein werden. Seltenhofer holt einen Plan hervor und zeigt auf das Lavabo: «Der Platztausch von Lavabo und WC wäre kein Aufwand. Wenn Sie das Lavabo versetzen würden, könnten Sie später auch mit einem Rollator oder Rollstuhl ans WC gelangen.»

Vom PET-Flaschenöffner bis zum Rollstuhl für Schotterwege
Nach Terminvereinbarung bietet die SAHB eine kostenlose Hilfsmittel-Beratung an. Etwa 3000 Personen kommen pro Jahr in die Hilfsmittel-Ausstellung, um sich zu informieren. «Eine pauschal beste Lösung für alle gibt es nicht», sagt die Physiotherapeutin Tamara Grütter, die für die Ausstellung verantwortlich ist. Deshalb frage sie die Besucher immer: «Was ist für Sie die grösste Schwierigkeit im Alltag?»
In der rund 1000 Quadratmeter grossen Ausstellung stehen über 600 mögliche Lösungen. So viele Produkte sind dort ausgestellt. Manchmal verhelfen schon kleine Dinge zu mehr Lebensqualität: Eine PET-Flaschenöffnerhilfe zum Beispiel, ein besser greifbarer Löffel oder ein Messer, bei dem der Griff nach oben gebogen ist.



Mal Treppe, mal Hebebühne
Der Schwerpunkt der Ausstellung liegt jedoch bei den «grossen» Themen: Mobilität, Küche, Badezimmer. Wie überwindet man zum Beispiel eine Treppe? Elf verschiedene Treppenlifte sind in Oensingen montiert und können ausprobiert werden, vom Deckenlift bis zum «Flex-Step», der sowohl Treppe wie auch Hebebühne sein kann.


Unabhängige Beratung
Im Raum daneben steht eine ganze Batterie verschiedener In- und Outdoor-Rollatoren bereit für eine Testfahrt. Fachhändler müssten bei der Beratung auch ihre Gewinnmarge im Hinterkopf haben. Das SAHB-Zentrum hingegen berate absolut unabhängig, weil die SAHB keine Hilfsmittel verkaufe, betont Grütter.
Ein ungewohnter Anblick sind die Spezialrollstühle, mit denen im Winter das Gleiten auf Eisflächen möglich ist oder extra für Schotterwege sowie ein elektrischer Rollstuhl, der dank seiner speziellen Vorderpneus einen sehr engen Wendekreis hat – ideal für kleine Räume.

Tipps für die Küche
Auch die Ausstellungsküche ist durchdacht: Kochherd und Spülbecken sind nahe beieinander und höhenverstellbar. Neben dem auf Hüfthöhe angebrachten Backofen befindet sich eine Abstellfläche, auf der sich schwere, heisse Backformen rasch abstellen lassen. Die höhenverstellbare Küchenplatte ist unterfahrbar. Die Küchenschränke haben entweder Schubladen, damit man leicht auch in den hintersten Winkel fassen kann, oder sie sind elektrisch oder per Hand absenkbar.

Badezimmer in Oensingen nachstellen und Varianten ausprobieren
Ein häufiges Thema bei den Beratungen ist die Hygiene. Deshalb widmet sich ein grosser Teil der Ausstellung dem Thema Badezimmer. Lavabos mit Haltegriffen zum Hochziehen, höhenverstellbare Lavabos, verschiedene Duschhocker und Badewannensitze mit Hygieneausschnitt, Aufstehhilfen am WC, Dusch-WCs, rutschfester Bodenbelag und viele weitere Dinge können die Besucher hier erfühlen und teils auch ausprobieren.

Grütter empfiehlt, das Badezimmer zu Hause auszumessen und zu fotografieren und mit den Notizen in die Hilfsmittel-Ausstellung nach Oensingen zu kommen. Dort kann das heimische Bad mit beweglichen Stellwänden, Badewanne, WC usw. nachgestellt werden. «So bekommen die Besucher ein Gefühl dafür, was daheim machbar ist und welche Anordnung am sinnvollsten ist.»
Auch im Bad gelte: «Frühzeitig aufgleisen!», rät Grütter. «Den Zeitfaktor sollte man nicht unterschätzen: Von der Planung bis zur Fertigstellung dauert ein Umbau meist sechs bis zwölf Monate.»
Hilfsmittel finanzieren: Unterschiede zwischen IV und AHV
Für Behinderungen, die vor dem Rentenalter eintreten, ist die Invalidenversicherung (IV) zuständig. Was IV-Empfängern an Hilfsmitteln zusteht und von der IV übernommen wird, ist in einem 100-Seiten-Dokument umfassend festgehalten.
Ab dem Rentenalter ist die Alters- und Hinterlassenenversicherung-Versicherung (AHV) zuständig. Die entsprechende Verordnung zur Abgabe von Hilfsmitteln umfasst nur gerade 18 Seiten. «Bei der IV ist das alles gut geregelt», sagt Doris Seltenhofer. Sobald aber die AHV für die Finanzierung zuständig sei, hapere es bei neu eintretenden Behinderungen oft mit der Finanzierung. Bei bereits bestehenden Behinderungen gelte die Besitzstandswahrung.
Gebrauchte Geräte werden überholt und wieder vermietet
Über 90 Prozent der Ratsuchenden am Hilfsmittel-Zentrum in Oensingen sind Personen, die eine IV-Unterstützung erhalten. Um Kosten zu sparen und nachhaltig zu wirtschaften, unterhält die SAHB schweizweit acht Depots mit gebrauchten Rollatoren, Rollstühlen und weiteren Hilfsmitteln im Mandat der IV. Die IV verleihe diese nur, betont Seltenhofer. Wird etwas nicht mehr gebraucht, beispielsweise, weil ein Kind mit Behinderungen aus einem kleinen Rollstuhl «herausgewachsen» ist, nimmt die IV das Gerät zurück und ersetzt es durch ein passendes Modell.
Die abgegebenen Gegenstände — 2024 waren es 8613 – werden je nach Zustand im Depot überholt und danach erneut von der IV zur Verfügung gestellt oder in Länder gespendet, in denen sie dringend benötigt werden. Durch dieses Recycling habe die IV im Jahr 2025 etwa 8,7 Millionen Franken sparen können, gemessen am Neupreis, so Seltenhofer. Ein weiterer Vorteil dieses Kreislaufs: «Dank der Depots können wir eine schnelle und flexible Versorgung gewährleisten. Wenn man ein neues Modell im Fachhandel bestellen muss, beträgt die Lieferfrist manchmal mehrere Wochen.»
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.








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