Kommentar
Das Völkerrecht steht vor dem Zusammenbruch
80 Jahre nach seiner Begründung in der «Charta der Vereinten Nationen» stehen das Völkerrecht und die Institution der UNO vor dem Zusammenbruch. Mit ihren Kriegen und militärischen Interventionen gegen die Ukraine und in Venezuela verstossen mit Russland und den USA zwei ständige Mitglieder des laut Charta für die «Bewahrung des Friedens» hauptverantwortlichen Sicherheitsrates der UNO gegen das zwischenstaatliche Gewaltverbot. Ganz offen verhöhnen die Regime in Moskau und Washington die grundlegenden Völkerrechtsprinzipien der «Souveränität und territorialen Integrität» anderer Staaten. Sie reklamieren unverhohlen das «Recht des Stärkeren» für sich und betreiben die Aufteilung der Welt in von ihnen beherrschte Einflusszonen.
Die Völkerrechtsverstösse der USA werden von Deutschland und anderen EU-Staaten kritiklos geduldet oder gar offen gutgeheissen. China beschränkt sich bislang noch auf die – ebenfalls völkerrechtswidrige – Androhung von Gewalt gegen Taiwan und die Missachtung der Rechte anderer Anrainerstaaten des Südchinesischen Meeres. Zudem verstossen immer mehr Staaten – nicht nur Autokratien und Diktaturen, sondern auch Deutschland und andere westliche Demokratien – gegen die Menschenrechtsnormen, die 1948 völkerrechtlich verbindlich und mit universeller Gültigkeit vereinbart wurden. Ist Europa willens und in der Lage, gegen diese bedrohliche Entwicklung anzusteuern und zur Rettung von Völkerrecht, UNO und universellen Menschenrechtsnormen beizutragen?
Trumps Krieg gegen Venezuela – ein neuer Tiefpunkt
Das Vorgehen der USA unter Präsident Trump gegen Venezuela um den Jahreswechsel 2025/26 markiert einen neuen Tiefpunkt bei der Schwächung und Zerstörung des Völkerrechts seit Ende des Kalten Krieges. Eine Entwicklung, die mit dem Luftkrieg der NATO gegen Serbien im Jahr 1999 begonnen hatte. Die Entführung von Präsident Maduro und seine Inhaftierung in New York, die vorangegangene Bombardierung von Caracas, die Blockade venezolanischer Schiffe sowie die Ermordung von über 100 ihrer Besatzungsmitglieder – all diese eindeutig schweren Verstösse gegen die UNO-Charta und andere Völkerrechts- und Menschenrechtsnormen waren Akte brutaler imperialer Gewalt. Begleitet von einer bislang ungekannten offenen Verhöhnung dieser Normen durch Trump, seine Sprecherin sowie andere Mitglieder der Administration in Washington.
Anders als bei früheren Völkerrechtsbrüchen bemühten sich die USA erst gar nicht mehr um eine völkerrechtliche Vorablegitimation ihres Handelns durch ein Mandat des UNO-Sicherheitsrates (so wie noch vor dem Irakkrieg von 2003 erfolglos geschehen) und hielten es – anders als vor der Entführung von Panamas Präsident Noriega im Jahr 1989 – nicht einmal für notwendig, die UNO und ihren Generalsekretär wenigstens vorab zu informieren. Der russische Präsident Putin hatte es im Februar 2022 immerhin noch für erforderlich gehalten, seinen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine mit einem angeblichen Völkermord der Regierung in Kiew an den russischstämmigen Menschen im Donbass zu rechtfertigen. Daraus hatte Putin eine vermeintliche «Schutzverantwortung» Russlands für diese Menschen abgeleitet, die ein militärisches Eingreifen legitimiere.
Die Lügen der Trump-Administration zur Rechtfertigung ihrer Völkerrechtsverstösse (Drogenhandel) waren noch dreister als die Massenvernichtungsvorwürfe der USA und Grossbritanniens zur Rechtfertigung des Krieges gegen Irak 2003. Und anders als die damalige Bush-Administration mit der (verlogenen) Diashow ihres Aussenministers Powell vor dem UNO-Sicherheitsrat versuchte die Regierung Trump nicht einmal, der Welt vermeintliche Beweise für ihre Drogenhandelsbeschuldigungen gegen Venezuela und Maduro vorzulegen.
Derartige Beweise gibt es auch nicht. Die Vorwürfe gegen Venezuela sind lediglich ein Vorwand, um das tatsächliche Interesse der Trump-Administration zu kaschieren, die Kontrolle über Venezuelas Ölreserven zu erlangen. In erster Linie, um Lieferungen an China künftig zu unterbinden. Das ist ein wichtiger Teil der in der neuen Nationalen Sicherheitsstrategie (NSS) vom November 2025 ausführlich beschriebenen Zielsetzung der Trump-Administration, den wirtschaftlichen und politischen Einfluss Chinas und auch Russlands in Mittel- und Lateinamerika zurückzudrängen und die uneingeschränkte Kontrolle der USA über die «westliche Hemisphäre» wiederzuerlangen.
Sollte es den USA gelingen, tatsächlich die volle Kontrolle über Venezuelas Ölreserven zu erlangen, steht zumindest für Aussenminister Rubio als nächster Schritt die Unterbindung aller Öllieferungen nach Kuba auf dem Programm. So soll die seit über 60 Jahren von den USA mit völkerrechtswidrigen Sanktionen belegte Karibikinsel endlich in die Knie gezwungen und die Regierung in Havanna gestürzt werden.
Die «Donroe-Doktrin»
Anders als in der 1823 proklamierten Monroe-Doktrin, die die Vertreibung europäischer Kolonialmächte aus dem amerikanischen Kontinent zum Ziel hatte, meint die in der NSS formulierte «Donroe-Doktrin» mit dem Begriff «westliche Hemisphäre» offensichtlich mehr als nur diesen Kontinent und die anliegenden Ozeane. Darauf deuten Trumps Drohungen mit Annektierung und militärischen Massnahmen gegen Kanada sowie seit Anfang dieses Jahres massiv verstärkt auch gegen Grönland hin. Auch diese Drohungen verstossen wenn nicht formal gegen die Buchstaben der UNO-Charta, so doch zumindest gegen ihren Geist. Dasselbe gilt auch für Washingtons Kriegsdrohungen gegen Iran.
Russland und China haben das Vorgehen der USA gegen Venezuela zwar kritisiert, weil sie das dahinterstehende, gegen ihren Einfluss in diesem Teil der «westlichen Hemisphäre» gerichtete Interesse erkennen. Doch die diversen Schutz- und Beistandszusicherungen, die Caracas in den letzten Jahren aus Moskau und Peking erhalten hatte, erfuhren zumindest vorerst keine praktische Umsetzung. In Peking könnte das Vorgehen der USA diejenigen nationalistischen Kräfte innerhalb des Machtapparats stärken, die dafür plädieren, nicht nur wie bislang schon mit durch Militärmanöver unterfütterten, ebenfalls völkerrechtswidrigen Drohungen gegen Taiwan vorzugehen, sondern per Invasion mit dem Ziel der Einverleibung nach China – und dies gegen alle wirtschaftliche Vernunft, mit hohem Risiko und keineswegs gesichertem Erfolg.
Für Putin bedeutet das Vorgehen der Trump-Administration insofern eine propagandistische Erleichterung, als er Kritik westlicher, mit den USA verbündeter Regierungen an seinem völkerrechtswidrigen Krieg gegen die Ukraine nicht nur wie bislang schon mit Verweis auf die völkerrechtswidrigen Kriege westlicher Staaten und der NATO seit den 1990er Jahren (Jugoslawien, Irak, Afghanistan etc.) zurückweisen kann, sondern jetzt auch unter Verweis auf Trumps Krieg gegen Venezuela. Diese Sichtweise dürfte in vielen Ländern des globalen Südens auf Zustimmung stossen, in denen die Glaubwürdigkeit westlicher Staaten angesichts derer Duldung oder sogar Unterstützung von Israels genozidalem Krieg ohnehin bereits einen historischen Tiefpunkt erreicht hat. Damit wird die politische Bindungskraft der universell gültigen Völkerrechts-und Menschenrechtsnormen weiter geschwächt.
Mitte Januar kam sogar die Spekulation auf, Trump und Putin könnten im Rahmen einer Vereinbarung zur Beendigung des Krieges in der Ukraine einen Deal machen und sich gegenseitig freie Hand geben in der Ukraine/Europa beziehungsweise in Venezuela/Lateinamerika. Diese Spekulationen stützen sich auch auf eine Aussage der Russlandexpertin Fiona Hill, die in der ersten Trump-Administration Sicherheitsberaterin des Präsidenten war.
Laut Hill habe die Regierung Putin Washington bereits im Jahr 2019 über informelle Kanäle angeboten, ihre Aktivitäten in Venezuela und die Unterstützung für Präsident Maduro einzustellen, sofern die USA im Gegenzug Moskau in seiner eigenen Einflusssphäre freie Hand liessen. Damals wurde dieser Vorschlag laut Hill von Trump abgelehnt. Käme es aber jetzt zu einer derartigen, durch Krieg und militärische Macht herbeigeführte Aufteilung von Weltregionen in Einflusszonen von Grossmächten, könnte das zum letzten Sargnagel werden für die UNO-Charta von 1945 mit den damals erstmals in der Menschheitsgeschichte vereinbarten Normen des zwischenstaatlichen Gewaltverbots sowie der Souveränität und territorialen Integrität der Staaten.
Prinzipienlose Leisetreterei der EU
Diesem drohenden zivilisatorischen Rückschritt haben die EU und die meisten Regierungen ihrer Mitgliedsstaaten bislang nichts entgegenzusetzen. Nach ihrem Einknicken gegenüber Trumps willkürlicher Zoll- und Sanktionspolitik unter Verstoss gegen völkerrechtlich verbindliche Handelsverträge reagierten die Europäer jetzt auf Washingtons Völkerrechtsverstoss gegen Venezuela erneut mit prinzipienloser, feiger Leisetreterei bis hin zu mehr oder weniger unverhohlener Unterstützung.
Mit der Behauptung, die rechtliche Einordnung des US-Vorgehens sei «komplex», bezeugte der deutsche Bundeskanzler Merz erneut seine besondere Unkenntnis und Missachtung des Völkerrechts – so wie bereits mehrfach im letzten Jahr. Zunächst mit seiner Ankündigung, den israelischen Premierminister nach Berlin einzuladen trotz des Haftbefehls des Internationalen Strafgerichtshofes gegen Netanjahu, der für die deutsche Regierung und Justiz völkerrechtlich verbindlich ist. Und dann mit seiner Bemerkung, Israel erledige mit den illegalen präventiven Luftangriffen gegen Iran «die Drecksarbeit für die westlichen Verbündeten» und er habe «grössten Respekt davor, dass die israelische Armee, die israelische Staatsführung den Mut dazu gehabt hat, das zu machen». Damit übernimmt der deutsche Bundeskanzler genau die verheerende, völkerrechtszerstörende Logik des vermeintlichen «Rechts des Stärkeren», nach der auch Trump und Putin in Venezuela und in der Ukraine handeln.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
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