In Langenthal ist die Plakatfirma wichtiger als die Sicherheit
Die Ringstrasse in Langenthal ist eine stark befahrene Kantonsstrasse. An einer der vielen Kreuzungen ziehen zwei Reklametafeln die Aufmerksamkeit der Strassenbenützer auf sich. Dies unmittelbar bei einem Fussgängerstreifen, den viele Kinder auf dem Weg ins Schulzentrum Kreuzfeld benutzen.
Für die Berner Kantonspolizei ist das ein klarer Fall: Die Werbetafeln sind nicht erlaubt und müssen weg. Das beschied die Kantonspolizei der Stadt Langenthal bereits im Juli 2025. In seinen Richtlinien zu Reklamen im Strassenbereich weist der Kanton ausdrücklich darauf hin: «Im direkten Nahbereich eines Fussgängerstreifens gilt ein striktes Werbeverbot von mindestens 20 Metern vor und nach dem Streifen.» Dafür gibt es auch einen einleuchtenden Grund: Plakate und Werbeständer können Fahrzeuglenker in einer kritischen Zone ablenken.
Langenthal fragt die Plakatfirma um ihre Meinung
Trotz der klaren Anweisung des Kantons blieb Langenthal untätig. Bis sich die Kantonspolizei wieder meldete und nachfragte, weshalb die Werbetafeln über ein halbes Jahr später immer noch dort angebracht seien. Das Langenthaler Bauinspektorat liess daraufhin nicht etwa die Werbung entfernen. Es beschloss vielmehr, die Allgemeine Plakatgesellschaft (APG) um eine Stellungnahme zu bitten. Die APG antwortete, dass die Werbetafeln bewilligt worden seien und sie deshalb nicht vorhabe, sie zu entfernen.
Was die Stadt Langenthal zu folgender Abwägung führte: Sie nehme die «Einschätzung» des Fachbereichs Verkehr der Kantonspolizei zwar sehr ernst. Dem würden jedoch die privaten Interessen der APG am Erhalt der Werbetafeln gegenüberstehen. Die Materie sei so anspruchsvoll, dass es weitere Abklärungen brauche.
«Umfangreich abgeklärt» – das genügt
Das schrieb Langenthal auch dem Regierungsstatthalteramt Oberaargau. Diese Behörde untersuchte den Fall, weil die Stadt wegen Missachtung baupolizeilicher Pflichten angezeigt worden war. Allerdings zeigte auch die Regierungsstatthalter-Stellvertreterin Flurina Donatsch in ihrem Entscheid volles Verständnis für die Langenthaler Behörden und wollte die Anzeige deshalb nicht weiterverfolgen. Langenthal habe «umfangreiche Abklärungen getroffen» und sich «intensiv» mit dem Fall auseinandergesetzt. Das genügte Flurina Donatsch.
Die Stadt darf sich nun mit dem Segen des Regierungsstatthalteramts weiterhin Zeit lassen, die Interessen der APG gegen die eindeutigen Richtlinien zur Verkehrssicherheit abzuwägen – und die Plakate hängen lassen.
Gegenwärtig ist Langenthal aber daran, die «vertraglich definierten Werbeflächen» zu überprüfen. Die Stadt will keine Auskunft darüber geben, wie viele Standorte sie schon geprüft hat und wie viele Plakatflächen entfernt wurden, denn «der Prozess läuft noch».
Düdingen entfernt illegal platzierte Wahlplakate
Im Kanton Freiburg stehen am 8. November Wahlen an. Der Gemeinde Düdingen ist es wichtig, dass die vielen Wahlplakate, die im Vorfeld aufgehängt werden, nicht die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Deshalb hängt der Werkhof alle Plakate ab, die nicht vorschriftsgemäss angebracht sind. Die Kosten tragen die Verantwortlichen.
Die politischen Parteien waren bereits im Vorfeld über die Vorschriften informiert: Im Kanton Freiburg dürfen Plakate an Strassenlampen und auf öffentlichem Grund angebracht werden, sofern die geltenden Vorgaben eingehalten werden. So müssen sie mindestens 50 Meter von Kreiseln, Kreuzungen und Fussgängerstreifen entfernt sein.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
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