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Brandschutzkontrolle vom Experten der Feuerpolizei Schaffhausen. Der Kanton Wallis setzt lieber auf Selbstkontrolle. © SRF

Wallis: Barbetreiber sollen Brandschutz selber kontrollieren

Marco Diener /  Der Kanton Wallis fordert Betreiber von Lokalen zur Selbstkontrolle auf. Doch der Brandschutz wäre Aufgabe der Gemeinden.

Die Sache mit dem Brandschutz im Wallis wird immer merkwürdiger: Zuerst kam heraus, dass die Behörden die Bar «Constellation» in Crans-Montana während Jahren nicht kontrolliert hatten. Und nun berichtet der «Blick» über die Gewerblerin Géraldine P. aus Savièse im Unterwallis, die von der Gemeinde aufgefordert wurde, die Brandschutzkontrolle selbständig vorzunehmen – und zwar innert zweier Wochen. «Ich bin keine Brandschutzexpertin!», echauffiert sich Géraldine P., «die wollen ihre Verantwortung einfach abwälzen.»

16 Fragen

Im Begleitschreiben erinnert die Gemeinde an die Tragödie von Crans-Montana. Sie mache deutlich, wie wichtig Präventionsmassnahmen seien. Die Gemeinde fordert deshalb alle Betreiber von öffentlichen Lokalen sowie Vereinslokalen «innert kürzester Frist» ihre Brandschutzmassnahmen zu überprüfen. Dem Schreiben liegt eine Checkliste mit 16 Fragen bei.

Die Idee mit der Brandschutz-Selbstkontrolle ist nicht etwa auf dem Mist einer kleinen Gemeinde gewachsen. Das Begleitschreiben hat zwar die Gemeinde Savièse verschickt. Aber die Checkliste stammt vom Kantonalen Amt für Feuerwesen. Das heisst: Die Aufforderung zur Selbstkontrolle kommt vom Kanton. Die Gemeinde hat sie nur weitergegeben.

«Die Gemeinden sind verantwortlich»

Das ist einigermassen erstaunlich, wie ein Blick in die kantonale Gesetzgebung zeigt. Im «Gesetz zum Schutz gegen Feuer und Naturelemente» steht klipp und klar: «Die Gemeinden sind für die Anwendung des vorliegenden Gesetzes auf ihrem Gebiet verantwortlich.» Und: «Der Schutz gegen Feuer und Naturelemente wird von den Gemeinden unter Aufsicht des Departements organisiert.»

Einzige Ausnahme laut der «Verordnung betreffend Brandverhütungsmassnahmen»: «Für Einfamilienhäuser mit einem oder zwei Stockwerken erfolgen periodische Kontrollen gemäss dem Prinzip der Selbstkontrolle durch den Eigentümer» aufgrund von Checklisten, «die durch die Gemeinden abgegeben werden.»

Nicht einmal im Wallis

Mit anderen Worten: Dass Lokalbetreiber ihre Räume selber kontrollieren, ist nicht einmal im Wallis vorgesehen. Vielmehr steht in der Verordnung ausdrücklich: Die Inspektionen der Gemeinden «erfolgen (…) alljährlich für Gebäude, die der Öffentlichkeit zugänglich sind oder die besondere Gefahren aufweisen».

Die Idee mit der Selbstkontrolle ist denn auch weltfremd. Die Lokalbetreiber müssen nämlich Fragen beantworten wie: «Sind die Baumaterialien für diese Verwendung zugelassen?» «Ist das Dekorationsmaterial zugelassen?» Oder: «Sind Ofen, Grill und Kochgeräte für den Gebrauch im Gebäudeinnern zugelassen?» Das sind Fragen, die allenfalls ein Brandschutzexperte beantworten kann, aber sicher nicht ein Lokalbetreiber.

Verantwortung abgewälzt

Es sieht ganz danach aus, als ob Kanton und Gemeinden die Verantwortung an die Lokalbetreiber abwälzen möchten. In ihrem Begleitschreiben betonen sie, dass jedermann «im Umgang mit Wärme, Licht und anderen Energiearten, ganz besonders im Umgang mit Feuer und offenen Flammen (…) die zur Vermeidung eines Brandes oder einer Explosion notwendigen Vorsichtsmassnahmen vorzukehren» habe. Das ist selbstverständlich.

Aber es ändert nichts daran, dass Brandschutzkontrollen zu den Pflichten der Gemeinden gehören. Und dass Brandschutzkontrollen von Experten und nicht von Laien durchzuführen sind. Infosperber fragte deshalb beim Kanton Wallis nach:

  • Warum fordert der Kanton die Lokalbetreiber zur Selbstkontrolle auf?
  • Woher sollen Lokalbetreiber wissen, ob Baumaterialien zugelassen sind?
  • Ob Dekorationsmaterial zugelassen ist?
  • Ob Öfen, Grills und Kochgeräte für den Gebrauch im Gebäudeinnern zugelassen sind?

Bis Redaktionsschluss antwortete die Medienstelle des Kantons Wallis nicht. Sollte doch noch eine Antwort eintreffen, wird sie unverzüglich an dieser Stelle aufgeschaltet.

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