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Niedrigere Renten für künftige Pensionierte? © flickr/photocapy/cc

Der Ruf nach tieferen Renten ist Panikmache

Josef Hunkeler /  Die Alarmstimmung zur 2. Säule ist unangebracht. Die Behörden glänzen durch Intransparenz, um die Realität zu verschleiern.

Red. Höheres Pensionsalter, tieferer Umwandlungssatz und höhere Beiträge dominieren die Schlagzeilen zur obligatorischen 2. Säule der Pensionskassen. Eine soeben veröffentlichte Publikation mit dem trockenen Titel «Pensionskassenstatistik – Berufliche Vorsorge – 2015. Offene Fragen» widerlegt etliche gängige Behauptungen. Autor Josef Hunkeler hatte seit 1990 während seiner Tätigkeit beim Preisüberwacher u.a. die Dossiers Hypothekarzinsen und Sozialversicherungen betreut. Infosperber veröffentlicht hier einige Passagen. Hunkelers vollständige, 18-seitige Publikation mit zahlreichen aufschlussreichen Grafiken liegt als PDF bei.
Seltsam tiefe Renditen der Kapitalanlagen
Die Zahlen der 2. Säule (Pensionskassenstatistik) für 2015, welche das Bundesamt für Statistik BFS mit einiger Verspätung im Februar 2017 publizierte, erstaunen mit einem enormen Performanceeinbruch bei der Bewirtschaftung der Kapitalanlagen (-88.7 Prozent). Dies ist besonders bemerkenswert, weil die Performance der grossen Versicherungskonzerne, aber auch die Zinskosten des Bundes für die Staatsanleihen nur unwesentlich gesunken sind.
Man kann sich das wohl nur so erklären, dass

  • entweder die publizierten Kapitalrenditen der Anlagen der 2. Säule anstatt aufgrund der echten erwirtschafteten Erträge anhand der marginalen Grenzzinssätze des Kapitalmarktes ausgewiesen werden (erwartete Performance),
  • oder aber die Vermögensverwalter der 2. Säule eine besonders schlechte Hand haben.

Oberaufsicht und BFS publizieren keine Details der Erträge mehr
Die Verwaltungskosten sind seit drei Jahren massiv gestiegen (angeblich nur eine Folge besserer Erfassung). Umso störender ist es, dass das BFS die Details der Ertragsseite der Kapitalanlagen seit zwei Jahren ohne Begründung nicht mehr wie früher publiziert. Zwar wird die «Bewertungsänderung» dieser Kapitalanlagen, das wichtigste Element der Performancemessung der 2. Säule, weiterhin erfasst, aber nur noch in graphischer Form präsentiert. Zahlen findet man in der BFS-Publikation zu diesem Thema keine mehr.
Bei dieser Statistik handelt es sich immerhin um einen der grössten Vermögensanteile der Nation (120 Prozent des BIP, 85 Prozent des gesamten CH-Hypothekarvolumens) bzw. der wichtigsten Form nationalen Zwangssparens. Es wäre schön, wenn die betroffene Bevölkerung auch über die echte Lage in diesem Geschäft informiert würde!
Aufsichtskommission verbreitet Pessimismus
Die Oberaufsicht über die obligatorische 2. Säule liegt bei der Oberaufsichtskommission OAK-BV. Deren Mitglieder müssen laut BVG-Gesetz «unabhängige Sachverständige» sein, die der Bundesrat ernennt. Die OAK-BV liefert dem Bundesrat einen Tätigkeitsbericht ab, ist jedoch weder ihm noch dem Parlament Rechenschaft schuldig.
Die eben veröffentlichte Medienmitteilung der OAK-BV vom 9.05.2017 ist im Wesentlichen eine Kopie des Textes des Vorjahres. Obwohl der ausgewiesene Anlagenertrag fünfmal höher als 2015 ausgefallen ist, bleibt die Ertragserwartung pessimistisch, und die Forderung nach weiteren «Sicherheitsreserven» wird unvermindert aufrechterhalten, ja sogar noch ausgebaut.
Was in der Diskussion seit über einem Jahrzehnt erstaunt, ist die permanente «Doomsday»-Ankündigung (Tag des Jüngsten Gerichts) und die daraus abgeleitete Folgerung Leistungen zu reduzieren.
Im Folgenden unter andern zwei Faktoren, die geflissentlich übergangen werden:

  • Die Zahl der Rentner im Vergleich zu den aktiven Versicherten ist effektiv konstant geblieben ist. Das Verhältnis der Rentner zur Anzahl aktiv Versicherter blieb von 2004 bis 2015 praktisch stabil bei etwas über 26 Prozent. Grund: Ein grösserer Teil der in Pension Gehenden entschied sich bis 2015 für eine unmittelbare Kapitalauszahlung (bei den öffentlich-rechtlichen Kassen sind es etwas weniger).
  • Der wachsende Altersquotient wird durch die kontinuierlich steigende Lebenserwartung infolge Fortschritten der Medizin, der Ernährung sowie der allgemeinen Lebenshaltung herbeigeredet. Tatsächlich entschärft erstens der höhere Anteil der Kapitalbezüger das Problem. Und zweitens nimmt die Lebenserwartung der 65-jährigen Frauen und Männer kaum mehr zu. Bis 2005 hatte diese noch stark zugenommen, doch seither nur noch wenig und in den letzten Jahren gar nicht mehr. [siehe Infosperber vom 20.11.2016: «Rentnerinnen und Rentner werden nicht mehr älter».]

Kapitalerträge der beruflichen Vorsorge verschleiert
Die Statistik der beruflichen Vorsorge hat bis 2013 Details nach Investitionskategorien publiziert und auch Bewertungsänderungen (Änderungen der Buchwerte) pauschal für jede Gruppe der Vorsorgeeinrichtungen (VE) angegeben. Seit 2014 enthält diese Statistik nur noch das Gesamtresultat sowie die Kosten der Vermögensverwaltung. Die Bewertungsänderung ist nur noch als ein einziger Wert für den Gesamtmarkt aus einer separat publizierten Graphik zu entnehmen.
Pensionskassen im Vergleich zu Lebensversicherern
Fehlende Anlagenerträge in der Grössenordnung von 1 bis 2 Prozent der Anlagewerte sind keine Bagatellen. Es geht hier um Milliardenbeträge, welche potenziell der Altersvorsorge entzogen werden. Dies sollte ernsthaft überdacht werden.
Es wäre zweifellos von Interesse, direkt vergleichbare Renditeindikatoren für die beiden Partner im Pensionskassengeschäft zu haben. Während die Aufsichtsbehörde Finma für jeden einzelnen Versicherer detaillierte Kennzahlen sowohl zu den nominellen als auch realisierten Elementen der Anlageverwaltung publiziert, werden leider für die umsatzmässig immer noch wesentlich bedeutsameren Akteure der 2. Säule nur noch pauschalisierte Ergebnisse publiziert.
Zeigten die Lebensversicherer über die ganze Periode Vermögensverwaltungskosten in der Grössenordnung von 0.2 Prozent der Anlagewerte, stieg dieser Wert bei den Pensionskassen von 0.16 Prozent auf 0.5 Prozent, d.h. von 0.8 auf 3.8 Milliarden bzw. von 170 auf 745 CHF pro Versicherten (Aktive & Rentner).
Bei den Lebensversicherern liegen die Vermögensverwaltungskosten pro Police (Gesamtgeschäft) über die ganze Periode unter 100 Franken.
Die massive Steigerung der Vermögensverwaltungskosten ab 2013 wird durch eine «bessere Erfassung der effektiven Kosten» erklärt. Der Parallelismus zu den übrigen erratischen Bewegungen dieser BfS-Statistik weist offensichtlich weiter auf ein Transparenzproblem hin. Die Unterschiede zu den Lebensversicherern sind jedenfalls erklärungsbedürftig.
Zinszerfall
Die offizielle Diskussion um die Altersvorsorge geht davon aus, dass die Kapitalmärkte die Rolle als dritter Prämienzahler immer weniger erfüllen können, einerseits wegen langfristig sinkender Kapitalerträge bzw. sinkender «Performance», aber auch wegen steigender Volatilität und damit entsprechend grösserem Wertschwankungsreservebedarf. Beide Argumente können nur bedingt überzeugen.
In Bezug auf festverzinsliche Wertpapiere – Staatsanleihen gelten immer noch als mündelsichere, «risikoarme» Anlagevehikel – ist der Sinkflug der Erträge evident.
Die Tendenz, nur marginale Zinssätze fürs Neugeschäft in die Diskussion einzubringen, hat Tradition. Schon bei der Einführung der Preisüberwachung im Hypothekarbereich haben selbst Mitarbeiter der Nationalbank auf solche Werte hingewiesen, um die effektiven Zinsmargen kleinzureden. Für Versicherungsanstalten, welche nicht zuletzt auch intertemporäre Schwankungen ausgleichen sollten, kann aber nur der effektive Wert des über die Jahre aufgebauten Portefeuilles als Referenzgrösse dienen. Quartalsbilanzdenken darf hier keinen Platz haben.
Die von der Finma publizierten Zahlen der Lebensversicherer scheinen zu belegen, dass die Kapitalmärkte als Ganzes sehr wohl in der Lage sind, eine vernünftige Kapitalrendite zu generieren. Wenn die Geldpolitik der Nationalbanken festverzinsliche Anlagen zu definitiven Verlustgeschäften macht, muss die Anlagepolitik sich eben an realitätsbezogenen Werten wie Aktien und Immobilien orientieren.
Aber auch eine Zinswende bei festverzinslichen Werten kann längerfristig nicht ausgeschlossen werden.
Die Notwendigkeit, in ertragreichere Anlagen zu investieren, wird aber offenbar als Synonym für grösseres Risiko interpretiert. Dies dürfte aber nicht zuletzt eine Frage der Diversifikation und des finanziell absicherbaren Zeithorizontes sein.

Im Gegensatz zur vorherrschenden Meinung in der Diskussion über die gesetzliche berufliche Vorsorge können wir aus den Marktindizes keinen säkularen Zerfall der Kapitalerträge erkennen und auch die grössere Volatilität, welche höhere Aktienanteile in solchen Investitionspaketen zu begleiten scheint, dürfte langfristig nur beschränkt ein Problem sein.
Das Problem der Verwaltungskosten
Das Problem der Pensionskassen, wenigstens im Bereich des Beitragsprimates, ist die Verteilung über die Zeit einer fix vorgegebenen Summe. Bei einer «Überlebenserwartung» von durchschnittlich zwanzig Jahren, muss dieses Alterskapital in einer vernünftigen Weise auf die 20×12 erwarteten Rentenmonate verteilt werden. So ergibt sich bei 120‘000 CHF eine Rente von 6000 CHF pro Jahr bzw. 500 CHF pro Monat. Der Umwandlungssatz ist 1/20 = 5 Prozent. Dies ist der Fall, wenn der Kapitalmarkt 0 Prozent an Zinsen beiträgt und die Verwaltung 0 Prozent an Kosten auf die ausbezahlten Renten erhebt.
Beim hypothetischen Umwandlungssatz von 5 Prozent und 0 Prozent Kapitalertrag wird das Alterskapital in 20 Jahren vollständig aufgebraucht, und es bleibt kein Geld für Verwaltungskosten. Steigen die Kapitalerträge, so gibt es aber die Möglichkeit, diese an die Rentner zu verteilen – indem der Umwandlungssatz erhöht wird – oder aber finanzielle Intermediäre zu finanzieren.
In unserem einfachen Modell genügt ein Zinsertrag von 3.3 Prozent, um den aktuellen Umwandlungssatz von 6.8 Prozent zu finanzieren, d.h. eine Jahresrente von 6.8 Prozent der ursprünglichen 120‘000 CHF, also 8160 CHF pro Jahr bzw. 680 CHF pro Monat auszuzahlen.
Bei 2 Prozent an Verwaltungskosten müsste – beim Zinsertrag von 3.3 Prozent – der Umwandlungssatz auf 6.66 Prozent bzw. die Renten auf 666 CHF pro Monat gekürzt werden. Alternativ müsste der realisierte Zinsertrag auf 3.54 Prozent steigen, um den Umwandlungssatz von 6.8 Prozent und die 2 Prozent Verwaltungskosten gleichzeitig finanzieren zu können.
Natürlich könnte man auch den Umwandlungssatz kürzen, z.B. auf 6 Prozent. In diesem Szenario verbliebe eine Rente von 600 CHF pro Monat, die Verwaltung und andere «Leak»- Stakeholders könnten sich aber eine schöne Dividende von 13.3 Prozent der Rentensumme verdienen. Dies wäre mit 19‘000 CHF fast die Hälfte (44.4 Prozent) des in 20 Jahren erwirtschafteten Kapitalertrages bzw. 20 Prozent des ursprünglichen Alterskapitals.
Die Verwaltungskosten, insbesondere die Vermögensverwaltungskosten, haben Niveaus erreicht, die hinterfragt werden müssen.
Fazit
Die offenen Fragen zum Altersvorsorgekonstrukt der 2. Säule suchen Antworten. Wir haben gezeigt, dass die demographischen Annahmen nicht über alle Zweifel erhaben scheinen und dass die Problematik der Alterung der Gesellschaft, selbst wenn sie im postulierten Rahmen fortschreiten sollte, durch die «Aussteiger» in Bezug auf die Rentenfinanzierung deutlich entschärft wird.
Die pessimistische Haltung in Bezug auf die Rolle der Anlageerträge in der Zusatzfinanzierung zukünftiger Renten entbehrt weitgehend realistischer Grundlagen und kann nur in einer historisch verankerten Weltsicht «mündelsicherer» Anlagen bzw. der Priorität festverzinslicher Anlagen gefunden werden. Dies mag bis zu einem gewissen Grad institutionelle Rahmenbedingungen reflektieren, kann aber in einer Zeit steigender Geldmarktmanipulationen nicht mehr als optimale Strategie für die Altersvorsorge akzeptiert werden.
So wie das Zinsdifferenzgeschäft durch das Gebühren- und Kommissionsgeschäft ersetzt wird, muss sich auch die Anlagepolitik der Pensionskassen der sich ändernden Umwelt anpassen. Direktinvestitionen in reale Werte können die Erträge weitgehend von den Zentralbankmanipulationen der Märkte der Nominalwerte isolieren, bzw. können die Erträge der Pensionskassengelder auf die reale Wirtschaftsleistungsfähigkeit begründen und so die Altersvorsorge harmonisch in der Wirtschaft integrieren.
———
Eine eigene Umfrage der Swisscanto über die Pensionskassen-Performance im Jahr 2016 hat soeben gezeigt, dass die Pensionskassen angefangen haben, ihre Milliarden etwas weniger in Obligationen zu investieren und dafür etwas stärker in Aktien sowie Immobilien. Siehe Bericht in der NZZ vom 18. Mai 2017.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Josef Hunkeler bearbeitete seit 1990 in seiner Tätigkeit bei der Preisüberwachung die Dossiers Hypothekarzinsen, Gebäudeversicherungsprämien, Fragen der Sozialversicherungen, insbesondere der Krankenversicherung.

Zum Infosperber-Dossier:

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Lebenserwartung

Reiche leben rund zehn Jahre länger als Arme. Was Sozialpolitik und Medizin erreichen können.

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Pensionskassen der Zweiten Säule

Die 2. Säule muss laut BV «die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise» garantieren.

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16 Meinungen

  • am 18.05.2017 um 21:14 Uhr
    Permalink

    Profite der Pensionskassen, die den Pensionierten zugute kommen und kleinere Verwaltungskosten sind wichtig, damit unsere Renten auch in Zukunft ausgezahlt werden können. Dennoch sollten Pensionskassen nicht mehr unser Geld in die Rüstungsindustrie stecken, auch wenn dort dank der sinnlosen weltweiten Aufrüstung und den vielen «schönen» Kriegen in den letzten Jahren grosse Renditen erzielt werden konnten; Kriege die einige Millionen Tote und Verletzte forderten und dutzende Millionen Menschen zu Flüchtlingen machten.

    Schweizer Pensionskassen investieren heute schätzungsweise rund acht Milliarden Schweizerfranken in die Rüstungsindustrie, die Grossbanken rund sieben Milliarden und die Schweizerische Nationalbank hat rund eine weitere Milliarde im Geschäft mit dem Krieg platziert. Genaue Zahlen sind natürlich geheim. Die skrupellosen Vermögensverwalter dieser Institutionen investieren sogar in Firmen die geächtete Waffen herstellen, wie Streubomben, Antipersonenminen und Atombomben.

    Meine Pensionskasse, der SBB AG, investiert auch in laut den Schweizer Gesetzen geächteten Waffen in „Verbotenes Kriegsmaterial“. Die Kasse schrieb mir: «Die Politik hält auch fest, dass die erwartete Rendite des Anlageportfolios durch entsprechende Einschränkungen nicht geschmälert werden darf, da das finanzielle Ziel gute und nachhaltige Renditen zu erwirtschaften, vorgängig ist. » «Zurzeit ist die Pensionskasse SBB in die von Ihnen genannten Firmen investiert. »

  • Portrait_Josef_Hunkeler
    am 18.05.2017 um 22:04 Uhr
    Permalink

    @Frei
    8 Mia CHF sind viel Geld für anti-soziale Investitionen. Die CH-Pensionskassen investieren aber insgesamt 900 Mia CHF an Geldern, die den aktuellen und zukünftigen Rentnern gehören. Hier sollte klargestellt bleiben, dass dieses Geld den Versicherten zugute kommen soll und nicht durch zweifelhafte Methoden für zweifelhafte Ziele abgezweigt werden soll.

    Die Rendite der Anlage unserer Pensionskassengelder wird nicht durch Investitionen in Kriegsmaterial bestimmt. Wenigstens so lange nicht wie ehrliche Prämienzahler ihre Pensionskassen zu einem Minimum an ethisch akzeptablem Handeln anhalten können. Für die «Rentabilität» der Pensionskassengelder sind solche Investionen nicht notwendig und auch nicht nachhaltig.

    Die Pensionskassengelder sollen aber Erträge zugunsten der Versicherten und nicht irgendwelcher finanzieller Intermediäre erbringen. Diese Eträge sollten aber auch nicht durch inkompetente PK-Manager verschleudert oder an «befreundete» Manager ausgelagert werden.

  • am 20.05.2017 um 14:18 Uhr
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    Im fernen Jahre 1972 stimmten die Schweizer NEIN zur Volkspension.Die Politiker versprachen als Gegenleistung das 2. Säulenobligatorium.Kaum war die kommunistische Gefahr gebannt,meldete sich der Altmeister der Schweizer Oekonomen EMIL KÜNG:» Die 2. Säule werde im Vollbetrieb 200 Millarden SFr. enthalten,dadurch das dieses Geld MÜNDELSICHER angelegt werde,drohe der Schweiz eine Krise,weil es an Risikokapital fehlen werde».Sind Anlagen in die Waffenproduktion mündelsicher?Sind wenigstens die Gelder in Immobilien sicher.Haben wir Schweizer dank den Pensionkassen günstige und gute Wohnungen? Manchmal scheint mir immer noch Heinrich Zilles Worte zu gelten: «Man kann einen Menschen mit einer Wohnung erschlagen,wie mit einer Axt."Die Pensionskassengelder sind der Motor einer gnadenlosen Liegenschaftsspekulation.Bleiben die Aktien,weltweit grösster Frazenbuchaktionär ( vor Zuckerberg! ) IST DIE SNB. Da sind die Schweizer Pensionskassen sicher auch nicht weit davon.Und meiner bescheidenen Meinung nach ist es heutzutage einfacher einen Menschen mit den Social Medias zu verletzen als mit einer Waffe,UND DAS ALLES NOCH MÜDELSICHER ! ! !

  • am 22.05.2017 um 09:48 Uhr
    Permalink

    Es sind ja nicht nur die Zinsen eingebrochen, sondern es ist auch die Lebenserwartung seit 2005 gestiegen, was eine Anpassung so oder so notwendig macht. Auch die neuste Studie des BfS stellt fest: «Dennoch scheint eine Zunahme der Lebenserwartung von vier bis fünf Jahren im Laufe der nächsten 30 Jahre für die in der Schweiz wohnhaften Männer und Frauen plausibel.» (Quelle:
    Sterbetafeln für die Schweiz 2008/2013, S.43 https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/bevoelkerung/geburten-todesfaelle/todesfaelle-sterblichkeit-lebenserwartung.gnpdetail.2017-0316.html).

    Die Pensionskassen haben gewartet, solange es ging. Der Mindestumwandlungssatz hätte schon vor 7 Jahren gesenkt werden sollen. Dann wäre er nur auf 6.4% gefallen. Weil das Volk Nein sagte, muss er jetzt auf 6% gesenkt werden. Wird auch diese Reform abgelehnt, muss die nächste den Mindestumwandlungssatz noch weiter senken. Je länger wir warten, desto mehr. Es ist wie bei der Einfahrt in eine Kurve. Wer zu spät reagiert, muss das Lenkrad umso heftiger herumreissen. Die Schleudergefahr nimmt dann zu. Man muss auch noch bedenken, dass es nur um den Mindestumwandlungssatz geht. In Zeiten besserer Zinsen zahlen die Pensionskassen dann auch wieder mehr aus. So, wie sie das in der Vergangenheit auch getan haben.

    Zur Information: Ich bin Mitglied des ASIP-Redaktionsteams von dringendereform.ch

  • Favorit Daumen X
    am 22.05.2017 um 09:55 Uhr
    Permalink

    @Zeller. Gut, dass Sie am Schluss erwähnen, dass Sie für die Pensionskassen-Lobby arbeiten. Bei Ihren Angaben zur Lebenserwartung und dem BFS-Zitat unterscheiden Sie wie generell Ihre Lobby nicht zwischen der Lebenserwartung bei Geburt und der Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren. Für die Pensionskassen ist nur letztere relevant. Und diese ist in der Schweiz seit bereits sechs Jahren nicht mehr gestiegen. Lesen Sie Infosperber vom 20. Mai 2017: «Pensionskassen täuschen die Öffentlichkeit mit dem Argument, Rentnerinnen und Rentner würden länger leben» (http://www.infosperber.ch/Artikel/Gesellschaft/2-Saule-Alterungsargument-als-Vorwand-fur-Pensionskassen).

  • Portrait_Josef_Hunkeler
    am 22.05.2017 um 10:28 Uhr
    Permalink

    @Zeller. Ich gehe davon aus, dass das BfS seine Sterbetafeln für 2015 und 2016 auch schon gesehen hatte als es die «offiziellen» Sterbetafeln 2008-2013» publizierte. Man kann das auch bewusste Desinformation nennen.

    Zw. 2011 und 2014 wurden auch keine regional aufgeschlüsselten Lebenserwartungstabellen mehr publiziert. Auch das dürfte kaum ein Zufall sein.

    Die Werte für Migranten scheinen ein problem zu sein. Also ersetzt man sie durch Hypothesen. Diese wurden im Kt.FR eben öffentlich als für die lokale Planung inadäquat erklärt.
    http://www.fr.ch/sstat/fr/pub/actualites.cfm?fuseaction_pre=Detail&NewsID=59660

    Mit freundlichen Grüssen aus dem «statistischen Wunderland Schweiz».

  • am 22.05.2017 um 14:26 Uhr
    Permalink

    @Urs P. Gasche: Hier habe ich mich tatsächlich etwas unglücklich ausgedrückt. Fakt ist jedoch, dass bei einem Umwandlungssatz von 6,8% das Alterskapital nach 14,7 Jahren bereits aufgebraucht ist – und bereits 2001 die Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren um einiges höher war, wie dies hier ersichtlich ist: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/bevoelkerung/geburten-todesfaelle/todesfaelle-sterblichkeit-lebenserwartung.html

  • Portrait_Josef_Hunkeler
    am 22.05.2017 um 15:06 Uhr
    Permalink

    @Zeller. In meinem Papier habe ich den Zusammenhang zw. den Anlageerträgen und der möglichen Dauer der Rentenzahlungen aufzuzeigen versucht. In der Tat wird das einbezahlte Alterskapital durch diese Kapitalerträge vergrössert, so dass das ganze ersparte Geld auch für einige Zeit weiterreicht. Bei einem Zins von 3.3% wird bei einem Alterkapital von 120’000 Fr. über 20 Jahre immerhin ein Zinsertrag von 43’200 Fr (inkl. Zinseszins) generiert, welcher die zusätzlichen Renten finanzieren kann.

    Dieses Geld kann natürlich auch für die Margen der Kassenmanager verwendet werden.

    PS. in dem von ihnen zitierte artikel des BFS können Sie übrigens feststellen, dass die Lebenserwartung der Frauen von 2014 bis 2015 sich nicht mehr verändert hat. Generell hat sich dieses Wachsum reduziert und dürfte in den nächsten Jahres kaum sehr viel zulegen, im Gegenteil. In meinem Papier habe ich dargelegt, dass gemäss Trendverlängerungen sogar mit Verkürzungen der Lebenserwartung gerechnet werden muss.

  • Portrait_Josef_Hunkeler
    am 22.05.2017 um 15:12 Uhr
    Permalink

    Sorry, war natürlich 2011 bis 2015, der Zeitraum konstanter Überlebensertwartung der Frauen.

  • am 22.05.2017 um 15:33 Uhr
    Permalink

    @Josef Hunkeler, Vielen Dank um der verbreiteten Desinformation Fakten entgegenzuhalten. Das zentrale Argument der Branche,(Versicherungen, Banken, Sammelstiftungen = Branche), für die Kürzungen des Umwandlungssatzes und sinkenden Verzinsung sind die Überalterung der Gesellschaft, Generationengerechtigkeit (Deckungsgrad) und die Lage an den Finanzmärkten (Negativzinsen). Aus dem demografischen Veränderung und Verwerfungen der Finanzwirtschaft wird ein Sachzwang konstruirt (u.a. das Produzieren von Altersquotienten), der als einzige vernüftige Lösung die Herabsetzung von vertraglich festgelegten Ansprüchen zulässt. Dass damit zum Teil rückwirkend in vertraglich garantierte Leistungen eingegriffen werden kann, ist ein Beweis dafür, dass keine Rechtssicherheit mehr besteht. Die Kapitalanlagen, die von den Kundengeldern (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) nach – Abzug von Milliarden an Verwaltungskosten und Provisionen – gebildet werden, fliessen in festverzinslichen Papieren wie Unternehmensanleihen und Staatsanleihen, und zum Teil in Aktien, Grundstücke und andere Sachwerte. Die versprochenen Rentenleistungen (Altersguthaben + Verzinsung x Umwandlungssatz:12) werden folglich nur dann möglich sein, wenn man dazu auch die fliessenden Beiträge heranzieht, – ein Prinzip, bei dem man in der Regel von einem Schneeballsystem spricht. Der Vergleich mit einem Schneeballsystem mag plakativ sein, doch es ist keine polemische Diffamierung, es ist eine zutreffende Beschreibung der Realität.

  • am 25.05.2017 um 11:36 Uhr
    Permalink

    Herr Thomas Zeller,
    Sie schreiben Zitat: «Und doch ist die Umverteilung eine Tatsache, die Erwerbstätige, die wenige Jahre vor ihrer Pensionierung stehen, empören kann, wenn ihnen der Umwandlungssatz im überobligatorischen Teil gekürzt und Kompensationszahlungen verwehrt werden.» Zitat Ende.
    http://www.dringendereform.ch/news/2017-05-05-fuer-einen-abbau-der-systemwidrigen-umverteilung-aber-ohne-schuldzuweisungen

    Bitte nehmen Sie dazu Stellung:
    http://www.vorsorgeforum.ch/bvg-aktuell/2017/5/14/bereits-schon-kontroversen-um-die-verordnungen-zur-av2020.html

    -Was ist mit Kassen mit einem umhüllenden Umwandlungssatz?

    -Erhalten Versicherte die bei einer solchen Kasse angeschlossen sind auch eine Einmaleinlage des Sicherheitsfonds?

    -Welche Beträge werden hierzu als Bemessungsgrundlage herangezogen?

    Ein Umwandlungssatz berechnet sich aus verschiedenen Wahrscheinlichkeiten. Können Sie bestätigen, dass diese Wahrscheinlichkeiten in der Branche nicht einheitlich eingestuft werden und das dabei u.a. Statistiken und Zinsen als Bemessungsgrundlage herangezogen werden – demnach eine Senkung des UW auch Auswirkungen auf den Teil der zweiten Säule har, welcher die erste Säule in den Bereichen krankheitsbedingter Invalidität und Tod ergänzt?.

    Über «wissenschaftliche Studien» die produziert werden, und die von Lobbyorganisationen in die Medien lanciert werden; können wir uns zu einem späteren Zeitpunkt ausführlich hier auf diesem Forum unterhalten.
    Mit allerbestem Dank und Grüsse

  • am 31.05.2017 um 14:48 Uhr
    Permalink

    Lieber Herr D’Aloia

    Zur Umsetzung der Vorlage «Altersvorsorge 2020» braucht es entsprechende Verordnungen. Aktuell sind diese in Vorbereitung und werden demnächst in eine Vernehmlassung geschickt. In Kenntnis der massgebenden Bestimmungen werden die Fragen zu beantworten sein.

    Auf unserem Blog unter http://www.dringendereform.ch/blog werden wir Sie natürlich auf dem Laufenden halten.

    Freundliche Grüsse,
    Thomas Zeller

  • am 31.05.2017 um 15:16 Uhr
    Permalink

    @Herr Zeller, bitte nehmen Sie Stellung zu den konkreten Anliegen. Ich kenne http://www.dringendereform.ch und kann festhalten, dass dies nicht sachlich ist. Wie man zu dem kommen kann, was im Blog zum Besten gegeben wird, ist mir ehrlich gesagt nicht klar. Und es kann auch nicht dadurch klarer werden, dass immer weiter ausgeholt wird und nun auch Politiker herangezogen werden. So schreibt ein Conrad Kraber (CVP) http://www.dringendereform.ch/news/2017-05-18-kommentar-zur-altersvorsorge-2020-besser-gehts-nimmer.

    Die Fehlkonstruktion 2. Säule wird aus der Diskussion (auch und vorallem im Parlament) medial völlig augeblendet. Darüber hinaus, ist der Vergleich mit dem Ausland nicht haltbar. In Ländern wie Frankreich, Italien, Deutschland usw. wurden in den letzten 15 Jahren Gutverdienende Bevölkerungsgruppen, Unternehmen und Bezieher von Kapitaleinkommen vom Solidarprinzip weitgehend ausgenommen. Die Lasten wurden auf immer weniger abhängig Beschäftigte verteilt. Doch damit nicht genug. Die Beitragszahler finanzierten gleichzeitig mit ihren Krankenkassenbeiträgen auch noch die Krankenversicherung von Millionen Kindern und Jugendlichen unter 20 Jahre. Die Erwerbstätigen finanzieren sowohl die Rentner als auch die Heranwachsenden. Dringendreform verwechselt Äpfel mit Birnen. Die AHV ist nicht das Problem, sondern die 2. Säule! So ist es den Pensionskassen möglich, über extrem tiefe Umwandlungssätze im überobligatorischen Teil de fakto den gesamten Umwandlungssatz zu senken.
    MfG

  • am 6.06.2017 um 10:47 Uhr
    Permalink

    Lieber Herr D’Aloia

    Entschuldigen Sie die verspätete Antwort, dies ist bei mir irgendwie untergegangen. Welche Beiträge verstehen Sie genau nicht? Sie dürfen uns dies gerne via E-Mail (info@dringendereform.ch) weiterleiten. Grundsätzlich gibt es verschiedene Bereich der Webseite. Ich kann Ihnen den Beitrag von Konrad Graber, welcher in einer Zeitung erschienen ist, gerne noch erläutern, jedoch auch besser via E-Mail (hier ist der Platz leider begrenzt). Der ASIP sieht die AHV keineswegs als Problem, wie ist Ihnen dieser Eindruck entstanden? Wir sind der Meinung, dass es ALLE 3 Säulen braucht, damit die Altersvorsorge zunächst mit der Reform «Altersvorsorge 2020» verbessert, und in einem nächsten Schritt dann langfristig gesichert wird.
    Zum Umwandlungssatz: Tatsächlich ist dies den meisten Pensionskassen möglich – bei ca. 30% der versicherten besteht diese Möglichkeit jedoch nicht. Deshalb ist eine Senkung des Umwandlungssatzes unumgänglich, vorausgesetzt man will die systemfremde Umverteilung in der 2. Säule reduzieren.
    Ich freue mich auf Ihre Nachricht!

    Freundliche Grüsse, Thomas Zeller

  • am 6.06.2017 um 12:20 Uhr
    Permalink

    Guten Tag Herr Zeller, seltsam Sie sprechen von System «sichern» und gleichzeitig geben Sie Ihre Präferenz für ein 3. Säule System an, der offenkundig so viele Fehlkonstruktionen hat die eine Abschaffung, insbesondere der 2. Säule dringend erforderlich machen. Sie gehen weder auf die Altersquotienten ein, noch nehmen Sie Stellung zu den falschen Prämissen der Branche. Stattdessen, schreibt Konrad Graber in dringendreform.ch: Zitat: » In anderen Staaten werden Renten heute gekürzt, aufgeschoben oder gar nicht ausbezahlt. Dies gilt es in der Schweiz zu verhindern.» Zitat Ende. Es wird also mit (widerlegten) Drohkulissen argumentiert. Darüber hinaus, gibt es keine einheitliche Handhabung des Altenquotienten (SECO, BSV, BFS, OECD) da in einigen Studien unterschiedliche Altersquotienten gewählt werden als in Andere. Es werden z.B. verschiedene Altersabgrenzungen gewählt, 15/65 – 20/67 und ähnliche. Es wird für diese dann ein Verhähltnis prognostiziert, dass es heute etwa drei zu eins auf 1,5 zu eins im Jahr 2030 sinken wird. Damit wird suggeriert, indem man prognostiziert, dass immer mehr Rentner auf Erwerbstätige zukommen. Es ist somit klar, dass es nicht um wissenschaftliche Genauigkeit geht, sondern um Konstruktion gewünschter Ergebnisse. Die unterstellte Zwangsläufigkeit, weniger Kinder und Jugendliche führen zu einer systemfremden Umverteilung und machen Rentenkürzungen notwendig, ist auch historisch widerlegt. Mit systemfrende Umverteilung wir ein Sachzwang konstruirt. MfG

  • am 4.10.2017 um 12:06 Uhr
    Permalink

    Liebe Redaktuere und Journalisten von Infosperger,

    nach dem Nein i.S. Rentenreform scheint das Thema «Abschaffung 2. Säule» medial an Fahrt zu gewinnen: so hat heute Werner Vontobel einen hervorragenden Artikel publiziert:

    http://www.handelszeitung.ch/blogs/free-lunch/rentenalter-erhoehen-und-zweite-saeule-abschaffen-1493956

    Ein Thema das noch nie so aktuell war. Es ist wichtig das eine Untersuchung angestossen wird die die Menschen mitnimmt, indem das Verstehen der Materie wirklich Alle erreicht. Infosperger ist in dieser Hinsicht als Pionier in den letzten Jahren hervorgegangen, und hat der weit verbreiteten Desinformation immer Fakten entgegengehalten.

    Mit freundlichen Grüssen
    Michele D’Aloia

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