Auslandschweizer in Belarus und Russland erhalten wieder Rente
Seit Februar 2026 standen knapp 60 Auslandschweizer und -schweizerinnen «mit abgesägten Hosen da». So formulierte es der betroffene Hans Rudolf Knecht. Ihre AHV-Rentenzahlungen, die früher anstandslos an ihren Wohnsitz in Belarus oder Russland erfolgt waren, wurden damals gestoppt. Ohne Rechtsgrundlage.
Sanktionen gegen Belarus und Russland und die Angst der Banken vor möglichen juristischen Problemen führten zum Zahlungsstopp. «Die Postfinance übt sich in Overcompliance», schrieb «Die Schweiz-online.ch», die als Erste darüber berichtete.
Deshalb mussten die Betroffenen seit Februar entweder vom Ersparten zehren oder – ebenfalls wegen der Sanktionen – über Umwege irgendwie in die Schweiz reisen, um an die ihnen zustehenden AHV-Gelder zu kommen.
«Alle anderen westeuropäischen Länder zahlten die Renten in diese beiden Länder ununterbrochen aus. Einzig die Schweiz nicht», sagt Margret Kiener Nellen, ehemalige SP-Nationalrätin und ehemalige Präsidentin der OSZE-Delegation der Bundesversammlung. Sie setzte sich – «wie viele andere» – für die betroffenen Auslandsschweizer ein. Auch die Botschaften in Minsk und Moskau halfen mit. Infosperber machte den Schlamassel Anfang Mai publik, grosse Medien folgten.
Nach monatelangen Bemühungen verschickt die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) nun frohe Nachrichten an die betroffenen Auslandsschweizerinnen und -schweizer: «Es freut uns, Ihnen mitteilen zu können, dass nunmehr wieder ein sanktionsrechtlich unbedenklicher Zahlungskanal für Ihr Wohnsitzland offensteht.» Ab nächster Woche können die Renten demnach wieder nach Belarus und Russland überwiesen werden. Die Raiffeisenbank Wien springt laut der ZAS als Korrespondenzbank ein.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
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