Poeschwies

Eingelocht für viele Jahre... © MM

Auch in der Schweiz gibt es (psych.) Folterkammern

Christian Müller /  Fortsetzung 2 zu: «Wie das computergestützte «System» FOTRES Menschen ins nackte Elend bringen kann. Tagebuch einer Entwürdigung.»

Die Tragödie, der Skandal geht weiter.

Am 10. Dezember 2012 wurde der Ehemann von Marion Mansour aufgrund eines Bundesgerichtsentscheides endlich aus dem Gefängnis Pöschwies entlassen. Aber es kam nicht zum Schritt in die Freiheit und zurück in ein würdiges Eheleben. Der Ehemann, ein Ausländer, wurde aufgrund eines neuen Entscheides der Zürcher Bezirksrichterin und SVP-Politikerin Catherine Gerwig-Bircher gar nicht frei gelassen, sondern gleich ins Auslieferungsgefängnis im Flughafen Zürich überbracht.

Da sitzt einer also viele Monate widerrechtlich im Gefängnis, bis das Bundesgericht ihn rausholt. Und jetzt soll er trotzdem abgeschoben werden. Und das im «Rechtsstaat» Schweiz.

Es ist schlicht unglaublich!

Zurück zur letzten Aktualisierung:

Ist die Schweiz überhaupt noch ein Rechtsstaat? Die Frage drängt sich auf. Denn obwohl das Bundesgericht zugunsten des Ehepaars Mansour entschieden hat, will die Justiz den Ehemann, der widerrechtlich im Gefängnis sass, nun ausweisen. Ein nicht endenwollender Skandal. Siehe den Link unten.

Zurück zum ursprünglichen Artikel:

Ein damals drogenabhängiger Mann, der neun Jahre mit einer drogenabhängigen Frau zusammengelebt hat, sitzt seit über 33 Monaten im Gefängnis, weil er aufgrund einer Klage seiner damaligen Lebenspartnerin und einem Gerichtsurteil – basierend auf Aussage gegen Aussage – es zumindest einmal «in Kauf genommen hatte, dass seine Lebenspartnerin den Geschlechtsverkehr wirklich nicht wollte». Und dieser Mann sitzt seit 33 Monaten im Gefängnis, obwohl er nach seiner im Jahr 2005 gescheiterten Beziehung eine neue Liebe fand und seit April 2007 glücklich verheiratet ist. Weil er «gefährlich im innerfamiliären Bereich sei», wie es heisst, obwohl ausgerechnet seine eigene Ehefrau unentwegt dafür kämpft, dass er freikommt. Eine Schweizer Foltergeschichte.

Doch beginnen wir vorne

Man erinnert sich: Der von mehreren Fernseh- und Radio-Stationen her europaweit bekannte Wetter-Prophet Jörg Kachelmann wurde von einer seiner Ex-Freundinnen der Vergewaltigung bezichtigt und eingeklagt. Der Prozess dauerte viele Monate, füllte hunderte von Zeitungs- und Illustrierten-Seiten, verschlang viele hunderttausend Euros an Gerichts- und Anwaltskosten und führte schliesslich zu einem Freispruch. In dubio pro reo, sagte das Gericht, im Zweifel für den Angeklagten. Eindeutige Beweise für die Vergewaltigung gab es nicht; die Klage hätte auch eine Rache für Liebesentzug sein können. Jörg Kachelmann darf wieder normal leben und arbeiten. «Je höher der Affe steigt, umso besser sieht man seinen Arsch», heisst ein Sprichwort. Als TV-Berühmtheit bekam Jörg Kachelmann das zwar anschaulich zu spüren. Aber Freispruch ist Freispruch.

Und man erinnert sich: Julian Assange, Wikileaks-Chef und Frauenheld, wurde von einer Schwedin der Vergewaltigung bezichtigt und von Schweden offiziell eingeklagt, obwohl diese Schwedin ihn am Vorabend freiwillig ins Liebesnest mitgenommen hatte. Assange wollte «es» nach der Liebsnacht am Morgen ohne ihr ausdrückliches Einverständnis oder zumindest ohne Gummi noch einmal tun, womit nach schwedischem Recht das Offizialdelikt Vergewaltigung erfüllt war. Assange lebt seither in England und versucht mit allen ihm zur Verfügung stehenden juristischen Mitteln eine Auslieferung nach Schweden zu verhindern. Bis jetzt erfolgreich.

Vergewaltigungen innerhalb einer bestehenden Beziehung sind schwer zu beurteilen, da es keine Zeugen gibt.

Ja, Vergewaltigungen sind eine heikle Geschichte, zumindest innerhalb einer bereits bestehenden sexuellen Beziehung: Wo endet der Liebesakt, der, wie man weiss, ja auch kraftvoll stattfinden kann und so auch oft besonders genossen wird? Und wo beginnt im gleichen Bett die Vergewaltigung, Sex gegen den Willen der Frau? Noch heikler ist diese Abgrenzung dann, wenn zwischen dem Akt und der Klage der Frau mehrere Wochen oder gar Monate verstrichen sind. Beweise? Kaum möglich. Glaubwürdigkeit der Beteiligten? Oft schwer zu beurteilen. Beobachter von gescheiterten Beziehungen wissen, wie leicht Liebe in Hass umschlagen kann, in Lust auf Bestrafung für Liebesentzug, in Lust auf Rache. «Schuldig» ist, aus der Sicht der Beteiligten, ja immer der oder die Andere.

Nicht immer allerdings wird eine Vergewaltigung so eingehend untersucht und abgeklärt wie bei Jörg Kachelmann oder bei Julian Assange. In der Schweiz kann so eine heikle Prozedur gelegentlich auch zum kurzen Prozess führen: der Vergewaltiger im eigenen Liebesnest wird auf die Klage der Frau hin kurzerhand verhaftet und eingekerkert. Vor allem wenn er ein Ausländer ist, der sich, auch wegen fehlender Moneten, nicht so gut wehren kann.

Der konkrete Fall HM

Die folgende Geschichte ist nicht erfunden. HM, ein Ausländer, lebte seit 1996 mit einer Schweizerin zusammen und hatte mit ihr drei Kinder. Die Schweizerin hatte eine schwere Jugend hinter sich, sie war vom eigenen Vater sexuell missbraucht worden und geriet früh ins Drogenmilieu. Jetzt lebte auch das Paar in Drogen- und Medikamenten-Abhängigkeit. Nach neun Jahren der Beziehung zeigte die Frau den Mann wegen mehrfacher Vergewaltigung und sexueller Nötigung zwischen September 2004 und Mai 2005 an. HM wurde verhaftet und blieb 99 Tage, vom 5. Mai bis 17. August 2005, in Untersuchungshaft.

Ein Engel taucht auf

Schon im September 2005 machte HM allerdings eine neue Bekanntschaft. Er traf auf einen Engel: eine Berufsmusikerin, die ihr Geld als Klavierlehrerin und als Organistin in einer reformierten Kirche verdient. Die neue Beziehung führte nach anderthalb Jahren zur Heirat am 26. April 2007 und zu einer glücklichen und gewaltfreien Ehe. HM fand 2008 auch wieder eine temporäre Arbeitsstelle in einem Museum und erhielt ein gutes Zeugnis. Ihm wurde «guter sozialer Umgang im Team und Geduld mit Kunden» bescheinigt. Das normale Leben war wieder da, der Engel MM hatte HM das Glück zurückgebracht – wäre da nicht noch dieses Verfahren wegen der behaupteten Vergewaltigung hängig gewesen.

Und so lief es ab:

April 2007: Das Bezirksgericht Uster verurteilt HM wegen einer «Vergewaltigungshandlung» gegenüber seiner damaligen Lebenspartnerin «an einem nicht bestimmbaren Tag» im September 2004, also rund acht Monate vor Einreichung der Klage. Das Urteil lautet auf 20 Monate unbedingt. HM appelliert.

Januar 2009: Urteil in zweiter Instanz. Es ist fast identisch mit dem Urteil in erster Instanz: HM ist schuldig der einmaligen Vergewaltigung seiner damaligen Lebenspartnerin an einem nicht mehr bestimmbaren Tag. Das Strafmass lautet nun 10 Monate Freiheitsstrafe bedingt und 10 Monate Freiheitsstrafe unbedingt, aufgeschoben zugunsten einer ambulanten Therapie wegen psychischer Störung. Zitat aus dem Urteil: HM «nahm es zumindest in Kauf, dass sie (die Lebenspartnerin, die gelegentlich sagte, sie wisse nicht, ob sie wirklich wolle. Anm. der Red.) den Geschlechtsverkehr wirklich nicht wollte.»

Mai/Juni 2009: Erste Gespräche mit einem Mitarbeiter des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes PPD des Kantons Zürich. HM beteuert nach wie vor seine Unschuld und tut sich entsprechend schwer mit einer Therapie. Der Mitarbeiter des PPD empfiehlt der glücklichen Ehefrau von HM, sich bei der Opferhilfe zu melden, was diese überhaupt nicht versteht. Die beiden sind ja seit vier Jahren in einer einer glücklichen Beziehung und seit zwei Jahren ordentlich verheiratet.

November 2009: HM beteuert immer noch seine Unschuld. Der PPD liefert aufgrund einer Analyse mit FOTRES, einem computergestützen Verfahren zur Ermittlung von Wiederholungsrisiken, einen Bericht an das Obergericht Zürich, in dem HM als «gefährlich im innerfamiliären Bereich» bezeichnet wird. Richter Kurt Balmer ordnet Haft an, ohne das Ehepaar HM und MM je gesehen, geschweige denn je mit den beiden Ehepartnern persönlich gesprochen zu haben.

11. Dezember 2009: HM wird erneut verhaftet und kommt ins Flughafengefängnis Zürich, später ins regionale Gefängnis Pfäffikon. Hier «wartet» HM elf Monate lang auf einen Klinikplatz. Das Ehepaar HM und MM darf sich nur noch durch die Sicherheitsscheibe sehen, eine Stunde pro Woche. Telefonate sind verboten.

Ehefrau MM versucht alles, ihren Ehemann wieder frei zu bekommen. Aber sie wird nur als Störenfried behandelt. Mehrere formelle Gesuche um Freilassung von HM werden abgelehnt.

März 2010: HM beteuert immer noch seine Unschuld. Das sei therapiebehindernd, befindet der PPD. Das Obergericht unter Präsident Kurt Balmer verfügt Umwandlung der ambulanten Therapie in eine stationäre Massnahme gemäss Strafgesetzbuch Art. 59. Zwei psychologische Gutachten, die HM geringes Gefahrenpotenzial bescheinigen, werden ignoriert. MM, die schon ziemlich verzweifelt um die Freilassung ihres Ehemanns kämpft, wird als renitent bezeichnet und nicht angehört.

November 2010: Verlegung HMs zur Therapie ins Gefängnis Pöschwies Regensdorf.

März 2011: Gefängnis Pöschwies beantragt Weiterführung der ambulanten Therapie. Der PPD lehnt ab.

Dezember 2011: Erstes Urlaubsgesuch wird abgelehnt.

Juni 2012: Obwohl HM im Jahr 2007 zu 20 Monaten unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden ist und in zweiter Instanz die unbedingte Strafe auf 10 Monate verkürzt wurde, und obwohl HM von November 2005 bis zur Verhaftung HMs im Dezember 2009 in einer neuen, glücklichen Beziehung gelebt hat (zweieinhalb dieser vier Jahre notabene auch glücklich verheiratet), sitzt HM noch immer in Haft: insgesamt nun schon seit über 33 Monaten! Die beiden Eheleute dürfen sich einmal die Woche für eine (!) Stunde sehen. Und all dies, weil ein Gericht einmal zum Schluss kam, HM habe einmal (an einem nicht mehr zu bestimmenden Tag) «zumindest in Kauf genommen», dass seine Lebensgefährtin, mit der er neun Jahre zusammenlebte und mit der er drei gemeinsame Kinder hatte, «den Geschlechtsverkehr wirklich nicht wollte».

Wenn Forensische Psychiatrie zur psychologischen Folterkammer wird

Wer sich – zum Beispiel als Journalist – in den Fall HM einliest und all die Dokumente und Briefe der Betroffenen studiert, begegnet dem nackten Grauen. Der Weg zur Hölle ist programmiert: Wer wegen einer – unbewiesenen und unbeweisbaren – Vergewaltigung innerhalb einer bestehenden sexuellen Beziehung zu einer ambulanten Therapie verurteilt wird, die Vergewaltigung aber bestreitet (vielleicht ja auch zu Recht bestreitet!), der ist aufgrund der im Kanton Zürich angewendeten Forensischen Psychiatrie «nicht therapiefähig». Wer aber «nicht therapiefähig» ist, riskiert die Umwandlung einer ambulanten Therapie in eine «stationäre Massnahme». Und eine «stationäre Massnahme» kann heissen: Gefängnis wie für einen Schwerverbrecher für viele Jahre, selbst wenn das ursprüngliche Urteil wegen einer – unbewiesenen und unbeweisbaren – Vergewaltigung nur auf einige Monate lautete. Horror!

Ein computerunterstütztes «System» ist die Basis für die gerichtlichen Entscheidungen

Das Stichwort zur Forensischen Psychiatrie im Kanton Zürich heisst FOTRES: Forensisches operationalisiertes Therapie-Risiko-Evaluations-System. Es wird einem schon schlecht beim Namen dieses «Systems». FOTRES wurde von Frank Urbaniok entwickelt, dem Vorsteher des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes PPD des Amtes für Justizvollzug des Kantons Zürich. Zu FOTRES gibt es eine eigene Website, daraus hier ein Zitat:
«Risk Assessment Instruments in Repeat Offending: The Usefulness of FOTRES
Prognoseinstrumente im Vergleich: Die Nützlichkeit von FOTRES
Im Rahmen der Studie werden Stärken und Schwächen verschiedener Prognoseinstrumente diskutiert und eine Matrix zu Aspekten der Validität und Nützlichkeit der Instrumente vorgeschlagen. In einem zweiten, empirischen Teil wird die Fähigkeit der Instrumente zwischen einschlägig rückfälligen und nicht rückfälligen Gewalt- und Sexualstraftätern zu diskriminieren vergleichend dargestellt. ROC-Analysen ergaben AUC-Werte zwischen 0.7 (VRAG) and 0.84 (PCL-R). Die AUC-Werte für FORTRES lagen bei 0.76 für die Risikokategorien und 0.81 für die Summenwerte.»

Die Website dient vor allem dazu, FOTRES als copyright-geschütztes System und als Lizenz zur Benutzung der Software kommerziell zu vermarkten (Einmalige Lizenz-Gebühr CHF 890.-, jährliche Onlinegebühr CHF 220.-). Auch ein neues Buch zu FOTRES wird da angeboten. Der Preis des Buches, EUR 99.95 (!), zeigt, dass die Herausgeber wenigstens von Verkaufspsychologie durchaus etwas verstehen. Forensische Psychiatrie à la Urbaniok zu EPA-Preisen…

Doch Spass beiseite: FOTRES, das Forensische operationalisierte Therapie-Risiko-Evaluations-System des Zürcher Starpsychiaters Frank Urbaniok, kann «computerunterstützt» schnurgerade zur Vernichtung von Menschenwürde und von Freiheit führen, zu psychischer Folter und menschlichem Elend, wie es der konkrete Einzelfall HM in aller Dramatik deutlich macht. Die Geschichte von HM, der einer höchst problematischen Beziehung im Drogenmilieu entfliehen und in eine glückliche, gewaltfreie und positive Beziehung zu einer künstlerisch begabten, ehrlichen und liebesfähigen Frau fand, aber dank FOTRES verhaftet, eingekerkert und jahrelang weggesperrt wurde (und immer noch weggesperrt ist), ist auch eine Geschichte von FOTRES und eine Geschichte der unkontrollierten Macht eines forensischen Psychiaters, der als gutbezahlter Staatsangestellter sein Wissen zusätzlich kommerziell vermarktet.

Kein Happy End in Sicht

HM ist Ausländer. Er stammt aus dem gleichen Land am östlichen Mittelmehr, aus dem auch Nicolas Hayek, der Retter der Schweizer Uhrenindustrie, stammte. HM aber sitzt nicht nur im Gefängnis. Ihm wurde auch die Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz entzogen und eine Ausreisefrist auf den 31. Januar 2010 gesetzt. Er ist infolgedessen nur noch hier, weil er im Strafvollzug ist. Dass er seit Jahren mit einer bestbeleumdeten Schweizerin verheiratet ist und dass diese seine Ehefrau seit Dezember 2009 von Pontius zu Pilatus weibelt, um ihren rechtmässigen Ehemann, der mit einiger Wahrscheinlichkeit unschuldig verurteilt wurde und die ihm verhängte Freiheitsstrafe von 10 Monaten längst abgesessen hat, endlich freizukriegen, scheint niemanden zu beeindrucken. HM ist, dank FOTRES, «gefährlich im innerfamiliären (!) Bereich». Wir sind ja in der Schweiz und hier ist alles Rechtens. Wenn ein Zürcher Oberrichter, der ein bekennendes SVP-Parteimitglied ist, einen Ausländer, ohne ihn je gesehen zu haben, in die (beliebig verlängerbare) stationäre Verwahrung schickt, gibt es kein Entrinnen.

Horror. Das nackte Grauen. Für HM, aber auch für seine Ehefrau MM.

……….

PS des Autors: Bin von juristischer Seite darauf aufmerksam gemacht worden, dass die Verwendung des Wortes «Folterkammer» juristisch problematisch sein könnte. Ich erkläre hier ausdrücklich, dass mit «Folterkammer» weder das Gefängnis Pöschwies noch ein Büro des PPD gemeint ist. Das Wort steht hier im – psychologischen und übertragenen – Sinne für «Tortur» und «Quälerei».

………..

PS 2: Am 29. August 2012, also zweieinhalb Monate nach der Publikation dieses Berichts auf Infosperber.ch, hat sich auch das Schweizer Fernsehen dem «Fall Mansour» angenommen. Frank Urbaniok, der im Artikel erwähnte Psychiater, vertritt in dem kurzen Film-Beitrag der «Rundschau» die Ansicht, der Staat habe Ehefrauen von potenziellen Gewalttätern auch dann zu schützen, wenn sie sich selber gegen einen solchen Schutz ausdrücklich wehren. Im Klartext: Der Staat darf einen potenziellen Gewalttäter zum Schutz seiner eigenen Ehefrau gegen den Willen eben dieser Ehefrau jahrelang im Gefängnis «verwahren». Eine gefährliche These – und für ein betroffenes Ehepaar die Hölle.- Ein «Fall Mansour»? Oder viellleicht doch eher ein «Fall Urbaniok»? Auf alle Fälle ein «Fall forensische Psychiatrie». cm

Siehe auch unten den Link zum Video der «Rundschau».

PS 3: Wegen einer nicht gesicherten Information musste ein weiterer Artikel zu diesem Thema am 8. Januar vorübergehend wieder offline geschaltet werden, ebenso die dazu gehörenden Lesermeinungen. Christian Müller entschuldigt sich dafür. Er legt Wert darauf, dass die Informationen auf Infosperber abgesichert sind. – Er bleibt dran am Thema.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine

Zum Infosperber-Dossier:

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Gewalt

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Menschenrechte

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36 Meinungen

  • am 18.06.2012 um 12:43 Uhr
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    Matto regiert! – Noch immer. Glauser hätte noch heute genügend Stoff für seine düstern Geschichten über stumpfen Machtmissbrauch und blanke Ohnmacht.
    Warum kann man diesen Richter nicht beim Namen nennen?

  • am 18.06.2012 um 21:39 Uhr
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    Der Name des verantwortlichen Richters ist genannt. Doch so oder so werden sich die Verantwortlichen nie für ihre «Fehler» rechtfertigen, geschweige denn für sie büssen müssen. Tatsächlich haben sie oft noch nicht einmal Kenntnis von den Folgen ihrer «Fehlurteile"!

  • am 19.06.2012 um 08:56 Uhr
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    Ganz grundsätzlich müsste wohl mindestens jeder zweite wohlanständige gutsituierte verheiratete Schweizermann wegen mehrfacher Vergewaltigung und sexueller Nötigung ins Gefängnis… Wer glaubt denn, dass Männer ihre legalen, gesellschaftlich anerkannten, geheirateten und finanziell ausgehaltenen Ehefrauen nicht ab und zu «nötigen", wenn diese gar nicht wollen? Oder dass die Frauen etwa nicht hinhalten, auch wenn sie gar nicht wollen, gar keine Lust haben, nur damit der Ehemann und Kindsvater sowie Finanzierer von Eigenheim, Autos und Hotel-Ferien nicht abspringt oder fremdgeht? Die wohlanständigen Bürgerfrauen prostituieren sich im heimischen Schlafzimmer und zeigen dann mit manikürierten igittigitt-Fingerchen auf böse ausländische Männer und gruusige Prostitierte in Zürich und anderswo, auf all das Schlechte ausserhalb der heiligen vier Wände.

  • am 19.06.2012 um 11:29 Uhr
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    Es braucht noch viel Arbeit, um aus unserem Justiz und Bestrafungssystem, welches rückfällige Produziert und unschuldige inhaftiert, ein Schutzvollzug und Lernsystem zu gestalten, welches wirklich dem Menschsein dient. (Siehe Arxhof)
    Siehe: Marshall Rosenberg, die Gewaltfreie Kommunikation, oder http://www.streetworkbasel.ch
    Gruss Beatus Gubler

  • am 22.06.2012 um 08:17 Uhr
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    Oberrichter Kurt Balmer (SVP) hatte am 7. März 2011 vom Bundesgericht eine Willkürrüge gefasst, weil er die Nötigungs- und Körperverletzungsklage eines sechsjährigen Kindes und seines Vaters gegen Mitglieder der Bankerfamilie Bär und der Privatdetektive Ryffel abwies. Richterlicher Willkür kommt Inkompetenz oder Korruption gleich! Die weiteren Richter waren W. Meyer (SVP) und A. Schärer (Grüne), welche die Willkürrüge verantworten müssen. Der Höhepunkt ist, dass der Präsident der Geschäftsleitung des Kantonsrates, Jürg Trachsel (SVP), der Meinung ist, dass richterliche Willkür nicht genügt, um eine Strafuntersuchung zu veranlassen. Der Fall liegt nun wieder beim Bundesgericht! Für jede Unterstützung bin ich bereit, um den Fall öffentlich zu machen. Es geht nicht an, dass richterliche Willkür in einer Demokratie nicht geahndet wird!

  • am 9.12.2012 um 10:33 Uhr
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    Mit Urteil vom 10. Juli 2012 haben die Bundesrichter Fonjallaz und Aemisegger und Eusebio entschieden, dass die subisidäre Verfassungsbeschwerde abgewiesen wird und damit die Richter Kurt Balmer, Willy Meyer und Anton Schärer geschützt werden. Richterliche Willkür etc. ist damit durch das Bundesgericht geschützt worden. Ich überlasse die Wertung den Leser/innen und bin gerne bereit mehr Informatinen hierzu zu liefern, jedoch erlaube ich mir, festzuhalten, dass ich das Vertrauen in den Rechtsstaat Schweiz in dieser Sache verloren habe!

  • am 9.12.2012 um 22:26 Uhr
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    ja aber – das ist doch ein Riesenskandal! und jetzt? was kann man noch machen? dieser Mann muss doch endlich und augenblicklich freikommen! wo sind wir denn hier? Wie können wir helfen?

  • am 10.12.2012 um 20:44 Uhr
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    Im Fall Urbaniok vertritt unser Staat gesunde Familien und Beziehungen zerstörende, psychisch Kranke und ihre Angehörigen diskriminierende Einstellungen und einen kritische Bürger mit allen Mitteln bekämpfenden Professor, im Fall forensische Psychiatrie asoziale, dissoziale, Kriminalität, Grandiosität und Überheblichkeit fördernde Strukturen, im Fall Mansour eingebildet Fehlerlose Risikoeinschätzer, die weder Mitmenschlichkeit noch Normalität kennen.

  • am 11.12.2012 um 08:52 Uhr
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    Hauptsache wissenschaftlich abgestützt, auch wenn’s der pure Wahnsinn ist.

  • am 12.12.2012 um 22:40 Uhr
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    "Ist die Schweiz überhaupt noch ein Rechtsstaat?"
    Aus meiner eigenen Erfahrung bezweifle ich dies zumindest im Bereich der Sozialversicherungen. Ich habe selbst haarstäubendes erlebt, so hat man zum Beispiel als Beantrager einer Rente den Datenschutz «subsidiär» verwirkt. Ein MEDAS-Arzt behauptete ich hätte ein 60 Seiten umfassendes Dokument geschrieben, obwohl das Oiginal von einem anderen Autor als Verfasser unterschrieben wurde. Die IV verweigerte die Abklärung und als ich mich an den Datenschutz in Zürich wandte, so wurde mir mitgeteilt dass die Behörde «subsidiär» hinter einem Sozialversicherungverfahren zurückstehe, man könne mir nicht helfen. Zwei meiner Anwälte behaupten, im Sozialversicerhungsbereich sei nicht mehr mit fairer Behandlung zu rechnen, und das Recht biete keinen sofort wirksamen Schutz gegen Lüge und Betrug durch die Behörden.

  • am 28.12.2012 um 10:41 Uhr
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    Dieser unglaubliche, aber nachweisbar wahre Bericht bedarf dringend einer Aktualisierung, bevor es zu spät ist, weil noch mehr Unglaubliches geschehen ist, das nun wirklich alle Grundfesten rechtsstaatlicher Glaubwürdigkeit sprengt.
    Aber nicht die Mauern des Unrechts, das den Betroffenen weiterhin von seiner Gattin trennt…

  • am 28.12.2012 um 20:31 Uhr
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    Es ist wirklich erstaunlich, wie lange es dauert, bis das Schweizer Volk aufwacht und bemerkt, dass das Land «Schweiz» und seine einstige Verfassung schon lange ausgehebelt wurden vom Mammon. Die Existenzangst regiert, sie wurde als künstliche Not geschaffen. So lässt sich Volk und Land, sogar die Politiker unseres Landes, regieren. Es ist die Oligarchie der Superreichen, welche über die Korporokratien, also die «Firmenherrschaften» das ganze Land über Brot, Geld und Arbeit, regiert. Der Traum von körperlicher Unsterblichkeit, versprochen durch Pharma und Forschung, ewiger Fortschritt, unbegrenztes Wachstum, Wohlstand für alle, und viele andere oft leere Versprechungen an die Regierenden eines jeden Landes in Europa haben jeden Entscheidungsträger letztendlich gekauft, eingeschüchtert oder korrumpiert. Wer zuviel darüber recherchiert, wird aus dem Weg geräumt, wenn er zu viele Ohren hat die ihm zuhören. Warum ist es in den Nachrichten nicht das Thema, das jeden Tag 15’000 Kinder verhungern auf dieser Welt? Der natürliche Narzissmus des Menschen pervertiert zu einem krankhaften, die Existenzangst, welche vor dem Suizid kommt, ist der ideale Nährboden. Sie treibt Blüten in Behörden, Ämtern und Bürgern. Karriere machen, mit einem Computerprogramm welches zum Mit-Richter erhoben wird. Wie soll in einem Land, wo nicht mehr Menschenwürde, Gerechtigkeit, Mitgefühl, Humanität und Gleichheit vor dem Gesetz die oberste Direktive ist, überhaupt noch ein vernünftiges System von Justizia und Protektia gedeihen? Faktum ist, wir sind alle Opfer, die einen einfach eine Stufe höher oder tiefer als die die Anderen. Ich wurde wegen meiner Projekte 3 mal verprügelt. Im Kinderheim in Ägeri hatte ich es mit einer gewalttätigen Diakonissenstruktur zu tun, nackt ausziehen, einsperren in der Kammer unter der Treppe, u.s.w. Meinem Vater, welcher unter Existenzangst litt, wurde vom katholischen Pfarrer geraten, uns Kinder, wenn wir nicht gehorchen, mit dem Gürtel zu schlagen. Einer meiner Mitschüler wurde in der zweiten Primarklasse vom Schulsozialpädagogen, welcher Knaben liebte, missbraucht. Denn er wurde als auffällig gemeldet vom Lehrer, in Wirklichkeit hatte er sich nur gegen einige gewalttätige Mitschüler in Notwehr verteidigt. Nie, nicht ein einziges mal waren die Behörden da. Nicht einmal. Schon damals wurde weggeschaut. Nur nicht auffallen, hiess es. Die Angst breitete sich überall hin aus. Zeitweise machte mein Vater, trotz guter Ausbildung, 3 Jobs gleichzeitig, um 3 Kinder ernähren zu können. Wie soll also in diesem Land, welches auf das dringendste wieder in die Hände des Volkes gehört und eine neue Verfassung braucht, eine faire, forensische Psychiatrie gedeihen können?

  • am 29.12.2012 um 02:08 Uhr
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    Ich danke Ihnen allen für Ihre Anteilnahme und Ihr -berechtigtes- Entsetzen welches Sie mit mir -der Ehefrau von H.M., Hassan Mansour- teilen. Was wir durchmachen und durch die Justiz seit MEHR ALS DREI JAHREN TÄGLICH UND VOLLKOMMEN SINNLOS UND RECHTSWIDRIG erleiden ist nicht mehr in Worte zu fassen. Nach 2 1/2Jahren stellt das Bundesgericht fest: die nachträgliche Haft geschah OHNE RECHTSGRUNDLAGE. Es dauert nochmals volle 6Monate, bis mein Mann mit Mühe und Not (und täglichem Drängen von unserer Rechtsvertreterin und mir!) endlich aus der Haft entlassen wird. Doch die Folter ist nicht zu Ende (obwohl sie es nun, am 10.Dez.2012 hätte sein können): mein Mann wird direkt ins Flughafengefängnis inhaftiert und nun warten wir wieder auf unbestimmte Zeit auf unser gemeinsames Leben in Freiheit, müssen weiter kämpfen, ausharren, erdulden, sind getrennt und mein Mann leidet weiter im Wissen, unschuldig und wider jeglichem menschlichen Gerechtigkeitssinn erneut inhaftiert in einer Zelle, in kärglichsten Verhältnissen sinnlos eingesperrt zu sein, obwohl wir seit bald 8Jahren ein gemeinsames Zuhause in seriösen Verhältnissen haben… -Und das Volk schälft und meint, wir lebten hier in einem Rechtsstaat! Die Wahrheit ist: wir sind im Bereich «Psychiatrie/Justiz» näher an KZ-Zeiten, als wir es uns vorstellen können. Mehr als erschreckend. Durch gröbste Willkür der PPD-Psychiater St.Schmalbach, W.Sarbach, M.Stürm und infolge deren falschen Berichtes Oberrichter Kurt Balmer sowie auch Polizisten C.Meyer wurde uns seit dem 11.Dez.2009 unser Leben genommen. Seither leben wir in einem einzigen, wahnwitzigen Kampf gegen Lügen und Verdrehungen der Justiz welche doch ursprünglich sinnvolle Gerechtigkeit schaffen sollte. MARION MANSOUR, Schweizerin

  • am 29.12.2012 um 11:08 Uhr
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    Was sagt eigentlich der «Beobachter» dazu, der doch so einiges bewirkt? und die grossen Medien? Und das Bundesgericht zur Tatsache, dass HM als «ohne Wohnsitz» und unverheiratet abgeschoben werden soll? Das kann ja unmöglich so stehenbleiben. Sagen sie uns was wir tun können – Briefe schreiben, Unterschriften sammeln?

  • am 29.12.2012 um 12:32 Uhr
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    Sehr geehrte Frau Ott, ich kann nur von meiner Erfahrung sprechen und die ist, solange Behördenmitglieder in der Schweiz für ihre Taten nicht strafrechtlich untersucht und zur Verantwortung gezogen werden, wird sich nichts ändern. Es muss der politische Wille genährt werden, der einen solchen Missbrauch abstellt und der Wille entsteht in der Schweiz nur, wenn in einer solchen Sache das Ausland Druck auf die Schweiz ausübt, die Schweiz blossgestellt wird bzw. wir ausländische, unabhängige, menschliche Richter in der Schweiz haben. Nur vor dem Letzteren fürchtet sich die «Rechte» in der Schweiz, denn dann können Staatsinteressen bzw. die eigenen politische Interessen nicht mehr gegen das Gesetz durchgesetzt werden. Also die Schlussfolgerung ist, dass dieser Fall international bekannt werden muss!

  • am 29.12.2012 um 15:38 Uhr
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    So versauen SVP-Exponenten Steuergelder!!!!!

    Teure Verfahren und Vollzüge als unnötige Arbeitsbeschaffung für den Beamtenstaat, den sie sonst gelegentlich diffamieren! Unsinnige und menschenverachtende Arbeitsbeschaffung für Staatsdienste zu Lasten der vielgepriesenen Freiheit.
    "Freiheit» auch ein «Kuschelwort» der Vereinfachungspartei! Sie wissen eben, wer gut und wer böse ist, wem sie Freiheit zugestehen und wem nicht… diese Macht haben die Richter offensichtlich! Dafür muss doch ein Richter Balmer und eine Richterin Gerwig die Betroffenen nicht sehen, geschweige denn anhören.
    Ein Ausländer weniger in der Schweiz ist der SVP etwas wert, da müssen alle Opfer bringen: Der Ausländer selbst, die Steuerzahler, die Menschenrechte und das Ansehen der Schweiz. Die Ehefrau muss sich opfern, weil sie selbst den den Kolateralschaden ihrer Ausländerheirat zu verantworten hat. Das Bundesgericht wird auch geopfert, dieses steht doch nicht über dem Volkswillen. «Die Partei, die Partei, die hat immer recht…» so sang das Volk in dunkelster Zeit
    Genug Sarkasmus, die SVP gehört wegen Staatsgefährdung verboten! Und der Fall Urbaniok gehört endlich seriös geklärt – ob er sein eigenes FORTRES schadlos überstehen würde?
    Sofortige Freiheit für Hassan Mansour UND eine angemessene Genugtuung des Staates mit Regress auf die Fehlbaren.
    Welche Strafe steht denn eigentlich auf MIssachtung eines Bundesgerichtsentscheids?

  • am 31.12.2012 um 12:17 Uhr
    Permalink

    Guten Tag Urs Lachenmeier
    Höre ich hinter Ihren wohlwollenden Worten das Bedürfnis mir etwas Trost zu spenden? So sei es gedankt. Mein Text kommt jenseits der Political Korrektness aus dem Bauch, darum auch die diversen Schreibfehler, wobei einige vielleicht noch von meiner Funktastatur stammen, deren Batterien fast leer sind. Übrigens, meine Projekte sind http://www.streetwork.ch und Tochterprojekte. Als Behinderter lasse ich mich nicht Behindern, kämpfe für dass was Gut und Wahr ist. Da braucht es manchmal einen Bauchtext, denn sonst würden die vielen Chipsessenden treuen Bürger vor dem Fernseher nie wegkommen und jeden Brei welcher ihnen vorgesetzt wird, ohne Kritik und dahinterschauen, runterschlucken. Und mir tut es auch gut, mal indifferent einen Bauchtext statt eines hochgradig intellektuellen zu schreiben, wichtig ist, ins Schwarze zu Treffen, damit Menschen anfangen nachzudenken. Wenn Sie meinen Namen im Google eingeben, finden sie die ersten 200 Links zu anderen Texten von mir, verteilt über halb Europa. Viele davon präzise, intellektuell, und wie es sich für einen guten Schweizer gehört, Politikal Korrekt. (Schmunzel, Lach) Mit freundlichen Grüssen Beatus Gubler

  • am 5.01.2013 um 02:37 Uhr
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    Manchmal scheint es mir, dass in der Schweiz Täter bejubelt und Opfer verachtet werden. So viel aufgestauter Hass ist in den betrogenen Schweizern, dass sie blind geworden sind darüber, wohin sie ihren Hass richten. Hauptsächlich hassen, und von den Opfern hat man ja nicht viel zu befürchten. So als würde ein landesweites Stockholm-Syndrom existieren, welches den Tätern, in welcher Sparte auch immer sie sind, schön lobend auf die Schultern klopft, in der Hoffnung, so selber verschont zu bleiben. (Schulz von Thun, Band 1 und Band 2, Täter und Opferrollen)

  • am 7.01.2013 um 11:54 Uhr
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    In einer Art Salamitaktik hat es die SVP geschafft, Familiengründungen mit Ausändern entgegenzuwirken. Zu spät hat man gemerkt, dass damit auch das fundamentale Recht auf Ehe und Familie, dass Recht auf freie Wahl genommen wurde.

    Der Fall Mansour ist und bleibt nicht der Einzige. Amnesty under Arrest Schweiz AUA setzt sich dieser Entmündigung nun entschieden entgegen. Hier unser Brief an die SVP-Richterin:

    Guten Tag Frau Vorsitzende

    Ich bin die Gründerin des Vereins Amnesty under Arrest Schweiz AUA. Seit gut einem Jahr verfolge ich den Fall Mansour. Die Ehefrau Herrn Mansours ist mir persönlich bestens bekannt.

    Sie haben den Entscheid, dieses Ehepaar zu trennen ohne Kenntnis der Aktenlage gefällt. Das Bundesgerichtsurteil welches besagt, dass Hassan Mansour ohne rechtliche Handhabe inhaftiert worden ist und er ausserdem keineswegs ohne festen Wohnsitz ist, war Ihnen nicht bekannt? Sie haben Ihre Hausaufgaben nicht gemäss Ihrer ethischen Verpflichtung gemacht?

    Wir vertrauen darauf, dass Sie im Besitze sämtlicher Unterlagen sind, bevor Sie ein derart schwerwiegendes Urteil fällen, welches ein Ehepaar nun trennen soll.

    Das Recht auf einen Anwalt haben Sie diesem Paar untersagt. Das rechtliche Gehör zu gewähren gehört übrigens zu den Menschenrechten. Weshalb will die SVP Menschenrechte MigrantInnen nicht zugestehen, sind Sie befangen? Jedenfalls hielt sich Ihr Arbeitsaufwand in Grenzen. Daher bin ich Ihnen nun gerne behilflich indem Ich Ihnen zu bedenken gebe, dass Sie in Ihrem parteilichen Eifer übrigens auch über das Schicksal einer Schweizerin befunden haben. Ihr Urteil kommt einer Entmündigung und einem emotionalen Entziehen jeglicher Lebensgrundlage gleich. Sie haben Ihr das Liebste genommen – nämlich ihren Ehemann mit welchem sie seit 2007 verheiratet ist. Sie nehmen ihr das Recht auf Ehe und Familie, ein Grundrecht welches Verfassungsmässig garantiert ist, sogar in der schweizerischen Bundesverfassung, nicht nur in der europäischen Menschrechtskonvention.

    Das Ehepaar hatte doch bei Ihnen als SVP-Richterin von Anfang an bis zum bitteren Ende keine Chance.

    Unser Verein kann und will dieses Unrecht nicht hinnehmen und wir werden uns Anfang 2013 um diesen Fall kümmern.

    Einstweilen werden wir die Bundespräsidentin Sommaruga akribisch über diesen Fall orientieren und fordern, dass Ihre Arbeitsweise insbesondere wenn Sie als SVP-Richterin über MigrantInnen das Zepter schwingen, überprüft wird. Selbstverständlich versorgen wir die Bundespräsidentin mit allen Akten, die zu einer profunden Beurteilung der Situation gehört.

    Zu gegebener Zeit werden Sie durch unseren Vorstand informiert werden.

    Für Ihre Zukunft wünsche ich Ihnen beste Gesundheit und Herz.

    Freundliche Grüsse
    Annelise Ceesay

    P.S. Martin Bircher (wahrscheinlich Ehemann der SVP-Richterin) antwortete per E-mail, Frau Sommaruga sei nicht Bundespräsidentin, sie werde sich sicher darüber freuen akribisch informiert zu werden. Diese Bemerkung bedarf keines Kommentars.

  • am 12.01.2013 um 10:34 Uhr
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    Ich finde den obigen Artikel von Christian Müller hervorragend und sehr informativ zusammengefasst.
    Gerne möchte ich meinen Brief an die Bezirksrichterin C.Gerwig-Bircher hier erscheinen lassen.

    Guten Tag Frau Gerwig-Bircher
    Haben Sie Frau und Herrn Mansour gekannt, als Sie mit einem Federstrich ein vernichtendes Urteil fällten und Hassan Mansour – anstatt endlich nach Hause – in Ausschaffungshaft setzen liessen? Ich vermute, dass dies nicht der Fall war! Haben Sie die Akten dieses Falles vor Ihrem kurzentschlossenen Einzelentscheid, unter Ausschluss von Frau Marion Mansour und von anderen Fachleuten, vorher gründlich studiert? Ich denke nicht! Haben Sie gelesen, dass das ursprüngliche Urteil, das zu einer Haftstrafe von 10 Monaten führte, auf einer wackeligen und unüberprüften Anklage basierte? Wohl kaum! Haben Sie eine breitangelegte Studie angefordert oder selber verfasst, wann innnerhalb einer Ehe von einer Vergewaltigung gesprochen werden kann? Auch daran zweifle ich sehr! Ich bin eine Verfechterin davon, dass Frauen sich auch innerhalb der Ehe oder einer Konkubinatsbeziehung gegen Vergewaltigungen wehren können, denn solche Missstände waren lange verbreitet. Inzwischen haben Ehefrauen und Partnerinnen immerhin mehr Rechtsmöglichkeiten auf ihrer Seite, was ich sehr begrüsse. Nur: Haben Sie sich Zeit und Mühe genommen, mit Frau Mansour eingehend zu sprechen oder zumindest ihre Aussagen – z.B. in der Rundschau vom 29. August 2012 – anzuhören? Das kann wohl kaum der Fall sein! Haben Sie jemals in Betracht gezogen, dass Marion Mansour – eine mündige, erwachsene und geschätzte Schweizer Frau und Musikerin – selber beurteilen könnte, ob ihr Mann – mit dem sie seit 2007 verheiratet ist – für sie gefährlich ist oder werden könnte? Das haben Sie nicht! Nein, Sie haben sich der absurden These des PPD angeschlossen, dass die Gesellschaft Frauen vor gefährlichen Männern zu schützen hätte und Sie haben munter und meines Erachtens gedankenlos an der Entmündigung von Frau Mansour teilgenommen! Der Fall Daillon zeigt einmal mehr, dass niemand letztlich uns Schweizer Frauen abschliessend schützen kann. Sie belächeln den sehr empörten Ton im Weihnachtsbrief von Frau Mansour? Dazu haben Sie definitiv keinen Grund, denn Sie sind nie von fachlichen „Besserwissern“ einfach über Jahre kalt gestellt worden! Sie können jetzt eigentlich nur EINES tun: Egal, ob Sie der SVP oder einer anderen Partei angehören, müssen Sie Ihr Urteil sofort revidieren und Herrn Hassan Mansour aus der Auslieferungshaft entlassen. Wahrscheinlich werden Sie ja nicht dafür bestraft, dass Sie ihn – aus Versehen? – als unverheiratet und ohne festen Wohnsitz zur Ausschaffung „freigaben“. Ich finde zwar, dass Sie eine saftige Rüge oder Strafe verdienen, aber es ist 1000 Mal wichtiger, dass Hassan Mansour endlich nach Hause zu seiner Ehefrau zurückkehren darf! Wenn Sie sofort so handeln, dann haben Sie einwenig Unrecht gut gemacht und denken sicher bei künftigen Gerichtsentscheiden vorher genauer nach, ob diese richtig, angemessen und ethisch vertretbar sind. Wenn Sie Ihren Entscheid sofort rückgängig machen, muss ich mich ein kleines Bisschen weniger schämen für alle Justizirrtümer und –skandale, die sehr wohl in der Schweiz passieren. Ich grüsse Sie in der Erwartung echter und sofortiger Rechtssprechung, entsprechend dem Bundesgerichtsurteil vom Juni 2012!
    Ursula Herzig-Wolfensberger

  • am 12.01.2013 um 21:55 Uhr
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    Am kommenden Montag unterhält sich Roger Schawinski in seiner Sendung mit Prof. Urbaniok über Gewaltverbrechen, und wirft die Frage auf ob es eine Methode gäbe diese zu verhindern.

    Bezeichnend ist vor allem welcher ungeahnte Markt sich im Bereich des Gewaltenschutzes – entsprechendes Gesetz ist seit April 2007 in Kraft welches Gewalt in Beziehung und Ehe zum Offizialdelikt erklärt –, auftut.

    Mit jeder neuen bekannt werdenden Tat erhöht sich nun leider auch die Präsenz und Macht des umstrittenen Forensikers, dessen private Geschäfte (Profecta) erwiesenermassen auch durch die Justizdirektion geführt werden. Ich erinnere, dass Michael Handel entsprechendes E-Mail der Justizdirektion (de Silva) in seinem Bericht veröffentlichte.

    Schawinski gilt als gründlich beim Recherchieren und unerbittlich beim interviewen. Ob allerdings in dem mehr als heiklen Politikum, an welchem eine ganze Branche und deren Erhalt hängt, auch ein Schawinski den Röntgenblick behält, möchten wir nicht drauf abkommen lassen, Amnesty under Arrest Schweiz AUA erlaubt sich an dieser Stelle alle die Leser auf untenstehendes Kontaktformular hinzuweisen und entsprechende Erfahrungen mit dem PPD Roger Schawinski prägnant mitzuteilen.

    Nachstehend der Link mit entsprechendem Formular. Derzeit sind wir noch am Abklären ob die Sendung live geschaltet sein wird. Sobald wir im Besitze der Antwort sind, teilen wir dies hier mit. Sollte es sich bei der Sendung um eine Aufzeichnung handeln, lohnt es sich trotzdem einen Kommentar zu senden! Vielleicht interviewt Schawinski mal einen Kritiker von Urbaniok.

    http://www.srf.ch/sendungen/schawinski/kontakt-schawinski

    Es geht darum, sachlich und präzise die Unverhältnismässigkeit und auch die Alibiübung welche das Fotressystem nun einmal ist, prägnant aufzuzeigen.

    Das grosse Unrecht welches durch das Gedankengut der Gesellschaft: Sicherheit vor Freiheit den Betroffenen widerfährt, wird vermutlich indes wenig wiegen. Gelingt es aber aufzuzeigen, dass dieses System alles andere als den gefährlichen Wiederholungstäter klar identifiziert, sondern lediglich eines sicherstellt: Alle werden nun zu potenziellen Tätern. Damit ist eine neue extrem gefährliche Tätergruppe erschaffen: Die Tätergruppe ohne TAT! Diese Tätergruppe wird durch Outsourcing in Computern und den Köpfen der Gesellschaft zum Täter! Das Phantom der Experten! Urbaniok und dieser Branche wird zu Wohlstand verholfen indem er alle sämtliche Täter, welche einmal ein Gewaltdelikt verübt haben wegsperrt, und der Gesellschaft auf diese Weise eine vermeintliche Sicherheit vorgaukelt.

    Auch könnte der Fall Mansour eklatant aufzeigen wie sehr die Schere im Bereich des operationalisierten Risiko-Evaluations-System, auseinanderklafft.

    Man müsste Schawinski beispielsweise auffordern, Betroffene und beispielsweise Dr. Zihlmann oder auch Dr. Gmür, fairheitshalber auch zu interviewen.

    Amnesty under Arrest Schweiz AUA

  • am 12.01.2013 um 22:24 Uhr
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    Ob es «EINE"? – «METHODE"? gibt, Gewaltverbrechen zu verhindern…
    Die Antwort ist doch klar: Nein, leider nicht.
    Falls dies die gestellte Frage ist braucht es kein Gespräch.
    Ich befürchte es geht nur um eine weitere (Werbe-) Plattform für den Psychiaterunternehmer mit seinen rentablen «Methoden". Ein paar kritische Fragen von Schawinski sollen bloss etwas Seriosität vorgaukeln.
    http://www.peter.zihlmann.com/ces/aktuell.php

  • am 12.01.2013 um 23:25 Uhr
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    Man wollte mit mir zwangsweise zwei psychiatrische Gutachten machen und das zweite wurde von Oberrichter Balmer sogar geschützt und angeordnet. Zum Glück weigerte ich mich mehrfach. Das erste Gutachten umfasste 112 Seiten und der Forensiker trotz Einsicht in Arztdokumente konnte nicht einmal eine postraumatische Belastungsstörung erkennen, die von zwei aussenstehenden, unabhängigen Experten sogar der Uni Zürich innert kürzerster Zeit zuvor diagnosiziert und dokumentiert wurde. Lesen ist nicht jedermann`s Sache und Objektivität schon gar nicht. Zudem stellte der Forensiker in seinem Bericht fest, dass mein Grossvater angeblich Selbstmord begang, obwohl mein Grossvater von einem Fahrzeug angefahren wurde und starb und auch der andere Grossvater eines natürlichen Todes starb. Der gleiche Forensiker machte aus Rudolf Elmer aus unerfindlichen Gründen auf einmal einen Robert Elmer in seinem 112 seitigen Bericht. Es ist einfach bedenklich, dass Persönlichkeiten verwechselt werden und etwas wissenschaftlich und anscheinend basierend auf dem Denken von angeblich brillianten Köpfen dargestellt wird, was in der Praxis schon fast an Voodoo-Zauber grenzt! Zudem verlangte ich vor der ersten Befragung durch den Forensiker (seine Titel: Dr. med. FMH Psychiatrie und Psychotherapie, Zertifizierter Forensischer Psychiater SGFP a.o. Bezirksadjunkt), dass ein Anwalt und ein Arzt ebenfalls teilnimmt, denn ich wollte mich nicht diesem Typen ohne Schutz und Zeugen gegenübersitzen. Meine Forderung wurde von der Staatsanwaltschaft abgelehnt, obwohl diese im angelsächsischen Raum vorbehaltslos erfüllt wird. In Zürich gibt es diesbezüglich keine Transparenz, man will weiter im Dunkeln munkeln können und ja keine Zeugen und Experten dabeihaben, die den Missbrauch offenlegen könnten! Wichtig ist jedoch, dass die 112 Seiten mit ellenlangen verschachtelten Sätzen ein fettes Honorar rechtfertigt insbesondere wenn es im Sinne des Staatsanwalts abgefasst wurde!

  • am 13.01.2013 um 15:25 Uhr
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    Übliche Praxis: Kritische Bürger werden via konspirativer Zusammenarbeit von Staat, Polizei und Psychiatrie in alltäglicher Praxis still und heimlich am Rechtssystem vorbei direkt in die Umformungs- oder Sicherungslager geführt: Es sei denn politisches Bewusstsein und passiver Widerstand versuchen Licht ins Dunkle zu bringen. Kneubühl in Biel und andere werden als Regime- oder Psychiatriekritiker zu Paranoiden oder Narzissten gestempelt. Gelingt es direkt nicht, dann indirekt über Provokation via Suizid oder frei fantasierter Bedrohlichkeit. Der PPD ist hierin sehr unrühmlich zu erwähnen, da er mit freilebenden Patienten, Ehefrauen von Bezirksgerichtspräsidenten und Tagesanzeiger Journalisten zusammenarbeitet um unerwünschte Kollegen, wenn es nicht per FFE, Strafanzeigen oder Forensik gelingt auch medial zu verfolgen. Jegliche medizinisch-psychiatrische Basiskenntnisse, Befolgen von einfachen Regeln der ärztlichen Kunst und Medizinalverordnungen negierend, gesetzeswidrig mit Psychologen bestückt die ärztliche Aufgaben übernehmen, gibt es da einiges zu verstecken. Doch auch althergebrachte Schweizer Relikte aus Münsterlinger Küche fantasieren in ihren Gutachten als bekennende Machiavelliverehrer frei daher und andere schreiben nur noch ab, Phänomenologie nach Akten und Diagnosen nach semantischen Kenntnissen!

  • am 14.01.2013 um 06:51 Uhr
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    @Regina Möckli: Ihr gesellschaftskritischer Beitrag zeigt, wie an sich zu Schutz und Hilfe verpflichtete Institutionen oft pervertiert werden. Das bringt Schaden auf zwei Seiten: Die erste betrifft Menschen, die durch konspirative Zusammenarbeit «entsorgt» werden können, ohne dass sie sich entsprechend zur Wehr setzen können. Die zweite wirkt sich schädlich aus für – vor allem intelligente und sehr intelligente – Menschen, bei denen aus verschiedenen Anlässen, Polizeischutz und vor allem eine psychiatrische Behandlung für deren Gesundung und Wiederintegration wichtig wäre. Die zweite Kategorie wird oft durch die üblen Machtspiele schon in gesunden Zeiten dazu veranlasst, jegliche Behandlung als (sowieso und immer) missbrauchende Zwangsmassnahme à priorio abzulehnen.

  • am 14.01.2013 um 10:13 Uhr
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    Guten Tag. Ich habe diese dunklen Mächte bereits als 2 1/2 Jähriger im ersten Kinderheim in Aegeri erfahren. 30 Jahre später als Streetworker an Menschen, welche als einzige Zuflucht noch in der Welt der Drogen leben konnten. Das missbrauchen der eigenen, vom Staate verliehenen Macht ist auch eine Form von Sucht. Es ist und bleibt traurig, dass die einst humane Schweiz heute in Sachen Suizid an oberster Stelle steht. Und von den 300 Reichsten Firmen der Welt, welche sich in den Händen von va. 50 Familien befinden, regiert wird. Geld und Macht heisst die neue alte Droge. Mit ihr kann man alles kaufen, ausser Aufrichtigkeit, Mitgefühl und Liebe. Darum fangen alle an durch zu drehen von den Menschen, welche sich an Geld und Macht verkauft haben. Selbst die Kirchen wurden zum Teil zu den Lakaien dieser Politik. Das Volk kocht innerlich. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis der Aufstand des Gewissens zu einem Aufstand der sozialen Notwehr wird, und unser Land lange, sehr lange Brennen wird.
    Denn wie Marshall Rosenberg sagt: wer zu lange eine gute soziale Entwicklung verhindert, muss sich nicht wundern wenn bald die Gegengewalt kommt. Und es werden wohl wieder viele Unschuldige Leiden müssen, wenn es dem Volke den Deckel lupft. So haben die Politiker, viele davon vertreter der Corporokratien, ihr Spiel mit dem sozialen Frieden zu weit getrieben, und sind verantwortlich für das Desaster das da kommen wird. Gruss B. Gubler

  • am 5.02.2013 um 13:23 Uhr
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    Guten Tag alle, die ihr euch für die Freilassung von Hassan Mansour einsetzt!
    Herr Mansour ist immer noch in Auslieferungshaft. Bezirksgerichtspräsident Kieser stellt sich hinter die Bezirksrichterin Gerwig-Bircher, sagt, sie hätte nur ihre Pflicht getan. Das ist nun wirklich falsch, denn sie hat weder festgehalten, dass Hassan Mansour verheiratet ist, noch dass er einen festen Wohnsitz hat. Warum werden diese Fakten einfach nicht zur Kenntnis genommen? Das Spiel, das hier ad infinitum gespielt wird, ist für mich völlig unverständlich und feige. Die eine Hand, die die andere wäscht steht im Vordergrund. Hat jemand von euch eine Idee, wie wir Marion und Hassan Mansour helfen könnten, so dass die Hilfe das Licht auf die richtige Seite wirft? Ich fühle mich immer wieder so hilflos, obwohl ich eine erwachsene und kompetente Frau bin. Liebe Grüsse Ursi Herzig

  • am 7.02.2013 um 12:09 Uhr
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    Es gibt da ein Problem – ein menschliches:

    Menschen suchen die Schuld selten bei sich, wenn ihnen etwas über die Leber kriecht und sie nicht wissen was es ist, das ihnen Unlust bereitet. Dann versuchen sie mit allem, was in ihrer Macht steht, sich von der eigenen Unlust zu befreien.
    Richter/innen und Staatsanwälte funktionieren auch nicht anders. Sie haben aber mehr Macht als die ihnen Untergebenen, diese Gefühle nach ihrem eigenen, von der täglichen Wirklichkeit abgehobenen Prinzip zu befriedigen. Sie haben ihre eigene Sprache und holen ihren Rat aus Paragraphen und bei Ihresgleichen aus alten «Fällen» und Aufzeichnungen auch längst Verblichener, wo «wir Gewöhnlichen» uns mit dem hier und jetzt und miteinander zurechtzufinden versuchen müssen…

    Auch Tiere leben nach dem Lustprinzip und können «ungerecht» sein gegenüber andern Lebewesen, aber sie können sich kein Gewissen machen über ihr eigene Schuldigkeit in ihrem ganz konkreten Handeln in einer ganz konkreten Situation. Sie folgen ihrem Instinkt und unbewusst der «Tradition"!

    Beim Menschen ist es «Tradition", dass jene zur Rechenschaft gezogen werden, die andern Schaden zufügen oder die Ordnung der Gesellschaft gefährden. Falschverhalten wird seit jeher (zu oft ungerecht…) bestraft.(Seit das Kainszeichen falsch gedeutet wurde…!)

    Je mehr Macht einem Menschen übergeben ist, desto mehr aber sollte ihm auch bewusst sein, dass sein ureigenes Gewissen von seinem Verhalten nicht unbelastet bleibt, wenn er über existenzveränderde Entscheide gegenüber Mitmenschen zu bestimmen hat.

    Schaut man sich Gerichtsurteile genauer an, wird einem bald schlecht und schwindlig vor lauter Paragraphen, Fachexpertisen und stinkendem Wühlen in Vergleichsfällen, die ja immer auch wieder begründet wurden aus der übelriechenden Leichenkammer alter zum Vergleich hergezogener Fälle.
    Tradierung reiht sich an Tradierung.

    Wo aber bleibt das Gewissen und die persönliche Verantwortungbereitschaft unserer mit Macht betrauten Gesetzeshüter/innen gegenüber denjenigen, denen sie tief in die Augen schauen müssten, bevor sie ihr Urteil sprechen?

    Wo bleibt die persönliche Betroffenheit durch das hier und jetzt der Person, über die es zu richten gilt?

    Das ist die eine Seite des Problems, die andere ist die der Geschädigten des menschlichen Lust-Frustprinzips:

    Aus verständlichen Gründen wenden sich Verzweifelte in ihrer Notsituation fast wie die FachexpertInnen ihrer WidersacherInnen am ehesten an jene ExpertInnen, die auch an staatlichem Machtmissbrauch gelitten und daraus Erfahrungen gezogen zu haben scheinen.
    Doch hilft es wirklich. wenn «Experten für staatlichen Machtmissbrauch» auch nur wieder alten Dreck, aufwühlen das die Mächtigeren vor ihren Haustüren aufgeschichtet haben und diesen ihren Widersacher/innen ins Gesicht und ihre gesetzessterilen Amststuben zurückwerfen?

    Wird damit ein Problem gelöst?

    Müssten nicht bessere Wege gefunden werden?

    Aber wie und welche…?

  • am 7.02.2013 um 17:21 Uhr
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    Guten Tag Martin Joos
    Wenn Sie das Buch, «Die Gewaltfreie Kommunikation» von Marshall Rosenberg studieren, werden in Ihnen alle Antworten beginnen wie ein Licht aufzuleuchten. Der Titel täuscht etwas, mancher denkt dann, auweia, dann bin ich ja wehrlos. Doch dem ist nicht so, die GWK, bei diesem Internationalen Bestseller schon seine Standard-Abkürzung, ist die mächtigste Form der Sprache welche es gibt. Und sie gibt einen Einblick in den Urgrund des Menschseins, und wird alle Ihre Fragen mehr als nur Klären, das Buch würde Sie auch an einen Ort führen, wo Sie eventuell schon lange hinwollten. Aber Sie müssten sich voll und ganz auf den Inhalt einlassen. Das Buch ist Ueberkonfessionell. Mit freundlichen Grüssen Beatus Gubler

  • am 7.02.2013 um 21:24 Uhr
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    Danke, Herr Gubler für den Hinweis! Ich hoffe, er werde auch jenen dienen, die von den Zuständigen respektiert und für das Ehepaar Mansour etwas Positives bewirken können ohne eigenen (Ohn-)Machtsmissbrauch. Beste Grüsse, Martin Joos

  • am 8.02.2013 um 00:28 Uhr
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    Bedenklich und bedrohlich ist Hassan Mansours gesundheitlicher Zustand, welcher sich zunehmend auf sein seelisches Wohlbefinden auswirkt. Die Frage stellt sich hier: Wer entscheidet über die Hafterstehungsfähigkeit? Ein unabhängiger Arzt? Nach dem bekannt gewordenen schweren Menschenrechtsverletzungen an Auszuschaffenden, welchen zugegebener Massen vom BFM, sogar in einigen Fällen Ketamin gespritzt wurde, hält sich die Hoffnung auf eine fachlich korrekte Beurteilung allerdings in Grenzen. Schwer wiegt, dass Ketamin ja in der Tiermedizin für die Anästhesie verwendet wurde und seit einiger Zeit bei Hunden und Katzen nach Zwischenfällen nicht mehr angewendet wird, jedoch bei Anästhesien von Pferden weiterhin. TIERAERZTE DIE BESSEREN HUMANMEDIZINER? Ein Schandfleck. Dagegen gilt es nun anzugehen. Der Nigerianer könnte heute noch leben! Augenauf hatte jahrelange um Gerechtigkeit und Aufklärung des Sachverhaltes gekämpft. Das sogar die Rundschau nun darüber berichtet lässt aufhorchen. Ganz zu Schweigen davon, dass offenbar laut Rundschau nur ein einziger Arzt sich zur Verfügung stellte, die problematischen Ausschaffungsflüge zu begleiten, trotz des Auschschrieb des Bundesamtes für Migration. Die Rechtfertigung der Sprecherin des BFM, wenn man nichtkonsequent durchgreifen würde, würden sich all jene, die freiwillig die Schweiz verliessen verschaukelt fühlen und damit zeige man auch, dass man sich letztlich durchaus gegen eine Ausweisung erfolgreich wehren könne. Der Zweck heiligt die Mittel nicht. PFUI BFM! AUA will dieses Jahr die menschenrechtsverletzende Ausschaffungspolitik mehr zu ihrem Thema machen. Vorläufig verzichte das BFM auf das Einsetzen von Ketamin. Wie lange, meine Herren! Bis sich die Wogen wieder geglättet haben? Für Hassan Mansour, mit seinen schweren Atemproblemen (er muss im Gefängnis nun keine Treppen mehr steigen) wäre ein injezieren von Ketamin verheerend! Es müsste mit seinem Tode gerechnet werden. WIR BRAUCHEN KEINE WEITEREN TOTEN AFRIKANER! Das Gefängnis hat die Möglichkeit die Inhaftierung eines Häftlings abzulehnen! Warum wird dies schlicht und ergreifend aus humanitären Gründen nicht einfach getan? Auch gäbe es im Falle Mansour die Möglichkeit des Härtefalles, er ist immerhin mit einer Schweizerin verheiratet. Bei einem Delikt, welches vor dem neuen Ausländergesetz begannen wurde müsste keineswegs zwingend ausgeschafft werden. So durfte die Mörderin, welche ihren Schwiegersohn mit sieben Schüssen auf offener Strasse niederstreckte, nach zahlreichen bei dem BFM eingegangenen Protestbriefen zu ihrer Familie, wohl gemerkt, alle keine Schweizer, weder Mörderin noch Angehörige, wieder zurück in die Schweiz. Zudem kommt hinzu, eine Ausweisung in den Libanon ist vorallem im Moment aus politischen Gründen keineswegs zumutbar und stellt eine besondere Härte für Hassan Mansour dar, welche sogar nach Gesetz abgewogen werden muss. Dies ist der Härtefall. Dafür muss man nun kämpfen. Abgesehen davon, stellt die Ausschaffung eines mit einer Schweizerin verheirateten Auslälnders eine Diskriminierung dar. Ausländergesetz hin oder her! Es ist wie es ist! Frau Mansour wird aufs sträflichste in ihren fundamentalen Rechten diskriminiert. Dagegen muss man klagen, ich erinnere: wir haben das Antidiskrimierungsgesetz! Vielleicht müsste man einen Präzedenzfall schaffen! Ich an Frau Mansours Stelle würde entsprechende Klage einreichen, unabhängig davon, was sonst noch für juristische Schritte eingeleitet werden müssen. In diesem Sinne, hoffe ich einige Anregungen gegeben zu haben. Man kann auch auf die Strasse gehen, alle zusammen, wer kommt mit??? Auf in den Kampf, symbolisch gesehen natürlich, nicht das sich Prof. Urbanjok noch hintersinnt. Wir sind nicht seine nächsten Klienten! Manchmal werden Leute Betriebsblind.

  • am 8.02.2013 um 14:04 Uhr
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    Guten Tag alle, die mitdenken!
    @Annelise Ceesay: Danke für alle wichtigen Informationen und Anregungen! Hier – denke ich – geht es nicht um Ketamin, sondern es geht darum, dass Hassan Mansour NICHT ausgeschafft werden DARF. Sein Gesundheitszustand ist wirklich bedenklich – er wurde in letzter Zeit dreimal wegen schwerer Asthma-Anfälle im Unispital behandelt. Meines Erachtens braucht es jetzt einen Arzt, der ihm diese schweren Probleme bestätigt.
    Noch kurz zu der oben erwähnten Frau, die wieder in die Schweiz zurückkehren durfte: Sie hatte in Hindelbank ihre Strafe abgesessen und man hatte ihr zugesichert, dass sie anschliessend nicht ausgeschafft würde. Trotzdem wurde sie ausgeschafft. Zurückkehren durfte sie schlussendlich wegen eines mutigen (aussergerichtlichen) Anwaltes und eines ebenso mutigen Filmemachers. das ist schön!
    Bei Hassan Mansour darf es nicht soweit kommen – er hat eine Schweizer Ehefrau und damit einen festen Wohnsitz und sein «Vergehen» ist – abgesehen davon, dass es abgesessen wurde – nicht beweisbar. Ich bin juristisch nicht so sattelfest, jedoch davon überzeugt, dass diese sagenhafte Falschbehandlung von Herrn Mansour endlich genug Staub aufwirbeln muss, dass man ihn einfach freilässt.

  • am 16.04.2013 um 12:03 Uhr
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    Gestern Abend waren 2 Personen vor meinem Haus, und filmten von aussen meine Wohnung. Mit professioneller Kamera. Und die Bücher und Symbole am grossen Fenster wurden auch fotografiert. Heute hatte ich ein Gespräch mit einem bekannten Psychiater aus Basel-Land betreffend Gefälligkeitsgutachten. Es gab in Basel einen solchen Fall. Es war spannend. Eine Bekannte von mir war in diese Geschichte verstrickt. Der Gutachter von damals ist nun in Pension. Er war ein berühmter forensischer Gutachter. Und es ging um eine Person welche mal in einem Verwaltungsrat einer grossen Bank war und um seine Ehefrau welche missbraucht wurde von einem Arzt. Der Fall ist in Basel den meisten Insidern bekannt, und gilt als Lernstein hinter vorgehaltener Hand, was eben nicht passieren sollte. Es erinnerte mich an Herrn Mansour, und ich fragte mich, ob das Gutachten welches über ihn erstellt wurde, vielleicht unter Druck, Gruppendruck, entstanden ist. So ähnlich wie damals in Basel. Per Zufall kenne ich flüchtig einige der Personen, welche damals in Basel in diesen Fall verstrickt waren, wo so ein forensisches Gefälligkeitsgutachten verhinderte, dass einer Patientin Gerechtigkeit widerfuhr. Die Gerechtigkeit kam dann schon noch, einfach auf anderem Weg. Denn fast jeder Mediziner und fast alle Denker in Basel wissen, was sich keiner traute, in der Zeitung zu schreiben.

  • am 29.01.2017 um 14:24 Uhr
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    Guten Tag, mein Sohn wurde anhand dieses Fotres-Systems verurteilt, obwohl ein weiterer forensischer Gutachter das von der Staatsanwaltschaft befohlene Gutachten sehr anzweifelt. Gibt es keine unabhängigen Studien über dieses Fotres? Gibt es eine Vereinigung etc. welche dagegen vorgehen? Wir brauchten dringend Unterstützung, denn mein Sohn sitzt nun seit 25 Monaten in U-Haft, jetzt in Sicherheitshaft, obwohl sein Vater im September verstorben ist etc. Hölle auf Erden… Mit herzlichen Grüssen

  • am 7.10.2017 um 16:04 Uhr
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    Mit meinem Sohn geschieht das Gleiche, und das seit fast 3 Jahren. Urteil 8 Jahre und dies weil seine Ex-Frau ihn angezeigt hat wegen Tätlichkeiten und dass er das Kindsvermögen (sie selber wurde enterbt wegen jahrelangem Drogenkonsum etc.) verbraucht habe, obwohl sie schon 1,5 Jahre lang, bevor sie meinen Sohn kennen lernte, das Erbe der Kinder verjubelte. (Ihr Urteil 13 Monate, dass sie Drogen konsumiert hat, Haaranalyse wurde gemacht, wurde sie davon frei gesprochen) Sie forschte nach Ex- Freundinnen meines Sohnes und fand auch solche, die sogar behaupten, er hätte mal vergewaltigt, bis zur Ohnmacht gewürgt etc. (Alles erfundene Geschichten. Und obwohl Gegenbeweise geliefert wurden, hat man auch bei Obergericht, diese nicht gewürdigt, sondern das ursprüngliche Urteil bestätigt, 8 Jahre, Massnahme Art.59… Was kann man da noch tun?? Diese Justizler haben alle Rechte und die Anwälte wehren sich zu wenig.

  • am 7.10.2017 um 16:08 Uhr
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    Anhang dazu: Es wurde auch ein Fotres «Gutachten» gemacht!!
    Grauenhaftes steht meinem Sohn und uns bevor!! Vor einem Jahr ist auch noch sein Vater verstorben, 1 ganze Stunde durfte er ihn noch schnell besuchen, ein paar Stunden zuvor!! Ich selber habe ein schweres Herzleiden bekommen durch diese Hölle, aber kein Mensch interessiert das!! Wo sind eigentlich die Menschenrechtler??

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